Kira1967 hat geschrieben:Als ich letztes Jahr fristlos gekündigt wurde, hat die Krankenkasse mich (ohne dass ich beim MDK war) zum Datum der fristlosen Kündigung gesundgeschrieben.
Keine Krankenkasse kann jemanden gesund schreiben.
Das ist technisch gar nicht möglich.
Da muss noch was anderes dahinter stecken...
Kira1967 hat geschrieben:
Begründung: Ich bin nicht mehr im Arbeitsleben, also kann ich auch keine Beschwerden mehr haben, keine Schmerzen usw.
Bei welcher KK bist du denn?
Das ist doch keine Bgründung.
Kira1967 hat geschrieben:
Daraufhin haben mein Arzt und ich Widerspruch eingelegt. Dann gibt es zum MDK, der, ohne mich zu untersuchen, nach einer 1/2 Stunde festgestellt hat, dass ich nicht krank bin ...
Was hat denn der MDK Untersuchungsarzt und du die 30 min. gemacht?
Schnick, Schnack, Schnuck? Du bist nicht krank, kuck???
Kira1967 hat geschrieben:
und es blieb bei der Meinung der Krankenkasse. War ganz klar, was die wollten, nämlich kein Krankengeld zahlen.
Die KK muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.
Ich bin erstaunt und etwas skeptisch zugleich.
Könntest du die Begründungen mal für unseren immer wieder geforderten "Erfahrungsschatz" hier 1:1 reinschreiben?!
Wäre toll!!!
Nette Grüße
Miko