Hallo Johanna,
schließe mich hier den Vorschreibern an.
Solange die KK zahlt, soll mindestens einmal monatlich der Schein bei der KK eingereicht werden. Sonst bekommst du ja auch kein Geld, weil das immer nur rückwirkend überwiesen wird.
Das läßt sich zusammen mit dem Arzt ganz gut steuern, dass es auch mit den Zahlungen einigermaßen passt.
Es kommt also nicht mehr "automatisch" am Monatsende die komplette Monatssumme, sondern immer nur der Teilbetrag für die zuletzt bescheinigten AU-Tage.
z.B. gehst du am Tag nach Ende (Aufhebungsbescheid der AfA beachten!) deines ALG zum Arzt und läßt die AU verlängern (da kommt ja zwischendurch noch die "Restzahlung" von der AfA), um 2 oder 3 Wochen und informierst die KK darüber (Schein hinschicken/faxen).
Da bekommst du noch kein Geld, die KK schickt dir den Schein aber für den folgenden Arzttermin zurück.
Beim nächsten Termin kann dein Arzt wieder bis zu vier Wochen verlängern. Das schickst du dann zur KK, und die zahlen dann den Betrag für die erste Zeit (nach dem ALG!) aus und schicken dir den Schein für deinen nächsten Arztbesuch zurück.
Dieses Hin- und Her-Geschicke kann man sich sparen, wenn man die Möglichkeit hat die Verlängerung per Fax an die KK zu schicken, dann schickt man das nur hin wenn der Schein voll ist und bekommt automatisch einen Neuen.
So geht das dann immer weiter, eine Verlängerung unter 2 Wochen wird nicht bei jeder KK ausgezahlt, da warten die dann auf die Nächste und überweisen dann den Gesamtbetrag.
Meine KK hat es gemacht wenn ich darum gebeten habe, weil ich das Geld dringend brauchte.
Wie oft du tatsächlich zum Arzt mußt/solltest hängt natürlich von der Behandlung ab, da braucht der Zahl-Schein dann aber (zwischendurch) nicht jedesmal ausgefüllt werden. Hauptsache da ist IMMER alles fortlaufend, OHNE Unterbrechung bescheinigt.
Ist immer wieder komisch, wie schwer so einfache Vorgänge zu beschreiben sind, wenn du was nicht verstanden hast frage ruhig nach
Liebe Grüße von der Doppeloma