Anspruch bleibt

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Urmel
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Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Urmel » Do 2. Sep 2010, 17:23

Berlin - Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bleiben die Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung erhalten. Die Bundesregierung hat zwar am Mittwoch beschlossen, für die Hilfsbedürftigen keine Rentenbeiträge mehr zu bezahlen. Bestimmte Ansprüche, etwa auf eine Erwerbsminderungsrente, gehen für die Hartz-IV-Bezieher nun aber nicht verloren. Das bestätigte die Deutsche Rentenversicherung. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben nur Beitragszahler, die mindestens fünf Jahre versichert waren. Werden die letzten zwei Jahre vor Beginn einer solchen Rente keine Beiträge geleistet, sind diese Ansprüche verwirkt. Langzeitarbeitslose werden rechtlich nun so gestellt, dass sie ihre Ansprüche nicht verlieren. tö
Quelle

Also in 2 Jahren hat ein erwerbsloser Kranker ALG ll Bezieher keinen Anspruch mehr auf EM Rente . :schimpfen: :Wut: Dann braucht die DRV ,so wie jetzt auch ,nur auf Zeit arbeiten :kotzen: :schlecht:

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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Do 2. Sep 2010, 17:26

Urmel hat geschrieben:Werden die letzten zwei Jahre vor Beginn einer solchen Rente keine Beiträge geleistet, sind diese Ansprüche verwirkt. Langzeitarbeitslose werden rechtlich nun so gestellt, dass sie ihre Ansprüche nicht verlieren. tö
Das verstehe ich nun aber anders! NORMAL ist das so, aber wenn du H4 bekommst, dann verlierst du deinen Anspruch nun NICHT nach 2 Jahren (wobei aber die Einzahlungen nat. fehlen... kp, wieviel das in 2 Jahren ausmacht).
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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Urmel » Do 2. Sep 2010, 19:52

Meinst Du,ich hab das falsch interpretiert? :Gruebeln: :confused:

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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 2. Sep 2010, 19:53

Jupp :jaa:
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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Urmel » Do 2. Sep 2010, 20:06

Hoffentlich! Ok,dann nehm ich das zurück

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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 2. Sep 2010, 20:30

Also der Meinung bin ich auch.

Für alle bislang Betroffenen ändert sich nichts.

Die, die jetzt aufgrund von Krankheit H4 bekommen, die erwischt es eiskalt.

Das Traurige daran ist die Argumentation.
Als es noch kein H4 gab, gab es Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

In Sozialhilfe waren die, die nie gearbeitet haben so das Vorurteil, welches sicherlich manchmal auch berechtigt war.

Aber es waren auch Mütter drin, die mit 16 schwanger wurden und sitzen gelassen wurden, und viele andere mehr.

Hilfe waren die, die kein ALG mehr bekamen, weil ausgelaufen.

So nun zurück: Sozialhilfeempfänger haben früher NIE Rentengelder bezahlt bekommen und waren dadurch schon immer im Nachteil, auch die Mütter und Väter(wenn letztere auch absolut in der Minderheit)

So kam man eben im Sinne der möglichen Einsparungen hier und aktuell zu dem Schluss, dass man wieder so verfahren sollte und H4 Empfänger als Sozialhilfeempfänger zu behandeln.

Es lebe Griechenland und Afghanistan.....

...und bitte: Die Bestverdienenden in unserem Lande darf man nicht anzapfen. Sie tragen schließlich zur Gesundung des Landes bei.

Stimmt letzteres wirklich? :kotzen:
Gruß
Miko

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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Sep 2010, 20:45

Hallo ihr Lieben,

schließe mich der Deutung an, dass im Bezug von H4 der Anspruch auf eine EM-Rente NICHT verloren geht, auch ohne weitere Beitragszahlung.

WiZaRd hat geschrieben
wobei aber die Einzahlungen nat. fehlen... kp, wieviel das in 2 Jahren ausmacht
Das sollte die kleinste Sorge sein, denn der Beitrag (so ca. 40 €?) der aktuell an die DRV gezahlt wird (und dann ganz wegfällt) bewirkt eine Steigerung des monatlichen Rentenbetrages um die 2.- €, pro Jahr (!) H4, die Altersarmut ist damit also in jedem Falle vorprogrammiert, wenn jemand viele Lebensjahre gezwungen war, diese Sozialleistung in Anspruch zu nehmen :ic_down:

Das "Sparprogramm" ist und bleibt eine Schande :schimpfen: :Wut:

Hat schon jemand was genaues wegen dem "Armutsgewöhnungs-Zuschlag" beim Übergang von ALG I in H4 gehört???

Sollte ja auch komplett wegfallen ab nächstes Jahr, habe im Moment nix Konkretes mehr dazu gelesen /gehört, würde uns wahrscheinlich dann auch betreffen (mein ALG ist ja relativ hoch) :Gruebeln:
Und wenn man das vorher noch bekäme (wegen Antrag November?), fällt das dann trotzdem weg ab Januar oder hat man dann noch mal "Glück" gehabt :confused: :Gruebeln:

Mann, Mann, das macht mich alles noch mal wahnsinnig und immer noch keine Post von der DRV :depri: :Verwirrt: :confused:

LIebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 2. Sep 2010, 20:56

Ich frage mich derzeit ob das ganze Gemurksel noch vom Bundesrat abgesegnet werden muß oder nicht.

Wenn ja hätte ich noch Hoffnung das es gekippt wird.

Was ich sonst noch vernommen habe ist das das Gesetz rückwirkend ab dem 1.7.2010 gelten soll.

Und ja, der Zuschlag wird wohl wegfallen.

Das hier stimmt mich auch nachdenklich.

Nach den Plänen der Bundesregierung wird BezieherInnen von Arbeitslogengeld II das Elterngeld in Höhe von 300 Euro im Monat gestrichen. Zur Begründung führt die Regierung an, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung sei und nur denjenigen gezahlt werden soll, die nach Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit aus ihrem Job aussteigen

Da kommt mir alles hoch.

Bibi arbeitet voll und wir sind Aufstocker.
Wegen den Unfähigen werden wir wohl nicht 1 Monat Elterngeld erhalten.

:kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen:
MfG
Blacky

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Vrori
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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 2. Sep 2010, 21:29

Hallo,

wißt ihr was mich daran am meisten ärgert? Das Menschen, die 25 und mehr Jahre Beiträge eingezahlt haben (bei mir 38 Jahre lang die Höchstbeiträge zur Rentenversicherung) aufgrund einer Erkrankung und eines langdauernden Rentenverfahrens unter die Rubrik "Langzeitarbeitslose" fallen - ich bin keine Langzeitsarbeitslose...ich bin lediglich krank und warte auf meine Bewilligung für die Rente....ich bin nie jemandem zur Last gefallen - im Gegenteil, ich habe noch genug andere mit durchgezogen...ich will diesen Titel "Langzeitarbeitslose" nicht tragen - denn meinen Job habe ich noch, nur kann ich augenblicklich nicht arbeiten...grgrgr...das macht mich ganz wütend so was...
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Anspruch bleibt

Ungelesener Beitrag von Urmel » Do 2. Sep 2010, 21:57

Liebe Vrori :umarm: ,mich macht das auch stinkwütend!
Den Rest hab ich grade selber wieder gelöscht,sonst gibts noch mehr Frust :Wut: :schimpfen: :traurig:

Komm,wir kämpfen einfach weiter und machen denen die Hölle heiß Bild Bild

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