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In einigem was du schreibst bin ich mit dir konform
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Und doch sehe ich die gutachterliche Feststellung mittels Fragebögen als gegeben an, sich ein gesundheitliches Bild von dem Exploranden machen zu können, zumal wenn, wie in meinem Fall, zusammen mit dem Gutachter dies gemeinsam erarbeitet wurde.
Dadurch, dass nicht ich alleine vor diesen Bögen saß und sie sturweg ausfüllte, sondern dies in einer Gesprächssituation zwischen dem Gutachter und mir erfolgte, hatte ich die Möglichkeit erklärend/begründend meine Antworten zu geben und nicht nur mein Kreuzchen bei ja/nein zu machen oder mich irgendwie/irgendwo an einer Skala einzuordnen.
Durch die oft unverständliche und in verschiedenen Bögen teils nur verdrehte aber wiederkehrende Fragestellung fiel es mir leicht, ehrliche Antworten zu geben, da ich auch diese komplexen Fragen durch ihn umgehend verständlich gemacht bekam und mir nicht viele Gedanken im Kopf herumschwirrten in der Art "was wollen die von mir" oder "die Frage war doch schon mal auf einem anderen Bogen, aber in verdrehter Form formuliert, also einmal ja und einmal nein" oder "ist das eine Fangfrage, wie soll ich hier besser antworten" ...
Nein, ich konnte spontan antworten und auch bereits erklärend im Gespräch mitteilen, aus welchen Gründen ich eine solche Antwort abgebe.
Ich war nicht überfordert mit der Papierflut alleine dagesessen und habe angestrengt dabei aufgepasst mir ja nur keinen Pferdefuß zu setzen, vielmehr aus einer normalen Gesprächssituation heraus geantwortet, weil mir nicht nur die Fragen abgelesen gestellt wurden, sondern ich das gefragt wurde, was mit der Frage bezweckt wird und das ist/war es, woraus dieser Gutachter seine benötigten Informationen zog, zumal er meine Reaktionen auf die Fragen dabei beobachten konnte oder aus der Frage heraus an ihn mehr Informationen flossen, die insgesamt mit meiner Lebenssituation zu tun hat.
Aus einem sturen Ja/Nein Fragenkatalog heraus, kann er jemanden in eine wissenschaftliche Studie parken, erfährt aber niemals die Hintergründe zur Entstehung der Ja-oder Nein-Antworten, die immer einer persönlichen Situation heraus entspringen.
Von daher könnte man es als wünschenswert erachten, dass diese Bögen in Zusammenarbeit während der Exploration erstellt werden, bekäme der Gutachter somit auch gleich eine Einschätzung über den Exploranden und seinen Gefühlen zu diverser Fragestellung.
Ein Gutachten besteht zudem in der Regel aus mehr, als nur aus dem Ausfüllen von Fragebögen und so wage ich zu behaupten, dass auch bei @Mine diese Fragebogenerhebung am Ende nicht alleine ausschlaggebend für die im Gutachten zu treffende Entscheidungsfindung sein wird, vielmehr, das vom Gutachter persönlich zu stellende Bildnis über sie als Explorandin zusätzlich mit untermauert.
Aus dem Grund glaube ich auch nicht, dass @Mines Gutachter mittels "Überfliegens der von ihr erstellten Fragebögen" heraus zu dem Hinweis an sie kam, dass er sie auf psychischer Ebene nicht für erwerbsgemindert ansieht, vielmehr die Summe aus Vorbefunden/Diagnostik/Vorgutachten (die kompakte Aktenlage) und dem Bild, welches er (vermutlich war er schon akteneingelesen) bei der persönlichen Begutachtung bis dato gewonnen hat, ihn dies hat anmerken lassen.
Eine eingehende körperliche Befunderhebung mit Erfassung aller Schmerzlokalisationen und weiterer Körperbeschwerden ist gleichfalls Bestandteil einer Begutachtung.
Nicht immer erfolgt dies zusätzlich während der Exploration. Hierzu kann es ausreichend sein, wenn Vorbefundungen aus den Akten zu Hilfe genommen werden, um ein zusammenhängendes Gesamtbild zwischen körperlichen und seelischen Leiden zu erhalten, zumindest wenn auf einem Psychologischem Fachgebiet exploriert wird und von dem Gutachter keine körperliche Statuserhebung, mangels fachlicher Kompetenz, hierzu erfolgen kann.
Ein Zurückgreifen auf Vorbefundungsaussagen und Einflechtung in das von ihm zu erstellende Gutachten wird als Zusammenhangsgutachten abschließend zu sehen sein.
Eine Exploration der Psychopathologie wird allerdings auf der Basis der AMDP-Kriterien erhoben und hierbei kommen diese Fragebögen ins Spiel.
Der gebräuchlichste Fragenkatalog innerhalb eines neuro-psychologischem Gutachtens besteht aus dem AMDP-System.
Bei dem AMDP-System (Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie) handelt es sich um ein System zur Dokumentation der psychiatrischen Anamnese sowie des psychopathologischen und somatischen Befundes.
Die Inhalte des AMDP-Schemas sollten dabei beschreibend im Gutachten bearbeitet werden.
Der psychische Befund nach dem AMDP-System gliedert sich in 12 Hauptgruppen die da lauten:
- Bewusstseinsstörungen
- Orientierungsstörungen
- Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen
- formale Denkstörungen
- Befürchtungen und Zwänge
- Wahn
- Sinnestäuschungen
- Ich-Störungen
- Störungen der Affektivität
- Antriebs- und psychomotorische Störungen
- circadiane Besonderheiten
- andere Störungen
Bei der Erstellung eines psychischen Befundes sollte eine angemessene, bildhafte Vorstellung des Untersuchten abschließend wiedergegeben werden.
Von daher sollte bei der Beurteilung im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens nachvollziehbar vom Gutachter dargestellt werden, wie über den psychischen Befund, unter Berücksichtigung der zu erhebenden Anamnese, Auswertung der vorliegenden Vorbefunde/die Aktenlage und des weiteren Untersuchungsvorgangs es zu einer Diagnosestellung durch ihn kam.
Um die psychische Situation des Patienten nunmehr vollständig zu erfassen, wird der Gutachter, neben der Erhebung der Beschwerden während der Exploration auch das Verhalten des Patienten beobachten und ebenfalls in den Befund mit einfließen lassen.
Eine sehr komplexe Geschichte, so eine Begutachtung!
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Daher könnte die Fragestellung auftauchen, ist jeder Gutachter damit auch vertraut und nicht etwa überfordert?
![Confused :confused:](./images/smilies/confused.gif)
![Gruebeln :Gruebeln:](./images/smilies/Gruebeln.gif)
Wir Exploranden stehen dem allem machtlos gegenüber und dürfen nur unsere Mitwirkung demonstrieren und dabei bangen und hoffen, einer gerechten Begutachtung zu unterliegen.
Ja, meine liebe Doppeloma, gerade auch als "Beiwerk" wird sozialgerichtlich die Erhebung durch dieses AMDP-System (die Fragebögen) gefordert und da müssen wir Rentenantragsteller/Exploranden durch und da ist nichts mit "diese Bögen dem Gutachter vor die Füße zu werfen oder auf den Tisch zu knallen".
![Verwirrt :Verwirrt:](./images/smilies/Verwirrt.gif)
Ich wünsche mir für mich, NIEMALS wieder so einem emotionalen jahrelangen Stress ausgesetzt zu werden und mich demütigen und psychisch fertig machen lassen zu müssen.
Ich wünsche es aber nicht nur mir alleine, sondern auch euch, die ihr mittendrin steht
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Lieben Gruß und danke fürs Lesen und meinen Standpunkt respektieren
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