Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
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Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Guten Abend
Im Expertenforum der DRV, "Ihre Vorsorge", lese ich seit ca. 14 Tagen vermehrt Userberichte, bei denen ein Renten-Überprüfungsverfahren eingeleitet wurde.
Von daher stellt sich mir obige Fragestellung: Häufen sich aktuell die Rentenüberprüfungsverfahren?
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... 7a75217c44
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... ecd33eab36
Desweiteren liest man im gleichen Forum darüber, dass Renten-Verlängerungsverfahren sich sehr lange hinziehen, somit eine Bearbeitung der Verlängerungsanträge über den Befristungszeitraum hinaus droht.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... de8836939a
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... 876ac18936
Selbst auf eine jahrelang bezogene Arbeitsmarktrente folgte ein Rentenablehnungsbescheid
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... 171e798432
Bin ich froh, dass ich das Kapitel EMR bald hinter mir habe agnes
Im Expertenforum der DRV, "Ihre Vorsorge", lese ich seit ca. 14 Tagen vermehrt Userberichte, bei denen ein Renten-Überprüfungsverfahren eingeleitet wurde.
Von daher stellt sich mir obige Fragestellung: Häufen sich aktuell die Rentenüberprüfungsverfahren?
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... 7a75217c44
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... ecd33eab36
Desweiteren liest man im gleichen Forum darüber, dass Renten-Verlängerungsverfahren sich sehr lange hinziehen, somit eine Bearbeitung der Verlängerungsanträge über den Befristungszeitraum hinaus droht.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... de8836939a
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... 876ac18936
Selbst auf eine jahrelang bezogene Arbeitsmarktrente folgte ein Rentenablehnungsbescheid
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... 171e798432
Bin ich froh, dass ich das Kapitel EMR bald hinter mir habe agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Mmhhh. Jetzt gibt es die verbesserte Mütterrente und die EM-Rente wird auch verbessert. Daher wird da wohl ganz genau hingeschaut, ob irgendjemand eventuell zu Unrecht unbefristet Rente bezieht. Denn da könnte man ja viel Geld sparen.
Ein enormer Stress für Betroffene EM-Rentner auf Dauer. Auch wenn die Rente wohl fast nie nachträglich entzogen wird. Aber ständige Nachprüfungen bei EM-Renten auf Dauer sind sicherlich für die Psyche belastend.
Ein enormer Stress für Betroffene EM-Rentner auf Dauer. Auch wenn die Rente wohl fast nie nachträglich entzogen wird. Aber ständige Nachprüfungen bei EM-Renten auf Dauer sind sicherlich für die Psyche belastend.
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
hmmm, aber die verbesserte EM-Rente bezieht sich ja nur auf die Neuanträge... denke nicht das es bei den verlängerungen damit zusammenhängt. Mütterrente betrifft mich leider diesmal nicht, ich hab nur 1 kind das vor 1992 geboren wurde .
na dann bin ich ja mal gespannt wann die erste überprüfung bei mir eintrudelt...
vielleicht hängt das aber auch noch mit dem vorangegangenen gutachterskandal und dem rentenbetrug bei der DRV Münster zusammen ?
na dann bin ich ja mal gespannt wann die erste überprüfung bei mir eintrudelt...
vielleicht hängt das aber auch noch mit dem vorangegangenen gutachterskandal und dem rentenbetrug bei der DRV Münster zusammen ?
- Engelchen22
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Hallo zusammen,
ganz ehrlich hat die doch ohnehin überlastete DRV keine anderen Tätigkeiten, als EMR´s zu überprüfen -
als ich diese Info gelesen habe - stiegen Blutdruck u Puls ....
Einer meiner Fachärzte teilte mir mit, als ich ihn befragte (2017) - ob er eine evtl Überprüfung meiner EMR für möglich hielte - O-Ton: DRV sollte Sie nun endlich in Ruhe lassen, Ihr Antragsprozedere war schwer u steinig genug. Stattdessen sollte sich die DRV um Neu.- u Verlängerungsanträge kümmern u diese zügigER bearbeiten.
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Diese Aussage stammt aus dem Vorsorge Forum:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
Auch EM-Renten auf unbestimmte Dauer können JEDERZEIT auf den Prüfstand kommen.
Mal ist eine Arbeitsaufnahme der Anlass, mal ein pflichtbewusster Nachbar oder "Freund".
Freundliche Grüße
Rentenprüfdienst
Ein weiteres Beispiel aus https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
Hallo!
Also ich beziehe meine unbefristet EW-Rente vom DRV Bund Berlin!
Von dort habe ich über sehr viele Jahre....im Abstand von 2 Jahren immer ein sogenanntes Formular.....Nachprüfunge der weiteren Rentenberechtigung erhalten....bei den Fragen ging es im Westentlichen um Fragen ob eine Arbeit aufgenommen wurde....wenn ja wieviele Stunden täglich gearbeitet würde und noch ein Formular für den Arbeitgeber....Fragen zum Gesundheitszustand waren zweitrangig....ein Schlem wer böses denkt!
Da ich nie eine Arbeit aufgenommen habe...kein Thema....habe zum Fragebogen noch einen aktuellen Arztbrief beigelegt und abgeschickt.....manchaml kam schon nach einer Woche bzw. bis zu 2 Wochen dann einen Schreiben das die Rente weiterbezahlt wird.....aber eine erneute Nachprüfung nicht ausgeschlossen sei.....beim DRV Bund kam dann also im Abstand von 2 Jahren immer solche Formular.....seit 4 Jahren habe ich keins mehr erhakten....hoffe das es so bleibt.....ich hoffe ich konnte weiterhelfen!
MfG
Max
-------------------------------------------------------------
Wie argumentiert die DRV bzw deren Rentenprüfdienst, wenn sich keine " Spontan-Genesung " ergeben hat - man in kontinuierlicher Ärztl. u Fachärztlichen Behandlungen nachweislich sich befindet.
Seinen GS-Zustand durch Med. Dokumente belegen kann ?
Nee ich habe für mich beschlossen, mich diesbezüglich nicht " verrückt " zu machen - kommt entsprechende Überprüfungsanfrage der DRV dann kann ich jederzeit meinen GS-Zustand
" belegen " da ich mich in kontinuierlicher Ärztl. u Fachärztlichen Behandlungen befinde - Klinik u AHB Berichte ( v 2017) einreichen könnte - natürlich wären diesen dann aus DRV-Sicht " veraltet ", es müsste dann wohl ein R 3214 angefordert werden....
Wäre wirklich der Super-GAU - wenn man da einer Überprüfung zum Opfer werden sollte.
Ich werde meinen Facharzt beim baldig stattfindenden Termin diesbezüglich mal befragen - wie seine Kenntnis/Infos sind.
Nachdenkliche Grüsse
Engelchen 22
ganz ehrlich hat die doch ohnehin überlastete DRV keine anderen Tätigkeiten, als EMR´s zu überprüfen -
als ich diese Info gelesen habe - stiegen Blutdruck u Puls ....
Einer meiner Fachärzte teilte mir mit, als ich ihn befragte (2017) - ob er eine evtl Überprüfung meiner EMR für möglich hielte - O-Ton: DRV sollte Sie nun endlich in Ruhe lassen, Ihr Antragsprozedere war schwer u steinig genug. Stattdessen sollte sich die DRV um Neu.- u Verlängerungsanträge kümmern u diese zügigER bearbeiten.
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Diese Aussage stammt aus dem Vorsorge Forum:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
Auch EM-Renten auf unbestimmte Dauer können JEDERZEIT auf den Prüfstand kommen.
Mal ist eine Arbeitsaufnahme der Anlass, mal ein pflichtbewusster Nachbar oder "Freund".
Freundliche Grüße
Rentenprüfdienst
Ein weiteres Beispiel aus https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
Hallo!
Also ich beziehe meine unbefristet EW-Rente vom DRV Bund Berlin!
Von dort habe ich über sehr viele Jahre....im Abstand von 2 Jahren immer ein sogenanntes Formular.....Nachprüfunge der weiteren Rentenberechtigung erhalten....bei den Fragen ging es im Westentlichen um Fragen ob eine Arbeit aufgenommen wurde....wenn ja wieviele Stunden täglich gearbeitet würde und noch ein Formular für den Arbeitgeber....Fragen zum Gesundheitszustand waren zweitrangig....ein Schlem wer böses denkt!
Da ich nie eine Arbeit aufgenommen habe...kein Thema....habe zum Fragebogen noch einen aktuellen Arztbrief beigelegt und abgeschickt.....manchaml kam schon nach einer Woche bzw. bis zu 2 Wochen dann einen Schreiben das die Rente weiterbezahlt wird.....aber eine erneute Nachprüfung nicht ausgeschlossen sei.....beim DRV Bund kam dann also im Abstand von 2 Jahren immer solche Formular.....seit 4 Jahren habe ich keins mehr erhakten....hoffe das es so bleibt.....ich hoffe ich konnte weiterhelfen!
MfG
Max
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Wie argumentiert die DRV bzw deren Rentenprüfdienst, wenn sich keine " Spontan-Genesung " ergeben hat - man in kontinuierlicher Ärztl. u Fachärztlichen Behandlungen nachweislich sich befindet.
Seinen GS-Zustand durch Med. Dokumente belegen kann ?
Nee ich habe für mich beschlossen, mich diesbezüglich nicht " verrückt " zu machen - kommt entsprechende Überprüfungsanfrage der DRV dann kann ich jederzeit meinen GS-Zustand
" belegen " da ich mich in kontinuierlicher Ärztl. u Fachärztlichen Behandlungen befinde - Klinik u AHB Berichte ( v 2017) einreichen könnte - natürlich wären diesen dann aus DRV-Sicht " veraltet ", es müsste dann wohl ein R 3214 angefordert werden....
Wäre wirklich der Super-GAU - wenn man da einer Überprüfung zum Opfer werden sollte.
Ich werde meinen Facharzt beim baldig stattfindenden Termin diesbezüglich mal befragen - wie seine Kenntnis/Infos sind.
Nachdenkliche Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Engelchen22 hat geschrieben: ↑Fr 23. Mär 2018, 16:42Hallo zusammen,
Diese Aussage stammt aus dem Vorsorge Forum:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... b1f78ad0f7
Auch EM-Renten auf unbestimmte Dauer können JEDERZEIT auf den Prüfstand kommen.
Mal ist eine Arbeitsaufnahme der Anlass, mal ein pflichtbewusster Nachbar oder "Freund".
Freundliche Grüße
Rentenprüfdienst
Meine Gedanken hierzu sind:
Arbeitsaufnahme bei Bezug von unbefristeter EMR wieviele tun dies
pflichtbewusster Nachbar, was soll denn dieser mit der unbefristeten EMR zu tun haben , ich habe keine Ahnung was und wie mein Nachbar sein Geld bekommt, es geht mich nichts an und neugierig bin ich nicht.
Freund das ist dann ein Feind der wohl ihm die EMR madig machen möchte den Feind kann er in die Tonne hauen.
Da wirds mir schlecht von Wunschdenken der DRV das wir Bezieher wieder gesund und vital für`s arbeiten sind.
Das Glück
deines Lebens hängt
von der Beschaffenheit
deiner Gedanken ab.
Marc Aurel
Guter Rat ist teuer
aber schlechter Rat
kann teuer zu stehen kommen.
Gerhard Uhlenbruck
deines Lebens hängt
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deiner Gedanken ab.
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Dazu muß ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.
Erhält man aus gesundheitlichen Gründen eine EMR heißt das doch da man nicht mehr Arbeiten kann, wenn man dann nach einigen Monaten eine Arbeit aufnimmt braucht man sich nicht wundern wenn das ganze mal beleuchtet wird...
Dazu ist es wohl noch etwas anderes wenn man a) die EMR bekommt da die DRV einen für krank genug hält oder b) man sie über ein Gericht bekommt nach dem Gang durch alle Instanzen. Sollte man dann bei b) wieder einer Arbeit nachgehen kann ich durchaus verstehen das da mal überprüft wird.
So sortiert man faule Eier aus unter denen alle denen es wirklich dreckig geht leiden müssen....
Erhält man aus gesundheitlichen Gründen eine EMR heißt das doch da man nicht mehr Arbeiten kann, wenn man dann nach einigen Monaten eine Arbeit aufnimmt braucht man sich nicht wundern wenn das ganze mal beleuchtet wird...
Dazu ist es wohl noch etwas anderes wenn man a) die EMR bekommt da die DRV einen für krank genug hält oder b) man sie über ein Gericht bekommt nach dem Gang durch alle Instanzen. Sollte man dann bei b) wieder einer Arbeit nachgehen kann ich durchaus verstehen das da mal überprüft wird.
So sortiert man faule Eier aus unter denen alle denen es wirklich dreckig geht leiden müssen....
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Ich würde das Expertenforum der DRV nicht immer für kompetent (ernsthafte Anfragen) in Betracht ziehen. Es sollen dort sehr häufig Trolle sich tummeln ( keine Registrierung erfordetlich). Möchte mich den Beitrag von Hagbard anschließen.
Schöne Ostertage!
Beste Grüße
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- Doppeloma
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Hallo liebe agnes aber auch an ALLE,
Dazu gab es dort sicher schon häufiger "geballte" Anfragen und was die "Experten" dort manchmal so darauf antworten hat mich auch schon öfter herzhaft lachen lassen, da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen.
Wenn es KEINE Überprüfungs-Formulare gibt melden sich die Leute sicher nicht deswegen extra in einem Internet-Forum, um das zu berichten.
Die Vermutung liegt nahe, dass es besonders gerne (und vielleicht auch häufiger) bei relativ jungen EM-Rentnern gemacht wird und natürlich auch wenn neben der Rente regelmäßig gearbeitet wird.
Hier wird aber die DRV schon regelmäßig (wegen Einhaltung der Zuverdienst-Grenzen) auf den Laufenden sein, an den "Experten"-Hinweis auf die "missgünstigen Nachbarn" im genannten Forum glaube ich nicht wirklich (unsere Nachbarn wissen nicht mal genau wovon wir überhaupt leben, das geht die doch gar nichts an ? ) und die Hintergrund-Informationen sind so spärlich, dass man zu den konkreten Gründen der Berentung keine Hinweise hat, ebenso wenig dazu, was die DRV nun zu besonderem "Nachforschungs-Fleiß" bei einzelnen Beziehern einer EM-Dauer-Rente bewegt haben könnte.
Ich habe vor unserem Umzug auch mal von einen Fall gelesen, wo Jemand das Überprüfungs-Formular dann bekommen hatte weil er die Adress-Änderung ordnungsgemäß bei der DRV bekannt gegeben hatte ... da kann man (theoretisch) auch auf die Idee gekommen sein, "Wer umziehen kann, der ist vielleicht auch wieder Erwerbsfähig geworden" ...
Uns hat man trotzdem ohne Nachfragen über 400 km umziehen lassen , wir bekamen BEIDE noch nie ein solches Formular, ich sehe deine persönlichen Befürchtungen da doch als etwas übertrieben an (du bist doch auch schon umgezogen ), aber wer kann und wen das dann endgültig beruhigt, soll gerne in eine andere Renten-Art wechseln vor der regulären Altersgrenze ...
Ich habe meinen Antrag vor Kurzem erst gestellt für die reguläre Altersrente ab Sommer 2018 und der Dopa wartet auch bis dahin mit dem nächsten Renten-Papier-Kram, er könnte ja jederzeit inzwischen auch in die Rente für Schwerbehinderte wechseln ... das weiß auch die DRV aus seinem Rentenkonto, wozu also sollte man noch versuchen wollen, ihm die EM-Rente nun mit Ü 60 wieder streitig zu machen ...
Bei der "Arbeitsmarktrente" sieht das schon etwas anders aus, diese Betroffenen haben aber generell KEINE Rente ohne Befristung, denn sie sollen ja mindestens Teilzeit noch Erwerbstätig sein (können) und das wird natürlich laufend zwischen DRV und AfA geprüft mit dem "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt".
Auch dazu gab es kürzlich einen "Aufschrei" im ELO-Forum, als wäre das nun so "superneu", NEIN, das war schon IMMER so seit der "Rentenreform" ab 2001 ... und steht auch in JEDEM EM-Rentenbescheid dazu drin.
Haltet euch doch bitte an die Realitäten, wer eine EM-Rente "auf Dauer" bewilligt bekommen hat ist auch nicht "unbefristet", denn der Übergang in eine Altersrente (welche auch immer) muss immer noch selbst organisiert werden.
Daher ist auch das letzte Datum der Eintritt in die reguläre Altersrente (wird längstens gezahlt bis XXX) und falls die DRV das mal anders sehen möchte vor diesem Datum, ist sie SELBER verpflichtet erst mal SELBER (medizinisch) nachzuweisen, dass diese Bewilligung aufgehoben werden kann.
Die Beweislast kehrt sich also um und es dürfte kaum genügen, dass Jemand im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein paar € dazu verdient, um diese Rente dann komplett "in Frage zu stellen", die DRV MUSS übrigens in solchen (wohl eher seltenen) Fällen auch weiter zahlen, bis das mal (notfalls) gerichtlich geklärt wäre ob die EM-Dauer-Rente wirklich wieder "entzogen" werden darf.
Das dürfte auch bei der DRV bekannt sein und eine Erstattung (durch den EM-Rentner) gibt es dann auch nicht, wenn sich das (im wohl sehr seltenen Ausnahmefall) nach Jahren am Gericht als berechtigt erweisen würde.
Die aktuellen Regelungen (seit 07/2017 = Flexirente) erlauben ja sogar ein Überschreiten der Zuverdienstgrenzen (bei einer EM-Vollrente) OHNE dass die EM-Rente gleich komplett wegfallen darf, die wird dann zunächst mal auf eine "Teilrente" gekürzt / angepasst, also auch nicht direkt "entzogen" ...
Ich selber habe auf Grund dieser neuen Regelung meine (reguläre) Altersrente nur zu 99 % beantragt, damit ich aus Dopas Pflege nun noch weiter zusätzliche Rentenbeiträge über die Pflegekasse bekommen kann, das wäre bei einer "Alters-VOLL-RENTE" nicht möglich, da werden keine weiteren Rentenbeiträge mehr anerkannt.
Vielleicht ist das ja eher ein Hinweis für andere Pflegende hier im Forum, sich dazu mal besser zu informieren, wenn die (reguläre) Altersrente beantragt werden muss und es bereits einen anerkannten (privaten) Pflegefall in der Familie gibt mit mindestens Pflegegrad 2 (Pflegebedarf an mindestens 2 Wochentagen mit insgesamt über 10 Stunden pro Woche muss gegeben sein / vom Gutachter bestätigt).
Bis zum Ende meiner EM-Vollrente ist das kein Problem (da muss die Pflegekasse das selbst organisieren und die notwendigen Angaben bei der Pflegeperson / den Pflegepersonen anfordern) und da mache ich mir auch keine Gedanken, ob man mir deswegen nun die EM-Rente noch entziehen könnte ... es gibt viele EM-Rentner die privat den Partner oder andere Angehörige pflegen.
Damit sollen deren Renten-Ansprüche verbessert werden, weil sie auch oft jahrelang nicht (oder nur Teilzeit) arbeiten konnten.
Den Beitrag hatte ich schon vor einigen Tagen begonnen aber ich denke mal, dass meine Infos auch etwas zur Beruhigung beitragen können ... und wünsche euch mal von dieser Stelle hier "Frohes Eiersuchen im Schnee" ...
Liebe Grüße von Doma und Dopa
Im Expertenforum der DRV, "Ihre Vorsorge", lese ich seit ca. 14 Tagen vermehrt Userberichte, bei denen ein Renten-Überprüfungsverfahren eingeleitet wurde.
Dazu gab es dort sicher schon häufiger "geballte" Anfragen und was die "Experten" dort manchmal so darauf antworten hat mich auch schon öfter herzhaft lachen lassen, da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen.
Wenn es KEINE Überprüfungs-Formulare gibt melden sich die Leute sicher nicht deswegen extra in einem Internet-Forum, um das zu berichten.
Wenn ich mich dazu mal auf unser Forum beschränke und die Anfragen aus dem ELO-Forum dazu nehme, sind es NICHT diese Formulare, die den Usern den "Schlaf rauben", dass auch eine EM-Rente "auf Dauer" jederzeit überprüft werden "kann", steht in jedem EM-Rentenbescheid schon drin.Von daher stellt sich mir obige Fragestellung: Häufen sich aktuell die Rentenüberprüfungsverfahren?
Die Vermutung liegt nahe, dass es besonders gerne (und vielleicht auch häufiger) bei relativ jungen EM-Rentnern gemacht wird und natürlich auch wenn neben der Rente regelmäßig gearbeitet wird.
Hier wird aber die DRV schon regelmäßig (wegen Einhaltung der Zuverdienst-Grenzen) auf den Laufenden sein, an den "Experten"-Hinweis auf die "missgünstigen Nachbarn" im genannten Forum glaube ich nicht wirklich (unsere Nachbarn wissen nicht mal genau wovon wir überhaupt leben, das geht die doch gar nichts an ? ) und die Hintergrund-Informationen sind so spärlich, dass man zu den konkreten Gründen der Berentung keine Hinweise hat, ebenso wenig dazu, was die DRV nun zu besonderem "Nachforschungs-Fleiß" bei einzelnen Beziehern einer EM-Dauer-Rente bewegt haben könnte.
Ich habe vor unserem Umzug auch mal von einen Fall gelesen, wo Jemand das Überprüfungs-Formular dann bekommen hatte weil er die Adress-Änderung ordnungsgemäß bei der DRV bekannt gegeben hatte ... da kann man (theoretisch) auch auf die Idee gekommen sein, "Wer umziehen kann, der ist vielleicht auch wieder Erwerbsfähig geworden" ...
Uns hat man trotzdem ohne Nachfragen über 400 km umziehen lassen , wir bekamen BEIDE noch nie ein solches Formular, ich sehe deine persönlichen Befürchtungen da doch als etwas übertrieben an (du bist doch auch schon umgezogen ), aber wer kann und wen das dann endgültig beruhigt, soll gerne in eine andere Renten-Art wechseln vor der regulären Altersgrenze ...
Ich habe meinen Antrag vor Kurzem erst gestellt für die reguläre Altersrente ab Sommer 2018 und der Dopa wartet auch bis dahin mit dem nächsten Renten-Papier-Kram, er könnte ja jederzeit inzwischen auch in die Rente für Schwerbehinderte wechseln ... das weiß auch die DRV aus seinem Rentenkonto, wozu also sollte man noch versuchen wollen, ihm die EM-Rente nun mit Ü 60 wieder streitig zu machen ...
Bei der "Arbeitsmarktrente" sieht das schon etwas anders aus, diese Betroffenen haben aber generell KEINE Rente ohne Befristung, denn sie sollen ja mindestens Teilzeit noch Erwerbstätig sein (können) und das wird natürlich laufend zwischen DRV und AfA geprüft mit dem "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt".
Auch dazu gab es kürzlich einen "Aufschrei" im ELO-Forum, als wäre das nun so "superneu", NEIN, das war schon IMMER so seit der "Rentenreform" ab 2001 ... und steht auch in JEDEM EM-Rentenbescheid dazu drin.
Haltet euch doch bitte an die Realitäten, wer eine EM-Rente "auf Dauer" bewilligt bekommen hat ist auch nicht "unbefristet", denn der Übergang in eine Altersrente (welche auch immer) muss immer noch selbst organisiert werden.
Daher ist auch das letzte Datum der Eintritt in die reguläre Altersrente (wird längstens gezahlt bis XXX) und falls die DRV das mal anders sehen möchte vor diesem Datum, ist sie SELBER verpflichtet erst mal SELBER (medizinisch) nachzuweisen, dass diese Bewilligung aufgehoben werden kann.
Die Beweislast kehrt sich also um und es dürfte kaum genügen, dass Jemand im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein paar € dazu verdient, um diese Rente dann komplett "in Frage zu stellen", die DRV MUSS übrigens in solchen (wohl eher seltenen) Fällen auch weiter zahlen, bis das mal (notfalls) gerichtlich geklärt wäre ob die EM-Dauer-Rente wirklich wieder "entzogen" werden darf.
Das dürfte auch bei der DRV bekannt sein und eine Erstattung (durch den EM-Rentner) gibt es dann auch nicht, wenn sich das (im wohl sehr seltenen Ausnahmefall) nach Jahren am Gericht als berechtigt erweisen würde.
Die aktuellen Regelungen (seit 07/2017 = Flexirente) erlauben ja sogar ein Überschreiten der Zuverdienstgrenzen (bei einer EM-Vollrente) OHNE dass die EM-Rente gleich komplett wegfallen darf, die wird dann zunächst mal auf eine "Teilrente" gekürzt / angepasst, also auch nicht direkt "entzogen" ...
Ich selber habe auf Grund dieser neuen Regelung meine (reguläre) Altersrente nur zu 99 % beantragt, damit ich aus Dopas Pflege nun noch weiter zusätzliche Rentenbeiträge über die Pflegekasse bekommen kann, das wäre bei einer "Alters-VOLL-RENTE" nicht möglich, da werden keine weiteren Rentenbeiträge mehr anerkannt.
Vielleicht ist das ja eher ein Hinweis für andere Pflegende hier im Forum, sich dazu mal besser zu informieren, wenn die (reguläre) Altersrente beantragt werden muss und es bereits einen anerkannten (privaten) Pflegefall in der Familie gibt mit mindestens Pflegegrad 2 (Pflegebedarf an mindestens 2 Wochentagen mit insgesamt über 10 Stunden pro Woche muss gegeben sein / vom Gutachter bestätigt).
Bis zum Ende meiner EM-Vollrente ist das kein Problem (da muss die Pflegekasse das selbst organisieren und die notwendigen Angaben bei der Pflegeperson / den Pflegepersonen anfordern) und da mache ich mir auch keine Gedanken, ob man mir deswegen nun die EM-Rente noch entziehen könnte ... es gibt viele EM-Rentner die privat den Partner oder andere Angehörige pflegen.
Damit sollen deren Renten-Ansprüche verbessert werden, weil sie auch oft jahrelang nicht (oder nur Teilzeit) arbeiten konnten.
Den Beitrag hatte ich schon vor einigen Tagen begonnen aber ich denke mal, dass meine Infos auch etwas zur Beruhigung beitragen können ... und wünsche euch mal von dieser Stelle hier "Frohes Eiersuchen im Schnee" ...
Liebe Grüße von Doma und Dopa
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Engelchen22
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Hallo zusammen,
ich hatte ja schon erzählt, dass mich diese Info auch etwas unruhig/besorgt gemacht hatte.
Da ich aber nicht alles glaube, was im WWW so zu lesen ist - habe ich etwas recherchiert.
Dieses heikle Thema der EMR Überprüfungsverfahren - ist seit vielen Jahren immer wieder mal Thema in diversen Foren.
Auch werden dadurch Ängste geschürt und Unsicherheit kommt auf...
Ich kann mir schon vorstellen, dass im Falle einer evlt Arbeitsaufnahme ( 450 € ) die DRV auf den Gedanken kommen könnte u eine Überprüfung zu veranlassen,
wobei dies meiner Infos nach, durch einen Fragebogen ermittelt wird. Ärzteanfragen oder gar GA werden nicht veranlasst.
Auch das Alter des/der EMR Bezieher könnte eine Rolle spielen..
Auch befragte ich meinen beh. ( Prof ) für Immunologie diesbezüglich - da er mit mir das ganze EMR - Prozedere miterlebt hat.
Als ich ihm meine Befürchtungen diesbezüglich mitteilte, sah er mich erstaunt an, WOHER ich diese Info denn ( schon wieder ) hätte...
--> aus ihre-Vorsorge.de
Der Arzt habe keine Info/Kenntnisse, dass die DRV Dauer-EMR überprüfen würde. O-Ton : um Erst.-u Verlängerungsanträge kümmern.
Er machte eine abweisende Handbewegung, in meinem Fall, müsste ich mir keine Gedanken/Sorgen machen... auch da bei mir ja ständig etwas " NEUES " hinzu käme.
Ich meine, wenn der GS-Zustand ärztlich Nachweisbar ist - die kontinuierlichen Arzt/Therapie Konsile stattfinden - hat man den erforderlichen Nachweis.
Da wäre die DRV in der Nachweispflicht und müsste die Spontan-Heilung nachweisen KÖNNEN - der Spies würde dann umgedreht...
Das auch nach vielen Jahren der EMR auf Dauer und höherem Lebensalter, wie im WWW zu lesen... die DRV auf die Idee kommt und die EMR entzieht - halte ich für utopisch.
Da fällt mir die Werbung mit dem " alten Herrn " an der Supermarktkasse ein incl Hörgeräten... wobei er zitternd u fahrig versucht die Artikel über den Scanner zu ziehen...
Gar nicht lustig !
Und Arbeitsstellen für die auserwählten DRV- Kunden - müssten ja auch erst verfügbar sein - welcher AG stellt ehem. EMR´ler denn ein ?
Verweisungsjobs - HILFE ! Neee.... Klar als Pförtnerin im Schichtdienst.... mit Mitte 50/60 dann vielleicht.
Böse Nachbarn welche mich verpetzen... ich habe eine normale Nachbarschaft in welcher man sich gut kennt, jeder macht sein eigenes Zeugs - gefragt, weshalb ich nicht mehr arbeite ect ... wurde ich noch nie...
klar wurde da " getrascht " - damit hatte ich anfangs meine Probleme, inzwischen bin ich daran gewohnt.
Wenn es sich vermeiden lässt, so putze ich meine Fenster, wenn die Nachbarin in der Arbeit ist und sie es nicht mitbekommt - wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie sich Gedanken macht, " Schein-Krank und putzt zb Fenster "....
Liebe Grüsse
Engelchen 22
ich hatte ja schon erzählt, dass mich diese Info auch etwas unruhig/besorgt gemacht hatte.
Da ich aber nicht alles glaube, was im WWW so zu lesen ist - habe ich etwas recherchiert.
Dieses heikle Thema der EMR Überprüfungsverfahren - ist seit vielen Jahren immer wieder mal Thema in diversen Foren.
Auch werden dadurch Ängste geschürt und Unsicherheit kommt auf...
Ich kann mir schon vorstellen, dass im Falle einer evlt Arbeitsaufnahme ( 450 € ) die DRV auf den Gedanken kommen könnte u eine Überprüfung zu veranlassen,
wobei dies meiner Infos nach, durch einen Fragebogen ermittelt wird. Ärzteanfragen oder gar GA werden nicht veranlasst.
Auch das Alter des/der EMR Bezieher könnte eine Rolle spielen..
Doppeloma hat geschrieben:Die Vermutung liegt nahe, dass es besonders gerne (und vielleicht auch häufiger) bei relativ jungen EM-Rentnern gemacht wird und natürlich auch wenn neben der Rente regelmäßig gearbeitet wird.
Auch befragte ich meinen beh. ( Prof ) für Immunologie diesbezüglich - da er mit mir das ganze EMR - Prozedere miterlebt hat.
Als ich ihm meine Befürchtungen diesbezüglich mitteilte, sah er mich erstaunt an, WOHER ich diese Info denn ( schon wieder ) hätte...
--> aus ihre-Vorsorge.de
Der Arzt habe keine Info/Kenntnisse, dass die DRV Dauer-EMR überprüfen würde. O-Ton : um Erst.-u Verlängerungsanträge kümmern.
Er machte eine abweisende Handbewegung, in meinem Fall, müsste ich mir keine Gedanken/Sorgen machen... auch da bei mir ja ständig etwas " NEUES " hinzu käme.
Ich meine, wenn der GS-Zustand ärztlich Nachweisbar ist - die kontinuierlichen Arzt/Therapie Konsile stattfinden - hat man den erforderlichen Nachweis.
Da wäre die DRV in der Nachweispflicht und müsste die Spontan-Heilung nachweisen KÖNNEN - der Spies würde dann umgedreht...
Das auch nach vielen Jahren der EMR auf Dauer und höherem Lebensalter, wie im WWW zu lesen... die DRV auf die Idee kommt und die EMR entzieht - halte ich für utopisch.
Da fällt mir die Werbung mit dem " alten Herrn " an der Supermarktkasse ein incl Hörgeräten... wobei er zitternd u fahrig versucht die Artikel über den Scanner zu ziehen...
Gar nicht lustig !
Und Arbeitsstellen für die auserwählten DRV- Kunden - müssten ja auch erst verfügbar sein - welcher AG stellt ehem. EMR´ler denn ein ?
Verweisungsjobs - HILFE ! Neee.... Klar als Pförtnerin im Schichtdienst.... mit Mitte 50/60 dann vielleicht.
Böse Nachbarn welche mich verpetzen... ich habe eine normale Nachbarschaft in welcher man sich gut kennt, jeder macht sein eigenes Zeugs - gefragt, weshalb ich nicht mehr arbeite ect ... wurde ich noch nie...
klar wurde da " getrascht " - damit hatte ich anfangs meine Probleme, inzwischen bin ich daran gewohnt.
Wenn es sich vermeiden lässt, so putze ich meine Fenster, wenn die Nachbarin in der Arbeit ist und sie es nicht mitbekommt - wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie sich Gedanken macht, " Schein-Krank und putzt zb Fenster "....
So ist es !Doppeloma hat geschrieben:dass auch eine EM-Rente "auf Dauer" jederzeit überprüft werden "kann", steht in jedem EM-Rentenbescheid schon drin.
Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren
Hall ihr Lieben.
Natürlich sind diese ::Überprüfungen:: seitens der RK nervig und sehr oft Schikane.
Bin da zwiegespalten, weil in ich einen Fall kenne, wo s nötig wäre.
Mag mich da auch nicht weiter zu äußern,weil mich sowas ärgert.
Und ich brauche meine Kraft, um meinen Widerspruch bei der RK durchzusetzen.
Wünsche euch allen einen schöne stressfreien Tag.
Natürlich sind diese ::Überprüfungen:: seitens der RK nervig und sehr oft Schikane.
Bin da zwiegespalten, weil in ich einen Fall kenne, wo s nötig wäre.
Mag mich da auch nicht weiter zu äußern,weil mich sowas ärgert.
Und ich brauche meine Kraft, um meinen Widerspruch bei der RK durchzusetzen.
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