![Confused :confused:](./images/smilies/confused.gif)
Vielleicht weiß ja jemand von euch darüber Bescheid !? Wir haben zwei leibliche Kinder und wir haben dann 1999 ein fünfjähriges Pflegekind aufgenommen. Ich war immer teilzeitbeschäftigt. Seit Ende 2016 bekomme ich EU-Rente (bis Ende 2018, Folgeantrag läuft) Hat es Sinn, die Erziehungszeit des Pflegekindes bei der RV anzugeben und *bringt* das was ?
LG Cleo