

Aufgrund verschiedener Erkrankungen bin ich seit Feb. 2011 AU.
Nun werde ich Anfang August Ausgesteuert. Habe mich auch nach Mitteilung der K.K. beim A.A. gemeldet.
Heute war ich im A.A. wegen einem abschließenden Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit.
War bisher davon ausgegangen, das ich nach § 145 früher 125 S.G-B. im Rahmen der Nahtlosigkeit Geld bekomme.
Der Sachbearbeiter eröffnette mir aber, das nach § 117 gezahlt wird und ich auch keine erneute A. U. mehr vorlegen darf.

Bin ich jetzt plötzlich über Nacht gesund ?!?
Muß dazu sagen, das ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältniss befinde. Theoretisch muß ich mich trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen,
weil mein Arbeitsvertrag momentan ruht. Die Sache mit dem Direktionsrecht habe ich auch soweit verstanden.
Praktisch werde ich aber lt. S.A. aufgrund der vielen gesundheitlichen Einschränkungen keine Angebote bekommen.
Zum Verständniss noch: Bin lt. A.A. Gutachten vollschichtig arbeitsfähig, darf aber nicht mehr in meinem Beruf als Krankenschwester arbeiten.
Nun kommt die Frage: Habe vor nächste Woche einen Rentenantrag zu stellen auf Erwerbsminderungsrente , weil Berufsschutz, vor 61 geboren.
Wenn ich nun lt. AA gar nicht mehr krank bin, wie wirkt sich das auf den Rentenantrag aus??
Hoffe, das war jetzt deutlich dargestellt, die Materie ist noch Neu für mich !
Liebe Grüße an alle die das lesen von Tabea