Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo,
ich habe Deine Beiträge bezüglich der Kontenklärung gelesen.
Ist das nun geklärt? Ich meine hast Du inzwischen etwas schriftliches von der DRV wielange Du arbeiten müsstest um den Anspruch auf einen neuen Antrag auf Erwerbsm.-Rente zu haben?
Könntest Du Dich im Prinzip von Deinem Mann einstellen lassen, eventuell auf 450- Euro-Basis damit Rentenbeiträge gezahlt werden??
Ist das totaler Quatsch oder eventuell eine Lösung um die Vorrausserzungen wieder zu erfüllen?
Und gleichzeitig Deine Gesundheit nicht vollends zu ruinieren.
Legal ist das ja.
Gruss jupiter
ich habe Deine Beiträge bezüglich der Kontenklärung gelesen.
Ist das nun geklärt? Ich meine hast Du inzwischen etwas schriftliches von der DRV wielange Du arbeiten müsstest um den Anspruch auf einen neuen Antrag auf Erwerbsm.-Rente zu haben?
Könntest Du Dich im Prinzip von Deinem Mann einstellen lassen, eventuell auf 450- Euro-Basis damit Rentenbeiträge gezahlt werden??
Ist das totaler Quatsch oder eventuell eine Lösung um die Vorrausserzungen wieder zu erfüllen?
Und gleichzeitig Deine Gesundheit nicht vollends zu ruinieren.
Legal ist das ja.
Gruss jupiter
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Jupiter,
Die Kontenklärung ist erfolgt. Seit Oktober diesen Jahres erfülle ich nicht mehr die Voraussetzung. Seit dem ist also die Lücke. Dies heißt nun für mich:
Ich war ja im Oktober noch in der Klinik. Wenn jetzt mein Arbeitsversuch wieder scheitern sollte, dann könnte ich mich evtl. darauf berufen, dass ich im Oktober ja schon leistungsgemindert war. Ich könnte dann den Bericht aus der Klinik einreichen.
Aber, was ist, wenn die RV dies nicht anerkennt? Dann habe ich keinen Job mehr (denn wenn ich wieder scheitere, kommt mit Sicherheit die Kündigung) und keinen Anspruch auf die EU-Rente. Dann geht gar nichts mehr.
Dass mein Mann mich rein theoretisch einstellt, haben wir auch schon mal diskutiert. Ich wollte aber eigentlich nicht meinen sicheren Job in der Behörde aufgeben und mein Mann hat sonst auch keine Angestellten. Er ist quasi eine 1-Mann-Firma.
Viele liebe Grüße
Mine
Die Kontenklärung ist erfolgt. Seit Oktober diesen Jahres erfülle ich nicht mehr die Voraussetzung. Seit dem ist also die Lücke. Dies heißt nun für mich:
Ich war ja im Oktober noch in der Klinik. Wenn jetzt mein Arbeitsversuch wieder scheitern sollte, dann könnte ich mich evtl. darauf berufen, dass ich im Oktober ja schon leistungsgemindert war. Ich könnte dann den Bericht aus der Klinik einreichen.
Aber, was ist, wenn die RV dies nicht anerkennt? Dann habe ich keinen Job mehr (denn wenn ich wieder scheitere, kommt mit Sicherheit die Kündigung) und keinen Anspruch auf die EU-Rente. Dann geht gar nichts mehr.
Dass mein Mann mich rein theoretisch einstellt, haben wir auch schon mal diskutiert. Ich wollte aber eigentlich nicht meinen sicheren Job in der Behörde aufgeben und mein Mann hat sonst auch keine Angestellten. Er ist quasi eine 1-Mann-Firma.
Viele liebe Grüße
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo mine,
Du schreibst dass die Konten Klärung erfolgt ist Und die Voraussetzungen Seit Oktober nicht mehr gegeben sind Punkt
Geht aus dieser Kontenklärung auch hervor Wie lange du nun arbeiten müsstest um wieder Ansprüche auf einen Antrag auf Rente zu bekommen ?
Oder kannst Du nachträglich Beiträge bezahlen?
Ich habe natürlich nicht alle deine Beiträge gelesen aber dass du nun 3 Jahre einzahlen sollst kann ich mir nicht vorstellen.
Hast Du in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Pflichtbeiträge? Zeiten von Krankengeld und AlG zählen ja auch dazu.
Zu Deinem Gesundheitszustand kann ich nur sagen, wenn Du nicht mehr kannst, dann ist das so und dann wirst Du irgendwann die Entscheidung treffen müssen ob Du Dich weiterquälen willst oder noch ein StuckLebensqualität haben möchtest.
Ich stand vor der gleichen Entscheidung und es fehlen jeden Monat ca 1200 Euro seit ich EM
Rente bekomme.
Aber es geht trotzdem, wir leben.
Dass Dein Mann eine 1-Mann-Firma hat spielt doch keine Rolle, er kann Dich doch als Búrokraft einstellen und die Rentenbeiträge werden bezahlt.
Wegen Deinem Job, ich denke Dein Arbeitsplatz ruht und Dich einfach entlassen wird fúr Deinen Arbeitgeber ja auch nicht so einfach sein. Auch weil Du einen GdB hast. Hast Du eine Gleichstellung?
Kurz und gut, hör auf Deinen Körper und Deine Seele und nicht auf den Geldbeutel.
Lieber Gruss jupiter
Du schreibst dass die Konten Klärung erfolgt ist Und die Voraussetzungen Seit Oktober nicht mehr gegeben sind Punkt
Geht aus dieser Kontenklärung auch hervor Wie lange du nun arbeiten müsstest um wieder Ansprüche auf einen Antrag auf Rente zu bekommen ?
Oder kannst Du nachträglich Beiträge bezahlen?
Ich habe natürlich nicht alle deine Beiträge gelesen aber dass du nun 3 Jahre einzahlen sollst kann ich mir nicht vorstellen.
Hast Du in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Pflichtbeiträge? Zeiten von Krankengeld und AlG zählen ja auch dazu.
Zu Deinem Gesundheitszustand kann ich nur sagen, wenn Du nicht mehr kannst, dann ist das so und dann wirst Du irgendwann die Entscheidung treffen müssen ob Du Dich weiterquälen willst oder noch ein StuckLebensqualität haben möchtest.
Ich stand vor der gleichen Entscheidung und es fehlen jeden Monat ca 1200 Euro seit ich EM
Rente bekomme.
Aber es geht trotzdem, wir leben.
Dass Dein Mann eine 1-Mann-Firma hat spielt doch keine Rolle, er kann Dich doch als Búrokraft einstellen und die Rentenbeiträge werden bezahlt.
Wegen Deinem Job, ich denke Dein Arbeitsplatz ruht und Dich einfach entlassen wird fúr Deinen Arbeitgeber ja auch nicht so einfach sein. Auch weil Du einen GdB hast. Hast Du eine Gleichstellung?
Kurz und gut, hör auf Deinen Körper und Deine Seele und nicht auf den Geldbeutel.
Lieber Gruss jupiter
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Mine,
Du bist (immer noch) im festen Arbeitsvertrag, du bist (nehme ich doch an) immer noch weiter AU geschrieben und kannst das auch belegen, durch die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen ???
Du hast mal Krankengeld bekommen, wurdest ausgesteuert und hast anschließend ALGI bekommen gemäß Nahtlosigkeit von der AfA ... ist das soweit richtig, ich kann mir das nicht alles merken ???
Wo und warum soll da also eine Lücke in deinen anerkannten Versicherungszeiten für eine EM-Rente eingetreten sein, es geht NICHT nur um gezahlte Beiträge dafür ... es genügt bereits eine AU-Bescheinigung zu haben und auch die Zeiten mit Krankengeld /ALGI werden dafür anerkannt ... mir fehlt da irgendwo gerade der "rote Faden" zu deiner Sorge keinen Anspruch mehr auf EM-Rente zu haben, wenn du einen neuen Antrag darauf stellst ...
der Dopa hatte sich damals sogar (absichtlich) bei der AfA abgemeldet, als sein Geld wegen Nahtlosigkeit abgelaufen war, weil er sich von seiner SB einfach nur genervt gefühlt hat ... bis wir (gut ein Jahr später) dann Hartz 4 beantragen mussten, hatte er tatsächlich eine "Lücke" allerdings war er weiter bescheinigt AU und hatte auch noch seinen (ruhenden) Arbeits-Vertrag beim AG ... das hat niemals eine Rolle gespielt als er den 2. Antrag auf EM-Rente gestellt hat
Für mich ist nicht nachvollziehbar warum du nun aktuell keinen Anspruch mehr auf EM-Rente haben solltest ... um einen neuen Anspruch (wenn es nötig wäre) aufzubauen musst du mindestens 36 Monate versicherungspflichtige Arbeit durchziehen oder entsprechende andere anerkannte Zeiten (Lohnersatzleistungen / AU-bescheinigte Zeiten usw.) aufweisen können ... diese Zeiten sind doch immer noch vorhanden (für die letzten 5 Jahre rückwirkend) ... ich kann das nicht nachvollziehen wo das deine Konten-Klärungs-Panik aktuell her kommt ...
Einen "Arbeitsversuch" wird man auch nicht unbedingt in der Weise anerkennen wie du dir das erhoffen möchtest, mein letzter Arbeitsversuch dauerte fast 7 Monate und hat auf die DRV nicht den geringsten Eindruck gemacht, in der Rehaklinik wurde das noch nicht mal erwähnt ... da hat man alles so (aus Versehen) zusammengefügt mit meinen AU-Zeiten, dass es nicht mehr erkennbar war, dass ich nach der Herz-OP überhaupt noch gearbeitet hatte ...
Aber ich verstehe auch deine Aussage nicht, dass du im Februar anfangen musst zu arbeiten bei deinem AG, wenn du nicht arbeiten KANNST dann kann dich auch dein AG nicht dazu zwingen und wenn der dich dann entlassen will ist das sein Problem ... dein Arzt hat zu entscheiden ob du arbeiten KANNST und nicht dein AG ... wenn der dich dann entlassen würde ist das aber nicht dein Entschluss gewesen ...
Ansonsten kann ich dir nur raten, den nächsten Antrag auf EM-Rente einfach anzugehen, lege die Berichte / Befunde der letzten Monate dazu und vielleicht läuft ja dieses mal alles ganz anders ... deine AU-Bescheinigung muss aufrecht erhalten und nachweisbar bleiben, MEHR brauchst du nicht um den Anspruch auf EM-Rente zu haben ...
Der letzte Antrag ist allerdings Geschichte, das Verfahren ist abgeschlossen und hat für einen neuen EMR-Antrag (zumindest in deinem Falle) keine Bedeutung mehr, die DRV hat das zwar in deiner Renten-Akte aber trotzdem beginnt der Neue Antrag am Tag der Antragstellung und es wird auch keine Berentung zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung mehr geben (können) ... von dieser Vorstellung solltest du dich ganz schnell verabschieden sonst gibt es gleich die nächste Enttäuschung.
Der Dopa bekam dann im 2. Antrag (nach einem GA der DRV) die EM-Rente bewilligt (dieses mal ohne Widerspruch und Klage einreichen zu müssen), allerdings auch erst rückwirkend zum Zeitpunkt der 2. Antragstellung ... das erste Verfahren interessierte da Keinen mehr aber wenigstens gab es die Rente dann direkt bis zur Altersrente ...
Dass seine Versicherungszeiten nun nicht mehr reichen könnten war nie ein Thema dabei ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

irgendwie verstehe ich da was nicht, warum bitte sollst du die Bedingungen für die Leistung von EM-Rente seit dem Oktober diesen Jahres nicht mehr erfüllen können ... WER bitte behauptet denn das ...Die Kontenklärung ist erfolgt. Seit Oktober diesen Jahres erfülle ich nicht mehr die Voraussetzung. Seit dem ist also die Lücke. Dies heißt nun für mich:



Du bist (immer noch) im festen Arbeitsvertrag, du bist (nehme ich doch an) immer noch weiter AU geschrieben und kannst das auch belegen, durch die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen ???
Du hast mal Krankengeld bekommen, wurdest ausgesteuert und hast anschließend ALGI bekommen gemäß Nahtlosigkeit von der AfA ... ist das soweit richtig, ich kann mir das nicht alles merken ???
Wo und warum soll da also eine Lücke in deinen anerkannten Versicherungszeiten für eine EM-Rente eingetreten sein, es geht NICHT nur um gezahlte Beiträge dafür ... es genügt bereits eine AU-Bescheinigung zu haben und auch die Zeiten mit Krankengeld /ALGI werden dafür anerkannt ... mir fehlt da irgendwo gerade der "rote Faden" zu deiner Sorge keinen Anspruch mehr auf EM-Rente zu haben, wenn du einen neuen Antrag darauf stellst ...



der Dopa hatte sich damals sogar (absichtlich) bei der AfA abgemeldet, als sein Geld wegen Nahtlosigkeit abgelaufen war, weil er sich von seiner SB einfach nur genervt gefühlt hat ... bis wir (gut ein Jahr später) dann Hartz 4 beantragen mussten, hatte er tatsächlich eine "Lücke" allerdings war er weiter bescheinigt AU und hatte auch noch seinen (ruhenden) Arbeits-Vertrag beim AG ... das hat niemals eine Rolle gespielt als er den 2. Antrag auf EM-Rente gestellt hat
Warum bitte willst du einen Arbeitsversuch starten, wenn du schon weißt / spürst/ fühlst das wird voll "in die Hose gehen" ... es kommt ohnehin letztlich wieder nicht darauf an ab wann DU dich für Erwerbsgemindert halten würdest, auch im nächsten Antrag wird das nur die DRV zu entscheiden haben.Ich war ja im Oktober noch in der Klinik. Wenn jetzt mein Arbeitsversuch wieder scheitern sollte, dann könnte ich mich evtl. darauf berufen, dass ich im Oktober ja schon leistungsgemindert war. Ich könnte dann den Bericht aus der Klinik einreichen.
Genau das passt für mich alles irgendwie nicht zusammen, stell doch einfach einen neuen Antrag auf EM-Rente, füge die aktuellen Klinikberichte und aktuelle sonstige Arztberichte direkt dabei ... WORAUF WARTEST du denn ... man wird deine Fragen sicher bald entsprechend beantworten ob man das so "anerkennt" oder nicht, eine Garantie dafür wirst du auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht haben ...Aber, was ist, wenn die RV dies nicht anerkennt? Dann habe ich keinen Job mehr (denn wenn ich wieder scheitere, kommt mit Sicherheit die Kündigung) und keinen Anspruch auf die EU-Rente. Dann geht gar nichts mehr.
Für mich ist nicht nachvollziehbar warum du nun aktuell keinen Anspruch mehr auf EM-Rente haben solltest ... um einen neuen Anspruch (wenn es nötig wäre) aufzubauen musst du mindestens 36 Monate versicherungspflichtige Arbeit durchziehen oder entsprechende andere anerkannte Zeiten (Lohnersatzleistungen / AU-bescheinigte Zeiten usw.) aufweisen können ... diese Zeiten sind doch immer noch vorhanden (für die letzten 5 Jahre rückwirkend) ... ich kann das nicht nachvollziehen wo das deine Konten-Klärungs-Panik aktuell her kommt ...


Einen "Arbeitsversuch" wird man auch nicht unbedingt in der Weise anerkennen wie du dir das erhoffen möchtest, mein letzter Arbeitsversuch dauerte fast 7 Monate und hat auf die DRV nicht den geringsten Eindruck gemacht, in der Rehaklinik wurde das noch nicht mal erwähnt ... da hat man alles so (aus Versehen) zusammengefügt mit meinen AU-Zeiten, dass es nicht mehr erkennbar war, dass ich nach der Herz-OP überhaupt noch gearbeitet hatte ...
Dann wird das auch letztlich Niemand als ernstzunehmende Beschäftigung ansehen wollen, ich glaube nicht, dass du dir damit einen gefallen tun würdest ... schon gar nicht wenn du dafür selber (freiwillig) deine feste stelle aufgeben würdest ...Dass mein Mann mich rein theoretisch einstellt, haben wir auch schon mal diskutiert. Ich wollte aber eigentlich nicht meinen sicheren Job in der Behörde aufgeben und mein Mann hat sonst auch keine Angestellten. Er ist quasi eine 1-Mann-Firma.
Aber ich verstehe auch deine Aussage nicht, dass du im Februar anfangen musst zu arbeiten bei deinem AG, wenn du nicht arbeiten KANNST dann kann dich auch dein AG nicht dazu zwingen und wenn der dich dann entlassen will ist das sein Problem ... dein Arzt hat zu entscheiden ob du arbeiten KANNST und nicht dein AG ... wenn der dich dann entlassen würde ist das aber nicht dein Entschluss gewesen ...
Ansonsten kann ich dir nur raten, den nächsten Antrag auf EM-Rente einfach anzugehen, lege die Berichte / Befunde der letzten Monate dazu und vielleicht läuft ja dieses mal alles ganz anders ... deine AU-Bescheinigung muss aufrecht erhalten und nachweisbar bleiben, MEHR brauchst du nicht um den Anspruch auf EM-Rente zu haben ...
Der letzte Antrag ist allerdings Geschichte, das Verfahren ist abgeschlossen und hat für einen neuen EMR-Antrag (zumindest in deinem Falle) keine Bedeutung mehr, die DRV hat das zwar in deiner Renten-Akte aber trotzdem beginnt der Neue Antrag am Tag der Antragstellung und es wird auch keine Berentung zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung mehr geben (können) ... von dieser Vorstellung solltest du dich ganz schnell verabschieden sonst gibt es gleich die nächste Enttäuschung.
Der Dopa bekam dann im 2. Antrag (nach einem GA der DRV) die EM-Rente bewilligt (dieses mal ohne Widerspruch und Klage einreichen zu müssen), allerdings auch erst rückwirkend zum Zeitpunkt der 2. Antragstellung ... das erste Verfahren interessierte da Keinen mehr aber wenigstens gab es die Rente dann direkt bis zur Altersrente ...

Dass seine Versicherungszeiten nun nicht mehr reichen könnten war nie ein Thema dabei ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Doma,
Entschuldige, da habe ich mich ein bisschen vage ausgedrückt. In den letzten 5 Jahren habe ich 3 Jahre Beiträge an die RV gezahlt durch Krankengeld und dann durch Alg II.
Die restlichen 2 Jahre bekam ich keinerlei Bezüge mehr. Ich habe mich selbst krankenversichert.
Und diese 2 beitragslosen Jahre waren dieses Jahr im Oktober um. Das heißt also, dass ich bis Oktober diesen Jahres noch einen EM-Rentenantrag stellen hätte können. Nun aber nicht mehr. So hat es mir die Dame vom SoVD erklärt.
Somit muss ich nun wieder 3 Jahre Beiträge einzahlen, damit ich die Voraussetzung erfülle, einen Antrag zu stellen.
Habe ich das jetzt ein wenig verständlicher erklärt?
Viele liebe Grüße
Mine
Entschuldige, da habe ich mich ein bisschen vage ausgedrückt. In den letzten 5 Jahren habe ich 3 Jahre Beiträge an die RV gezahlt durch Krankengeld und dann durch Alg II.
Die restlichen 2 Jahre bekam ich keinerlei Bezüge mehr. Ich habe mich selbst krankenversichert.
Und diese 2 beitragslosen Jahre waren dieses Jahr im Oktober um. Das heißt also, dass ich bis Oktober diesen Jahres noch einen EM-Rentenantrag stellen hätte können. Nun aber nicht mehr. So hat es mir die Dame vom SoVD erklärt.
Somit muss ich nun wieder 3 Jahre Beiträge einzahlen, damit ich die Voraussetzung erfülle, einen Antrag zu stellen.
Habe ich das jetzt ein wenig verständlicher erklärt?
Viele liebe Grüße
Mine
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Mine,
danke für deine Ergänzung ...
Warum musstest du dich selbst krankenversichern ???
Und die wichtigste Frage hast du NICHT beantwortet, bist du weiterhin OHNE Unterbrechung AU geschrieben vom Arzt, diese Zeiten werden auch anerkannt im Rentenversicherungskonto und dann hast du überhaupt KEINE Lücke ...
Das wirst du in deinem Zustand wohl kaum noch schaffen können, also ist es wichtig, dass deine AU vom Arzt niemals unterbrochen wurde, dazu wurde hier überall schon oft geschrieben wie wichtig das ist, auch wenn sonst keiner mehr zahlen muss ... denn das zählt AUCH für die Rente wegen Erwerbsminderung, zur Not musst du alle AU-Bescheinigungen bei deiner KK nachreichen und die müssen das als "Krank /Gesundheitsmaßnahme" für die betroffenen Jahre an die DRV nachmelden ... dann kann es überhaupt keine Lücken geben.
Zudem würde sich erst nach der Antragstellung ergeben können, ob eine solche Lücke tatsächlich vorhanden ist wenn die DRV den Antrag geprüft hat und eine EM anerkennt zu einem Zeitpunkt vor Oktober wäre das doch auch kein Problem mehr ... deine Berichte von den Ärzten und der Klinikbericht könnten doch dazu schon wichtige Hinweise geben ... je länger du wartest umso schwerer kann es allerdings werden, besonders wenn du nicht mehr vom Arzt AU geschrieben bist ... aber das möchte ich mir lieber gar nicht vorstellen (müssen) davor wird hier immer wieder gewarnt eine AU zu beenden, wenn man AU ist ...
Wenn man es ganz genau nimmt (und dein AG auch) dann müsstest du auch (ohne AU-Bescheinigung) längst die Arbeit wieder angetreten haben, denn auch für den AG MUSS man eine AU haben, wenn man nicht zur Arbeit kommen kann ... das gilt auch im "ruhenden" Arbeitsverhältnis sonst fehlt man unentschuldigt und kann fristlos gekündigt werden dafür.
Also BITTE beantworte die einzig wirklich WICHTIGE Frage, ob du noch immer mit ärztlicher Bescheinigung AU geschrieben bist ...
...
Alles Andere ist dafür völlig UNWICHTIG ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

danke für deine Ergänzung ...
Du meinst sicher ALGI sonst verstehe ich nicht warum du jetzt kein ALG II mehr bekommst /bekommen kannst aus ALGI werden Beiträge gezahlt, das ist richtig, aus ALGII schon seit 2011 nicht mehr, es zählt aber trotzdem als Versicherungszeit für eine EM-Rente ... jedenfalls wenn man direkt aus ALGI in das JobCenter gehen musste.???Entschuldige, da habe ich mich ein bisschen vage ausgedrückt. In den letzten 5 Jahren habe ich 3 Jahre Beiträge an die RV gezahlt durch Krankengeld und dann durch Alg II.
Die restlichen 2 Jahre bekam ich keinerlei Bezüge mehr. Ich habe mich selbst krankenversichert.
Warum musstest du dich selbst krankenversichern ???
Du schreibst es gäbe eine Kontenklärung dazu, das ist eine Übersicht der DRV über deine gesamten Versicherungszeiten bei der DRV, die kann Jemand vom SovD gar nicht kennen ...Und diese 2 beitragslosen Jahre waren dieses Jahr im Oktober um. Das heißt also, dass ich bis Oktober diesen Jahres noch einen EM-Rentenantrag stellen hätte können. Nun aber nicht mehr. So hat es mir die Dame vom SoVD erklärt.
Und die wichtigste Frage hast du NICHT beantwortet, bist du weiterhin OHNE Unterbrechung AU geschrieben vom Arzt, diese Zeiten werden auch anerkannt im Rentenversicherungskonto und dann hast du überhaupt KEINE Lücke ...
Einen Antrag kannst und darfst du IMMER stellen, ob die beantragte Leistung dann bewilligt werden kann hängt von den Versicherungszeiten ab aber nicht die Antragstellung ...Somit muss ich nun wieder 3 Jahre Beiträge einzahlen, damit ich die Voraussetzung erfülle, einen Antrag zu stellen.
Das wirst du in deinem Zustand wohl kaum noch schaffen können, also ist es wichtig, dass deine AU vom Arzt niemals unterbrochen wurde, dazu wurde hier überall schon oft geschrieben wie wichtig das ist, auch wenn sonst keiner mehr zahlen muss ... denn das zählt AUCH für die Rente wegen Erwerbsminderung, zur Not musst du alle AU-Bescheinigungen bei deiner KK nachreichen und die müssen das als "Krank /Gesundheitsmaßnahme" für die betroffenen Jahre an die DRV nachmelden ... dann kann es überhaupt keine Lücken geben.
Zudem würde sich erst nach der Antragstellung ergeben können, ob eine solche Lücke tatsächlich vorhanden ist wenn die DRV den Antrag geprüft hat und eine EM anerkennt zu einem Zeitpunkt vor Oktober wäre das doch auch kein Problem mehr ... deine Berichte von den Ärzten und der Klinikbericht könnten doch dazu schon wichtige Hinweise geben ... je länger du wartest umso schwerer kann es allerdings werden, besonders wenn du nicht mehr vom Arzt AU geschrieben bist ... aber das möchte ich mir lieber gar nicht vorstellen (müssen) davor wird hier immer wieder gewarnt eine AU zu beenden, wenn man AU ist ...



Wenn man es ganz genau nimmt (und dein AG auch) dann müsstest du auch (ohne AU-Bescheinigung) längst die Arbeit wieder angetreten haben, denn auch für den AG MUSS man eine AU haben, wenn man nicht zur Arbeit kommen kann ... das gilt auch im "ruhenden" Arbeitsverhältnis sonst fehlt man unentschuldigt und kann fristlos gekündigt werden dafür.
Ja danke, aber die Schlussfolgerung im Bezug auf eine EM-Rente ist vermutlich total FALSCH ...Habe ich das jetzt ein wenig verständlicher erklärt?

Also BITTE beantworte die einzig wirklich WICHTIGE Frage, ob du noch immer mit ärztlicher Bescheinigung AU geschrieben bist ...
...



Alles Andere ist dafür völlig UNWICHTIG ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Mine
Am 19.Juni hattest du geschrieben, dass im letzten Jahr im Juli dein ALG I ausgelaufen sei.
Demnach warst du versicherungsrechtlich zumindest bis Juli 2014 abgesichert.
In dem Fall lägen bis Oktober 2015 nur 14 Monate (und keine drei Jahre) dazwischen.
Wie kann demnach eine Versicherungs-Lücke von drei Jahren jetzt Berechnung finden und die Versicherungsvoraussetzungen zur Anerkennung einer EM nicht mehr bestehen?
Hast du zu dieser Aussage, dass du versicherungsrechtlich nicht mehr die Voraussetzungen erfüllst, eine verbindliche und nachvollziehbare Auflistung/einen Nachweis vorliegen?
Warst du die ganze Zeit lückenlos AU geschrieben und kannst du dies auch lückenlos beweisbringend nachweisen, oder hast du dich noch Aussteuerung durch die KK und nach Beendigung der Leistungserbringung durch die AfA nicht offiziell weiter AU schreiben lassen?
Hast du gegenüber deiner Dienststelle immer den Nachweis einer AU bis zum heutigen Tag erbracht?
Ich habe dies gegenüber meiner Dienststelle (auch ö.D.) immer nahtlos getan, auch nachdem alle vorläufigen Leistungsansprüche erschöpft waren und ich 14 Monate ohne Bezüge/Ansprüche immer noch vor dem Sozialgericht kämpfend dastand.
Meine Dienststelle forderte keine AU-Nachweise mehr von mir an, nachdem die Anerkennung zur befristeten EMR rechtsgültig vorlag, da auch zeitlich dadurch feststand, dass eine Arbeitsfähigkeit bis zum Ablauf der Befristung nicht gegeben sei. Nach Verlängerungsgesuch und der dadurch unbefristeten EMR war das Thema AU eh durch, da der Arbeitsvertrag sich automatisch auflöste.
Zu deinem akuten Schmerzerleben noch ein Wort.
Es muss nicht zwangsläufig ein erneuter BSV vorliegen, auch wenn aufgrund der Vor-OP eine Schwachstelle mit Nachrutschen der angrenzenden Segmente auch anzunehmen ist.
Doch wie du weißt, auch Vorwölbungen, Facettengelenksbeschwerden, Entzündungen, muskuläre Beschwerden u.v.m. können unerträgliche Schmerzen auslösen
Wenn nun ein MRT zur Diagnostik eingesetzt wird so kann dieses, aufgrund der Vor-OP, mit einer evtl.nur eingeschränkten Beurteilbarkeit aufgrund von Artefaktbildung einhergehen. Ich hoffe und wünsche dir, dass dem nicht so ist u d sich eine klare Diagnostik ergeben wird, damit du auch beruhigt über den aktuellen "Stand" in deinem Rücken informiert sein wirst und keine zusätzlichen ungeklärten Zweifel bleiben.
Als alter "Hase" und vertraut mit deinen LWS-Problemen weißt du aber auch, dass Rückenschmerzen oft plötzlich kommen und genauso plötzlich auch wieder Ruhe geben können.
Mit "Rückenbeschwerden" bin auch ich gut vertraut, wurde ich an drei Segmenten in der HWS bereits versteift und in der LWS lagen bis dato gleichfalls zwei Vorfälle vor.
Im Januar (unerklärlich aus heiterem Himmel) ereilten mich anhaltend starke und ins Bein einschießende/ausstrahlende LWS-Schmerzen mit massiven Bewegungseinschränkungen. Genauso plötzlich verschwanden sie im Juli auch wieder.
Aus dem Grund der anhaltenden Beschwerdesymptomatik, und dem Wissen um die Vorschäden, schickte man mich ebenfalls nach monatelangem Schmerz ins MRT.
Wo bisher noch alles OK war zeigten sich bei L2/3 und L3/4 deutliche Vorwölbungen. Der bekannte BSV bei L4/5 drückt auf die 5er Wurzel und BSV L5/S1, so stellte sich heraus, zeigt leider auf der Aufnahme nicht deutlich und abgrenzbar erkennbar ein Neurinom oder eine Zyste (beides sind gutartige Tumore).
Außerdem zeigte sich in allen beteiligten Regionen eine hochgradige Hypertrophie der kleinen Wirbelgelenke sowie eine ausgeprägte aktivierte Facettengelenksarthrose.
Die bereits bekannten BSV waren mit Sicherheit nicht auslösend für mein zu dem Zeitpunkt akutes Schmerzerleben. Unterschwellige Dauerbeschwerden sind mir ja nicht fremd.
Doch die akute Entzündung der Facettengelenke (Arthrose) und die "Hyperthrophie" (Verdickung des Gewebes) machten mir viel mehr zu schaffen.
Die gleich noch dazu dicht-machende Muskulatur, bis hinauf in die mittlere BWS, wurde zunächst therapeutisch behandelt, alles andere brauchte seine Zeit und in ihrer aktivierten Phase war es eh nicht behandelbar.
Selbst in der Schmerzklinik im August-September, rückte man meinem Rücken nur mittels Schröpfen zu leibe, nachdem man den MRT-Befund studiert hatte.
Wie gesagt, es kann, aber es muss kein BSV vorliegen, wenn du so akut schmerzbehaftet bist.
Und wenn, dann sollte ein weiteres Vorgehen gut überlegt sein, denn weiter versteifen ist auch nicht immer das Maß aller Dinge ... wo fängt es an, wo hört es auf?
Mein Radiologe hätte gerne noch eine MRT-Aufnahme mit Kontrastmittel angefertigt, um den Tumor bestimmen zu können.
I r g e n d w a n n , so denke ich aktuell, kann und sollte es gemacht werden, aber nicht jetzt.
Ich habe gerade genug "andere Baustellen" in Arbeit und mein Rücken geht zur Zeit richtig "rücksichtsvoll" mit mir um und bereitet mir z.Zt. relativ wenig Beschwerden, warum sollte ich damit jetzt auch noch ein übersprudelndes Fass aufmachen.
Dass mein Rücken zwar an meiner Beinschwäche und dem Umknicken/Fallen mitbeteiligt war, ist mir schmerzlich bewusst geworden und wird beim nächsten Schmerzthera-Termin auch noch einmal zu thematisieren sein.
Jetzt gilt es aber für mich zunächst den frischen Schaden auszukurieren.
Ich drücke somit dir liebe Mine die Daumen, dass dein MRT keine Hiobsbotschaft zu Tage führen wird.
Und wenn, es gibt immer einen Weg nach vorne!
Lieben Gruß sendet agnes
Think positiv!

Am 19.Juni hattest du geschrieben, dass im letzten Jahr im Juli dein ALG I ausgelaufen sei.
Demnach warst du versicherungsrechtlich zumindest bis Juli 2014 abgesichert.
In dem Fall lägen bis Oktober 2015 nur 14 Monate (und keine drei Jahre) dazwischen.
Wie kann demnach eine Versicherungs-Lücke von drei Jahren jetzt Berechnung finden und die Versicherungsvoraussetzungen zur Anerkennung einer EM nicht mehr bestehen?
Hast du zu dieser Aussage, dass du versicherungsrechtlich nicht mehr die Voraussetzungen erfüllst, eine verbindliche und nachvollziehbare Auflistung/einen Nachweis vorliegen?
Warst du die ganze Zeit lückenlos AU geschrieben und kannst du dies auch lückenlos beweisbringend nachweisen, oder hast du dich noch Aussteuerung durch die KK und nach Beendigung der Leistungserbringung durch die AfA nicht offiziell weiter AU schreiben lassen?
Hast du gegenüber deiner Dienststelle immer den Nachweis einer AU bis zum heutigen Tag erbracht?
Ich habe dies gegenüber meiner Dienststelle (auch ö.D.) immer nahtlos getan, auch nachdem alle vorläufigen Leistungsansprüche erschöpft waren und ich 14 Monate ohne Bezüge/Ansprüche immer noch vor dem Sozialgericht kämpfend dastand.
Meine Dienststelle forderte keine AU-Nachweise mehr von mir an, nachdem die Anerkennung zur befristeten EMR rechtsgültig vorlag, da auch zeitlich dadurch feststand, dass eine Arbeitsfähigkeit bis zum Ablauf der Befristung nicht gegeben sei. Nach Verlängerungsgesuch und der dadurch unbefristeten EMR war das Thema AU eh durch, da der Arbeitsvertrag sich automatisch auflöste.
Zu deinem akuten Schmerzerleben noch ein Wort.
Es muss nicht zwangsläufig ein erneuter BSV vorliegen, auch wenn aufgrund der Vor-OP eine Schwachstelle mit Nachrutschen der angrenzenden Segmente auch anzunehmen ist.
Doch wie du weißt, auch Vorwölbungen, Facettengelenksbeschwerden, Entzündungen, muskuläre Beschwerden u.v.m. können unerträgliche Schmerzen auslösen

Wenn nun ein MRT zur Diagnostik eingesetzt wird so kann dieses, aufgrund der Vor-OP, mit einer evtl.nur eingeschränkten Beurteilbarkeit aufgrund von Artefaktbildung einhergehen. Ich hoffe und wünsche dir, dass dem nicht so ist u d sich eine klare Diagnostik ergeben wird, damit du auch beruhigt über den aktuellen "Stand" in deinem Rücken informiert sein wirst und keine zusätzlichen ungeklärten Zweifel bleiben.
Als alter "Hase" und vertraut mit deinen LWS-Problemen weißt du aber auch, dass Rückenschmerzen oft plötzlich kommen und genauso plötzlich auch wieder Ruhe geben können.
Mit "Rückenbeschwerden" bin auch ich gut vertraut, wurde ich an drei Segmenten in der HWS bereits versteift und in der LWS lagen bis dato gleichfalls zwei Vorfälle vor.
Im Januar (unerklärlich aus heiterem Himmel) ereilten mich anhaltend starke und ins Bein einschießende/ausstrahlende LWS-Schmerzen mit massiven Bewegungseinschränkungen. Genauso plötzlich verschwanden sie im Juli auch wieder.
Aus dem Grund der anhaltenden Beschwerdesymptomatik, und dem Wissen um die Vorschäden, schickte man mich ebenfalls nach monatelangem Schmerz ins MRT.
Wo bisher noch alles OK war zeigten sich bei L2/3 und L3/4 deutliche Vorwölbungen. Der bekannte BSV bei L4/5 drückt auf die 5er Wurzel und BSV L5/S1, so stellte sich heraus, zeigt leider auf der Aufnahme nicht deutlich und abgrenzbar erkennbar ein Neurinom oder eine Zyste (beides sind gutartige Tumore).
Außerdem zeigte sich in allen beteiligten Regionen eine hochgradige Hypertrophie der kleinen Wirbelgelenke sowie eine ausgeprägte aktivierte Facettengelenksarthrose.
Die bereits bekannten BSV waren mit Sicherheit nicht auslösend für mein zu dem Zeitpunkt akutes Schmerzerleben. Unterschwellige Dauerbeschwerden sind mir ja nicht fremd.
Doch die akute Entzündung der Facettengelenke (Arthrose) und die "Hyperthrophie" (Verdickung des Gewebes) machten mir viel mehr zu schaffen.
Die gleich noch dazu dicht-machende Muskulatur, bis hinauf in die mittlere BWS, wurde zunächst therapeutisch behandelt, alles andere brauchte seine Zeit und in ihrer aktivierten Phase war es eh nicht behandelbar.
Selbst in der Schmerzklinik im August-September, rückte man meinem Rücken nur mittels Schröpfen zu leibe, nachdem man den MRT-Befund studiert hatte.
Wie gesagt, es kann, aber es muss kein BSV vorliegen, wenn du so akut schmerzbehaftet bist.
Und wenn, dann sollte ein weiteres Vorgehen gut überlegt sein, denn weiter versteifen ist auch nicht immer das Maß aller Dinge ... wo fängt es an, wo hört es auf?
Mein Radiologe hätte gerne noch eine MRT-Aufnahme mit Kontrastmittel angefertigt, um den Tumor bestimmen zu können.
I r g e n d w a n n , so denke ich aktuell, kann und sollte es gemacht werden, aber nicht jetzt.
Ich habe gerade genug "andere Baustellen" in Arbeit und mein Rücken geht zur Zeit richtig "rücksichtsvoll" mit mir um und bereitet mir z.Zt. relativ wenig Beschwerden, warum sollte ich damit jetzt auch noch ein übersprudelndes Fass aufmachen.
Dass mein Rücken zwar an meiner Beinschwäche und dem Umknicken/Fallen mitbeteiligt war, ist mir schmerzlich bewusst geworden und wird beim nächsten Schmerzthera-Termin auch noch einmal zu thematisieren sein.
Jetzt gilt es aber für mich zunächst den frischen Schaden auszukurieren.
Ich drücke somit dir liebe Mine die Daumen, dass dein MRT keine Hiobsbotschaft zu Tage führen wird.
Und wenn, es gibt immer einen Weg nach vorne!

Lieben Gruß sendet agnes
Think positiv!
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Ihr lieben,
Die allerwichtigste Frage beantworte ich jetzt schnell:
Mein HA hat mir seit meiner Aussteuerung immer ein Attest ausgestellt, dass ich zur Zeit für mind. 3 Monate auf meinem Arbeitsplatz nicht arbeitsfähig bin. Das habe ich dann immer pünktlich zum AG geschickt. Damit wären sie auch zufrieden.
Auf dem letzten Attest schrieb der Arzt, dass bei jetziger Therapie von einer Arbeitsfähigkeit ab Febr. 2016 ausgegangen werden kann.
Nach meiner Aussteuerung durch die KK habe ich ein Jahr Alg bekommen. Also kein Hartz 4. ich stand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, damit ich das Alg bekommen konnte. Der Paragraph 145 griff bei mir nicht, da der MD mich für arbeitsfähig einstufte.
Die SB hat mich aber für dieses Jahr in Ruhe gelassen.
Ich muss mich selbst krankenversichert, weil mein Mann selbständig und somit privat versichert ist.
Die Kontenklärung hat der SoVD für mich erledigt. Dort steht drinnen, dass ab dem 5.10.13 keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt wurden.
Bei der KK war ich bis zur Klagerücknahme als Rentenantragstellererin mit einem Mindestbeitragssatz versichert. Nachdem ich die Klage zurücknahm, bekam ich Post von der KK, dass durch die Klagerücknahme mein Versicherungsschutz neu geklärt werden muss. Dazu mussten wir die ESt-Bescheid der KK vorlegen, damit daraus berechnet werden konnte, wie hoch nun mein Beitrag werden würde.
Ich hoffe, ich habe ein wenig Licht ins dunkle bringen können und danke für Eure Beiträge.
Viele liebe Grüße
Mine
Die allerwichtigste Frage beantworte ich jetzt schnell:
Mein HA hat mir seit meiner Aussteuerung immer ein Attest ausgestellt, dass ich zur Zeit für mind. 3 Monate auf meinem Arbeitsplatz nicht arbeitsfähig bin. Das habe ich dann immer pünktlich zum AG geschickt. Damit wären sie auch zufrieden.
Auf dem letzten Attest schrieb der Arzt, dass bei jetziger Therapie von einer Arbeitsfähigkeit ab Febr. 2016 ausgegangen werden kann.
Nach meiner Aussteuerung durch die KK habe ich ein Jahr Alg bekommen. Also kein Hartz 4. ich stand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, damit ich das Alg bekommen konnte. Der Paragraph 145 griff bei mir nicht, da der MD mich für arbeitsfähig einstufte.
Die SB hat mich aber für dieses Jahr in Ruhe gelassen.
Ich muss mich selbst krankenversichert, weil mein Mann selbständig und somit privat versichert ist.
Die Kontenklärung hat der SoVD für mich erledigt. Dort steht drinnen, dass ab dem 5.10.13 keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt wurden.
Bei der KK war ich bis zur Klagerücknahme als Rentenantragstellererin mit einem Mindestbeitragssatz versichert. Nachdem ich die Klage zurücknahm, bekam ich Post von der KK, dass durch die Klagerücknahme mein Versicherungsschutz neu geklärt werden muss. Dazu mussten wir die ESt-Bescheid der KK vorlegen, damit daraus berechnet werden konnte, wie hoch nun mein Beitrag werden würde.
Ich hoffe, ich habe ein wenig Licht ins dunkle bringen können und danke für Eure Beiträge.
Viele liebe Grüße
Mine
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Hallo Mine
So ganz kann man deinen Versicherungszeiten nicht folgen.
Wenn du demnach von 2012 an bis Juli 2013 Krankengeldbezieher warst und (laut deiner Aussage) 1 Jahr ALG I, also von August bis Juli 2014 erhalten hast, wie kann es sein, dass Du ab 5.10.2013 als nicht versichert giltst?
Wie kommt dieses fiktive Datum " der 5.10.2013 " zustande, wenn voller Krankengeldanspruch und im sofortigem Anschluss volles ALG I bis Juli 2014 gezahlt wurde, welches aus rentenvericherungsrechtlicher Sicht zum Versicherungsschutz führt da Beitragszeiten?
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Warum gehst du mit dieser für dich doch sehr wichtigen Klärungsfrage nicht persönlich zu einer Beratungsstelle, um dir dein "Versicherungskonto" so erklären zu lassen, dass für dich keine Zweifel daran bestehen müssten, dass auch wirklich alle Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden.
Oder ist es dir verständlich, dass das Datum 5.10.2013 als letzte Versicherungszeit angenommen/festgesetzt wurde?
Gruß agnes
Nachtrag:
Bei nochmaliger Durchsicht deines Posts las ch, dass du mit Vrori über die Thematik der Blockfrist gesprochen hast und, so lese ich es, demzufolge eine Blockfrist zwischen Oktober 2010 und Oktober 2013 gab.
Du schriebst aber auch, dass du bereits vor Oktober 2010 längere AU-Zeiten hattest.
Warst du bereits ab Oktober 2010 bis zum heutigen Datum nahtlos AU geschrieben (Versteifungs-OP?)
Wenn ja, dann würden aber die Bezugszeiten der Krankengeldzahlung (78 Wochen) und der ALG I Zahlung (12 Monate) zum Datum Juli 2014 (Ende der ALG I Zahlung) nicht passen.
Da bei der Blockfristklärung aber der "Monat Oktober 2013" auch auftaucht frage ich mich, welche Relevanz er im Bezug zu den Anrechnungszeiten haben könnte?
So ganz kann man deinen Versicherungszeiten nicht folgen.
Wenn du demnach von 2012 an bis Juli 2013 Krankengeldbezieher warst und (laut deiner Aussage) 1 Jahr ALG I, also von August bis Juli 2014 erhalten hast, wie kann es sein, dass Du ab 5.10.2013 als nicht versichert giltst?
Wie kommt dieses fiktive Datum " der 5.10.2013 " zustande, wenn voller Krankengeldanspruch und im sofortigem Anschluss volles ALG I bis Juli 2014 gezahlt wurde, welches aus rentenvericherungsrechtlicher Sicht zum Versicherungsschutz führt da Beitragszeiten?
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Warum gehst du mit dieser für dich doch sehr wichtigen Klärungsfrage nicht persönlich zu einer Beratungsstelle, um dir dein "Versicherungskonto" so erklären zu lassen, dass für dich keine Zweifel daran bestehen müssten, dass auch wirklich alle Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden.
Oder ist es dir verständlich, dass das Datum 5.10.2013 als letzte Versicherungszeit angenommen/festgesetzt wurde?
Gruß agnes

Nachtrag:
Bei nochmaliger Durchsicht deines Posts las ch, dass du mit Vrori über die Thematik der Blockfrist gesprochen hast und, so lese ich es, demzufolge eine Blockfrist zwischen Oktober 2010 und Oktober 2013 gab.
Du schriebst aber auch, dass du bereits vor Oktober 2010 längere AU-Zeiten hattest.
Warst du bereits ab Oktober 2010 bis zum heutigen Datum nahtlos AU geschrieben (Versteifungs-OP?)
Wenn ja, dann würden aber die Bezugszeiten der Krankengeldzahlung (78 Wochen) und der ALG I Zahlung (12 Monate) zum Datum Juli 2014 (Ende der ALG I Zahlung) nicht passen.
Da bei der Blockfristklärung aber der "Monat Oktober 2013" auch auftaucht frage ich mich, welche Relevanz er im Bezug zu den Anrechnungszeiten haben könnte?
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
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Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen
Sorry,
Aber ich verstehe nur noch "Bahnhof".
Lieben Dank, dass Du Dich so mit befasst, Agnes.
Im Okt. 2010 war die Versteifungs-OP. Damit war ich 5 Monate krank. Dann habe ich eine Wiedereingliederung gemacht. Ein Jahr später im Okt. 2011 bin ich wieder krank geworden, worauf die KK mit dann KG zahlte, aber die vorherigen 5 Monate wurden da mit reingeregnet.
Und im Jan. 2012 habe ich dann EU-Rente eingereicht.
Als dann im Sommer 2012 das KG auslief, bekam ich noch ein Jahr Alg. Somit bin ich nach meiner Rechnung im Sommer 2013. ab da wurden meinerseits keinerlei RV-Beiträge eingezahlt.
Ab dem 29.7.13 - 4.9.13 lief ich noch unter arbeitslos ohne Leistungsbezug (ich habe gerade den Versicherungsverlauf vor mir).
Ich werde mir einen Termin bei der Rentenstelle holen.
Ich danke Eich für Eure Hilfe.
Viele liebe Grüße
Mine
Aber ich verstehe nur noch "Bahnhof".
Lieben Dank, dass Du Dich so mit befasst, Agnes.
Im Okt. 2010 war die Versteifungs-OP. Damit war ich 5 Monate krank. Dann habe ich eine Wiedereingliederung gemacht. Ein Jahr später im Okt. 2011 bin ich wieder krank geworden, worauf die KK mit dann KG zahlte, aber die vorherigen 5 Monate wurden da mit reingeregnet.
Und im Jan. 2012 habe ich dann EU-Rente eingereicht.
Als dann im Sommer 2012 das KG auslief, bekam ich noch ein Jahr Alg. Somit bin ich nach meiner Rechnung im Sommer 2013. ab da wurden meinerseits keinerlei RV-Beiträge eingezahlt.
Ab dem 29.7.13 - 4.9.13 lief ich noch unter arbeitslos ohne Leistungsbezug (ich habe gerade den Versicherungsverlauf vor mir).
Ich werde mir einen Termin bei der Rentenstelle holen.
Ich danke Eich für Eure Hilfe.
Viele liebe Grüße
Mine
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