Frage zu "Nahtlosigkeit2
Frage zu "Nahtlosigkeit2
Hallo,
ich bin neu hier. Habe den Tip hier nochmal meine Frage zu stellen in einem anderen Forum bekommen.
Muß kurz meine Situation erklären:
ich bin 48 Jahre alt, habe bisher in einem helfenden Beruf gearbeitet, was ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffe.(Depressionen)
Bin arbeitsunfähig, mittlerweile von der KK ausgesteuert und zwar seit anfang Juni diesen Jahres. Mein Arbeitgeber hat mir nicht gekündigt, habe also noch einen laufenden Arbeitsvertrag.Allerdings hat mein Arbeitgeber mir keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der nicht so belastend für mich wäre, aber das ist ein anderes Thema. Habe kapituliert und versuche jetzt eine Umschulung in Angriff zu nehmen. WENN dann in diesem Bereich eine stelle frei wäre, würde mich mein Arbeitgeber nach Beendigung der Massnahme in dem neuen bereich einstellen.
Ich habe mich also, als ich ausgesteuert wurde, so wie mir bei der KK empfohlen wurde, bei der Agentur für Arbeit(AA) gemeldet. Schön brav eine Au von meinem Arzt vorgelegt und mitgeteilt daß ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rentenversicherungsträger gestellt habe.
Prompt hatte ich einen Termin beim Medizinischen Dienst der AA. Der Arzt dort sagte mir, wenn ich "so gesund"bin, daß ich ab Oktober eine Umschulung beginnen kann, dann bin ich auch ab sofort arbeitsfähig über 6 Stunden.
in gewisser Weise verstehe ich ja seine Argumentation. Aber wie soll ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ich doch einen ungekündigten Arbeitsvertrag habe??????????????????
ich hatte gehofft, daß ich jetzt noch bis zum Beginn der Umschulungs-Massnahme ALG1 bekomme. Leider gibt es jetzt Probleme.
Wenn ich die Umschulung beginne, dann wird mein Übergangsgeld ja auch anhand meines vorherigen Gehalts berechnet. Da würde ich mir ja selber schaden, wenn ich jetzt irgendeinen Aushilfs-Job annehme.
Momentan bin ich ziemlich verwirrt und weiß nicht, wohin ich mich wenden soll.
Der Arzt von der Agentur für Arbeit sagte mir ich soll in Zukunft keine Krankmeldungen mehr abgeben. Schade ich mir dann????
Gilt das "Wort" des Amtsarztes mehr als das Urteil meines Facharztes? ??Dazu muß ich noch sagen, daß der Arzt vom AA weder meine Unterlagen von Reha und Klinik-Aufenthalt vorliegen hatte, noch mich in irgendeiner Art untersucht hat. Wußte nicht, wie er SO EINEN Fall zu händeln hat, hat mich dann nach Rücksprache mit einem anderen Kollegen telefonisch darüber informiert, daß er mich als arbeitsfähig einstufen wird.
Soooo, ich hoffe das war einigermassen verständlich und irgendjemand liest das hier und kann mir etwas weiterhelfen.
Danke im voraus
regine
ich bin neu hier. Habe den Tip hier nochmal meine Frage zu stellen in einem anderen Forum bekommen.
Muß kurz meine Situation erklären:
ich bin 48 Jahre alt, habe bisher in einem helfenden Beruf gearbeitet, was ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffe.(Depressionen)
Bin arbeitsunfähig, mittlerweile von der KK ausgesteuert und zwar seit anfang Juni diesen Jahres. Mein Arbeitgeber hat mir nicht gekündigt, habe also noch einen laufenden Arbeitsvertrag.Allerdings hat mein Arbeitgeber mir keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der nicht so belastend für mich wäre, aber das ist ein anderes Thema. Habe kapituliert und versuche jetzt eine Umschulung in Angriff zu nehmen. WENN dann in diesem Bereich eine stelle frei wäre, würde mich mein Arbeitgeber nach Beendigung der Massnahme in dem neuen bereich einstellen.
Ich habe mich also, als ich ausgesteuert wurde, so wie mir bei der KK empfohlen wurde, bei der Agentur für Arbeit(AA) gemeldet. Schön brav eine Au von meinem Arzt vorgelegt und mitgeteilt daß ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rentenversicherungsträger gestellt habe.
Prompt hatte ich einen Termin beim Medizinischen Dienst der AA. Der Arzt dort sagte mir, wenn ich "so gesund"bin, daß ich ab Oktober eine Umschulung beginnen kann, dann bin ich auch ab sofort arbeitsfähig über 6 Stunden.
in gewisser Weise verstehe ich ja seine Argumentation. Aber wie soll ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ich doch einen ungekündigten Arbeitsvertrag habe??????????????????
ich hatte gehofft, daß ich jetzt noch bis zum Beginn der Umschulungs-Massnahme ALG1 bekomme. Leider gibt es jetzt Probleme.
Wenn ich die Umschulung beginne, dann wird mein Übergangsgeld ja auch anhand meines vorherigen Gehalts berechnet. Da würde ich mir ja selber schaden, wenn ich jetzt irgendeinen Aushilfs-Job annehme.
Momentan bin ich ziemlich verwirrt und weiß nicht, wohin ich mich wenden soll.
Der Arzt von der Agentur für Arbeit sagte mir ich soll in Zukunft keine Krankmeldungen mehr abgeben. Schade ich mir dann????
Gilt das "Wort" des Amtsarztes mehr als das Urteil meines Facharztes? ??Dazu muß ich noch sagen, daß der Arzt vom AA weder meine Unterlagen von Reha und Klinik-Aufenthalt vorliegen hatte, noch mich in irgendeiner Art untersucht hat. Wußte nicht, wie er SO EINEN Fall zu händeln hat, hat mich dann nach Rücksprache mit einem anderen Kollegen telefonisch darüber informiert, daß er mich als arbeitsfähig einstufen wird.
Soooo, ich hoffe das war einigermassen verständlich und irgendjemand liest das hier und kann mir etwas weiterhelfen.
Danke im voraus
regine
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Erstmal Herzlich Willkommen hier bei uns.
Da haben wir wieder den Fall das das AA dich nicht nach § 125 eingestuft hat.
Ich habe das zwar alles im Kopf, kann es aber nicht so gut rüberbringen wie einige andere hier.
Du hast natürlich recht mit deinen Vermutungen.
Es werden bestimmt noch einige User etwas dazu schreiben.
Also hab bitte ein wenig Geduld.
Da haben wir wieder den Fall das das AA dich nicht nach § 125 eingestuft hat.
Ich habe das zwar alles im Kopf, kann es aber nicht so gut rüberbringen wie einige andere hier.
Du hast natürlich recht mit deinen Vermutungen.
Es werden bestimmt noch einige User etwas dazu schreiben.
Also hab bitte ein wenig Geduld.
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Dein Arbeitgeber kann auf das Direktionsrecht verzichten, damit stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und Dir stehen auch Leistungen von der AfA zu.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Hallo reginega,
herzlich willkommen bei uns
Du hast zunächst mal einen Anspruch auf ALGI, bekommst du das aktuell auch???
Der § 125 wurde mal extra dafür geschaffen, dass Leute nach einer Aussteuerung bei der Krankenkasse ihren (erworbenen!) Anspruch auf ALG I auch dann nutzen können, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und sie diese Arbeit aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können (und deswegen weiterhin AU sind).
Der Anspruch bleibt nur dann bestehen, wenn weitere Maßnahmen (Reha -/Renten-Antrag oder wie bei dir Antrag auf Teilhabe) bereits am "laufen" sind oder direkt nach der amtsärztlichen Feststellung innerhalb 4 Wochen beantragt werden.
Solange der Arbeitgeber (AG) nicht kündigt besteht das Arbeitsverhältnis daneben "ruhend" weiter.
Mir sind da keine besondern Maßnahmen bekannt, die man selber regeln müßte, denn der AG muß ja entsprechende Unterlagen für das ALG ausfüllen und ist dadurch automatisch informiert (das nennt man wohl "auf das Direktionsrecht" verzichten).
Das bedeutet aber nur, dass du dort eben nicht aktiv arbeitest (also die vertragliche Arbeitspflicht "ruht"!) und dein AG dir keinen Lohn zahlt (die Lohnzahlungspflicht des AG "ruht"!), alle anderen arbeitsvertraglichen Regelungen bleiben davon größtenteils unberührt, insbesondere Kündigungsfristen für beide Vertragspartner sind weiterhin rechtsgültig einzuhalten!!!
Deine Konstellation ist leider die übliche Machart der AfA, da die Teilhabe-Maßnahme (wie du schreibst) schon für einen festen Termin geplant ist, geht der Amtsarzt davon aus, dass du Vollzeit arbeiten kannst
Ich halte das für falsch, denn aktuell zählt noch immer deine letzte Tätigkeit als Maßstab und diese kannst du ja nachweislich NICHT mehr ausüben.
Hast du dir das Gutachten mal angefordert (mach das bitte mal, direkt beim Med. Dienst)???
Im Bereich ALGI ist es nämlich (noch) nicht so, dass man dann eben "irgendetwas" Anderes machen muß, da hast du schon noch einen gewissen Berufsschutz/Einkommensschutz und brauchst keineswegs ALLES annehmen was man dir (eventuell) so vermitteln will.
Denn das Netto-Einkommen (nach Abzug aller arbeitsbedingter Aufwendungen!) darf nicht geringer sein, als dein aktueller ALG-Betrag!!!
Vor Ablauf von 6 Monate ALG-Bezug muß es sogar noch mehr sein, also lass dir da keine "Billigjobs" unterschieben. Darauf brauchst du dich nicht zu bewerben, das ist im ALGI UNZUMUTBAR (§121 SGB III /Zumutbarkeit!)!!!
Ob es sich in deinem Falle lohnt, dass du mit der "Brechstange" den § 125 einforderst wage ich zu bezweifeln. Ehe du das alles "gekippt" hast (als erstes müßte man das Gutachten des Amtsarztes aushebeln!) beginnt deine Umschulung.
Im Grunde ändert der §125 für dich im Moment nicht wirklich was, solange du dein ALG vom Amt überhaupt bekommst.
Auch da kann bei entsprechender Einschätzung (z.B. 3-6 Stunden arbeitsfähig) eine gewisse "Bewerbungsaktivität" von dir verlangt werden.
Meinem Männe haben sie bei dieser Einschätzung dann gleich mal das ALG auf knapp 30 Wochenstunden gekürzt, "bewerben" (das hieß in diesem Fall Zeitungsanzeigen vorlegen
) mußte er sich trotzdem
Keine Sorge, er hat (in mehr als 1 Jahr) keinen anderen Job "gefunden", auch er ist immer noch bei seiner Firma angestellt, ALGI ist längst ausgelaufen (er ist inzwischen im 2. EM-Renten-Antrag!!!).
Zurück zu deinem Problem, die AfA will /wollte auch von uns keine AU-Bescheinigungen mehr, das ist allgemein so üblich. Wir haben trotzdem immer (im Hintergrund) weiter verlängern lassen und hätten uns damit im Fall des Falles auch für Termine und / oder Maßnahmen entschuldigt!
Lies dir die Zumutbarkeitsregeln im SGBIII mal durch, ich glaube da mußt du nicht befürchten sobald einen anderen Job antreten zu müssen.
Außerdem steht dann immer noch deine (vermutlich schon ziemlich lange?) Kündigungsfrist im Weg
Wenn du noch weitere Fragen hast, frage einfach drauf los, das ist leider alles ziemlich kompliziert geregelt.
Im Moment kann dir aber (aus meiner Sicht) nicht viel passieren, solange du dich "willig" zeigst (und deine Rechte kennst!), wirst du die Zeit bis zu deiner Weiterbildung (unter Erhalt deines bisherigen Arbeitsvertrages!!!) sicher ganz gut überstehen.
LG von Doppeloma

herzlich willkommen bei uns

Du hast zunächst mal einen Anspruch auf ALGI, bekommst du das aktuell auch???
Der § 125 wurde mal extra dafür geschaffen, dass Leute nach einer Aussteuerung bei der Krankenkasse ihren (erworbenen!) Anspruch auf ALG I auch dann nutzen können, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und sie diese Arbeit aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können (und deswegen weiterhin AU sind).
Der Anspruch bleibt nur dann bestehen, wenn weitere Maßnahmen (Reha -/Renten-Antrag oder wie bei dir Antrag auf Teilhabe) bereits am "laufen" sind oder direkt nach der amtsärztlichen Feststellung innerhalb 4 Wochen beantragt werden.
Solange der Arbeitgeber (AG) nicht kündigt besteht das Arbeitsverhältnis daneben "ruhend" weiter.
Mir sind da keine besondern Maßnahmen bekannt, die man selber regeln müßte, denn der AG muß ja entsprechende Unterlagen für das ALG ausfüllen und ist dadurch automatisch informiert (das nennt man wohl "auf das Direktionsrecht" verzichten).
Das bedeutet aber nur, dass du dort eben nicht aktiv arbeitest (also die vertragliche Arbeitspflicht "ruht"!) und dein AG dir keinen Lohn zahlt (die Lohnzahlungspflicht des AG "ruht"!), alle anderen arbeitsvertraglichen Regelungen bleiben davon größtenteils unberührt, insbesondere Kündigungsfristen für beide Vertragspartner sind weiterhin rechtsgültig einzuhalten!!!
Deine Konstellation ist leider die übliche Machart der AfA, da die Teilhabe-Maßnahme (wie du schreibst) schon für einen festen Termin geplant ist, geht der Amtsarzt davon aus, dass du Vollzeit arbeiten kannst

Ich halte das für falsch, denn aktuell zählt noch immer deine letzte Tätigkeit als Maßstab und diese kannst du ja nachweislich NICHT mehr ausüben.
Hast du dir das Gutachten mal angefordert (mach das bitte mal, direkt beim Med. Dienst)???
Im Bereich ALGI ist es nämlich (noch) nicht so, dass man dann eben "irgendetwas" Anderes machen muß, da hast du schon noch einen gewissen Berufsschutz/Einkommensschutz und brauchst keineswegs ALLES annehmen was man dir (eventuell) so vermitteln will.
Denn das Netto-Einkommen (nach Abzug aller arbeitsbedingter Aufwendungen!) darf nicht geringer sein, als dein aktueller ALG-Betrag!!!
Vor Ablauf von 6 Monate ALG-Bezug muß es sogar noch mehr sein, also lass dir da keine "Billigjobs" unterschieben. Darauf brauchst du dich nicht zu bewerben, das ist im ALGI UNZUMUTBAR (§121 SGB III /Zumutbarkeit!)!!!
Ob es sich in deinem Falle lohnt, dass du mit der "Brechstange" den § 125 einforderst wage ich zu bezweifeln. Ehe du das alles "gekippt" hast (als erstes müßte man das Gutachten des Amtsarztes aushebeln!) beginnt deine Umschulung.
Im Grunde ändert der §125 für dich im Moment nicht wirklich was, solange du dein ALG vom Amt überhaupt bekommst.
Auch da kann bei entsprechender Einschätzung (z.B. 3-6 Stunden arbeitsfähig) eine gewisse "Bewerbungsaktivität" von dir verlangt werden.
Meinem Männe haben sie bei dieser Einschätzung dann gleich mal das ALG auf knapp 30 Wochenstunden gekürzt, "bewerben" (das hieß in diesem Fall Zeitungsanzeigen vorlegen


Keine Sorge, er hat (in mehr als 1 Jahr) keinen anderen Job "gefunden", auch er ist immer noch bei seiner Firma angestellt, ALGI ist längst ausgelaufen (er ist inzwischen im 2. EM-Renten-Antrag!!!).
Zurück zu deinem Problem, die AfA will /wollte auch von uns keine AU-Bescheinigungen mehr, das ist allgemein so üblich. Wir haben trotzdem immer (im Hintergrund) weiter verlängern lassen und hätten uns damit im Fall des Falles auch für Termine und / oder Maßnahmen entschuldigt!
Lies dir die Zumutbarkeitsregeln im SGBIII mal durch, ich glaube da mußt du nicht befürchten sobald einen anderen Job antreten zu müssen.
Außerdem steht dann immer noch deine (vermutlich schon ziemlich lange?) Kündigungsfrist im Weg

Wenn du noch weitere Fragen hast, frage einfach drauf los, das ist leider alles ziemlich kompliziert geregelt.
Im Moment kann dir aber (aus meiner Sicht) nicht viel passieren, solange du dich "willig" zeigst (und deine Rechte kennst!), wirst du die Zeit bis zu deiner Weiterbildung (unter Erhalt deines bisherigen Arbeitsvertrages!!!) sicher ganz gut überstehen.
LG von Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Blacky
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Danke Oma für die super Erläuterungen.
Was ich mich jetzt aber frage:
Mit 48 hast du eine Umschulung genehmigt bekommen?
Darf ich fragen was das für eine Umschulung ist und wie lange die dauern soll?
Mir wurde mit 46 gesagt ich sei zu alt für eine Umschulung.
Jetzt bin ich im Klageverfahren wegen der EU-Rente.
Aber die soll ich nicht bekommen weil ich noch zu gesund sein soll.
Übrigens, dein Arbeitsverhältnis bleibt auch wärend der Teilhabe am Arbeitsleben bestehen.
Was ich mich jetzt aber frage:
Mit 48 hast du eine Umschulung genehmigt bekommen?
Darf ich fragen was das für eine Umschulung ist und wie lange die dauern soll?
Mir wurde mit 46 gesagt ich sei zu alt für eine Umschulung.
Jetzt bin ich im Klageverfahren wegen der EU-Rente.
Aber die soll ich nicht bekommen weil ich noch zu gesund sein soll.
Übrigens, dein Arbeitsverhältnis bleibt auch wärend der Teilhabe am Arbeitsleben bestehen.
Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Hallo Doppeloma,
danke für die ausführliche und schnelle Antwort. Hat ein wenig Licht ins Behörden-Wirrwarr gebracht. Irgendwie bekomm ich von jedem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit eine andere Auskunft.Da ist es immens wichtig sich selber schlau zu machen.
@Blacky:
bei mir gab es null Probleme bezüglich der Umschulung. Mach eine Umschulung zur Medizinischen Dokumentationsassistentin, dauert 2 Jahre.
Ich denke, es kommt einfach drauf an welchen Reha-Berater man erwischt. Ich hatte da wohl Glück. Ob ich das Ganze letztendlich durchstehe, bzw einen Job bekomme mit 50 Jahren als Berufsanfänger ist die nächste Frage.................
Nochmals danke an alle für die Antworten.
LG regine
danke für die ausführliche und schnelle Antwort. Hat ein wenig Licht ins Behörden-Wirrwarr gebracht. Irgendwie bekomm ich von jedem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit eine andere Auskunft.Da ist es immens wichtig sich selber schlau zu machen.
@Blacky:
bei mir gab es null Probleme bezüglich der Umschulung. Mach eine Umschulung zur Medizinischen Dokumentationsassistentin, dauert 2 Jahre.
Ich denke, es kommt einfach drauf an welchen Reha-Berater man erwischt. Ich hatte da wohl Glück. Ob ich das Ganze letztendlich durchstehe, bzw einen Job bekomme mit 50 Jahren als Berufsanfänger ist die nächste Frage.................
Nochmals danke an alle für die Antworten.
LG regine
- Antonia
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Hallo Regine,
was mir da noch einfällt von wegen ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis: Du hast evtl. sogar noch Anspruch auf Urlaubsgeld vom Arbeitgeber! Bei mir ist das zumindest so. Bin seit drei Jahren AU, habe immer noch einen Arbeitsvertrag, bekomme keinen Lohn (klar), bekomme aber nach wie vor meinen Urlaub anteilig ausbezahlt.
Erst kürzlich habe ich für das erste Halbjahr 2010 mein Urlaubsgeld überwiesen bekommen.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es während Bezuges von ALG-1/2 solches Urlaubsgeld gibt.
ALG-1 ist eine Versicherungsleistung und kann meines Erachtens daher nicht gegen das Urlaubsgeld aufgerechnet werden (meine Anwältin für Sozialrecht konnte mir da keine erschöpfende Auskunft geben).
Bei ALG-2 dürfte es anders aussehen - da Almosen vom Staat. Und die ARGEn ziehen ja alles als zusätzliches, anrechenbares Einkommen heran. Selbst wenn die Kinder ein Taschengeld bekommen für irgendwelche Ferienjobs.... oder man ist krankheitsbedingt in der Klinik, dann zieht einem die ARGE das Geld fürs Essen ab usw. usf.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich mit dem Urlaubsgeld und der Nicht-Anrechenbarkeit falsch liege.
Liebe Grüße
Antonia
was mir da noch einfällt von wegen ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis: Du hast evtl. sogar noch Anspruch auf Urlaubsgeld vom Arbeitgeber! Bei mir ist das zumindest so. Bin seit drei Jahren AU, habe immer noch einen Arbeitsvertrag, bekomme keinen Lohn (klar), bekomme aber nach wie vor meinen Urlaub anteilig ausbezahlt.
Erst kürzlich habe ich für das erste Halbjahr 2010 mein Urlaubsgeld überwiesen bekommen.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es während Bezuges von ALG-1/2 solches Urlaubsgeld gibt.
ALG-1 ist eine Versicherungsleistung und kann meines Erachtens daher nicht gegen das Urlaubsgeld aufgerechnet werden (meine Anwältin für Sozialrecht konnte mir da keine erschöpfende Auskunft geben).
Bei ALG-2 dürfte es anders aussehen - da Almosen vom Staat. Und die ARGEn ziehen ja alles als zusätzliches, anrechenbares Einkommen heran. Selbst wenn die Kinder ein Taschengeld bekommen für irgendwelche Ferienjobs.... oder man ist krankheitsbedingt in der Klinik, dann zieht einem die ARGE das Geld fürs Essen ab usw. usf.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich mit dem Urlaubsgeld und der Nicht-Anrechenbarkeit falsch liege.
Liebe Grüße
Antonia
Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Es darf nicht mehr(2008) gekürzt werden bei KH-Aufenthalten
http://www.frank-jaeger.info/fachinform ... nhausessen
Ich glaube,das gilt ,solange man unter 21 Tage,bzw.irgendwie geistert mir ein halbes Jahr im Kopf rum. Das war glaub ich ,wenn man in einer Einrichtung ist. Ich guck aber nochmal nach,nur jetzt nicht
Liebe Grüße,Sigrun

http://www.frank-jaeger.info/fachinform ... nhausessen
Ich glaube,das gilt ,solange man unter 21 Tage,bzw.irgendwie geistert mir ein halbes Jahr im Kopf rum. Das war glaub ich ,wenn man in einer Einrichtung ist. Ich guck aber nochmal nach,nur jetzt nicht
Liebe Grüße,Sigrun
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Hallo Antonia,
Vorsicht, Vorsicht, bitte nicht Urlaubsgeld (Tarif-/Arbeitsvertragsabhängig geregelt!!!) mit "Urlaubsabgeltung" verwechseln!
Habe auch in den ersten zwei Jahren (meiner Krankheit) noch jedes Jahr Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld von meiner Firma bekommen, weil es so in den Tarif-Verträgen und in meinem Arbeitsvertrag steht.
Das kann man also nicht verallgemeinern.
Dieses Jahr habe ich das alles nicht mehr bekommen, weil seit letztes Jahr August mein EM-Renten-Antrag läuft, und ich in meiner Firma mit einem entsprechenden "Vermerk" schon als EM-Rentner laufe.
Ich denke mal, dass man damit eine Überzahlung vermeiden wollte, falls meine Rente wirklich ab Antragsdatum bewilligt wird (als EM-Rentner habe ich keinen Anspruch auf solche Zahlungen).
Andererseits gibt es ja diese aktuelle EU-Rechtsprechung zum Thema "Urlaubsabgeltung", wenn man wegen Krankheit bis zum ENDE des Arbeitsvertrages, seinen Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen konnte.
Hier heißt es, dass (bis zu 4 Jahren rückwirkend!) der Urlaubs-Anspruch (in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubes) auszuzahlen ist (Urlaubsabgeltung), wenn es nicht mehr möglich war den Urlaub in Anspruch zu nehmen, BEVOR das Arbeitsverhältnis ENDET.
Ein "ruhendes" Arbeitsverhältnis ist ja nicht beendet, daher gibt es den Anspruch auf die Urlaubsabgeltung in diesem Falle (noch) NICHT.
Es könnte ja sein, dass z.B. jemand nach einer zeitlich begrenzten EM-Rente, seine (ruhende) Tätigkeit in der Firma doch wieder aufnehmen kann.
Dann ist es nur möglich, dass man einen (großen) Teil des angesammelten Urlaubes noch in Anspruch nimmt, eine "Abgeltung" kommt in diesem Fall eher nicht in Frage.
Auch hier kommen dann wieder (teils sehr unterschiedliche) betriebliche/vertragliche Regelungen zum Tragen, ich hoffe trotzdem, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte
Im Bereich SGBII kennt sich URMEL mit Sicherheit schon deutlich besser aus als ich, allerdings wird da wohl so ziemlich ALLES angerechnet was auch nur nach GELD riecht.
U +W-Geld muß man ganz bestimmt angeben, es könnte sein, dass die Freibeträge etwas "großzügiger" sind, weil es ja wie "Einkommen" zählen müßte.
Im ALGI ist das noch nicht notwendig, U+W-Geld sind als "Einmal-Zahlungen des AG" komplett anrechnungsfrei, unabhängig von der Höhe der Zahlung
Sogar bei einer Privatinsolvenz darf man U-Geld komplett (!!!) und W-Geld bis 500 € behalten, NUR im SGB II wird einem auch davon noch das meiste weggenommen
Die Abzüge (für Verpflegung) im Krankenhaus /Reha-Einrichtungen usw. sind jedoch NICHT mehr erlaubt, solange es sich da um die üblichen Aufenthaltszeiten handelt.
Ist irgendwo im ELO-Forum hinterlegt, da mußte sogar vielen was nachgezahlt werden, weil das dann sogar für einige Zeit rückwirkend entschieden wurde!!!
Liebe Grüße von der Doppeloma

Vorsicht, Vorsicht, bitte nicht Urlaubsgeld (Tarif-/Arbeitsvertragsabhängig geregelt!!!) mit "Urlaubsabgeltung" verwechseln!
Habe auch in den ersten zwei Jahren (meiner Krankheit) noch jedes Jahr Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld von meiner Firma bekommen, weil es so in den Tarif-Verträgen und in meinem Arbeitsvertrag steht.
Das kann man also nicht verallgemeinern.
Dieses Jahr habe ich das alles nicht mehr bekommen, weil seit letztes Jahr August mein EM-Renten-Antrag läuft, und ich in meiner Firma mit einem entsprechenden "Vermerk" schon als EM-Rentner laufe.
Ich denke mal, dass man damit eine Überzahlung vermeiden wollte, falls meine Rente wirklich ab Antragsdatum bewilligt wird (als EM-Rentner habe ich keinen Anspruch auf solche Zahlungen).
Andererseits gibt es ja diese aktuelle EU-Rechtsprechung zum Thema "Urlaubsabgeltung", wenn man wegen Krankheit bis zum ENDE des Arbeitsvertrages, seinen Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen konnte.
Hier heißt es, dass (bis zu 4 Jahren rückwirkend!) der Urlaubs-Anspruch (in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubes) auszuzahlen ist (Urlaubsabgeltung), wenn es nicht mehr möglich war den Urlaub in Anspruch zu nehmen, BEVOR das Arbeitsverhältnis ENDET.
Ein "ruhendes" Arbeitsverhältnis ist ja nicht beendet, daher gibt es den Anspruch auf die Urlaubsabgeltung in diesem Falle (noch) NICHT.
Es könnte ja sein, dass z.B. jemand nach einer zeitlich begrenzten EM-Rente, seine (ruhende) Tätigkeit in der Firma doch wieder aufnehmen kann.
Dann ist es nur möglich, dass man einen (großen) Teil des angesammelten Urlaubes noch in Anspruch nimmt, eine "Abgeltung" kommt in diesem Fall eher nicht in Frage.
Auch hier kommen dann wieder (teils sehr unterschiedliche) betriebliche/vertragliche Regelungen zum Tragen, ich hoffe trotzdem, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte

Im Bereich SGBII kennt sich URMEL mit Sicherheit schon deutlich besser aus als ich, allerdings wird da wohl so ziemlich ALLES angerechnet was auch nur nach GELD riecht.
U +W-Geld muß man ganz bestimmt angeben, es könnte sein, dass die Freibeträge etwas "großzügiger" sind, weil es ja wie "Einkommen" zählen müßte.
Im ALGI ist das noch nicht notwendig, U+W-Geld sind als "Einmal-Zahlungen des AG" komplett anrechnungsfrei, unabhängig von der Höhe der Zahlung

Sogar bei einer Privatinsolvenz darf man U-Geld komplett (!!!) und W-Geld bis 500 € behalten, NUR im SGB II wird einem auch davon noch das meiste weggenommen

Die Abzüge (für Verpflegung) im Krankenhaus /Reha-Einrichtungen usw. sind jedoch NICHT mehr erlaubt, solange es sich da um die üblichen Aufenthaltszeiten handelt.
Ist irgendwo im ELO-Forum hinterlegt, da mußte sogar vielen was nachgezahlt werden, weil das dann sogar für einige Zeit rückwirkend entschieden wurde!!!
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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- Hat sich bedankt: 58 Mal
- Danksagung erhalten: 125 Mal
Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
DoppelOma hat geschrieben: ich hoffe trotzdem, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte![]()
Äähhh... ööhhh...

Also: ich bekomme Urlaubsgeld so lange wie das Arbeitsverhältnis ruht und ich noch keine EM-Rente beantragt habe. Wenn ich die Rente beantrage, bekomme ich zwar kein Urlaubsgeld mehr, kann aber für bis zu 4 Jahre Urlaubsabgeltung durchsetzen (EU-Recht) trotz Rentenbezug?? EU sticht Arbeitgeber


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