Werde ausgesteuert

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Tabea
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Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von Tabea » Do 12. Jul 2012, 14:00

:smile: Hallo, :smile:
Aufgrund verschiedener Erkrankungen bin ich seit Feb. 2011 AU.
Nun werde ich Anfang August Ausgesteuert. Habe mich auch nach Mitteilung der K.K. beim A.A. gemeldet.
Heute war ich im A.A. wegen einem abschließenden Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit.
War bisher davon ausgegangen, das ich nach § 145 früher 125 S.G-B. im Rahmen der Nahtlosigkeit Geld bekomme.
Der Sachbearbeiter eröffnette mir aber, das nach § 117 gezahlt wird und ich auch keine erneute A. U. mehr vorlegen darf. :Verwirrt:
Bin ich jetzt plötzlich über Nacht gesund ?!?
Muß dazu sagen, das ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältniss befinde. Theoretisch muß ich mich trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen,
weil mein Arbeitsvertrag momentan ruht. Die Sache mit dem Direktionsrecht habe ich auch soweit verstanden.
Praktisch werde ich aber lt. S.A. aufgrund der vielen gesundheitlichen Einschränkungen keine Angebote bekommen.
Zum Verständniss noch: Bin lt. A.A. Gutachten vollschichtig arbeitsfähig, darf aber nicht mehr in meinem Beruf als Krankenschwester arbeiten.
Nun kommt die Frage: Habe vor nächste Woche einen Rentenantrag zu stellen auf Erwerbsminderungsrente , weil Berufsschutz, vor 61 geboren.
Wenn ich nun lt. AA gar nicht mehr krank bin, wie wirkt sich das auf den Rentenantrag aus??
Hoffe, das war jetzt deutlich dargestellt, die Materie ist noch Neu für mich !

Liebe Grüße an alle die das lesen von Tabea
Zuletzt geändert von Amethyst am Do 12. Jul 2012, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel rechtschreibkorrigiert

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Fatbob
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Re: werde Ausgeteuert

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 12. Jul 2012, 14:11

Sei froh, die DRV stellt die Gutachten der AfA als Kostengünstiges Klopapier zur verfügung.
Also hat absolut keine Auswirkungen was die AfA sagt.
Stell den Rentenantrag und fertig, die DRV vertraut eh NUR ihren eigenen Gutachtern, bzw die benötigen
Facharztberichte/Rehaberichte um ihr Urteil zu verfestigen.
Sollange die AfA dich in Ruhe lässt ist das ok, was solls, die sollen Zahlen und gut, du kannst in der Zeit, dich um die
Rente kümmern.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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dasblaulicht
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Re: werde Ausgeteuert

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Do 12. Jul 2012, 15:10

Hallo Tabea,

sicherlich bist Du nicht „über Nacht gesund“. Aber wenn Du ALG I nach § 117 bekommst, musst Du Dich mit Deinem Leistungsvermögen, das der Amtsarzt der AfA festgestellt hat, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Auch wenn Du Deinen Arbeitsplatz noch hast. Und so darfst Du in diesem Fall natürlich keine weitere AU-Bescheinigung vorlegen, denn dann bist Du nicht vermittelbar und somit auch nicht ALG I berechtigt.

Ich weiß, das klingt komisch und unlogisch, ist aber tatsächlich so.

Wenn Du bereits von der AfA begutachtet worden bist, würde ich Dir raten, direkt beim medizinischen Dienst der AfA Dein GA (wichtig: Teil A und Teil B) anzufordern, damit Du zumindest weißt, was da drin steht (z. B. mit welchen Einschränkungen Du vollschichtig arbeitsfähig sein sollst). Die Aushändigung des GA ist Dein gutes Recht. Lass Dich nicht abwimmeln.

Für die Rentenantragstellung hat dieses GA nach meiner Erfahrung jedoch wenig Bedeutung, denn wie unser @Fatbob schon richtig gesagt hat, macht die DRV im Rahmen des Rentenantrags eigene Ermittlungen, was Deinen Gesundheitszustand betrifft. Das geht von Rehamaßnahmen über GA bis hin zu Berichten Deiner momentan behandelnden Ärzte.

Bestimmt bekommst Du hier in nächster Zeit noch weitere Erfahrungsberichte von Betroffenen.
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170

Tabea
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Re: Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von Tabea » Fr 13. Jul 2012, 06:45

Hallo Fatbob und dasblaulicht,

vielen Dank für eure Antworten, bin jetzt beruhigt, wo ich den Sachverhalt besser verstehe.

Den Teil B des Gutachtens hat der SA der AfA mir ausgehändigt, von einem Teil A wußte er nichts.

Den hab ich jetzt schriftlich angefordert bei der Gutachterin.
Hoffe, das ich in Zukunft auch einigen Forumsmitgliedern hier helfen kann.

Liebe Grüße Tabea

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Re: Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Fr 13. Jul 2012, 08:13

Hallo Tabea,

dass Dein AfA-SB vom Teil A nichts WUSSTE ist schon merkwürdig. Dass er ihn nicht HATTE ganz normal und auch richtig so. Denn da stehen Sachen drin, die den SB überhaupt nix angehen, wie z. B. Diagnosen oder auch Hinweise darauf, warum Du so begutachtet wurdest, wie es im Teil B steht. Dass Du Anderen in Zukunft helfen kannst ergibt sich von ganz alleine mit Deinen wachsenden Erfahrungen. Auch ich war vor zwei Jahren noch unwissend und habe von den erfahreneren Forumsmitgliedern profitiert. Wir sind hier alle keine Experten. Aber Hilfe zur Selbsthilfe zu bekommen ist enorm viel wert. Ich wünsche Dir ein angenehmes Wochenende. :smile:
Viele Grüße
dasblaulicht

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Re: Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Jul 2012, 01:11

Hallo Tabea, :smile:
Den Teil B des Gutachtens hat der SA der AfA mir ausgehändigt, von einem Teil A wußte er nichts.
Den hab ich jetzt schriftlich angefordert bei der Gutachterin
Wenn diese GA direkt beim Med. Dienst der AfA gewesen ist, dann funktioniert das, ansonsten liegt das GA beim Med. Dienst und ein ambulanter GA wird es dir nicht schicken können.

Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass du die AU-Bescheinigung zwar bei der AfA nicht mehr abgeben /vorlegen darfst, trotzdem solltest du die beim Arzt weiterhin ausstellen lassen, denn dein AG kann jederzeit einen Nachweis dazu verlangen, dass du weiterhin AU bist und auch im Bezug auf den EM-Renten-Antrag ist es angebracht.

Möglicherweise wirst du deswegen noch zu Gutachtern (der DRV) geschickt und die fragen immer nach, ob man krankgeschrieben ist und wie lange schon, den Teil für den AG bewahrst du dir einfach zu Hause auf.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von Tabea » Mo 16. Jul 2012, 14:34

Hallo,
Danke, guter Tipp, wär ich so nicht drauf gekommen.
Lieben Gruß Tabea

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Re: Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Mo 16. Jul 2012, 14:57

Darf ich ergänzend folgendes anfügen, denn ich hatte ja ähnliche Erfahrungen wie Tabea:
Die SB hat mir das so erklärt wie von euch beschrieben, allerdings mit einem Zusatz:
Angenommen ich gehe mit meinem Hund spazieren und vertrete mir den Fuss. Ich gehe zum Arzt und werde auf Grund dieses Vorfalls "krankgeschrieben", dann muss ich diese Krankmeldung dem AA schicken, weil das eine "neue" Krankheit ist, die mich in dem Augenblick auch nicht vermittelbar macht. Bis der Fuss wieder geheilt ist.
Solange mein Zustand "idem" ist (nicht verändert und nach Ansicht des AA Arztes über Nacht "geheilt") wollen die nix von mir.
Richtig?
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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Re: Werde ausgesteuert

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 16. Jul 2012, 16:39

Hallo,

ja, genau richtig...

als ich im April des vorigen Jahres diese "Magen-Darm-Erkrankung" hatte, hab ich für diese Erkrankung auch eine Au-Bescheinigung an die Agentur geschickt...
und das haben die auch akzeptiert, weil es ja eine andere Erkrankung war..

als ich dann im Sept. letzten Jahres im Krankenhaus war, handelte es sich zwar wieder um die Ausgesteuerte Erkrankung, aber ich mußte trotzdem eine krank-Meldung bei der Agentur abgeben..weil ich ja dem Arbeitsmarkt für die Zeit des stat. Aufenthaltes nicht zur Verfügung stand..
LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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