ist es nicht auch noch so, dass man vorgesagt bekommt, weviel man pro Monat von seinem eigenen Ersparten verbrauchen darf?
... ich habe noch im Ohr, "Sie können Ihr Vermögen nicht einfach so verjubeln, das wird als grob fahrlässig ausgelegt, " ich weiß nicht mehr die richtigen Worte.
aber so ähnlich wars.
Nun es gibt ja andere Möglichkeiten. Not macht erfinderisch.
Der DOPA ist stinksauer!!!
- stadtpflanze
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Re: Der DOPA ist stinksauer!!!
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- Antonia
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Re: Der DOPA ist stinksauer!!!
Jein.stadtpflanze hat geschrieben:ist es nicht auch noch so, dass man vorgesagt bekommt, weviel man pro Monat von seinem eigenen Ersparten verbrauchen darf?
Man muß aber in jedem Fall aufpassen.
Meine Anwältin meinte dazu, daß ich sogar noch in Urlaub fahren könnte, mir einen Fernseher oder ähnliche wichtige Anschaffungen machen könnte. Zahnersatz ist auch möglich, ebenso Rückzahlung von Schulden etc. etc.
Bis ich mich eben unter die jeweils relevante Grenze (Vermögensfreibetrag) armgefuttert habe (ist ja unterschiedlich bei H4 und Sozialhilfe).
Die Behörde kann nicht verlangen, daß man das nichtgeschützte Vermögen (also jenes welches über der Grenze liegt) wie ein Hilfeempfänger aufzubrauchen hat und dementsprechend in so und so vielen Monaten erst wieder vorsprechen darf. Das ist rechtswidrig! (sagt mein schlaues Büchlein zu diesem Thema)
Aber selbst wenn man sein Vermögen verschleudert (Glückspiel zb.) und dadurch hilfebedürftig wird, hat man einen Leistungsanspruch. Allerdings nur einen gekürzten und nur einen mit Verpflichtung zum Ersatz der Kosten.
- Miko
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Re: Der DOPA ist stinksauer!!!
MELDEBESCHEINIGUNG:
Ich habe 2x meinen Wohnort gewechselt und musste bei jedem neuen Antrag jedes mal eine aktuelle Meldebescheinigung abgeben.
Die Bescheinigung ist kostenlos beim Amt, wenn es für Hartz IV Anträge benötigt wird.
Ausweis zeigen wurde bei mir noch nie akzeptiert.
Ich musste ZUSÄTZLICH eine Fotokopie des Ausweises vorlegen.
MEB: Wurde doch abgeschafft.
Auch Kranke können sich günstigst ernähren, heißt es.
Ich habe 2x meinen Wohnort gewechselt und musste bei jedem neuen Antrag jedes mal eine aktuelle Meldebescheinigung abgeben.
Die Bescheinigung ist kostenlos beim Amt, wenn es für Hartz IV Anträge benötigt wird.
Ausweis zeigen wurde bei mir noch nie akzeptiert.
Ich musste ZUSÄTZLICH eine Fotokopie des Ausweises vorlegen.
MEB: Wurde doch abgeschafft.
Auch Kranke können sich günstigst ernähren, heißt es.
Gruß
Miko
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Re: Der DOPA ist stinksauer!!!
Hallo Doppeloma,
ich bin jetzt erst zum lesen gekommen.
Meine Tochter war ja krank und ihr steht wahrscheinlich Aufstockung zu, da sie im KH war, waren GG und ich beim Amt. Unser Ausweis hat wegen der Situation gereicht, sie muß aber die Liegebescheinigung nachreichen.
-die PkW-Haftpflicht wird anerkannt, die Kasko nicht (wurde uns gesagt), dabei zählt, wer die Versicherung zahlt und nicht wem das Auto gehört.
Falls MEB Mehrbedarf für Ernährung ist, gibt es das nur für sehr schlimme Krankheiten, wie Niereninsuffiziens usw wurde uns gesagt.
Arbeitsvertrag und Lohnzettel gelten für Aufstocker, aber evtl gibts bei Euch den Mehrbetrag wenn man von AlG 1 in Alg 2 rutscht noch. Soweit ich mich erinnere, ist der erst ab nächstes Jahr abgeschafft.
Wir haben jedenfalls den Antrag, zwar nach langer Wartezeit, aber sofort mitbekommen. Der Abgabetermin wurde nach unseren Wünschen gelegt. Wir sind ja ein Sonderfall gewesen und ich war erstaunt, wie einfach das bisher ging. Man wollte uns zwar weismachen, daß der Tochter nichts zusteht, aber diverse Rechner sagen was Anderes.
ich bin jetzt erst zum lesen gekommen.
Meine Tochter war ja krank und ihr steht wahrscheinlich Aufstockung zu, da sie im KH war, waren GG und ich beim Amt. Unser Ausweis hat wegen der Situation gereicht, sie muß aber die Liegebescheinigung nachreichen.
-die PkW-Haftpflicht wird anerkannt, die Kasko nicht (wurde uns gesagt), dabei zählt, wer die Versicherung zahlt und nicht wem das Auto gehört.
Falls MEB Mehrbedarf für Ernährung ist, gibt es das nur für sehr schlimme Krankheiten, wie Niereninsuffiziens usw wurde uns gesagt.
Arbeitsvertrag und Lohnzettel gelten für Aufstocker, aber evtl gibts bei Euch den Mehrbetrag wenn man von AlG 1 in Alg 2 rutscht noch. Soweit ich mich erinnere, ist der erst ab nächstes Jahr abgeschafft.
Wir haben jedenfalls den Antrag, zwar nach langer Wartezeit, aber sofort mitbekommen. Der Abgabetermin wurde nach unseren Wünschen gelegt. Wir sind ja ein Sonderfall gewesen und ich war erstaunt, wie einfach das bisher ging. Man wollte uns zwar weismachen, daß der Tochter nichts zusteht, aber diverse Rechner sagen was Anderes.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
- Doppeloma
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Re: Der DOPA ist stinksauer!!!
DANKE, DANKE, DANKE ihr Lieben,
kann gar nicht alles so schnell verarbeiten, was hier schon an Infos gekommen ist
Tut mir leid lieber Blacky wenn ich dich überfordert habe, dabei ist das was ich reingeschrieben habe, noch nicht mal der halbe Zettel
Dann kannst du dir ja sicher vorstellen "wie erschlagen" wir zunächst davon waren.
Liebe Antonia, du darfst aber nicht aus Versehen auch noch das Sparbuch "auffressen", dann hast du keinen Beweis mehr, dass du mal eins hattest!
Liebe Esuse, auch dir vielen Dank und ich freue mich sehr, dass es deiner Tochter wieder besser geht
Wir sind ja keine Aufstocker, deshalb wird uns die Kfz-Versicherung auch überhaupt nicht als Belastung anerkannt (Kasko haben wir für unsere 15 Jahre "alte Möhre" ohnhin nicht).
Den Zuschlag hätte ich vielleicht bekommen, nun wird es höchstens noch für einen Monat was und dann müssen die schon wieder neu rechnen!
Da lasse ich mich sowieso mal überraschen, was das ab dem 01.01. für ein Chaos in diesen Behörden, mit den Bescheiden gibt, denn die "großzügige Erhöhung" muß ja bei Allen eingerechnet werden.
Nochmals vielen, lieben Dank, auch an alle, die ich jetzt nicht persönlich angesprochen habe, es tut uns sehr gut, dass ihr uns mit euren Tipps ein Stück auf diesem "Gang nach Canossa" begleitet
Wir können zwar mit unseren Kindern ganz problemlos über dieses Thema reden, das wars aber auch schon und sie haben ganz andere Dinge zu händeln, kennen sich (zum Glück) mit der Materie H4 auch nicht aus.
Finanziell kommen sie zwar zurecht, sind aber nicht so gut gestellt, dass sie uns diesen Weg ersparen könnten, ich bin GANZ sicher, dann würden sie das sofort tun, auch OHNE Verpflichtung durch den Staat.
Bis später Ihr Lieben, ganz viele Knuddels
von UNS 

kann gar nicht alles so schnell verarbeiten, was hier schon an Infos gekommen ist


Tut mir leid lieber Blacky wenn ich dich überfordert habe, dabei ist das was ich reingeschrieben habe, noch nicht mal der halbe Zettel

Dann kannst du dir ja sicher vorstellen "wie erschlagen" wir zunächst davon waren.

Liebe Antonia, du darfst aber nicht aus Versehen auch noch das Sparbuch "auffressen", dann hast du keinen Beweis mehr, dass du mal eins hattest!


Liebe Esuse, auch dir vielen Dank und ich freue mich sehr, dass es deiner Tochter wieder besser geht

Wir sind ja keine Aufstocker, deshalb wird uns die Kfz-Versicherung auch überhaupt nicht als Belastung anerkannt (Kasko haben wir für unsere 15 Jahre "alte Möhre" ohnhin nicht).
Den Zuschlag hätte ich vielleicht bekommen, nun wird es höchstens noch für einen Monat was und dann müssen die schon wieder neu rechnen!
Da lasse ich mich sowieso mal überraschen, was das ab dem 01.01. für ein Chaos in diesen Behörden, mit den Bescheiden gibt, denn die "großzügige Erhöhung" muß ja bei Allen eingerechnet werden.
Nochmals vielen, lieben Dank, auch an alle, die ich jetzt nicht persönlich angesprochen habe, es tut uns sehr gut, dass ihr uns mit euren Tipps ein Stück auf diesem "Gang nach Canossa" begleitet

Wir können zwar mit unseren Kindern ganz problemlos über dieses Thema reden, das wars aber auch schon und sie haben ganz andere Dinge zu händeln, kennen sich (zum Glück) mit der Materie H4 auch nicht aus.
Finanziell kommen sie zwar zurecht, sind aber nicht so gut gestellt, dass sie uns diesen Weg ersparen könnten, ich bin GANZ sicher, dann würden sie das sofort tun, auch OHNE Verpflichtung durch den Staat.
Bis später Ihr Lieben, ganz viele Knuddels


Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Antonia
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Re: Der DOPA ist stinksauer!!!
So ihr Lieben, jetzt gibt's noch die Gutenacht-Geschichte mit der schönen Überschrift "Poppen mit Folgen" :
Beim Stöbern ist mir diese Gemeinheit unseres "Sozial"staates über den Weg gelaufen:
Tja, das war's dann wohl mit der Familienplanung... und Sarrazin wundert sich, daß sich die Armen so vermehren
irgendwie hamse das Thema auch noch falsch eingetütet... wie so vieles .... egal, Hauptsache keinen Plan haben und auf Bedürftige eindreschen und finanziell aushungern.
Naja, die KK zahlen ja wenigstens noch die Abtreibungen. Kostet zwar viel mehr, als vorzubeugen, aber das passt ja auch wieder zur Sinn- und Planlosigkeit solcher Gesetzentwürfe.
Trotzdem hätte ich gute Lust, eine SB mit folgendem Sachverhalt zu konfrontieren: da ich schizophren, also immer zu dritt unterwegs bin, müßte man doch eigentlich mein Lebensalter durch 3 teilen - wobei dann ungefähr 17 rauskommt. D.h. ich wäre dann jünger als 20 und hätte Anspruch auf ne Schachtel Pillen, oder Frau Sachbearbeiterin ?!
Nee, drei!
Antonia
(die's mal wieder genau wissen wollte)
Beim Stöbern ist mir diese Gemeinheit unseres "Sozial"staates über den Weg gelaufen:
Allerdings gilt dies nur entsprechend den Bestimmungen der KKSGB XII § 49 Hilfe zur Familienplanung
Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
Und die Bestimmungen der KK sehen vor, daß Verhütungsmittel nur noch bis zum 20. Lebensjahr finanziert werdenSGB XII § 52 Leistungserbringung, Vergütung
(1) Die Hilfen nach den §§ 47 bis 51 entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmen können, entscheidet der Träger der Sozialhilfe über Umfang und Inhalt der Hilfen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vor 2004 galt diese Altersbeschränkung nicht...§ 24a SGB V Empfängnisverhütung
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.
(2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

Tja, das war's dann wohl mit der Familienplanung... und Sarrazin wundert sich, daß sich die Armen so vermehren


Naja, die KK zahlen ja wenigstens noch die Abtreibungen. Kostet zwar viel mehr, als vorzubeugen, aber das passt ja auch wieder zur Sinn- und Planlosigkeit solcher Gesetzentwürfe.

Trotzdem hätte ich gute Lust, eine SB mit folgendem Sachverhalt zu konfrontieren: da ich schizophren, also immer zu dritt unterwegs bin, müßte man doch eigentlich mein Lebensalter durch 3 teilen - wobei dann ungefähr 17 rauskommt. D.h. ich wäre dann jünger als 20 und hätte Anspruch auf ne Schachtel Pillen, oder Frau Sachbearbeiterin ?!

Nee, drei!

Antonia
(die's mal wieder genau wissen wollte)
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