
Das ist schon mal sehr gut, dass ihr da einen Anfang gemacht habt, wie das nun genau bei eurem Amt organisiert ist, das weiß ich natürlich nicht und aktuell sind ja auch viele Leute im Urlaub.Wir wollten bereits heute diese Sachen angehen, aber uns wurde gesagt, dass der zuständige Mitarbeiter beim Amt, im Urlaub ist. Die Vertretung kann uns angeblich nicht helfen.
Lasst euch dadurch nicht gleich wieder entmutigen, ihr seid auf dem RICHTIGEN Weg

Nein, EINFACH ist das alles wirklich nicht, weder mit Ämtern, noch mit Gutachtern, DAS ist ja auch ein sehr wichtiger Grund, dass dieses Forum entstanden ist, wir wollen versuchen denen ein wenig Mut zu machen, die sich dann nicht mehr trauen weiterzumachen, obwohl sie Rechte UND Ansprüche haben.Ich habe gehört/gelesen, dass es nicht immer einfach ist mit den Ämtern und Gutachtern.
Mit denen "spielt" das Amt besonders gerne "Katz und Maus", darum versuchen wir ja auch euch beiden (dir und deiner Frau) ein wenig die Angst zu nehmen.
Du schreibst, dass du krank und bettlägerig bist und es auch Nachweise dafür gibt!obwohl ich nachweislich schwer krank und bettlägrig bin? Ich könnte keiner Mitwirkungspflicht bei ALG2 nachkommen. Dann würde ich doch eines Tages auf der Straße landen?!
Warum sollte da einer feststellen, dass du arbeiten gehen kannst?
Es kann schon sein, dass du zum Amtsarzt geschickt wirst (das wäre eine Mitwirkungspflicht, da müßtest du dann auch hin zum Arzt!), aber dazu ist das Amt auch verpflichtet, manchmal reichen aber auch schon die ärztlichen Unterlagen aus, dass der Amtsarzt den Sachbearbeitern (SB) gegenüber deine absolute AU bestätigt.
Deine konkreten Krankheiten gehen den SB NIX an, die erfährt er auch nicht vom Amtsarzt, sondern NUR ob du arbeiten kannst (wenn ja, WAS genau und wieviele Stunden!) oder nicht.
Entweder wird das dann einfach erst mal so hingenommen oder du bekommst das sogenannte "Sozialgeld", das bekommen z.B. auch Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die sind ja auch nicht "erwerbsfähig" und damit bist du ohnehin raus aus einer beruflichen Vermittlung.
Mach dir da erst mal nicht so viele Gedanken drum, WIE die Sozial-Leistung dann am Ende heißt, die du bekommst, ist völlig egal, denn die Summen dessen was dir /euch zusammen ausgezahlt wird, ist immer gleich.
Das Amt MUSS auch eine "angemessene" Wohnung für euch bezahlen, darum solltet ihr auch einen Mietvertrag mit den Eltern schließen, die sind nicht verpflichtet euch umsonst wohnen zu lassen.
Nur Mut, dann kann es im neuen Jahr nur besser für euch werden

Liebe Grüße von der Doppeloma
