Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Nebelhirn
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Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Fr 11. Okt 2013, 12:56

Hallo, liebes Forum.
Ich bin neu hier und erhoffe mir im Austausch mit allen Betroffenen in meiner Sache weiter zu kommen - und versuche natürlich auch mit meinen gemachten Erfahrungen anderen zu helfen.

Worum geht es in meinem neuen Thema?
Seit 11/2010 wurde bei mir eine mittel - schwergradige Depression F32-x diagnostiziert.
Nach 2 Klinikaufenthalten in Bad Kissingen musste ich meine Selbständigkeit aufgeben und habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt. Meine priv. Krankenversicherung hat mich begutachtet und als BU eingestuft.
Meine BU-Versicherung (Aachen Münchener) hat mich 2011 zum IMB nach Frankfurt geschickt.
Es war, gelinde gesagt, der schlimmste Tag meines Lebens!
Ein HErr H*** und ein Dr. Wi*** führten die "Begutachtung" durch. Sie wurden von meiner Versicherung beauftragt und bezahlt. Dementsprechend war ihr Urteil.
Nun kämpfe ich vor GEricht um mein Recht...aber das kann sich noch Jahre hinziehen.
Mittlerweile musste ich mein Haus verkaufen, meine Ehe ist gescheitert, der Job weg und die Depression immer noch da.

Im Unfallopfer-Forum habe ich eine Leidensgenossin kennengelernt, welche mit beiden o.g Herren die IDENTISCHEN Erfahrungen gemacht hat.
Ich möchte nun gegen dieses Institut vorgehen und benötige dabei eure Hilfe.

Wer wurde auch vom IMB Institut begutachtet?
Wie waren eure Erfahrungen.
Wie lief die Begutachtung ab (Tests, wurden vorliegende Atteste gewürdigt oder beiseite gewischt usw.)
Klagt ihr nun und wenn ja, wie ist eure Strategie??

Ich denke, wir sind viele Betroffene, welche leider immer nur jeder für sich gegen diese Gefälligkeitsgutachter kämpfen müssen. Das ist Teil des Plans der Versicherungen.
Viele geben auf, zerbrechen oder sind schlichtweg pleite.

Das muss sich in Zukunft ändern!
Ich freue mich auf eure Kommentare und Geschichten.

Herzlichen Dank - und alles Gute!

Nebelhirn
:muede:

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 11. Okt 2013, 15:14

erst mal ein freundliches Hallo hier bei KoR :winke:

nun sehr viele hier haben schon negative Erfahrungen mit diversen Gutachtern.....wird dir bestimmt der eine oder andere Beitrag hier diesbezüglich auffallen....
selbst hatte ich auch schon genügend negative Begutachtungen....auch hatte ich Probleme mit meiner Priv.Bu-Versicherung und habe da ca.3 Jahre Prozessiert...und musste mich letztendlich mit einem Vergleich abspeisen lassen....

zu Thema Ga hab ich dir mal was aus unserm Archiv rausgesucht... :lesen:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 09153.html

Lies dich noch ein wenig hier ein...ggf wird dir der eine oder andere noch was zu deinem Fall antworten können
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Sa 12. Okt 2013, 12:43

Hallo k@lle.

Herzlichen Dank für deine Antwort und den Link - lese mich natürlich da rein.
Wenn du das alles schon hinter dir hast, dann kannst du ja nachvollziehen, dass man (ich) jeden Strohhalm umklammere, um wieder ein -wenigstens finanziell abgesichertes - Leben leben kann.
Dieser GA-Termin hat mich echt traumatisiert...muss da sehr an mich halten, um nicht mal aus ner Laune heraus den Herren Dr. W. persönlich zu besuchen.
---atmen - ;-)

Und mir ist auch klar, dass das MEthode hat, und echt viele Menschen ihrem Recht hinterherlaufen müssen...machmal zu lang.

Daher nochmals Danke an dich...
Habe ja auch einen Gütetermin im Februar..
Wie ist das denn vor Gericht bei dir gelaufen??? Schlägt der Richter da was vor - oder kam deine Versicherung mit einem Vorschlag.
Magst du mir ein paar Details zu deiner "Einigung" sagen - abgespeist hört sich ja nicht dolle an.


Bis bald....

Nebelhirn.

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 12. Okt 2013, 13:50

Hier haben fast alle schon eine neue Krankheit kostenlos erhalten.

Und die nennt sich: chronisches Schlechtachter-Syndrom :kotzen: :kotzen:

In der von dir genannten "Fa" war wohl niemand.

Bei meiner letzten Begutachtung, angeordnet vom LSG, durfte ich zu dem selben
Onkel Doktor der mich 2 Jahre zuvor schon mal "Arbeitsfähig" nach Hause geschickt hat,
bestellt vom Sozialgericht.

Dieser GA hat die Dreistigkeit besessen mir meine Gehbehinderung zu entziehen.
Ich bin wegen meiner Platzangst nicht in den Mini-Aufzug gegangen und habe lieber die Treppe genommen.

Ferner sprach er mir die bereits gesichert diagnostizierte Fibro ab und bezeichnete mich als Simulant.

Ich würde den Typen ja gerne anzeigen und habe mich dann mal schlau gemacht.

Du hast keine Chance

Die geben nur ihre eigene Sicht weiter, somit kann man denen auch nicht in die Karre fahren. :schimpfen: :schimpfen:

Jetzt wieder du....
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Sa 12. Okt 2013, 15:19

Hi Blacky.

Ne gute Nachricht wär mal schön ;-)))
Im Ernst - konntest du den GA vom Gericht nicht wegen Befangenheit o.ä im Vorfeld ablehnen?!?!
In einem Verfahren soll ja ein gerichtlich bestellter GA eine "Neue" Sicht der Dinge bringen - wenn das aber der gleiche wie schonmal ist?? Dann mach das ja keinen Sinn. mhmm.

Einem GA kann man nur substanziell bei seinem "Geschreibsel" - also seinem Gutachten - an den Karren fahren.
Wenn es Formfehler hat, oder klar ist, dass er Unterlagen nicht gewürdigt hat - oder falsch aus Diagnosen zitierte...dann denke ich schon, dass das geht.
Aber die winden sich aus allem raus, wie die Aale.....

Das beherrschende GEfühl in mir drinnen ist AUSGELIEFERT SEIN!

Bin, wie gesagt, für jeden Tipp dankbar.

Werde auch eine Begleitperson zur nächsten Begutachtung mitnehmen.....auf alle Fälle. Ein Zeuge ist mal gut
Darf man seinen Anwalt mitnehmen??? Gibt es da Personen, die nicht erlaubt sind??

Viele Grüße.

Nebelhirn

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 12. Okt 2013, 16:26

Mitnehmen kannste jeden, auch den Papst....

Ich hatte einen Beistand mit, das interessierte den Knilch nicht die Bohne.

Andere GA verweigern dem Beistand den Zutritt oder die Beschlechtachtung findet nicht statt...

Die Renten-Bittsteller werden mittlerweile immer öfter zum gleichen Quäler geschickt.

Das ist alles ein abgekartetes Spiel, der Verlierer steht schon vorher fest. :kotzen: :kotzen:
MfG
Blacky

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » Sa 12. Okt 2013, 17:57

Hi Blacky..
gab ne GEsetzesänderung - dass die GA keine Begleitperson mehr ablehnen dürfen ...wenn doch - kannste den Termin einfach abblasen.

Den Papst wird ich nicht mitnehmen...und den Bischof aus Limburg auch nicht!!

Ich geb dir Recht...das ist ein abgezocktes Spiel...es geht ja um Geld....und wie ist der Spot meiner Versicherung?!?!
"Mit Geld spielt man nicht"...ich lach mich kaputt......mit Menschen und Schicksalen auch nicht.

Könnt grad kotzen und fühl schon wieder die Wut hochsteigen. :Miko:

...ich halt euch auf dem Laufenden.....

Schönen Abend :tv:

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 12. Okt 2013, 18:11

Verlinke bitte mal die Gesetzesveränderung bezüglich Begleitperson/Beistand
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Nebelhirn » So 13. Okt 2013, 11:01

Hi...hab das nochmal im Netz gesucht - und diese Erläuterungen gefunden...hoffe das ist so ok! :muede:

Hier könnt ihr das lesen

------------------------------------------------------------------------------------------------
Geändert von Blacky da keine Quellenangabe

Hoffe, das hilf uns in Zukunft.
Nebelhirn :pig:

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Re: Begutachtung bei IMB. Wer hat noch negative Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Okt 2013, 00:28

Hallo Nebelhirn, :smile:
Hi...hab das nochmal im Netz gesucht - und diese Erläuterungen gefunden...hoffe das ist so ok!
Nicht ganz, auch wenn wir natürlich für deine Mühe danken :ic_up: , aber es ist IMMER die QUELLE direkt zu verlinken, sonst könnte es Ärger geben für das Forum... :Heiss:

Man darf nicht einfach irgendwelche Textteile übernehmen, ohne die QUELLE korrekt anzugeben / zu verlinken wo man das her hat, manche Verfasser solcher Texte erlauben solche "Teil"-Kopien ihrer Texte auch nicht ... hier geht es um Fragen des Urheberrechtes ... ich überlasse den Admins die Entscheidung, ob das so bleiben kann ... :confused: :Gruebeln:

Daher verkneife ich mir die Übernahme zum Zitieren und kommentiere das mal aus meiner Sicht und den Erfahrungen der User hier, wenn sie einen Beistand bei den GA dabei haben wollten ... es macht nicht den Eindruck, dass sich diese Urteile in GA-Kreisen schon besonders "herumgesprochen" haben ...

Mal abgesehen davon, dass es auch alles ziemlich "schwammig" formuliert ist, ein genereller Rechtsanspruch auf einen Beistand bei Begutachtungen läßt sich daraus auch nicht herleiten, vom Grundsatz her steht der ja schon im § 13 SGB X klar drin, auch dass eine Zurückweisung des Beistandes schriftlich zu begründen ist ...
(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Die Realität sieht allerdings ganz anders aus, in den wenigsten Fällen wird ein Beistand bei medizinischen Begutachtungen zugelassen, es wird NICHTS ernsthaft begründet und schon gar nicht schriftlich ...

Besonders auffällig ist das bei den GA für die Entscheidung zur EM-Rente, ganz ungerne lassen sich da die DRV-GA "in die Karten sehen", ich persönlich habe es einmal durchgesetzt, dass ich als Beistand dabei war bzw. mein Dopa hat die Duldung des GA davon abhängig gemacht, dass ich die ganze Zeit als Beistand dabei sein werde. :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Im Vorfeld gab es allerdings schon umfangreiche und sehr "haarige" Auseinandersetzungen mit den höchsten Stellen der DRV, weil er es nach fast 5 Jahren und dem 2. EM-Renten-Antrag nicht mehr akzeptabel fand, dass er nun erneut zum GA sollte, insbesondere bei einer Psychiaterin der DRV ... denn er war zwar seit Jahren chronischer Schmerzpatient (nach mehreren BS-OPs), die zusätzlichen psychischen Probleme hatten sich über die Jahre aber eher als "Nebenprodukt" der Verfahrensdauer und Verfahrensweise ergeben ... :Ohnmacht:

Mit dem 2. Antrag wurden 3 umfangreiche und sehr aktuelle Berichte einer anerkannten multimodalen Schmerzklinik eingereicht, darin hatten Ärzte von 5 verschiedenen Fachrichtungen ihre Statements abgegeben und klargestellt, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist und auch nicht wiederhergestellt werden könne ... selbst diese Klinik war inzwischen "am Ende" mit ihrem medizinischen Latein ... :Heiss:

Nach der 2. Antragstellung passierte dann 6 Monate GAR NICHTS und dann kam dieser GA-Termin zur psychiatrischen Begutachtung, mein Dopa ist fast ausgeflippt :Wut: :schimpfen: und den bringt normalerweise so schnell nichts aus der Ruhe, man hatte wohl extra "gewartet", bis man diese Berichte wieder "für zu alt" erklären konnte ... und was bitte sollte nun eine Psychiaterin dazu feststellen ... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Mit viel hin und her wurden wir uns dann mit der DRV "einig", dass er diese Begutachtung NUR in meinem Beisein durchführen lassen würde, um seiner "Mitwirkungspflicht" nachzukommen, einen wirklichen SINN könne er darin nicht finden ... :Sturkopf:
Kurze Zeit nach diesem GA bekam er dann den Bescheid zur EM-Rente auf Dauer :Gruebeln: ... gut ein Jahr zuvor mußte er noch die Klage am SG zurücknehmen (zum 1. EMR-Antrag, nach fast 3 Jahren Verfahrensdauer), weil ihn auch der gerichtlliche GA (wie der DRV-Orthopäde) für Vollzeit Erwerbsfähig befunden hatte ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Diese GA hatten alle ohne Beistand stattgefunden, wir wußten damals noch nichtmal, dass es diese Möglichkeit gesetzlich überhaupt gibt, dazu wird man ja von Niemandem informiert /aufgeklärt ... der Grund dafür ist wohl mehr als offensichtlich, wenn man sich die Berichte mancher User hier "reinzieht", wie die Damen und Herren GA mit ihnen "umgesprungen" sind ... :Wut:

JA, das ist teilweise wirklich unmenschlich und menschenunwürdig zu nennen, nur kann man es ja ohne Beistand später nicht beweisen ...
Gerade vor kurzem hatte eine Userin auch wieder GA-Termin, angeordnet von der DRV auch bei ihr läuft inzwischen der 2. Antrag auf EM-Rente ... der Antrag wurde bereits nach 9 (NEUN) Kalendertagen abgelehnt, nach angeblich "gründlicher Prüfung" ihres aktuellen Gesundheitszustandes ... :confused:

Nach dem Widerspruch dann bald die Aufforderung zum GA, bereits in einer zwischenzeitlichen Beschwerde (wegen der fixen "Bearbeitungszeit" des Antrages) wurde darauf hingewiesen, dass sie eine Begutachtung (wegen schlechter, traumatischer Erfahrungen mit GA) NUR im Beisein eines Beistandes zustimmen und durchführen lassen wird.

So nahm sie dann ihren Beistand mit zum Termin und dort gab es ein kurzes "Wortgefecht" mit der beauftragten Gutachterin (Psychologin übrigens ...), das mit dem Abbruch des GA durch diese Dame endete, "sie könne sich nicht konzentrieren, wenn ein Beistand anwesen sei" :confused: :Gruebeln: ...

Schriftlich gab sie das nicht, nahm auch nicht die mitgebrachten Befunde entgegen... wenige Wochen später wurde auch der Widerspruch abgelehnt, weil die Userin (angeblich) ihrer "Mitwirkungspflicht" bei der GA nicht nachgekommen sei ... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Nun ist die Sache (zum 2. Mal) am Sozialgericht gelandet, ENDE OFFEN ...

Hier geht es übrigens in allen beschriebenen Fällen, um die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung, die in den bunten Heftchen der DRV immer als "das Netz für alle Fälle" hoch gepriesen wird, extra dafür da, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch regelmäßige Erwerbsarbeit verdienen kann...

Es ist also keine "freiwillige" private "Zusatz-Versicherung", sondern eine Pflichtversicherung in die JEDER Arbeitnehmer entsprechend seinem Einkommen monatlich einen ziemlich beträchtlichen Beitrag (um die 10 % vom Brutto-Einkommen einzahlt, die andere Hälfte zahlt der AG) ... das wird direkt vom Lohn abgezogen und an die DRV überwiesen ...

Oft genug schon VIELE, VIELE Arbeitsjahre lang ...

Solange man brav einzahlt, ist auch ALLES in bester Ordnung, man sollte aber besser nicht ernsthaft / dauerhaft krank werden, dann wird man schnell merken, wie groß doch die Löcher in den "sozialen Netzen" so sind, das beginnt inzwischen bei den KK und geht über die AfA (nach der Aussteuerung /Ende Krankengeld) und hört bei der DRV noch lange nicht auf ... denn nur die entscheidet letztlich darüber, ob man wirklich so krank ist, dass man nicht mehr weiter arbeiten KANN ... :Ohnmacht:

Und überall gibt es Amtsärzte /GA, die jeweils dem Dienstherren gehorchend ihre "Urteile" zu unserer Gesundheit /Erwerbsfähigkeit abgeben dürfen /sollen ... da soll besser Niemand dabei sein, um später was "bezeugen" zu können, solche Urteile bewirken da eigentlich überhaupt GAR NICHTS ...
Hoffe, das hilf uns in Zukunft.
Fraglich ist nur WANN diese "Zukunft" mal beginnen wird ... :confused: :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

PS: zu deiner konkreten Frage fällt mir leider nichts ein, denn die Verfahren/Prüfungen zu privaten BU-Versicherungen laufen ja vermutlich sowieso ganz anders ab und auch nicht am Sozialgericht, ODER ... :confused: :confused: :confused:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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