Ungelesener Beitrag
von Vrori » So 22. Sep 2013, 09:08
Hallo,
das kann die KK nur machen, wenn der MDK anhand einer Begutachtung feststellt, dass die Erwerbsfähigkeit bedroht ist...
ansonsten haben die keine Handhabe...
wenn die das anleiern wollen, würde ich mir das Gutachten des MDK vorlegen lassen..du hast Anspruch auf Akteneinsicht..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...