auch ich heisse Dich herzlich bei uns im K-o-R Forum willkommen !
... so als Tip - Du kannst Dich gerne in der " User-Vorstellungsrubrik " vorstellen - uns einen " Einblick " geben, über all das was Du möchtest und wichtig für Dich isthexe07 hat geschrieben:Hallo, hab mich hier vor kurzem angemeldet und schon etwas gelesen. Nun hab ich da mal eine Frage und weiß nicht so richtig was genau zu tun ist. Vielleicht kann der eine oder andere ja einen Rat geben,
zb Erkrankungen/Einschränkungen ect - Natürlich ganz freiwillig gedacht.... So dass wir uns " ein Bild machen können " und Du ganz adäquate Hilfe erfährst.
Für Deine " Fragen/Probleme " ect bist Du hier richtig !
... Standartschreiben der AfA....hexe07 hat geschrieben:..sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne § 137.
... der Grundsatz " Reha vor Rente " hat ( leider ) noch immer Bestand und deshalb die " normale " Vorgehensweise der Behörden...hexe07 hat geschrieben:..bitte stellen sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistung zur Rehabiltation. Sollte Reha nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag.
Sehr kurzer Zeitraum - um eine erneute Reha bewilligt zu bekommen - hatte die AfA von der bereits absolvieren Reha keine " Kenntnis " ?hexe07 hat geschrieben:Da ich im Oktober/November erst eine Reha hatte, gibt es mit höchster Wahrscheinlichkeit auch keine.
Du hast den Reha-Antrag ja inzwischen gestellt und bist somit Deiner Pflicht nachgekommen...
ich kann Dir auch nur empfehlen, dem Rat von Doppeloma zu folgen !Doppeloma hat geschrieben:Ansonsten weise deine geforderte Antragstellung nach und fertig ... AU weiter führen, Bescheinigungen ZU HAUSE sammeln, das ist wichtig, denn offiziell darfst du für die AfA NICHT mehr AU sein ... aber dazu wurde dir ja schon geschrieben ...
Viel Erfolg !
Viele Grüsse
Engelchen 22