Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
-
- Beiträge: 91
- Registriert: Mo 24. Dez 2012, 10:05
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 28 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Hallo,
ich bin froh, dass ich die Reha damals gemacht habe, denn ich wollte eigentlich gar nicht (so lange weg von zu Hause). Meine Reha-Ärztin hat aber auch eingesehen, dass ich momentan nicht arbeitsfähig bin; dementsprechend fiel der Reha-Bericht auch aus. Im Juni 2012 habe ich dann die EM-Rente beantragt, nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte. 4 Monate später bekam ich dann die Nachricht, das die DRV mich als erwerbsgemindert einstuft.
Fazit: Ich denke, man sollte es mit einer Reha auf jeden Fall versuchen. Ich habe gelesen, dass es leider auch schlechte Erfahrungswerte gibt, was ich echt schade finde, aber ich für meinen Teil bin froh, es so gemacht zu haben.
Ich wünsche Deiner Freundin viel Erfolg dabei.
LG
Gaby
ich bin froh, dass ich die Reha damals gemacht habe, denn ich wollte eigentlich gar nicht (so lange weg von zu Hause). Meine Reha-Ärztin hat aber auch eingesehen, dass ich momentan nicht arbeitsfähig bin; dementsprechend fiel der Reha-Bericht auch aus. Im Juni 2012 habe ich dann die EM-Rente beantragt, nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte. 4 Monate später bekam ich dann die Nachricht, das die DRV mich als erwerbsgemindert einstuft.
Fazit: Ich denke, man sollte es mit einer Reha auf jeden Fall versuchen. Ich habe gelesen, dass es leider auch schlechte Erfahrungswerte gibt, was ich echt schade finde, aber ich für meinen Teil bin froh, es so gemacht zu haben.
Ich wünsche Deiner Freundin viel Erfolg dabei.
LG
Gaby
- herculespilot
- Beiträge: 144
- Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
- Danksagung erhalten: 51 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Ich möchte auf keinen Fall pauschalisieren. Da kommen so viele Dinge zusammen, dass auch das Ergebnis immer unterschiedlich sein kann. Nicht zuletzt ist es auch eine Frage der Chemie zwischen Therapeuten und Patienten.
Auch die Authentizität spielt eine große Rolle. Besser weder unter- noch übertreiben.
Aber mir hat mein Stationsarzt damals im Abschlussgespräch wortwörtlich gesagt, dass er die echte Diagnose nicht in den Bericht schreiben kann, da er sonst Ärger bekommt.
Die Psychothetapeutin meinte auf keinen Fall in den Job zurück.
Zum Schluss gings plötzlich um die Wiedereingliederung.
Man sollte auch immer bedenken, dass das Reha-Ergebnis in keiner Weise bindet für die DRV ist.
Der Entlassungsbericht ist auch nur eine Empfehlung.
Die Entscheidung liegt immer noch bei der DRV.
Aber ich wollte zB meinen guten Willen zeigen und bin immer fleißig die Treppe gelaufen, auch wenn man mir angesehen hat, dass ich Schmerzen dabei hatte und sehr kaputt war, wurde es doch so ausgelegt, das ich fähig bin mehrmals am Tag 5 Treppen zu rauf- und runter zu laufen.
Aber es gab auch Patienten, mit denen ich noch Kontakt habe, denen die Reha-Maßnahme gut getan hat.
War auf jeden Fall eine ruhige Zeit, mit keinem Stress. Nette Menschen kennengelernt und viel Erfahrungsaustausch betrieben.
Beste Grüße, Best Regards
Thomas
Auch die Authentizität spielt eine große Rolle. Besser weder unter- noch übertreiben.
Aber mir hat mein Stationsarzt damals im Abschlussgespräch wortwörtlich gesagt, dass er die echte Diagnose nicht in den Bericht schreiben kann, da er sonst Ärger bekommt.
Die Psychothetapeutin meinte auf keinen Fall in den Job zurück.
Zum Schluss gings plötzlich um die Wiedereingliederung.
Man sollte auch immer bedenken, dass das Reha-Ergebnis in keiner Weise bindet für die DRV ist.
Der Entlassungsbericht ist auch nur eine Empfehlung.
Die Entscheidung liegt immer noch bei der DRV.
Aber ich wollte zB meinen guten Willen zeigen und bin immer fleißig die Treppe gelaufen, auch wenn man mir angesehen hat, dass ich Schmerzen dabei hatte und sehr kaputt war, wurde es doch so ausgelegt, das ich fähig bin mehrmals am Tag 5 Treppen zu rauf- und runter zu laufen.
Aber es gab auch Patienten, mit denen ich noch Kontakt habe, denen die Reha-Maßnahme gut getan hat.
War auf jeden Fall eine ruhige Zeit, mit keinem Stress. Nette Menschen kennengelernt und viel Erfahrungsaustausch betrieben.
Beste Grüße, Best Regards
Thomas
-
- Beiträge: 538
- Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
- Hat sich bedankt: 190 Mal
- Danksagung erhalten: 402 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Hallo zusammen,
der Reha-Bericht liegt jetzt vor: dort steht - wie besprochen - für die letzte Tätigkeit und für den allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden.
Leider steht dort auch drin:
"Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergibt sich aus einer deutlich reduzierten Anpassungsfähigkeit, einer reduzierten Stresstoleranz, einer reduzierten Impulskontrolle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unter Weiterführung der Therapiemaßnahmen langfristig eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit wieder gegeben sein wird, so dass wir eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit in ca. einem Jahr empfehlen."
So, wie ich die Rentenversicherung erlebt habe, habe ich nun leider die Befürchtung, dass die die EM-Rente nun auch im Widerspruch ablehnen werden und auch in diesem Fall nur die Klage bleiben wird.
Mal schauen, ich lass mich ja gern vom Gegenteil überzeugen.
LG
Royan
der Reha-Bericht liegt jetzt vor: dort steht - wie besprochen - für die letzte Tätigkeit und für den allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden.

Leider steht dort auch drin:
"Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergibt sich aus einer deutlich reduzierten Anpassungsfähigkeit, einer reduzierten Stresstoleranz, einer reduzierten Impulskontrolle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unter Weiterführung der Therapiemaßnahmen langfristig eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit wieder gegeben sein wird, so dass wir eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit in ca. einem Jahr empfehlen."
So, wie ich die Rentenversicherung erlebt habe, habe ich nun leider die Befürchtung, dass die die EM-Rente nun auch im Widerspruch ablehnen werden und auch in diesem Fall nur die Klage bleiben wird.


LG
Royan

-
- Gesperrt
- Beiträge: 1720
- Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
- Hat sich bedankt: 516 Mal
- Danksagung erhalten: 1659 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Hallo Royan
Der als letztes aufgeführte Passus könnte in der Tat einen Pferdefuß im Widerspruchsverfahren bedeuten.
Andererseits könnte aber eine befristete EM ausgesprochen werden, damit therapeutisch ohne zusätzlichen beruflichen Stress/Druck massiv am Gesundheitszustand gearbeitet werden kann.
Abwarten und vor allem hoffen, was die DRV nun nach dem Bericht gedenkt anzubieten.
agnes

Der als letztes aufgeführte Passus könnte in der Tat einen Pferdefuß im Widerspruchsverfahren bedeuten.
Andererseits könnte aber eine befristete EM ausgesprochen werden, damit therapeutisch ohne zusätzlichen beruflichen Stress/Druck massiv am Gesundheitszustand gearbeitet werden kann.
Abwarten und vor allem hoffen, was die DRV nun nach dem Bericht gedenkt anzubieten.


Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
-
- Beiträge: 820
- Registriert: So 15. Dez 2013, 14:06
- Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 177 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Warte einfach mal ab! Meine Rehaklinik hat mich im Oktober als völlig gesund
entlassen und die DRV hat mir rückwirkend trotzdem die volle Rente bewilligt. Da ist
kein System drin - und unter "langfristig" verstehe ich nicht grad mal 12 Monate.
entlassen und die DRV hat mir rückwirkend trotzdem die volle Rente bewilligt. Da ist
kein System drin - und unter "langfristig" verstehe ich nicht grad mal 12 Monate.
Gruß
Schnecke
Schnecke
-
- Beiträge: 538
- Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
- Hat sich bedankt: 190 Mal
- Danksagung erhalten: 402 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Heute nun ist mit Datum vom 18.02.2016 die Ablehnung des Antrages durch den Widerspruchsausschuss gekommen.
In der Widerspruchssache xy
hat der von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGB) bestimmte Widerspruchsausschuss entschieden.
Der Widerspruch gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 29.06.2015 wird zurückgewiesen.
Allein vom Datum des Briefes her (18.02.2016) kann man deutlich erkennen, dass der Reha-Bericht der fünfwöchigen Reha überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Der datiert nämlich vom 18.02.2016.
Also weiter im Verfahren, Unterlagen sind bereits angefordert, Klageschrift in Arbeit. Schon Wahnsinn, wie die da arbeiten.
LG
Royan
In der Widerspruchssache xy
hat der von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGB) bestimmte Widerspruchsausschuss entschieden.
Der Widerspruch gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 29.06.2015 wird zurückgewiesen.
Allein vom Datum des Briefes her (18.02.2016) kann man deutlich erkennen, dass der Reha-Bericht der fünfwöchigen Reha überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Der datiert nämlich vom 18.02.2016.
Also weiter im Verfahren, Unterlagen sind bereits angefordert, Klageschrift in Arbeit. Schon Wahnsinn, wie die da arbeiten.

LG
Royan

-
- Gesperrt
- Beiträge: 1720
- Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
- Hat sich bedankt: 516 Mal
- Danksagung erhalten: 1659 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Hallo Royan
Das war eine 5wöchige Reha durch die DRV, die auch mit auf Grund der Beweisführung im laufenden Rentenverfahren erfolgte?
Natürlich ist das Datum beider Schriftstücke im Zusammenhang stehend zu hinterfragen.
Der DRV könnte aber übers Onlineverfahren bereits am 18.2.2016 jedoch der Bericht zugekommen sein, sodass Tag genau auch eine ablehnende Feststellung möglich war
Nutzt natürlich wenig, zumal wie bereits oben schon erörtert, ein kleiner Pferdefuß sich in dem Zusatzvermerk befindet.
Da kann man leider auch wieder nur viel Glück dem weiteren Verlauf wünschen.
agnes
Das war eine 5wöchige Reha durch die DRV, die auch mit auf Grund der Beweisführung im laufenden Rentenverfahren erfolgte?
Natürlich ist das Datum beider Schriftstücke im Zusammenhang stehend zu hinterfragen.
Der DRV könnte aber übers Onlineverfahren bereits am 18.2.2016 jedoch der Bericht zugekommen sein, sodass Tag genau auch eine ablehnende Feststellung möglich war

Nutzt natürlich wenig, zumal wie bereits oben schon erörtert, ein kleiner Pferdefuß sich in dem Zusatzvermerk befindet.
Da kann man leider auch wieder nur viel Glück dem weiteren Verlauf wünschen.

Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
-
- Beiträge: 538
- Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
- Hat sich bedankt: 190 Mal
- Danksagung erhalten: 402 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Ja, genau. Aaabbbeeer - die Bearbeitung des Widerspruchs ist eine Abteilung, die Genehmigung der Reha für das laufende Verfahren erfolgte von einer anderen Abteilung und die ursprüngliche Bearbeitung des Rentenantrages - und der Beauftrager für das GA im Dezember 2015 war wieder eine andere Abteilung (und leider kriegen die es nicht gebacken, die Unterlagen richtig zusammen zu fassen - oder sie wollen es einfach nicht).agnes hat geschrieben: Das war eine 5wöchige Reha durch die DRV, die auch mit auf Grund der Beweisführung im laufenden Rentenverfahren erfolgte?

Letzten Endes überlassen wir die Klärung dieses Hick-Hacks jetzt dem Sozialgericht. Mit diesem habe ich in der Vergangenheit schon gute Erfahrungen gemacht, bleibe also optimistisch.

-
- Beiträge: 103
- Registriert: Fr 8. Aug 2014, 11:26
- Hat sich bedankt: 138 Mal
- Danksagung erhalten: 152 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Hallo royan,
In meinem Rehabericht war auch gestanden dass ich wieder arbeiten kann.
Logisch!! War ja eine DRV-Klinik!
Ich habe trotzdem meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Weil " ich" am besten weiß was ich kann und was ich nicht kann.Dann musste ich zu drei verschiedenen Gutachtern und alle drei waren der Meinung ich könne noch mindestens 6 Stunden arbeiten.
Ich bin dann in Widerspruch und habe diesen gewonnen bzw die Rente rückwirkend für drei Jahre bekommen.
Ich habe auch mit Hilfe des VdK Im Widerspruch gleich mal darauf hingewiesen dass ich auch nicht arbeiten kann wenn ich vor dem Sozialgericht scheitere.
Vorletzte Woche wurde sie dann um zwei Jahre verlängert. Also es kann genauso gut sein dass es bei dir auch gut läuft. Die Rentenversicherung schließt sich nicht immer automatisch einenm Rehabericht oder den Gutachtern an. Ich hatte übrigens Hilfe vom VdK. Gruß Jupiter
In meinem Rehabericht war auch gestanden dass ich wieder arbeiten kann.
Logisch!! War ja eine DRV-Klinik!
Ich habe trotzdem meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Weil " ich" am besten weiß was ich kann und was ich nicht kann.Dann musste ich zu drei verschiedenen Gutachtern und alle drei waren der Meinung ich könne noch mindestens 6 Stunden arbeiten.
Ich bin dann in Widerspruch und habe diesen gewonnen bzw die Rente rückwirkend für drei Jahre bekommen.
Ich habe auch mit Hilfe des VdK Im Widerspruch gleich mal darauf hingewiesen dass ich auch nicht arbeiten kann wenn ich vor dem Sozialgericht scheitere.
Vorletzte Woche wurde sie dann um zwei Jahre verlängert. Also es kann genauso gut sein dass es bei dir auch gut läuft. Die Rentenversicherung schließt sich nicht immer automatisch einenm Rehabericht oder den Gutachtern an. Ich hatte übrigens Hilfe vom VdK. Gruß Jupiter
-
- Beiträge: 538
- Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
- Hat sich bedankt: 190 Mal
- Danksagung erhalten: 402 Mal
Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente
Danke Jupiter, aber in diesem Thread geht es nicht um mich, sondern um eine Freundin. Mein Rentenstatus ist bereits geklärt.
Wie ich nun weiß, war die Ausschusssitzung bereits am Dienstag, in der die ablehnende Entscheidung getroffen wurde, der Reha-Bericht, der ja eine teilweise Erwerbsminderung sieht, traf aber erst am Donnerstag bei der DRV ein.

Wie ich nun weiß, war die Ausschusssitzung bereits am Dienstag, in der die ablehnende Entscheidung getroffen wurde, der Reha-Bericht, der ja eine teilweise Erwerbsminderung sieht, traf aber erst am Donnerstag bei der DRV ein.

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste