ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
steffi
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von steffi » Fr 1. Jun 2012, 14:03

Fatbob hat geschrieben:Hast also noch ein Arbeitgeber.
Nun, wenn du ein paar Monate ins Ausland gehst ohne ihn nachzuweisen das du weiterhin
krank bist, wirste wohl ärger bekommen.
Wo habe ich denn gesagt, dass ich meinen Arbeitgeber nicht darüber informieren will?

Ich denke, ich könnte mit meinem Arbeitgeber eine Lösung finden.

Ich habe gleich in meinem ersten Beitrag gefragt:
"Ist es irgendwie möglich, diese Zeit LEGAL im Ausland zu verbringen?"

Wieso werden mir hier solche Sachen unterstellt? Ich will - wie die meisten hier - einfach nur wieder gesund werden.

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Fatbob
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 1. Jun 2012, 15:07

Nun, ich will dir nichts unterstellen.
Das du einen Arbeitgeber hast der zuschaut wie du Monatelang ohne Nachweiss nicht arbeiten kommst
wusste ich nicht. Hast dich ja extrem mit Infos zurückgehalten.
Kann nicht Hellsehen.
Zu deiner Frage ob es eine möglichkeit gibt Monatelang ins Ausland zu fahren (obwohl du nie sagstes um welches
Land es sich handelt, Eu z.b).
Klar, du kannst heute noch losfahren...
Nur das Sozialsystem wird dir keinen Cent deines Urlaubs aus Deutschen Steuergeldern dazugeben, im Gegenteil
du wirst ne mächtige Nachforderung der KK bekommen.
Ich bin hier erstmal raus, helfe gerne, aber niemanden der auf Staatskosten undbedingt auf Teufel komm raus
Urlaub im Ausland machen will, bzw. hilfe zum betrügen gebe ich nicht. Denke auch das Forum hilft bei Krankheit
nur, nicht bei Fernweh.
viel spass in Ausland wünsche ich dir.
lg
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von steffi » Fr 1. Jun 2012, 15:16

Fatbob hat geschrieben:Nun, ich will dir nichts unterstellen.
Um es dann doch gleich wieder zu tun...
Fatbob hat geschrieben: Hilfe zum betrügen gebe ich nicht.

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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 1. Jun 2012, 15:23

Das war allgemein gemeint von mir, genauso wie du geschreiben hast..

steffi hat geschrieben:D.h. Ich muss der Afa dann vorgaukeln, arbeitsfähig zu sein, auch wenn ichs nicht bin, weil die mich sonst verhungern lassen? Das wird ja alles immer absurder...
steffi hat geschrieben:Was wäre theoretisch in folgendem Fall: Eine Person will im KG in den Urlaub. KK will Erlaubnis nur erteilen, wenn Person für die Zeit kein KG bekommt. Das will Person nicht, fliegt einfach in den Urlaub.

Kann die KK das rausbekommen, wenn man während des Urlaubs nicht zum Arzt muss und keine MDK-Termine anstehen und sicher gestellt ist, dass man ggf. schnell von einem mögl. MDK-Termin erfährt?

Die KK kann sich dann vielleicht ihren Teil denken, aber beweisen können sie einem doch nichts, oder?

trotzdem wünsche ich dir viel Glück im Ausland.
lg
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 1. Jun 2012, 15:45

Hallo Steffi,
ich denke nicht, dass Fatbob dir etwas unterstellen will, aber dein Anliegen ist wirklich etwas außergewöhnlich. Ich glaube auch nicht, dass du deinen evtl. Auslandsaufenthalt zwecks Gesundung mit Sozialgeldern genehmigt bekommst. Im Gegenteil du hast selbst weitere Kosten (Krankenversicherung bei längeren Auslandsaufenthalt ist ziemlich teuer).

Ich bin letztes Jahr für 3 Wochen in Südamerika gewesen, in dieser Zeit habe ich sogar auf meine Krankschreibung verzichtet, da mir bekannt war, dass die Krankenkasse keinen Auslandsaufenthalt während der Krankschreibung genehmigt. Ich habe diese Reise mit meinen behandelnden Ärzten abgesprochen und alle waren der Meinung, dass diese Reise für meine weitere Behandlung psychisch sehr wichtig war. Aber wie hätte ich dem Jobcenter klar machen sollen, dass ich krank geschrieben bin und trotzdem ins Ausland reise. Selbst wenn ich es verschwiegen hätte, wäre es vielleicht durch blöden Zufall (z.B. Kontoauszüge) heraus gekommen, also habe ich von vorn herein auf eine Krankschreibung in dieser Zeit verzichtet und ordnungsgemäß Ortsabwesenheit beantragt. Aber mehr als 3 Wochen sind dann eben nicht drin.

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 1. Jun 2012, 16:02

Hallo Steffi, :smile:

nun mal GAAANZ langsam, niemand unterstellt dir hier irgendwas Böses, man ist aber nun mal von gewissen Regelungen abhängig, wenn man ALGI nach der Aussteuerung beziehen will und für die AfA ist es nun mal NICHT nachvollziehbar, dass es dir NUR im Ausland BESSER gehen könnte in absehbarer Zeit (das ist nicht die "Gesundheitskasse" :Gruebeln: ).

Im üblichen ALGI-Bereich gibt es durchaus (in gewissen Grenzen) die Möglichkeit den Zeitpunkt der "Inanspruchnahme" selbst zu bestimmen, das gilt aber NICHT für die "Nahtlosigkeit" nach § 145 denn die soll ja gerade die DIREKTE finanzielle Absicherung bringen, damit nach dem Ende der Krankengeldzahlung KEIN finanzielles Loch entsteht.

So entspricht es also bestimmt NICHT dem SINN dieser gesetzlichen Regelung, dass man diesen Anspruchsbeginn nach hinten verlegen will, um einige Zeit im Ausland zu verbringen.
Der Amtsarzt SOLL AKTUELL feststellen, ob man die nächsten 6 und mehr Monate weiterhin Leistungseingeschränkt sein wird (wegen der Aussteuerung), NUR DANN besteht überhaupt der Anspruch nach § 145 SGB III, es gilt also der Zeitpunkt der Aussteuerung für diese Feststellung und nicht irgendein frei gewählter späterer Zeitpunkt.

Der Meinung und den Aussagen von @Fatbob kann ich mich trotzdem nicht uneingeschränkt anschließen
Du bist weiterhin in der Pflicht ihn regelmässig zu unterrichten, und ihn entweder über deine
AU, bzw ALG1 (§145) zu unterrichten.
Mit dem Bezug von ALG I nach § 145 gibt der AG zunächst mal sein Direktionssrecht an die AfA ab, selbstverständlich bleibt man im "ruhenden Arbeitsverhälnis" auch in gewissem Rahmen informationspflichtig aber die Entscheidung WO man sich (vom Wohnort entfernt) längere Zeit unbeschadet aufhalten darf (unter Fortzahlung der Leistung) die trifft in diesem Falle die AfA und NICHT der AG.

Meine Firma wünscht z.B. einmal jährlich (meist am Jahresbeginn) den Nachweis der AU-Bescheinigung, MEHR passiert da im Moment NICHT.
Er findet das eh raus, (KK sendet ihn die Abmeldung, bzw wird Arbeitgeber anfragen warum keine Beiträge von ihn kommen) und wird dich kündigen. bestimmt Fristlos.
Die KK sendet dem AG GAR NICHTS MEHR, denn der AG leistet bereits seit ENDE der Lohnfortzahlung GAR KEINE Sozialbeiträge mehr, das ist längst auf die KK übergegangen und geht ab Bescheid der AfA zum ALGI-Bezug auf die AfA über.

Wird KEIN Antrag an die AfA gestellt, weil du vorerst auf ALGI verzichten möchtest um dich im Ausland zu erholen, dann besteht KEINE Versicherung, das heißt für Kranken-Versicherung MUSST du dann SELBER aufkommen.
Welche Regelungen da so bei Auslandsaufenthalt bestehen, müßtest du vorab klären, damit kenne ich mich nicht aus, OHNE Leistungsbezug, ist man jedenfalls auch NICHT über die AfA krankenversichert.
Also Sperre beim ALG1, evl. Abfindung kannste dir auch abschminken. Bei einer ALG1 meldung wird
auch dein letzter Arbeitgeber befragt, da du ja irgendwan ALG1 nicht weiter beantragen willst und
ein paar Monate ins Ausland gehst.
Damit kommste nicht durch.
Bitte nicht übertreiben lieber @Fatbob, hier steht bisher KEINE Sperre im Raum, entlassen wurde auch noch Niemand und von irgendeiner Abfindung war auch NICHT die Rede... :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

In einem Punkt stimme ich dir allerdings zu, ES wird NICHT funktionieren, denn DAFÜR ist der § 145 SGB III NICHT gedacht und nach einer "Auszeit" im Ausland gibt es zwar KEINE Sperre (weswegen denn???) ABER es gibt diesen Anspruch nach § 145 GAR NICHT mehr, weil der sich NUR DIREKT NACH der Aussteuerung ergibt und nicht irgendwann später mal...
....bzw wollen wissen wovon du die letzten Monate dann gelebt
hast.....
DAS mag vielleicht auf ALG II zutreffen aber im ALGI interessiert es niemanden, wovon man VORHER gelebt hat, im "Normalfall" von seinem Arbeitseinkommen oder (bei Aussteuerung) vom Krankengeld...oder eben auch aus "Vermögen", das interessiert die bei der AfA NICHT wirklich.

Allerdings interessiert die schon, ob man ansonsten die gesetzlichen Bedingungen für den Leistungsbezug insgesamt erfüllt (Beiträge /Verfügbarkeit/ Arbeitslosigkeit / Aussteuerung) und die "Nahtlosigkeit" des § 145 KANN man eben NUR NAHTLOS in Anspruch nehmen... :aha: :lesen:

Es geht NICHT DARUM, ob wir deinen Wunsch nach Genesung im Ausland (in anderen Klimaverhältnissen) verstehen KÖNNEN, du hast nach den rechtlichen Möglichkeiten gefragt das LEGAL machen zu KÖNNEN, unter Fortzahlung von Sozial-Leistungen in/aus Deutschland und DAS ist (aus meiner Sicht und nach meinen Kenntnissen) SOOO NICHT möglich.

Wenn man von Niemandem irgendwelche Geldleistungen braucht /haben will und sich das somit leisten KANN ALLES, (auch die Krankenversicherung !!!) SELBER zu finanzieren, dann KANN man gesund werden (wollen) WO man WILL, solange man aber von staatlichen Leistungen in irgendeiner Form abhängig ist, muss man sich diesen Regelungen unterwerfen oder OHNE Geld (und Krankenversicherung) auskommen.

OB man dabei BESSER gesund werden KANN, mag JEDER für sich selbst entscheiden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von steffi » Fr 1. Jun 2012, 17:16

Erstmal vielen Dank. Puh, so viele Infos.

Dass mein Anliegen ungewöhnlich ist, ist mir schon klar. Aber mir haben - glaubt es oder nicht - schon 2 Ärzte zu diesem Schritt geraten. Die Frage ist bloß, ob man es in diesem Sozialsystem überhaupt irgendwie hinbekommt. Und dann immer dieser sarrazinmäßige Vorwurf, man wolle sich auf Gemeinschaftskosten ein schönes Leben machen, wenn es einem in Wirklichkeit hundeelend geht und man das ändern will.

Dass man alles machen kann, so lange man keine Sozialleisten bezieht, dachte ich auch. Und dass ich mich selbst krankenversichern muss, habe ich ja auch schon geahnt. Aber offenbar verwirkt man Sozialleistungen dann ja auch für die Zeit danach, also nach der Rückkehr. Denn dass es einen Unterschied zwischen normalem ALGI und Par. 145 gibt, war mir nicht klar.

Tja, welche Möglichkeiten bleiben? Würde einer dieser folgenden gehen?
- Nach der Aussteuerung wegfahren und nach der Rückkehr normales ALG1 beantragen, also ohne Par. 145?
- Noch während des KG-Bezugs der KK mitteilen, dass Sie das KG für längere Zeit ruhen lassen, um das Rest-KG nach der Rückkehr zu bekommen und danach die Nahtlosigkeitsregelung wieder in Anspruch nehmen zu können?
- Mehrmals die von Mayday angesprochenen 3 Wochen Ortsabwesenheit in Anspruch nehmen?
- Noch ne andere Möglichkeit?

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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 1. Jun 2012, 18:11

Hallo Steffi, :smile:

ja, das mit den guten Ratschlägen der Ärzte ist immer so eine Sache, wenn sie der Meinung sind, dass dir NUR ein Auslandsaufenthalt was bringen KANN gesundheitlich, dann gibt es da auch die Möglichkeit entsprechende Aufenthalte über die KK zu organisieren...habe ich jedenfalls schon mal was von gehört...GENAUERES weiß ich dazu aber leider nicht.

Ansonsten empfehlen Ärzte immer gerne mal Sachen die der Patient sich finanziell leider gar nicht erlauben kann, mein Psycho-DOC ist auch ein GANZ LIEBER und steht seit über 4 Jahren fest hinter mir, was meinen EM-Renten-Antrag betrifft.

Seine ersten Ratschläge damals liefen auch darauf hinaus, dass ich mir einen GANZ TOLLEN Anwalt nehmen soll, weil es schwer werden KÖNNTE (und es wurde schwer!) und falls ich mal einen privaten Gutachter brauche, kann er mir mit Empfehlungen weiterhelfen...SUPER...wie ICH das ALLES bezahlen soll, konnte er mir allerdings AUCH NICHT beantworten... :Ohnmacht:

NaJa, dank der Langmut der DRV bin ich inzwischen in Hartz 4 gelandet und so habe ich mir wenigstens einen GUTEN Anwalt auf PKH suchen können...für meinen Prozeß am Sozialgericht wegen der EM-Rente...:groehl:
Denn dass es einen Unterschied zwischen normalem ALGI und Par. 145 gibt, war mir nicht klar.
Da gibt es einen gewaltigen Unterschied, denn üblicherweise bekommt man ja auch KEIN ALGI wenn man noch einen Arbeitsplatz hat, sondern NUR wenn man tatsächlich arbeitslos ist, zusätzlich MUSS eben der Tatbestand der Aussteuerung erfüllt sein, ansonsten hat man ja Anspruch auf Krankengeld bei Krankheit.
- Nach der Aussteuerung wegfahren und nach der Rückkehr normales ALG1 beantragen, also ohne Par. 145?
NEIN, darauf hast du ja NUR Anspruch, wenn du tatsächlich arbeitslos BIST (also OHNE JOB) und DANN MUSST du dich SOFORT (nach der Entlassung durch deinen AG) erst mal melden bei der AfA und eine "Verschiebung" deines ALGI mit denen entsprechend (schriftlich) vereinbaren.

Die Frage nach der Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag für diesen Zweck solltest du GAR NICHT erst in Erwägung ziehen, das ergibt dann tatsächlich eine Sperrzeit von 3 Monaten bei der AfA (die wird dann auch von deinem Gesamtanspruch abgezogen).
- Noch während des KG-Bezugs der KK mitteilen, dass Sie das KG für längere Zeit ruhen lassen, um das Rest-KG nach der Rückkehr zu bekommen und danach die Nahtlosigkeitsregelung wieder in Anspruch nehmen zu können?
Eine solche Möglichkeit ist mir nicht bekannt, Anspruch auf Krankengeld ergibt sich NUR aus dem Versicherungsverhältnis das bei Beginn der AU bestanden hat (also bei dir der Lohnanspruch vom AG), eine "PAUSE" auf eigenen Wunsch ist da gesetzllich nicht geregelt, du KANNST natürlich jederzeit vom Arzt die AU-Bescheinigung beenden lassen...

AAABER für eine erneute AU mit Krankengeld-Anspruch bist du dann NICHT MEHR versichert, dein AG zahlt ja KEINE entsprechenden Beiträge mehr und die AfA zahlt AUCH (NOCH) KEINE, ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann gesetzlich GAR NICHT mehr, da bleibt KEIN Rest für später...ALSO entsteht auch KEIN Anspruch mehr auf Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III
- Mehrmals die von Mayday angesprochenen 3 Wochen Ortsabwesenheit in Anspruch nehmen?
Die 3 Wochen OA gibt es (insgesamt 21 Tage IM JAHR) nur einmal im Jahr, beim AG kannst du ja auch nicht mehrfach (in EINEM JAHR) deinen VOLLEN Jahresurlaub in Anspruch nehmen, ODER...
- Noch ne andere Möglichkeit?
Ganz ehrlich sehe ICH KEINE... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von steffi » Sa 2. Jun 2012, 13:03

Puh...

Unfassbar, dass der bürokratische Rahmen so starr ist, dass man die Auslandsnummer noch nicht einmal machen kann, wenn man auf staatliche HIlfe komplett verzichtet, weil man danach - außer Hartz IV, wahrscheinlich auch mit Sperre - keine staatliche Hilfe mehr bekommt.

Nach mehrmaligem Lesen deiner Antwort bleiben aus meiner Sicht nur noch drei Möglichkeiten:

- Vor der Aussteuerung gesund schreiben lassen, mit dem Arbeitgeber ein vorläufiges Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, selbst Krankenversicherung bezahlen und nach Rückkehr ggf. wieder Krankschreibung, dann Aussteuerung, dann ALG1 nach Par. 145.
- selbst kündigen oder sich kündigen lassen, dann für 3 Monate für ALGI gesperrt werden (Bzw. wenn man sich kündigen lässt vielleicht auch nicht?), in diesen 3 Monaten erstmal wegfahren, Krankenversicherung müsste man in diesem Fall wohl auch selbst bezahlen, nach 3 Monaten hätte man wieder Anspruch auf ALG1. Nachteil: Da Par. 145 nicht mehr greift, würde die Afa trotz Arbeitsunfähigkeit versuchen einen zu vermitteln.
- während der 1,5 Jahre AU sammelt man ja auch Urlaubstage an. Müssten ja immerhin 9 Wochen sein. Vielleicht kann man die ja auch nehmen, wenn man sich vor der Aussteuerung noch mal gesund schreiben lässt?

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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Jun 2012, 15:42

Hallo Steffi, :smile:
Nach mehrmaligem Lesen deiner Antwort bleiben aus meiner Sicht nur noch drei Möglichkeiten:
Du machst die Rechnung leider schon wieder OHNE den "Wirt", WARUM sollte dein AG sich bereit erklären das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen, wenn du NICHT mehr AU-geschrieben bist... :confused:
- Vor der Aussteuerung gesund schreiben lassen, mit dem Arbeitgeber ein vorläufiges Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, selbst Krankenversicherung bezahlen und nach Rückkehr ggf. wieder Krankschreibung, dann Aussteuerung, dann ALG1 nach Par. 145.
Wenn du nicht mehr AU bist UND auch NICHT (wegen Aussteuerung) bei der AfA gemeldet, dann tritt dein Arbeitsvertrag (mit ALLEN Rechten UND Pflichten) SOFORT wieder VOLL in Kraft, das heißt, du hast an deinem Arbeitsplatz zu erscheinen und die Arbeit aufzunehmen.
Möchtest du trotzdem nicht zur Arbeit kommen (weil du ja eigentlich noch krank bist), KANN dein AG dich fristlos kündigen wegen Arbeitsverweigerung, ob du noch krank bist und deswegen NICHT kommst, muss den da nicht mehr interessieren, dann bleibt man ja auch üblicherweise AU-geschrieben...

Man kann zwar Vereinbarungen mit dem AG treffen ein Arbeitsverhältnis vorübergehend ruhen zu lassen, das geht aber eher Richtung "Bildungsreise zu Studienzwecken" mit zeitweisem Aufenthalt im Ausland, da trifft aber deine Situation auch nicht zu und sowas bedarf allgemein langfristiger Absprachen und Planungen (inclusive entsprechender schriftlicher Vereinbarungen!) zusammen MIT dem AG.
- selbst kündigen oder sich kündigen lassen, dann für 3 Monate für ALGI gesperrt werden (Bzw. wenn man sich kündigen lässt vielleicht auch nicht?), in diesen 3 Monaten erstmal wegfahren, Krankenversicherung müsste man in diesem Fall wohl auch selbst bezahlen, nach 3 Monaten hätte man wieder Anspruch auf ALG1. Nachteil: Da Par. 145 nicht mehr greift, würde die Afa trotz Arbeitsunfähigkeit versuchen einen zu vermitteln.
Klappt in BEIDEN Varianten NICHT, denn AUCH während einer Sperrzeit hast du dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung VOR ORT zur Verfügung zu stehen, OHNE Sperrzeit sowieso...OHNE GELD-Leistungen von irgendeiner Stelle zu beziehen, MUSST du dich IMMER selber Krankenversichern, diese Versicherung (Mindestbeitrag ca. 150 € im Monat) enthält dann allrdings KEINEN Versicherungsanteil für Krankengeld von der KK.

AUCH unter Anwndung des § 145 ist es möglich zu versuchen dich zu "vermitteln", nach allgemeinen Richtlinien ist man NIE für ALLE am Arbeitsmarkt möglichen Tätigkeiten komplett AU sondern in erster Linie NUR für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, darum soll ja der Amtsarzt der AfA dann das "Restleistungsvermögen" feststellen.
Im Rahmen dieser Restleistungsfähigkeit ist man (auch unter § 145) verpflichtet, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, hier sind schon Einige versammelt, die sich dann (zumindest) für Teilzeitarbeitsplätze (3 - unter 6 Stunden) "bewerben sollten", das ALGI (auch im Zuge der Nahtlosigkeit) ist KEIN "Ersatzkrankengeld"...ob das SINNVOLL ist sei dahingestellt, ES IST aber GESETZ. :ic_down:
- während der 1,5 Jahre AU sammelt man ja auch Urlaubstage an. Müssten ja immerhin 9 Wochen sein. Vielleicht kann man die ja auch nehmen, wenn man sich vor der Aussteuerung noch mal gesund schreiben lässt?
Theoretisch ja, wobei du den Urlaub NICHT durch die AU "sammelst", sonden weil noch ein AG im Hintergrund ist, ein Arbeitsloser "sammelt" keine Urlaubsansprüche an, das KANN sich NUR aus einem (NOCH) bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben.

OB und WANN du dann diesen angesammelten Urlaub nehmen KANNST, wäre auch mit deinem AG zu klären und abzusprechen, ohne diese Absprachen (Urlaubsantrag an den AG UND die entsprechende Genehmigung) kannst du nicht einfach Urlaub machen (WO du den dann machen willst, ist dann natürlich völlig deine Angelegenheit).
Der Gesetzgeber empfiehlt zwar einem Mitarbeiter der sehr lange krank war, wenigstens einen Teil seines (aufgelaufenen) Urlaubes direkt nach der Erkrankung zu ermöglichen, aber vorgeschrieben ist das gesetzlich NICHT, das ist also ALLES mit dem AG zu regeln, wie DEIN AG das einordnen würde, KANN ich dir nicht beantworten.

Nach meiner letzten längeren Krankheit (fast 1 Jahr wegen der Herz-OP) hatte ich dann erst mal fast 2 Monate Urlaub, da wurde mir sogar noch der Urlaub vom ganzen Vorjahr genehmigt, weil das in unserem Tarifvertrag (zumindest damals noch) so vorgesehen war, einen generellen Rechtsanspruch hat man DARAUF allerdings NICHT, Urlaub ist IMMER mit dem AG abzusprechen, AUCH nach langer Krankheit.

Ob es da bei deinem AG ähnliche Tarifliche Vereinbarungen/Möglichkeiten gibt, das weiß ich nicht, das KANNST du NUR DIREKT mit deinem AG klären, nach diesem langen Urlaub bin ich dann aber auch wieder zur Arbeit gegangen und NICHT DIREKT wieder zum Arzt.
Dass es dann nach wenigen Monaten GAR NICHT mehr ging, ist eine ganz andere Frage, das hatte ich aber nicht vorher schon so geplant, meine AU wurde ganz offiziell vom Arzt beendet, weil man (zumindest bei der KK /MDK) der Meinung war, ich könne jetzt wieder ins Arbeitsleben zurück.

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