QuelleBerlin - Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bleiben die Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung erhalten. Die Bundesregierung hat zwar am Mittwoch beschlossen, für die Hilfsbedürftigen keine Rentenbeiträge mehr zu bezahlen. Bestimmte Ansprüche, etwa auf eine Erwerbsminderungsrente, gehen für die Hartz-IV-Bezieher nun aber nicht verloren. Das bestätigte die Deutsche Rentenversicherung. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben nur Beitragszahler, die mindestens fünf Jahre versichert waren. Werden die letzten zwei Jahre vor Beginn einer solchen Rente keine Beiträge geleistet, sind diese Ansprüche verwirkt. Langzeitarbeitslose werden rechtlich nun so gestellt, dass sie ihre Ansprüche nicht verlieren. tö
Also in 2 Jahren hat ein erwerbsloser Kranker ALG ll Bezieher keinen Anspruch mehr auf EM Rente .



