Hallo bammel,
Und hat auf unter 3 Std generell geschrieben und den Hinweis gegeben innerhalb 4 Wochen einen Rentenantrag zu stellen.
Hat er denn jetzt den Antrag auf EM-Rente gestellt und das bei der AfA nachgewiesen ???
Wenn das erledigt ist lassen die den sowieso in Ruhe, kommt ja eher selten vor, dass der ÄD der AfA eine andere Meinung zur "Leistungsfähigkeit" hat als die DRV allerdings muss ja auch irgendein Antrag bei der DRV am Laufen sein, damit die Nahtlosigkeit nach §145 SGB III überhaupt angewendet wird.
Trotzdem kam es zu einem schweren Rückfall
Was passiert wenn der Klinikaufenthalt länger wie 6 Wochen geht, greift da die Lohnfortzahlung so wie vom AG wurde im K-o-R ja schon öfters angedeutet, hab aber noch nie gelesen dass es angewendet wird
Wenn er jemanden hat der sich daheim um die Post kümmert und eventuell reagieren kann wenn die AfA was will, dann sollte er sich darum im Moment keine Gedanken weiter machen ... die sogenannte "Lohnfortzahlung" (eher Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III) von 6 Wochen darf bei Ausgesteuerten gar nicht angewendet werden.
Da besteht ja nach 6 Wochen kein Anspruch auf Krankengeld von der KK mehr ... es würde also genügen den Klinik-Aufenthalt (Aufenthaltsbescheinigung) nachweisen zu können, wenn die AfA einen Meldetermin ansetzen würde während er noch in der Klinik ist ... ansonsten hätten die bei mir nicht bemerkt, wenn ich Monate in der Klinik gewesen wäre.
Seit der Bewilligung und Stellung des gewünschten EM-Renten-Antrages wollten die damals
NIX mehr von mir, nur nach der Renten-Ablehnung die Erlaubnis die DRV-GA "einsehen zu dürfen" ... das ging auch schriftlich zu regeln, persönlich brauchte ich dort bis zum Ablauf meines Anspruches (1,5 Jahre) überhaupt nicht mehr erscheinen...
Ist er noch nicht wegen Aussteuerung bei der AfA, dann melde dich bitte noch einmal deswegen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
