Hallo goetz74,
zunächst mal ein gutes /besseres Neues Jahr !
nach längerer Zeit möchte ich mir hier mal wieder Rat einholen. Mein ALG I ist bereits seit September 2015 abgelaufen. Seitdem bekomme ich keine Leistungen mehr. Ich habe einen Minijob bei dem ich auf ca. 200€ monatlich komme. Da meine Frau zu viel verdient bekomme ich kein Hartz IV. Da wir zwei Kinder haben ist das alles sehr bescheiden mit dem monatlichem um die Runden kommen.
So ist das leider, wenn man mit dem was da ist auszukommen hat, "mit" Hartz 4 wäre es ja auch nicht mehr aber es gäbe noch einige unangenehme Probleme zusätzlich mit diesem Amt.
Die VDK hat Widerspruch eingeleitet gegen den abgelehnten Rentenbescheid. Allerdings ist nicht vor 12/2016 mit einer Verhandlung zu rechnen.
Du meinst sicher, dass Klage eingereicht wurde am Sozialgericht, bei einem Widerspruch gibt es keine Verhandlung ... wie hat denn der VDK die Klage begründet und wird man darauf drängen, dass du über das Gericht neu begutachtet wirst ...
Zu meinem Glück ist es mit meiner Leistungsfähigkeit ein wenig besser geworden so daß mir der Minijob bisher keine Probleme gemacht hat. Ich bin daher am Überlegen nicht auf eine Umschulung oder Kurs der Arbeitsagentur zu pochen.
Ein Minijob (wie viele Stunden im Monat arbeitest du für diese 200 Euro ???) und reguläre (tägliche) Arbeit mindestens in einem Teilzeitjob sind aber auch noch ganz andere Dauer-Belastungen.
Will dir da sicher deine Verbesserungen nicht "klein" reden, aber wenn du das dem Gericht gegenüber äußerst, dann kannst du diese Klage auf EM-Rente auch direkt zurück ziehen ...
Welche Vorstellungen hast du da zu Umschulung oder Kursen bei der AfA ...
Für eine Umschulung wäre (
NUR) die DRV zuständig, das bedingt einen Antrag auf berufliche Reha und wenn man das für "ausreichend / angebracht" halten würde bei der DRV (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA) dann hätte man dir das im laufenden EM-Rentenverfahren sicher schon versucht "schmackhaft" zu machen, denn nach Bewilligung von LTA-Leistungen gibt es (zumindest auf längere Sicht) ganz sicher keine EM-Rente mehr.
LTA soll ja dafür sorgen können, eine EM-Rente zu vermeiden oder wenigstens noch hinaus zu schieben ...
Wären mir dann wieder Leistungen zugesprochen? Umschüler bekommen ja auch zum Azubi Gehalt was bezahlt?
Du bist aktuell raus aus allen entsprechenden Versicherungs-Systemen, ich vermute mal du bist auch aktuell Familienversichert, da hast du auf
GAR NICHTS mehr Anspruch (abgesehen von der EM-Rente wegen dem noch laufenden Verfahren), wie alt bist du aktuell ???
Azubi ist man nicht als Umschüler, da bekommt man auch kein "Azubi-Gehalt", sondern bei offizieller Bewilligung durch die DRV "Übergangsgeld" während der laufenden Umschulung, ab 40/45 + X Jahren werden aber in der Regel keine Voll-Umschulungen von der DRV mehr bewilligt und bezahlt.
In Meinen alten Job als Drucker mag ich wegen der chemie nicht mehr und als Helfer mit meinen Beschwerden und Fa,ilie ist nicht auf Dauer zu bewältigen?
Ob du das noch "magst" oder nicht ist der DRV (und auch der AfA) ziemlich egal dafür, eine Umschulung auf DRV-Kosten gibt es überhaupt nur, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig wäre und ob das so ist würde man zunächst in einer DRV-Reha-Klinik (medizinische Reha) prüfen, das hast du doch schon durch (soweit ich mich erinnere), erst wenn dort eine Umschulung für angebracht festgestellt wird, fängt die DRV vielleicht mal an darüber nachzudenken ...
Wie würde man vorgehen müssen wegen Kursen oder Umschulung?
In deiner aktuellen Situation (mit laufendem EM-Rentenverfahren am SG) am Besten gar nicht, du musst dir selbst mal Klarheit darüber verschaffen was du eigentlich willst und besonders auch, dass ein Minijob (im aktuellen Bereich) kein Maßstab sein kann für eine Vollzeit-Ausbildung (Umschulung) und die spätere Vollzeit-Arbeit, die man dann auch wieder erwarten darf.
Die AfA bezahlt dir
NICHTS davon, weil für alle beruflichen Reha-Maßnahmen die DRV finanziell zuständig wäre ... zudem ist die AfA auch nicht sehr "förderbereit" wenn man längst aus dem Leistungsbezug raus ist ... das ist kein "allgemeines Bildungsinstitut", wo man mal nach Bedarf Kurse "buchen" kann ...
Aus Bildungsmaßnahmen entstehen auch in der Regel keine neuen Leistungsansprüche mehr, dafür ist versicherungspflichtige Arbeit erforderlich für die Dauer von mindestens 12 Monaten, um wieder Anspruch auf ALGI zu haben für 6 Monate ...
Was konkret würdest du dir denn vorstellen wollen, in welche Richtung das nun beruflich gehen könnte, am Arbeitsmarkt erwartet man dann aber vernünftige Abschlüsse /Zeugnisse dafür
UND in etwas gesetzterem Lebensalter auch bereits reichlich Berufserfahrungen auf diesem (neuen) Gebiet.
Frisch Ausgelernte ohne Berufserfahrung kann jeder AG jünger und gesünder finden, die sind mit weniger Geld zufrieden und lassen sich noch besser an den modernen "Arbeitsmarkt" anpassen ...
Nimm es mir nicht übel aber deine Vorstellungen dazu sind absolut Phantastisch und fern jeder Realität ... natürlich kann Jeder in jedem Alter und Gesundheitszustand lernen und tun was er gerne möchte und bewältigt ... jedenfalls wenn er sich das finanziell aus eigenen Mitteln erlauben kann, seine ganz privaten Vorstellungen zu verwirklichen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma