Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 28. Dez 2010, 21:00

Hallo Nils, :smile:
Wir wollten bereits heute diese Sachen angehen, aber uns wurde gesagt, dass der zuständige Mitarbeiter beim Amt, im Urlaub ist. Die Vertretung kann uns angeblich nicht helfen.
Das ist schon mal sehr gut, dass ihr da einen Anfang gemacht habt, wie das nun genau bei eurem Amt organisiert ist, das weiß ich natürlich nicht und aktuell sind ja auch viele Leute im Urlaub.
Lasst euch dadurch nicht gleich wieder entmutigen, ihr seid auf dem RICHTIGEN Weg :ic_up:
Ich habe gehört/gelesen, dass es nicht immer einfach ist mit den Ämtern und Gutachtern.
Nein, EINFACH ist das alles wirklich nicht, weder mit Ämtern, noch mit Gutachtern, DAS ist ja auch ein sehr wichtiger Grund, dass dieses Forum entstanden ist, wir wollen versuchen denen ein wenig Mut zu machen, die sich dann nicht mehr trauen weiterzumachen, obwohl sie Rechte UND Ansprüche haben.
Mit denen "spielt" das Amt besonders gerne "Katz und Maus", darum versuchen wir ja auch euch beiden (dir und deiner Frau) ein wenig die Angst zu nehmen.
obwohl ich nachweislich schwer krank und bettlägrig bin? Ich könnte keiner Mitwirkungspflicht bei ALG2 nachkommen. Dann würde ich doch eines Tages auf der Straße landen?!
Du schreibst, dass du krank und bettlägerig bist und es auch Nachweise dafür gibt!
Warum sollte da einer feststellen, dass du arbeiten gehen kannst?
Es kann schon sein, dass du zum Amtsarzt geschickt wirst (das wäre eine Mitwirkungspflicht, da müßtest du dann auch hin zum Arzt!), aber dazu ist das Amt auch verpflichtet, manchmal reichen aber auch schon die ärztlichen Unterlagen aus, dass der Amtsarzt den Sachbearbeitern (SB) gegenüber deine absolute AU bestätigt.

Deine konkreten Krankheiten gehen den SB NIX an, die erfährt er auch nicht vom Amtsarzt, sondern NUR ob du arbeiten kannst (wenn ja, WAS genau und wieviele Stunden!) oder nicht.
Entweder wird das dann einfach erst mal so hingenommen oder du bekommst das sogenannte "Sozialgeld", das bekommen z.B. auch Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die sind ja auch nicht "erwerbsfähig" und damit bist du ohnehin raus aus einer beruflichen Vermittlung.

Mach dir da erst mal nicht so viele Gedanken drum, WIE die Sozial-Leistung dann am Ende heißt, die du bekommst, ist völlig egal, denn die Summen dessen was dir /euch zusammen ausgezahlt wird, ist immer gleich.

Das Amt MUSS auch eine "angemessene" Wohnung für euch bezahlen, darum solltet ihr auch einen Mietvertrag mit den Eltern schließen, die sind nicht verpflichtet euch umsonst wohnen zu lassen.

Nur Mut, dann kann es im neuen Jahr nur besser für euch werden :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Di 28. Dez 2010, 22:54

Hallo.

Danke für EURE Antworten.

Wäre die folg. Lösung denkbar:

Schritt 1: Beantragung Pflegestufe (-> MDK etc.)

Wenn die Pflegestufe bewilligt wird dann:

Schritt 2: Beantragung Grundsicherung (-> Feststellung einer vollen Erwerbsminderung)


Dadurch würde ich eine Grundsicherung + Wohnung erhalten und meine Frau zustzlich das Pflegegeld! Damit wäre ein finazielle Sicherung gegeben + meine Frau könnte mir im Alltag "Rund um die Uhr" helfen. Würde die ARGE meiner Frau Ruhe geben (meine Frau würde von der ARGE ja gar nichts beziehen)? Wäre so eine o.g. Lösung denkbar/machbar?

(Nur frage ich mich bei dieser Lösung, wer würde meiner Frau die Krankenversicherung bezahlen?)

Gruß
Nils

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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 28. Dez 2010, 23:57

Hallo Nils!
Schritt 1: Beantragung Pflegestufe (-> MDK etc.)

Wenn die Pflegestufe bewilligt wird dann:

Schritt 2: Beantragung Grundsicherung (-> Feststellung einer vollen Erwerbsminderung)
Ich würde beides zeitgleich beantragen, das eine hat rechtlich nichts mit dem anderen zu tun.
Zudem kann es dauern, bis man überhaupt vom MDK begutachtet wird (bei meinem Sohn habe ich beim Erstantrag ein halbes Jahr auf den Begutachtungstermin gewartet). Wenn abgelehnt wird und man in Widerspruch gehen muss, dauert es noch mal... Und Du willst doch nicht erst in einem Jahr Grundsicherung beantragen.
Das Amt ist verpflichtet den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid zu erteilen, wenn das Amt den Antrag nicht annehmen will, dann gibt deine Frau den bei der Stadt /Gemeinde oder Krankenkasse ab, die sind verpflichtet das weiterzuleiten
Richtig. Dass das Sozialamt den Antrag nicht entgegen nehmen wollte, ist rechtswidrig, die müssen!

SGB I § 16

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html


§ 16 Antragstellung
(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.


Da man nicht erwarten kann, dass der Antragsteller weiß, wer zuständig ist, kann man das im Prinzip überall abgeben, steht auch auch mit drin.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Leistungsträger Auskunftspflicht haben. http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 916#517916

Da ist auch erklärt, wer zu den Leistungsträgern gehört.

Da Behörden- und Krankenkassen-Mitarbeiter entweder aus Unwissen oder absichtlich oft Falsch- oder unklare Auskünfte geben, sollte man immer die genaue Rechtsgrundlage hinterfragen (Gesetz und Paragraf), sich das notieren und hinterher noch mal nachlesen, ob es auch stimmt

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic33042.html

bzw. hier im Forum fragen.

Und wenn man vom Amt gesagt bekommt, das sei eben so, spricht das dafür, dass es eben nicht so ist.

Zum Thema Pflegestufe:

http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html

Hier

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15387

sind ganz unten die Begutachtungsrichtlinien des MDK verlinkt, die solltest Du mit Deiner Frau zusammen durchgehen und aufschreiben, was auf Dich zutrifft, damit Ihr bei der Begutachtung nichts Wichtiges vergesst und von den Fragen nicht überrascht seid.
Ich würde auch ein Pflegetagebuch führen oder zumindest mal eine Tagesbeschreibung verfassen, was Deine Frau so alles macht. Vieles nimmt man nämlich gar nicht mehr war, weil es selbstverständlich ist. Und wirklich alles aufschreiben und wenn Du gefragt wirst, nichts beschönigen, ganz ehrlich sagen, was Du alles nicht mehr selber machen kannst.

Sinnvoll wäre auch, wenn bei der Begutachtung noch jemand dabei wäre, z.B.Deine Mutter oder Dein Vater, als moralische Unterstützung, dass Ihr dem Gutachter/der Gutachterin nicht alleine gegenübersitzt. Ich bin bei Freundinnen auch manchmal dabei, wenn ihre behinderten Kinder begutachtet werden.

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... EY87oKBp2m

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-317.html

Hier

http://www.vdk.de/cms/mime/2531D1273154295.pdf

ist ein Pflegetagebuch zum Ausfüllen enthalten.

Hier

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 48#1299748 (2. Beitrag)


geht es zwar um ein Kind, aber einfach mal angucken,wie so was aussehen könnte.

Bitte die Pflegestufe schnellstmöglich beantragen, da bei Bewilligung grundsätzlich erst ab Antragsstellung gezahlt wird.

Eine Ablehnung bitte nicht hinnehmen, pauschal Widerspruch einlegen, Akteneinsich beantragen (Pflegegutachten anfordern) und die Begründung nachreichen.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 48#1238648

viewtopic.php?f=3&t=614

Selbst wenn eine Pflegestufe bewilligt wird, solltet Ihr Euch das Pflegegutachten zuschicken lassen, oft scheitert eine höhere Pflegestufe oder die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Pflegeperson nur an wenigen Minute. Und gib Deine Frau als alleinige Pflegeperson an, wenn gefragt wird, wer pflegt und ob Deine Eltern mithelfen.
Wäre so eine o.g. Lösung denkbar/machbar?
Wie gesagt, beides parallel beantragen.
Würde die ARGE meiner Frau Ruhe geben (meine Frau würde von der ARGE ja gar nichts beziehen)? ...
(Nur frage ich mich bei dieser Lösung, wer würde meiner Frau die Krankenversicherung bezahlen?)
Wenn Deine Frau Dich Vollzeit pflegt, kann sie nicht arbeiten. ob sie der ARGE zur Verfügung stehen muss und wer ihre Krankenversicherung bezahlt, weiß ich leider nicht.

Was ich nur jedem dringend anraten kann, Mitglied in einem Sozialverband zu werden, das kostet nicht die Welt und die beraten kostenlos, kümmern sich gegen eine Pauschalgebühr (die man bei Erfolg zurückbekommt) um den Widerspruch etc.
.
http://www.sovd.de/

http://www.vdk.de

Hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, solltest Du den auch beantragen. Hilfe dazu kann ich Dir geben.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Dez 2010, 00:21

Hallo Nils, :smile:
Wäre die folg. Lösung denkbar:

Schritt 1: Beantragung Pflegestufe (-> MDK etc.)
Das ist eine Schiene, unabhängig davon, ob ihr was von der Arge bekommt, Pflegegeld wird (meines Wissens) auch nicht abgezogen bei H4, aber krankenversichert ist deine Frau dadurch NICHT.
Wenn die Pflegestufe bewilligt wird dann:

Schritt 2: Beantragung Grundsicherung (-> Feststellung einer vollen Erwerbsminderung)
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, es bringt also nichts auf die Entscheidung zur Pflegestufe zu warten und erst danach die weiteren Schritte zu gehen.

Das KANN / sollte parallel geschehen, denn auch eine Pflegestufe und Pflegegeld wird nicht so schnell bewilligt, und DAS Geld ist ja dann für deine Pflege gedacht und nicht als Ersatz für deinen/euren Lebensunterhalt.

Es funktioniert NUR anders herum, denn bei Grundsicherung (für dauerhaft Erwerbsgeminderte) hat deine Frau aktuell keinerlei Ansprüche, das wird dann (wenn überhaupt) NUR für dich alleine gerechnet und WER soll diese volle Erwerbsminderung feststellen, DAS ist Aufgabe der Rentenversicherung (DRV).

Hast du denn von der DRV schon einen entsprechenden Bescheid erhalten, dass du zwar erwerbsgemindert bist, aber aus der Rentenversicherung KEINE Ansprüche hast, darin steht dann auch, dass du Grundsicherung (für Erwerbsgeminderte!)beantragen sollst/kannst. :confused: :Gruebeln:

Aber der Ehepartner zählt bei diesen Ämtern IMMER mit, vom Grundsicherungsamt für Erwerbsgeminderte bekommt deine Frau aber kein Geld, weil sie darauf KEINEN Anspruch hat, SIE ist ja nicht erwerbsgemindert.

Ohne diesen Bescheid bekommst aber auch du von diesem Amt KEIN Geld, da geht NUR die Grundsicherung für Arbeitslose (H4) und das sollte deine Frau beantragen, da sie NICHT erwerbsgemindert ist und deshalb NUR SIE einen Anspruch darauf erheben KANN (wenigstens EIN Familienmitglied MUSS erwerbsfähig sein und das ist bei euch deine Frau!).
Ich weiß, das ist schwer zu verstehen für dich, aber die Regeln sind nun mal so, du bekommst als (krankes) Familien-Mitglied, über diesen Umweg, dann AUCH Geld, ihr bekommt gemeinsam die Miete und ihr seid beide wieder krankenversichert. :ic_up:

Deine Ärzte können deiner Frau deine (Vollzeit-) Pflegebedürftigkeit bestätigen und dann muß sie trotzdem NICHT arbeiten gehen und kann sich um dich kümmern, so wie bisher auch, wenn dann die Pflegestufe/Pflegegeld durch ist, bekommt ihr das zusätzlich gezahlt.
Erst wenn die Arge mal der Meinung ist, dass du (sozusagen) in eine andere "Abteilung" sollst, erst DANN kannst du woanders Geld bekommen und deine Frau bleibt ganz offiziell bei der Arge in H4.

Diese Regelungen sind leider sehr schwierig zu durchschauen, aber in der von dir geplanten Reihenfolge funktioniert das nicht.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Mi 29. Dez 2010, 00:38

Hallo

Danke für die Antworten.

Ja, es ist sehr schwer zu verstehen. Am schlimmsten wäre es für mich, wenn meine Frau arbeiten müsste und ich alleine auskommen müsste. Das muss 100%ig gewährleistet werden! Wenn die ARGE meiner Frau aufeinmal mit Arbeit/Mitwirkungspflicht etc. ankommt, dann habe ich große Probleme. Ich habe Probleme sogar zur Toilette zu gehen. Die anderen Dinge möchte ich gar nicht erst ansprechen.

Ich habe hier von euch allen bereits sehr gute Tipps und Links erhalten und ihr habt mir sehr geholfen. Vielen vielen Dank!

Gruß
Nils

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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 29. Dez 2010, 01:08

Hallo!
Doppeloma hat geschrieben: Pflegegeld wird (meines Wissens) auch nicht abgezogen bei H4
Richtig, Pflegegeld darf auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet werden, da es der Sicherstellung der Pflege dient.

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, es bringt also nichts auf die Entscheidung zur Pflegestufe zu warten und erst danach die weiteren Schritte zu gehen.
Eben!
Das KANN / sollte parallel geschehen, denn auch eine Pflegestufe und Pflegegeld wird nicht so schnell bewilligt, und DAS Geld ist ja dann für deine Pflege gedacht und nicht als Ersatz für deinen/euren Lebensunterhalt.
Genauso so ist es.
(wenigstens EIN Familienmitglied MUSS erwerbsfähig sein und das ist bei euch deine Frau!).
Und was ist, wenn man alleinstehend und erwerbsgemindert ist, aber keine Rentenanspruch hat?

Soweit ich meine Recherche richtig interpretiere, ist für Grundsicherung bei Erwerbsminderung das Sozialamt zuständig.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... -alter.htm


Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen?
Die Grundsicherung wird von den Sozialämtern bewilligt und geleistet. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig. Sie sind aber gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren zu informieren und Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. Der Antrag auf Grundsicherung muss bei dem örtlichen Sozialamt gestellt werden.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Der Rentenversicherungsträger kann über den Antrag aber nicht entscheiden, sondern ihn nur an das zuständige Sozialamt weiterleiten.


Rechtsgrundlage ist SGB XII §§ 41-46

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/BJNR ... G000600000

Sozialhilfe und Grundsicherung

S. 36-41 und ab S. 60

Ratgeber für Menschen mit Behinderungen

S. 75 unten - 80

Fragen und Antworten zum Thema Grundsicherung

http://www.betanet.de/download/betanet_ ... derung.pdf

Auch Grundsicherung wird erst ab Antragsstellung gezahlt, also kümmert Euch bald darum.

Ich weiß nicht mehr, ob ich das schon angesprochen habe, Nils, aber evtl. hast Du auch Anspruch auf Kindergeld.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/z ... inder.html

Liebe Grüße

Annette
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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 29. Dez 2010, 01:15

Hallo!
Amethyst hat geschrieben:
Doppeloma hat geschrieben: Pflegegeld wird (meines Wissens) auch nicht abgezogen bei H4
Richtig, Pflegegeld darf auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet werden, da es der Sicherstellung der Pflege dient.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsiche ... sminderung

Nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden unter anderem:..

....Leistungen der Pflegeversicherung (s. § 13 Abs. 5 SGB XI)...


Der genannte §
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__13.html

(5) Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen... unberücksichtigt.

Es erfolgt also definitiv keine Anrechnung des Pflegegeldes.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Dez 2010, 01:20

Und was ist, wenn man alleinstehend und erwerbsgemindert ist, aber keine Rentenanspruch hat?

Soweit ich meine Recherche richtig interpretiere, ist für Grundsicherung bei Erwerbsminderung das Sozialamt zuständig.
So sehe ich das auch, dafür ist aber die Feststellung der (dauerhaften) Erwerbsminderung durch die DRV erforderlich und zusätzlich der Bescheid, dass KEIN (ausreichender) EM-Renten-Anspruch besteht.

Aktuell ist es wohl so, dass in diesem Falle auch die Überprüfung der nächsten Angehörigen (Kinder/Eltern) auf mögliche Unterhaltsleistungen entfällt, DAS gilt aber wirklich NUR für Alleinstehende.

LG von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Mi 29. Dez 2010, 13:07

Hallo

Ich habe heute alle Informationen meiner Frau und meinen Eltern vorgestellt. Ein großes Danke auch von ihnen.

Das alles klingt logisch mit dem Hartz4 und Pflege eines Angehörigen. Ich habe noch einige Fragen zum Ablauf, damit wie keine unnötigen Fehler machen.

1) Meine Frau muss H4 beantragen. Muss Sie mich dort angeben? Auch dass ich krank bin etc? Was muss ich nachweisen?
2) Zeitgleich die Pfegestufe beantragen


Fragen:

Du hast geschrieben, dass mir mein Arzt meiner Frau eine Vollzeit Pflegebeschäftigung bescheinigen muss. Wird die ARGE wirklich erlauben, dass meine Frau mich "Rund um die Uhr" pflegt. Ich weiß, dass so etwas per Gesetz möglich ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man so einfach so etwas sagen kann und es wird genehmigt.


Vielen Dank! Ein richtig tolles Forum. :applaus: Ich habe verschiedene Institutionen um Hilfe bei den Fragen gebeten und ich wurde fast immer falsch informiert!

Gruß
Nils

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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Dez 2010, 16:29

Hallo Nils, :smile:

es freut mich sehr, dass du schon was von unseren Informationen gebrauchen kannst und es macht auch beim Lesen deiner Beiträge den Eindruck, dass du inzwischen verstehst wie es laufen sollte. :jaa:

Bitte macht mit deinen Eltern einen ganz offiziellen Mietvertrag (Miete nach m2 plus monatlichen Anteil an den Nebenkosten).
Das sollte deine Frau mitnehmen können zum Amt denn die sollen ja auch eure Miete zahlen und es spielt KEINE Rolle, ob das deine Eltern sind, sie sind zukünftig offiziell "eure Vermieter", müssen von euch also auch in Zukunft nachweislich (Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung!), den vereinbarten Betrag erhalten :ic_up:
1) Meine Frau muss H4 beantragen. Muss Sie mich dort angeben? Auch dass ich krank bin etc? Was muss ich nachweisen?
Deine Frau braucht erst mal NUR den Antrag zu holen vom Amt, für 2 Personen (weil manche Formulare für jeden extra ausgefüllt werden müssen!) wenn jemand Zeit dafür hat mitzugehen, wäre es ganz gut wenn sie dort nicht alleine hingeht.
Sie soll sich da am besten noch auf gar keine Diskussionen über dich und deine Gesundheit einlassen, sie hat ein Recht darauf diesen Antrag zu bekommen, alles andere wird später zu klären sein.

Hast du denn einen Bescheid von der DRV wegen Erwerbsunfähigkeit vorliegen, wo auch drinsteht, dass du keine EM-Rente bekommst ???
Das würde schon erst mal genügen fürs Amt, zusätzlich sollte dein Arzt bestätigen, dass die Pflege/Betreuung durch deine Ehefrau "rund um die Uhr" erforderlich ist, da braucht (und sollte) der Arzt KEINE konkreten Krankheiten dazuschreiben, dass geht die SB des Amtes NIX an.

Wenn das Amt später mehr wissen will, dann muß eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden aber darum solltest du dich jetzt noch nicht sorgen, wichtig ist erst mal, dass dieser Antrag so schnell wie möglich abgegeben wird :ic_up:

Die Zahlungen erfolgen immer erst ab dem Tag der Antragstellung, aber wenn sie da hingeht und den Antrag abholt, sollte sie direkt schon "formlos" einen Antrag auf Leistungen ab sofort stellen!!!

Und wenn die vom Amt "doof" nachfragen, wovon ihr denn bisher gelebt habt, dann kann sie ruhig sagen, dass es deine Eltern waren, die euch vorübergehend geholfen haben, aber das geht jetzt nicht mehr, weil sich deine Eltern das auf die Dauer auch nicht leisten können.

Falls die da was schriftlich wollen von deinen Eltern, können die ruhig kurz aufschreiben, das es ihnen zukünftig NICHT mehr möglich ist euer Leben/Krankenversicherung zu finanzieren und sie euch auch auf Dauer nicht mehr die Wohnung kostenfrei zur Verfügung stellen werden.
Ihr müßtet euch dann eventuell bald eine andere Bleibe suchen.
Deine Eltern sind nicht verpflichtet da genauere Auskünfte zu geben, es geht NICHT mehr und fertig.
Da sind die nämmlich gerne sehr hartnäckig, gerade wenn es über längere Zeit so gelaufen ist, aber denke immer daran deine Eltern sind und waren dazu NICHT verpflichtet.

Das klingt jetzt vielleicht sehr hart, aber das heißt ja nicht, dass deine Eltern das auch wirklich tun sollen/würden, dem Amt gegenüber ist eine solch HARTE Richtlinie aber nötig, sonst meinen die "ging doch bisher auch, sollen sich nicht so anstellen", ich denke du verstehst wie ich das meine.

Mehr Auskünfte brauchen deine Eltern dem Amt NICHT zu geben (Einkünfte /Kontostände usw.), denn sie sind vom Gesetz her NICHT für euren Lebensunterhalt zuständig, natürlich versuchen die Ämter trotzdem gerne so zu tun als wäre das so, darum bekommt ihr dort solche Informationen auch nicht.

Ich möchte dich bitten, einen ganz lieben Gruß an deine Eltern auszurichten, denn ich finde es SUPER wie sie euch bisher geholfen haben, deshalb auch bitte NIX falsch verstehen!!!
Es wird nicht leicht, aber wenn erst das erste Geld vom Amt auf dem Konto eingeht und ihr den Eltern sogar Miete zahlen könnt, wird es zumindest finanziell für euch ALLE etwas leichter sein.
2) Zeitgleich die Pfegestufe beantragen
Das auf jeden Fall und wenn es dafür dann auch noch einen positiven Bescheid gibt, dann habt ihr schon sehr viel für euch und eure Zukunft erreicht. :ic_up:

Und scheu dich nicht weiter zu fragen, nur dann können wir versuchen euch weiter zu helfen!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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