Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

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aggi61
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Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 17. Apr 2014, 02:50

Moin ihr Lieben :smile:

Ich denke, die Überschrift sagt vieles - ich will es aber etwas genauer erklären:

Gestern bekam ich meinen ersten GA - Termin für den 29.4. bei einem Neurologen.
Inwieweit muss ich da Untersuchungen zulassen, von denen ich vermute, dass die mir schaden könnten?

Bei mir ist ja eine Epilepsie vorhanden ... auslösbar durch Flimmerlicht - also Anfälle hab ich bisher immer nur bekommen, wenn ich zu nahe an (die alten) TV-Geräte gekommen bin, werde aber auch schon extrem unruhig, wenn in einem Raum eine Lichtquelle flackert oder ich im Sommer durch einen Wald fahre (Licht / Schattenreflexe).

Den letzten Anfall hatte ich 1984 ... seither hab ich erfolgreich Situationen vermeiden können - es gibt ja auch Tricks, die dabei helfen :jaa:

Wenn der GA aber jetzt ein EEG mit Flackerlicht machen will - muss ich dem dann zustimmen?
Obwohl es dann sein könnte, dass ich dann einen Anfall habe?

Ganz ehrlich? Vor einem "großen Anfall" hab ich heute noch Alpträume ... und ich wache auf und weiss nicht, ob ich nun nur geträumt hab oder nicht :Ohnmacht:


:umarm: Gabi
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 17. Apr 2014, 07:22

hab da mal etwas gegoogelt....

https://www.google.de/search?q=mitwirku ... 8QfkhYDYDg

schon im ersten link findest du schon mal was passendes

http://www.rentenburo.de/upload/2011343 ... renzen.pdf

auch die weiteren Link´s scheinen interessant zu sein....am besten schaust du selbst noch mal genauer nach
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von sala » Do 17. Apr 2014, 08:18

Guten Morgen Gabi,

aggi61 hat geschrieben:Wenn der GA aber jetzt ein EEG mit Flackerlicht machen will - muss ich dem dann zustimmen?
Obwohl es dann sein könnte, dass ich dann einen Anfall habe? Ganz ehrlich? Vor einem "großen Anfall" hab ich heute noch Alpträume ... und ich wache auf und weiss nicht, ob ich nun nur geträumt hab oder nicht :Ohnmacht:
ich kann das gut verstehen was Du schreibst, dieses Flackerlicht ist eine fiese Sache und ich vermeide seit meinem ersten Anfall ebenfalls Discos und bin immer froh, wenn ich bei der Fahrt durch "Seitenlichtwälder" nicht am Steuer sitzen muss. Aber zu der Untersuchung: Ich kenne das nur so, dass man beim Flackerlicht-EEG die AUgen die ganze Zeit geschlossen halten muss. Der Reiz, der dann beim Gehirn ankommt, ist dann wohl messbar, aber so gering, dass kein ANfall ausgelöst wird. Ich hatte die Untersuchungen häufiger, es ist nie etwas dabei passiert. Für den Gutachter sind die Störungen aber messbar (was ja letztlich "gut" für dich und dein Verfahren ist). Was sagt den dein eigener Neurologe dazu? Wenn der die Untersuchung für gefährlich hält, solltest du natürlich darauf verzichten.

Falls du die Untersuchung aber beim Gutachter durchführen lassen musst, solltest du auf jeden Fall auf deine Ängst hinweisen und eine Begleitperson mitbringen. Falls nämlich der ganze Stress und dann noch die Flacker-Reizung etwas bei dir auslösen, solltest Du (auch für den Heimweg) jemanden bei dir haben. Nach Schlafentzugs-EEGs musste ich immer auch unterschreiben, dass jemand bei mir ist.
Mit bestem Gruß

sala

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 18. Apr 2014, 04:40

Moin :smile:

Danke erstmal für die Links, K@lle ... da scheint es ja wenig Hoffnung für mich zu geben - die Grenzen sind da doch sehr eng gesteckt.
sala hat geschrieben: Aber zu der Untersuchung: Ich kenne das nur so, dass man beim Flackerlicht-EEG die AUgen die ganze Zeit geschlossen halten muss. Der Reiz, der dann beim Gehirn ankommt, ist dann wohl messbar, aber so gering, dass kein ANfall ausgelöst wird.
Da kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern. Es ist schon sooo lange her, dass ich das letzte Mal ein EEG mit Flackerlicht hatte. Mein Neuro hat darauf verzichtet - es stand ja fest, dass ich darauf reagiere.
... und ich vermeide seit meinem ersten Anfall ebenfalls Discos und bin immer froh, wenn ich bei der Fahrt durch "Seitenlichtwälder" nicht am Steuer sitzen muss.
Diskos, Wälder ... aber was ich fast noch schlimmer finde: Im Dunkeln hinter einem Winterdienst herfahren oder Nachts, wenn die Schneeflocken im Scheinwerferlicht beim fahren auf dich zukommen :Hilfe: :Heiss: :Ohnmacht:
Was sagt den dein eigener Neurologe dazu? Wenn der die Untersuchung für gefährlich hält, solltest du natürlich darauf verzichten.
Den seh ich eigentlich nie. Rezepte werden via Postweg erledigt. Er kennt mich schon ewig und vertraut mir. Er weiss, dass ich mich melde, wenn es mir nicht gut geht und dass dann eine Änderung erfolgen muss.
... und eine Begleitperson mitbringen.
Kann ich nicht ... hab ich nicht :nein:
Ich muss mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ... Zug und Straßenbahn.

Muss eh am Dienstag noch telefonieren:
Gestern ist noch ein Termin reingekommen - auch für den 29.4. aber um 12 Uhr zum Orthopäden.
Das schaff ich nicht, weder zeitlich noch sonst :Ohnmacht:

Wünsch euch Bild

Gabi
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 18. Apr 2014, 09:53

Den seh ich eigentlich nie. Rezepte werden via Postweg erledigt.
würde trotzdem mal versuchen direkt einen Termin bei ihm zu bekommen und ihn dann auf die Begutachtung anzusprechen....
und eine Begleitperson mitbringen.


Kann ich nicht ... hab ich nicht
Ich muss mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ... Zug und Straßenbahn.
Versuche auf jeden Fall jemanden zu finden der dich begleitet und ggf dich mit dem PKW bringt.
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 18. Apr 2014, 15:30

k@lle hat geschrieben:würde trotzdem mal versuchen direkt einen Termin bei ihm zu bekommen und ihn dann auf die Begutachtung anzusprechen....
Ach du kennst doch die Fachärzte ...

Wenn ich für meinen einen Notfalltermin brauche, hab ich noch eine Wartezeit von 3 Monaten ... wahlweise: "Dann müssen Sie halt ins Krankenhaus"
Ich werd versuchen, den nach Ostern telefonisch zu erreichen ... falls er nicht Urlaub hat.
Versuche auf jeden Fall jemanden zu finden der dich begleitet und ggf dich mit dem PKW bringt.
Keine Chance ...
Meine Kinder müssen alle arbeiten oder wohnen sehr weit weg.
Jemand anderes steht nicht zur Verfügung.

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 18. Apr 2014, 17:39

Jemand anderes steht nicht zur Verfügung.
zur Not kannst du´s ja mal da Probieren.....weiß aber nicht ob sie nur AfA machen oder auch andere Sachen

http://wirgehenmit.org/

auf keinen Fall würde ich´s alleine versuchen.....das allein ist schon negativ für deine Em-Sache
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von sala » Fr 18. Apr 2014, 18:36

aggi61 hat geschrieben:Ach du kennst doch die Fachärzte ...
Wenn ich für meinen einen Notfalltermin brauche, hab ich noch eine Wartezeit von 3 Monaten ... wahlweise: "Dann müssen Sie halt ins Krankenhaus"
Ich werd versuchen, den nach Ostern telefonisch zu erreichen ... falls er nicht Urlaub hat.
Ja, das mit den Fachärzten ist immer schwierig, aber wenn man bei denen in Behandlung ist, sollte man ein Wartezeit von 3 Monaten nicht akzeptieren. Meine Fachärztin (Neurologie) haben an sich noch längere Wartezeiten. Aber im Akutfall kann man da immer auch kurzfristig hin. Mein Tipp: Der KK sagen, dass man dringend einen Termin braucht. Die suchen dann den passenden Facharzt. Das klappt eigentlich immer. Wenn die in den Praxen anrufen ist immer ein Plätzchen frei.
Mit bestem Gruß

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Sa 19. Apr 2014, 09:34

Mein Tipp: Der KK sagen, dass man dringend einen Termin braucht. Die suchen dann den passenden Facharzt. Das klappt eigentlich immer. Wenn die in den Praxen anrufen ist immer ein Plätzchen frei.
"Eigentlich" immer... genau das ist es. Bei der TK sind bestimmte Fachärzte von vornherein ausgeschlossen, z. B. Psychiater oder Psychotherapeuten.

Ansonsten habe ich aber mit denen sehr gute Erfahrungen gemacht, 2 Tage für einen HNO Termin, 2 Wochen für einen Endokrinologen und irgendwas war da noch.

@aggi: Hat denn dein Arzt keine offene Spechstunde? Die meisten bieten doch sowas einmal in der Woche an. Da muss man zwar Sitzfleisch mitbringen, aber man wird wenigstens mal gehört. Und ansonsten finde ich die Aussage "gehen Sie eben ins Krankenhaus" eine bodenlose Frechheit :schimpfen: . Hauptsache einmal im Quartal den Behandlungssatz abkassieren und anschließend die Patienten sich selbst überlassen. :Wut:

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 19. Apr 2014, 16:23

Hallo Aggi 61,

nun muss ich auch mal meinen " Senf " dazugeben :jaa:
sala hat geschrieben: Aber zu der Untersuchung: Ich kenne das nur so, dass man beim Flackerlicht-EEG die AUgen die ganze Zeit geschlossen halten muss. Der Reiz, der dann beim Gehirn ankommt, ist dann wohl messbar, aber so gering, dass kein ANfall ausgelöst wird.
Sorry @ Sala, der " Reiz " die sogenannte Provokation FS ( Fotosimulation/Flickerlicht ) ist keinesfalls ! gering.... :nein:
Es können sowohl während der Ableitung als auch danach EEG - Anomalien auftreten ! Die Folge ein ( epileptischer )Anfall - kann natürlich auch durch Hyperventilation ( HV ) ausgelöst werden !!!


= Aggi 61Da kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern. Es ist schon sooo lange her, dass ich das letzte Mal ein EEG mit Flackerlicht hatte. Mein Neuro hat darauf verzichtet - es stand ja fest, dass ich darauf reagiere.
Jab korrekt - Deinem beh. Neuro sind Deine " Anfälle " bekannt - deshalb musst Du den GA natürlich darüber informieren !
Ich glaube nicht, dass dieser das " Risiko " eingeht - bei Dir durch diese Provokation einen Anfall " auszulösen ".. :ic_down:
An Deiner Stelle würde ich auf ein EEG ohne Provokation bestehen ! NIEMAND kann Dich dazu " zwingen " und schon gar nicht bei Deiner bek. Diagnose !

Vorgeschriebene Ableitungs - Dauer laut Deutscher EEG-Gesellschaft : 20 Min - auch daran sollte sich der Neuro halten.
Was sagt den dein eigener Neurologe dazu? Wenn der die Untersuchung für gefährlich hält, solltest du natürlich darauf verzichten.
Bestehe auf ein " normales " EEG ohne jegliche Prokation - Deine Diagnose ist bekannt - da muss nichts mehr " Provoziert " werden -
diese Begutachterei ist Stress genug ! :koepfchen:

Falls Du den " Nerv " dazu hast - hier ein wenig Lesestoff:

http://www.dgkn.de/fileadmin/user_uploa ... /EEG15.pdf

Viel Glück, Erfolg u alles Gute !

Lg Engelchen 22
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