Hallo royan,
Ich hab der KK ja nie eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, also wundere ich mich schon, nach welchen "Akten" da beurteilt wurde.
dann bitte doch deine neue Hausärztin darum das MDK-Gutachten für dich anzufordern, du hast auch dort (beim MDK) Rechtsanspruch auf "Akteneinsicht" nach § 25 SGB X.
Meine Hausärztin hat das damals auch für mich angefordert (war auch nach "Aktenlage"), dafür brauchte SIE von mir auch erst eine Unterschrift.
Da MUSS drinstehen, WO die ihre Erkenntnisse hergenommen haben, bei mir war es NICHT sehr viel.
Mein Psycho-DOC hatte (angeblich) dringend eine Reha empfohlen, leider konnte ich gerade nicht nachfragen, weil der in Urlaub war...mit MIR hatte er bis dahin NICHT über Reha gesprochen...
Der REST war aus der Übersicht zu AU-Zeiten und Diagnosen zusammengesucht, so hat man darauf verwiesen, dass ich ja lt. diesem Ausdruck schon 1999 mal wegen psychischen Problemen AU gewesen sei, SOVIEL also zur "Aktenlage" bei mir...
Gut, ich habe mich damit dann zufrieden gegeben, immerhin wurde meine andauernde (weiterhin notwendige) AU-Bescheinigung bestätigt und eine "vermutlich schon bestehende Erwerbsminderung" AUCH!
Außerdem gaben die mir zum ersten Mal die eindeutige Bestätigung, dass ich als Telefonistin im CallCenter NICHT mehr arbeiten KANN (wo ich arbeite WISSEN die ja aus den Beitragsüberweisungen meiner Firma

), DARUM habe ich dieses Gutachten nach "Aktenlage" dann stillschweigend akzeptiert...
Die geforderte Reha-Maßnahme (nach § 51 SGB V) musste ich so natürlich auch "durchziehen" und dort wurde ja zumindest der Ausschluß meiner letzten Tätigkeit (mit unter 3 Stunden) endgültig besiegelt, es gab auch nach der AU-Entlassung aus der Reha keine weiteren Querelen wegen meiner Krankengeld-Zahlungen, NUR noch wegen dem Reha-Bericht, den ich (bis heute) NICHT abgeliefert habe...
NUR die Leistungseinschätzung, mit den Einschränkungen und der Bestätigung meiner "Berufs-Unfähigkeit" (für die vorhandene Tätigkeit) haben die von mir bekommen, so blieb ihnen NIX Anderes übrig als bis zur Aussteuerung weiter zu zahlen.
Zumindest hat man bei mir NIE versucht, mich zwecks Abschiebung an die AfA zu einer Kündigung meines Jobs "zu überreden", weil ich an meinen bisherigen Arbeitsplatz ja auf keinen Fall zurück kehren kann...
So bin ich ja immer noch fest angestellt, leider interessiert es aber die DRV bis heute nicht besonders, was MDK und AfA-Amtsarzt inzwischen (in ihren GA) zu meiner Erwerbsfähigkeit festgestellt haben, DORT sieht man das eben GANZ anders....obwohl, in meinen Job soll ich ja AUCH lt. DRV-GA NICHT mehr zurück...
Üblicherweise bekommt der MDK auch NUR das, was mit Schweigepflichtentbindungen von dir freigegeben wird, was die KK selber so zu "bieten" hat, ist im Allgemeinen nicht sehr umfassend, wie
@Vrori das schon beschrieben hat.
Bei Aufhebung der AU durch den MDK nach "Aktenlage" sollte man sich IMMER beschweren und Widerspruch einlegen, das ist eigentlich NICHT zulässig, da ist es schon SEHR wichtig, dass auch der behandelnde Arzt dort deutlich sein Veto einlegt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
