Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 30. Jun 2017, 02:17

Hallo Majosu, :smile:
ich muss mich nochmals an Euch wenden, um die beste Lösung zu finden.
Also, meine Angehörige ist derzeit AU und wird zu Mitte November ausgesteuert.


dann ging doch die bisherige Diskussion um eine eventuelle "Altersteilzeitregelung" schon völlig am Thema vorbei, wenn sie aktuell schon bald vor der Aussteuerung steht.
Im laufenden Krankenstand kann man (vermutlich) auch im ÖD nicht in "Altersteilzeit" wechseln wollen, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine "Änderungs-Kündigung" da aktuell gemacht werden kann.

Um zu sehen was und wie viel sie wieder arbeiten könnte wäre ja auch zunächst mal die Genesung abzuwarten ... ich kenne mich zwar nicht besonders aus mit den Regelungen IM ÖD aber gibt es da nicht einen "kompletten Kündigungsschutz" (zumindest aus früheren Arbeitsverträgen) nach einer gewissen "Dienstzeit" ???

Wäre ja nicht das erste Mal, dass versucht wird das zu umgehen indem der Angestellte im Krankenstand "unter Druck" gesetzt wird bis er am Besten "freiwillig" kündigen würde.
Da würde ich auch für anwaltliche / gewerkschaftliche Beratung / Hilfe plädieren, ich denke nicht, dass man das so "aus 2. Hand" hier bröckchenweise geregelt bekommen wird.
Es kam jetzt eine Aufforderung einen Reha Antrag zu stellen. Wegen der Psyche war SIe noch in keiner Akutklinik.
Ist es möglich jetzt auch in eine Akutklinik zu gehen bzw. hat Sie noch ein Wahlrecht bzgl. der Rehaklinik?
Die Aufforderung zur Reha kommt sicher von der KK, das ist völlig unabhängig davon ob sie jemals in einer Akut-Klinik gewesen ist, da war ich auch nie und musste trotzdem "auf Wunsch" der KK eine psychosomatische Reha bei der DRV beantragen.

Dafür gibt es in der Regel 10 Wochen Frist und wenn man das bis dahin nicht nachweisen kann darf das Krankengeld eingestellt werden, bis man den Antrag (auf med. Reha) endlich nachgeholt hat.

Mit einer Einweisung in eine Akut-Klinik ist das nicht vergleichbar, das ist auch kein "Ersatz" für eine Reha in einer DRV-Klink, wo man "fitt gemacht werden soll um wieder arbeiten zu können" ... die "Wahl" ob sie lieber in eine "Akut-Klinik" geht oder in eine Reha-Klinik hat sie NICHT aber wenn sie akut eher in psychische (klinische) Behandlung gehört macht eine DRV -Reha keinen Sinn, dann wäre sie aktuell Reha-Unfähig.

Das muss der Arzt aber sehr gut begründen können bei der KK, ein Akut-Aufenthalt stationär ist natürlich dann zunächst Begründung genug, dass sie vorerst keine Reha machen kann.
Ein Klinikwahlrecht hat sie allerdings für die Reha-Klinik (bei der DRV), dazu sollte sie sich mit ihrem Arzt beraten und das unbedingt schon dem Antrag beifügen, der am Besten (kurz vor Ablauf der Frist) DIREKT an die DRV geschickt oder bei einer Beratungsstelle (gegen Eingangsbestätigung) abgegeben wird.
Sie hält Sich nicht mehr für erwerbsfahig nach 47 Arbeitsjahren.
In ca. 2.5 Jahren kann Sie in Rente für langjährig Versicherte gehen.
Na-Ja, ob wir uns selbst noch für Erwerbsfähig halten oder nicht ist ja nicht unbedingt von Bedeutung für die Rentenkasse ... :Heiss:
Trotzdem kann ich deinen Zahlen nicht folgen ... wenn sie bereits 47 Jahre gearbeitet hat (wie alt ist sie denn aktuell, wenn ich fragen darf ?), dann hat sie ja Anspruch auf die Rente (Ohne Abschläge) für besonders langjährig Versicherte, dafür genügen schon 45 Jahre aber man muss inzwischen schon wieder etwas älter als 63 Jahre sein, das hängt vom genauen Jahrgang ab.

Das sollte aber konkret in ihrer Renten-Information drin stehen, oder sie sollte mal eine aktuelle anfordern bei der DRV, dafür braucht sie nur ihre Renten-Versicherungs-Nummer.

Nach der Aussteuerung im November dürfte sie (vermutlich) bereits Ü 58 sein und hat aus dem bisherigen Arbeitsleben (vermutlich) einen Anspruch auf 24 Monate ALGI ... ich denke eher nicht, dass man sie bei der AfA dann daran hindern wird die entsprechende vorgezogene Altersrente zu beantragen.

Weiter vermutlich wird sie dann noch immer im aktuellen Arbeitsverhältnis sein (zu den gleichen Bedingungen wie bisher, weil ich mir eine Änderung des Arbeitsvertrages während einer laufenden AU / oder danach in der Nahtlosigkeit nicht wirklich als rechtlich zulässig vorstellen kann), das Arbeitsverhältnis ruht doch bereits ab Ende der Lohnfortzahlung ... und die Leistungen (KG und ALGI) bauen doch auf dem letzten Einkommen VOR der Erkrankung auf ... :confused: :confused: :confused:

Der AG hat doch vorerst gar keine Kosten mehr für den Mitarbeiter, eine solche Änderung kann doch erst Sinn ergeben, wenn eine Arbeitsaufnahme wieder zu erwarten ist, also für die Zukunft / Weiterführung der Tätigkeit ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Ich erinnere mich gerade, dass man unser @Engelchen22 damals auch massiv unter Druck gesetzt hatte, so kurz bevor sie aus ihrem Arbeitsvertrag "unkündbar" wurde ... man bot ihr sogar eine "windige Abfindung an, wenn sie freiwillig geht" ... das war auch alles mehr als "merkwürdig" aber als der "Sack dann zu war", haben die sich wieder beruhigt und nun ist sie immer noch dort im "ruhenden Arbeitsverhältnis", kann das Kapitel aber jetzt mit der EM-Rentenverlängerung (auf Dauer) endlich nach IHREN Bedingungen abschließen. :jaa: :cool:

Sollte ich da was verwechselt haben und es war Jemand anderes ... dann ... :amen: :amen: :amen:
Betrachte das einfach als "Gedankenspiel", denn ich habe echt keine Ahnung wie das im ÖD so läuft, die Altersteilzeit wie bis 2009 gibt es allerdings gar nicht mehr, bis dahin gab es das ja auch in der "freien Wirtschaft" ... hatte ich auch mal "angedacht" aber gut, dass es dann doch nichts mehr geworden ist ... war (angeblich) noch nicht lange genug in der Firma dafür ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Engelchen22
Global-Mod
Beiträge: 6959
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
Hat sich bedankt: 1770 Mal
Danksagung erhalten: 2015 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 30. Jun 2017, 18:36

Hallo zusammen, liebe Doppeloma,
Doppeloma hat geschrieben:Ich erinnere mich gerade, dass man unser @Engelchen22 damals auch massiv unter Druck gesetzt hatte, so kurz bevor sie aus ihrem Arbeitsvertrag "unkündbar" wurde ... man bot ihr sogar eine "windige Abfindung an, wenn sie freiwillig geht" ... das war auch alles mehr als "merkwürdig" aber als der "Sack dann zu war", haben die sich wieder beruhigt und nun ist sie immer noch dort im "ruhenden Arbeitsverhältnis", kann das Kapitel aber jetzt mit der EM-Rentenverlängerung (auf Dauer) endlich nach IHREN Bedingungen abschließen. :jaa: :cool:
Ja Ja da liegst Du genau richtig, diese unschöne Konstellation mit der versuchten Kündigung meines AG .....
2 Tage bevor die erste EMR Verlängerungsbewilligung bei mir eintraf - hatte mir mein AG das Kündigungsschreiben zugestellt - unvergesslich für mich......

Da hatte ich endlich endlich die Verlängerung auf Zeit erhalten und daneben das Kündigungsschreiben - so war die Freude auch bei dieser Verlängerung wie im Moment auch doch " gedämpft "...

Mein AG ( neuer Perso-Chef ) hatte es einfach mal " versucht " mich auf billige Art u Weise zu " entsorgen " - genau zu entsorgen - dieser hatte den Plan aber ohne mich gemacht -
da ich zu diesem Zeitpunkt die 40/15 ( oder auch andersrum )-Regel erfüllte .... war ich zum Glück unkündbar....

Trotzdem hatte ich den Stress und musste zum RA für Arbeitsrecht - wir hätten auch notfalls vor´m Arbeitsgericht geklagt - was zum Glück und zur Schonung meines ohnehin nicht mehr
vorhandenen Nervenkostüms nicht erforderlich war - der AG hatte die Kündigung zurückgenommen ...

Natürlich war ich sauer auf die Art und Weise mit mir umzugehen bzw mich so unfair zu behandeln, inzwischen habe ich aber lernen müssen, dass diese Weise wohl Standart ist und man
sowieso keinerlei Dank/Anerkennung ect erhält - dass ich jahrelang Raubbau mit mir und meinem nicht mehr vorhandenen GS-Zustand betrieben hatte - bereue ich heute und kann nur raten,
wenn es die Gesundheit nicht mehr zulässt - sich nicht krank in die Arbeit zu schleppen....

Auch hatte ich den Personalrat total hinter mir stand und auch einen GdB ohne welchen die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich gemacht hätte...

Eine Abfindung ect hatte man mir allerdings nicht angeboten !
Doppeloma hat geschrieben:Sollte ich da was verwechselt haben und es war Jemand anderes ... dann ... :amen: :amen: :amen:
Dein absolut beneidenswertes Gedächtnis liebe @ Doppeloma hat Dich nicht im Stich gelassen.... :ic_up:

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

majosu
Beiträge: 120
Registriert: Fr 2. Apr 2010, 12:09
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 24 Mal

Re: kurz vor der Aussteuerung im Alter...

Ungelesener Beitrag von majosu » Sa 1. Jul 2017, 16:44

Hallo Doppeloma!

Ich habe den Titel einmal kurzerhand geändert... :grinser:

Danke, das sehe ich alles genauso. Im Grunde genommen müsste sie erst einmal in eine psychosomatische Akutklinik!
Ich hoffe, sie wird ihre Ärztin daruf ansprechen... :confused:
Ich hoffe, Sie nutzt die Dauer der Frist, die sie zur Antragstellung für die Reha hat! :Gruebeln:

Sie ist Jahrgang 1955 und noch nie längere Zeit krank gewesen :krank: und hat in ihrem Leben nie etwas mit Ämtern zu tun gehabt. Anfang November ist die Aussteuerung.

Sie kann ab 01.12.2018 mit Abschlag in die Rente für langjährige Versicherte gehen, ab 01.06.2019 für besonders langjährig Versicherte (ebenfalls mit Abschlag). Schwerbehinderung liegt noch nicht vor.

Was Engelchen mit der Kündigung passiert ist, war auch unter aller Kanone!

Kann uns jemand etwas raten?

LG

majosu

majosu
Beiträge: 120
Registriert: Fr 2. Apr 2010, 12:09
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 24 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Di 17. Okt 2017, 21:19

Hallo zusammen,

meine Bekannte ist jetzt demnächst aus dem Krankengeld ausgesteuert.
Die Arbeitsagentur will ALG 1 nicht zahlen, da die ärztliche Untersuchung nicht vorliegt.
Hätte bitte jemand die Adresse bzw. Tel. Nummer der Beschwerdestelle der Arbeitsagentur in Nürnberg?
Vielen Dank
majosu

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 17. Okt 2017, 22:18

Hallo majosu

Die Aussteuerung erfolgt jetzt im November, richtig. :Gruebeln:

Aus welchen Gründen liegt die ärztliche Untersuchung nicht vor.
Wurde sie dazu denn überhaupt schon aufgefordert, wenn die Aussteuerung erst im November eintritt?
Noch bezieht sie ja Krankengeld. :lesen:

Hat sie ggf. aufgrund ihrer Leiden eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens GdB 50?
In dem Fall hätte sie bereits die Möglichkeit die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen.

Gruß Agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

majosu
Beiträge: 120
Registriert: Fr 2. Apr 2010, 12:09
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 24 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Mi 18. Okt 2017, 08:53

Hallo Agnes,

ja Krankengeld läuft noch bis Mitte November. Zur äztlichen Untersuchungwurde Sie nicht aufgefordert.
Sie ist auch noch bis Ende November in einer Klinik.

Schwerbehinderung hat Sie nicht, Hat nur 30 bekommen.
Klage ist dagegen eingelegt.

LG
majosu

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 18. Okt 2017, 09:04

Hallo Majosu
ja Krankengeld läuft noch bis Mitte November.

Zur äztlichen Untersuchung wurde Sie nicht aufgefordert.
Sie ist auch noch bis Ende November in einer Klinik.
Wenn sie noch bis Ende November in der Klinik weilt, wird wohl erst nach dem Aufenthalt eine ärztliche Untersuchung/Stellungnahme der AfA erfolgen können.

Zudem steht sie bis dahin auch dem Arbeitsmarkt mit ihrem abschließend zu bewertendem Restleistungsvermögen "fiktiv" gar nicht zur Verfügung (Nahtlosigkeitsregelung).

Das sind jedoch nur meine persönlichen Überlegungen dazu. :Gruebeln: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 18. Okt 2017, 23:23

Hallo majosu, :smile:
meine Bekannte ist jetzt demnächst aus dem Krankengeld ausgesteuert.
Die Arbeitsagentur will ALG 1 nicht zahlen, da die ärztliche Untersuchung nicht vorliegt.
Sie hat aber einen Anspruch auf Anwendung der Nahtlosigkeit gemäß § 145 SGB III, wenn sie aktuell (und noch weiterhin) in der Klinik ist steht ja wohl schon mal fest, dass sie nicht arbeiten kann aktuell also in ihrer Leistungsfähigkeit noch vorläufig eingeschränkt sein wird.
Dass sie aktuell auch nicht vermittelt werden KANN wird die AfA dann akzeptieren müssen, denn sie hat trotzdem das Geld zu bekommen für das sie jahrelang Beiträge eingezahlt hat.
Hätte bitte jemand die Adresse bzw. Tel. Nummer der Beschwerdestelle der Arbeitsagentur in Nürnberg ?
Ja, die Kontakt-Mail kannst du gerne bekommen, bitte NICHT anrufen, das bringt NICHTS und auch nicht per Post, die reagieren am schnellsten per Mail.

Aktuell KANN sie sich aber noch nicht beschweren wenn sie erst Mitte November ausgesteuert wird, was hat sie denn bisher schriftlich von der AfA vorliegen, was so "erzählt" wird ist unwichtig, hat sie schon die Aussteuerung bei der AfA nachweisen können und die Antragsunterlagen (Formulare für ALGI / Arbeitsbescheinigung die vom AG auszufüllen ist ???) bekommen. :confused: :Gruebeln:

Das ist wichtig damit sie ALGI bekommen kann und nicht das ÄD-"Gutachten", es ist aber (leider) inzwischen üblich, dass die AfA das damit begründen will kein ALGI zahlen zu müssen.
ja Krankengeld läuft noch bis Mitte November. Zur äztlichen Untersuchungwurde Sie nicht aufgefordert.
Sie ist auch noch bis Ende November in einer Klinik.
Hat sie denn schon Unterlagen für den ÄD abgegeben / unterschrieben (Schweigepflichtentbindungen ???), etwas mehr Info ist schon nötig, um dazu mehr schreiben zu können. In der Regel wird dann sowieso nach "Aktenlage" begutachtet und das hat (eigentlich) auch erst NACH der wirklichen Aussteuerung zu erfolgen

Wenn sie aktuell in der Akutklinik ist wird der ÄD sie auch nicht einladen (können), sie ist in Behandlung und bekommt aktuell noch ihr Geld von der KK, was will die AfA da schon "begutachten", um festzustellen wie sie am "allgemeinen Arbeitsmarkt" vermittelt werden könnte. :confused: :Gruebeln:
Aktuell sollte sie sich mal an die Sozial-Arbeiter in der Klinik wenden oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen ihre Antrags-Unterlagen bei der AfA abzuholen / abzugeben ... OHNE den Antrag gibt es GAR NICHTS ...

Bitte das Muster nutzen für die wichtigen Fragen bei einer Aussteuerung ...

viewtopic.php?f=3&t=1751

Die Mail zur AfA-Beschwerdestelle bekommst du früh genug, zumindest der Antrag (auf ALGI) MUSS aber dann bei der AfA schon komplett vorliegen, sonst machen die auch NICHTS ...

Das erste Geld von der AfA gibt es erst rückwirkend ENDE November und bis dahin hat die AfA noch Zeit das zu regeln.
Erst wenn sie dann (am 30.11.) noch keinen Bescheid und kein Geld hat kann man sich wirklich beschweren, vorher ist das sinnlos, ihr Rechtsanspruch beginnt ja erst NACH der Aussteuerung (also Mitte November) zu laufen.

Sie dürfte ja 24 Monate Anspruch auf ALGI haben aus der bisherigen Berufstätigkeit, da muss sie auch nicht vorzeitig in eine Altersrente mit (dann höheren) Abschlägen gehen, sie kann also das ALGI noch voll ausschöpfen und geht DANN erst in Rente.
Wenn das erst mal läuft mit dem ALGI, dann wird man sie (vermutlich) auch überwiegend in Ruhe lassen, bis ihr Anspruch abgelaufen ist (planmäßig dann November 2019).

Am Beginn machen die gerne "viel Lärm um NICHTS", denn sie wissen ja auch sehr genau, dass sie Ausgesteuerte nicht mehr ernsthaft vermitteln können.
Bei der Formulierung eine Beschwerde kann ich dir / euch dann (wenn noch erforderlich) gerne behilflich sein aber jetzt ist es dafür noch zu früh.
Schwerbehinderung hat Sie nicht, Hat nur 30 bekommen.
Ist sie noch im Arbeitsverhältnis kann sie sich bei der AfA gleichstellen lassen ... ob eine Klage dagegen noch sinnvoll ist vermag ich nicht zu beurteilen, denn das kann noch 2 - 3 Jahre dauern bis dazu mal am Gericht entschieden sein wird, bis dahin ist sie vermutlich schon in Rente.
Klage ist dagegen eingelegt.
Auch bei Gericht bekommt man nicht unbedingt den Schwerbehinderten - Ausweis, sie macht sich nur unnötigen Stress damit (vermute ich zumindest) und hat als Rentnerin dann ohnehin nicht mehr viel davon ob sie den nun hat oder nicht.

Soweit mal von mir dazu, liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

majosu
Beiträge: 120
Registriert: Fr 2. Apr 2010, 12:09
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 24 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von majosu » Mo 6. Nov 2017, 11:54

Hallo,

ich war im Urlaub, deshalb komme ich erst jetzt zum Antworten.Leider weiß ich auch nicht, wie das mit dem zitieren geht.
Sie hat alle Anträge abgegeben, auch Arbeitsbescheinigung.
Sie ist jetzt noch bis Ende November in der Klinik und ab Mitte November ausgesteuert.
Ich denke, wir warten dann mal bis ENde November ab, ob Geld kommt.
Leider habe ich selbst nicht so viel Kraft und Energie mich da nochmals mit Widersprüchen rumzuschlagen, da ich ja alles selbst durch habe.
Dopeloma: wenn Du bite die MAiladresse der Beschwerdestelle in Nürnberg hast?

Vielen Dank für Eure Hilfe
majosu

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2600
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5407 Mal
Danksagung erhalten: 1367 Mal

Re: Vorruhestandsregelung nach TVÖD

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 6. Nov 2017, 12:06

Leider weiß ich auch nicht, wie das mit dem zitieren geht.
Guckst du hier...da kannst du´s auch mal ausprobieren

viewtopic.php?f=45&p=74886#p74886
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste