Vorzeitige Aussteuerung
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harlekin57
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Vorzeitige Aussteuerung
Hallo ,bräuchte mal wieder eure Hilfe. Nach dem ich es einmal geschaft hatte,mit den Tipps von DOMA.,nochmals DAnke
, meine vorzeitige Aussteuerung auszuhebeln, hat die KK nun einen neuen Termin gefunden.Sie haben vergessen ???
5 wochen in 2010 mitzurechnen. Wobei sie ja Recht haben, da alle Au. auf Depresionen ausgestellt waren. Meine Frage ist nun allerdings, in 2008 war ich bereits 4Wochen wegen ANPASSUNGSSTÖRUNG Au geschrieben vom HA. Zwei Monate später wurde dann die Diagnose Depresion gestellt, ist das nun das gleiche oder ist das beides unterschiedlich?
Würde mich sehr freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann. LG harlekin57
- Doppeloma
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Re: Vorzeitige Aussteuerung
Hallo Harlekin,
Wann (Datum) hat denn die aktuelle Blockfrist begonnen (erste AU auf die aktuelle Krankheit innerhalb der letzten 3 Jahre !!!), 2008 dürfte da wohl kaum noch eine Rolle spielen, das ist ja schon fast 5 Jahre her...
Zudem haben da auch unterschiedliche Ärzte sehr unterschiedliche Ansichten bei ihrer Diagnose-Stellung und letztlich hat jeder "irgendwie" Recht, denn ganz eindeutige Kriterien gibt es bei den psychischen Sachen nur ganz selten, es sind ja oft "Mischzustände" mit verschiedenen ausgeprägten Diagnose-Anteilen.
Wenn das jetzt rechnerisch auf die letzten 3 Jahre passen kann, dann wird es wohl so sein, denn davor liegende Zeiten (mit der gleichen Diagnose) sind im Moment gar nicht mehr relevant, die 4 Wochen von 2008 können da also nicht (mehr) mitgerechnet werden.
Es ist also wichtig wann genau die aktuelle Blockfrist (3-Jahresfrist) begonnen hat und wenn ab da 78 Wochen AU insgesamt zusammenkommen, dann ist es leider richtig mit der Aussteuerung.
Eventuell mal noch mit @Vrori kurzschließen, wenn du die Auflistung (AU-Zeiten /Diagnosen) von deiner KK vorliegen hast, die kennt sich damit besser aus als ich.
Liebe Grüße von der Doppeloma
meine vorzeitige Aussteuerung auszuhebeln, hat die KK nun einen neuen Termin gefunden.Sie haben vergessen ??? 5 wochen in 2010 mitzurechnen. Wobei sie ja Recht haben, da alle Au. auf Depresionen ausgestellt waren.
Wann (Datum) hat denn die aktuelle Blockfrist begonnen (erste AU auf die aktuelle Krankheit innerhalb der letzten 3 Jahre !!!), 2008 dürfte da wohl kaum noch eine Rolle spielen, das ist ja schon fast 5 Jahre her...
Die erste "Verdachts"-Diagnose vom Hausarzt entspricht meist nicht unbedingt, dem "Endergebnis", wobei natürlich psychische Diagnosen bei der KK sehr gerne als die selbe Krankheit angesehen werden, das ist auch nicht so leicht zu beweisen, was es nun wirklich gewesen ist, wie bei körperlichen Krankheiten.Meine Frage ist nun allerdings, in 2008 war ich bereits 4Wochen wegen ANPASSUNGSSTÖRUNG Au geschrieben vom HA. Zwei Monate später wurde dann die Diagnose Depresion gestellt, ist das nun das gleiche oder ist das beides unterschiedlich?
Zudem haben da auch unterschiedliche Ärzte sehr unterschiedliche Ansichten bei ihrer Diagnose-Stellung und letztlich hat jeder "irgendwie" Recht, denn ganz eindeutige Kriterien gibt es bei den psychischen Sachen nur ganz selten, es sind ja oft "Mischzustände" mit verschiedenen ausgeprägten Diagnose-Anteilen.
Wenn das jetzt rechnerisch auf die letzten 3 Jahre passen kann, dann wird es wohl so sein, denn davor liegende Zeiten (mit der gleichen Diagnose) sind im Moment gar nicht mehr relevant, die 4 Wochen von 2008 können da also nicht (mehr) mitgerechnet werden.
Es ist also wichtig wann genau die aktuelle Blockfrist (3-Jahresfrist) begonnen hat und wenn ab da 78 Wochen AU insgesamt zusammenkommen, dann ist es leider richtig mit der Aussteuerung.
Eventuell mal noch mit @Vrori kurzschließen, wenn du die Auflistung (AU-Zeiten /Diagnosen) von deiner KK vorliegen hast, die kennt sich damit besser aus als ich.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Vrori
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Re: Vorzeitige Aussteuerung
Hallo,
wichtig ist, wann die 3-Jahres-Frist begonnen hat, die nun für deine aktuelle Erkrankung berücksichtigt wird..
erst dann kann man alles ausrechnen...unter Vorbehalt...
wichtig ist, wann die 3-Jahres-Frist begonnen hat, die nun für deine aktuelle Erkrankung berücksichtigt wird..
erst dann kann man alles ausrechnen...unter Vorbehalt...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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harlekin57
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Re: Vorzeitige Aussteuerung
Hallo Doppeloma, Hallo Vrori,
meine erste AU auf Depris. war am 18.10.2010 bis 30.11.2010 somit beginnt laut meines Wissens die 3 Jahresfrist am 18.10 2010 und endet am 17.10.2013. Nur sollte die AU (28.01.2008-09.03.2008) wegen Anpassungsstörung mit dazu zählen hat man eine andere 3Jahresfrist. Nämlich von Jan. 2008 bis Jan. 2011 und die zweite 3Jahresfrist von Jan. 2011 bis Jan. 2014 .Naja werd mal zum VDK maschieren und mal nachfragen. Hoffe doch das mal bald was von Berlin kommt. Kann mir jemand sagen wie es mit der Familienversicherung weiter geht nach der Austeuerung, ich muß mich ja dann beim AfA melden oder sehe ich das falsch? Wie schnell muß ich das machen ?
LG harlekin57
meine erste AU auf Depris. war am 18.10.2010 bis 30.11.2010 somit beginnt laut meines Wissens die 3 Jahresfrist am 18.10 2010 und endet am 17.10.2013. Nur sollte die AU (28.01.2008-09.03.2008) wegen Anpassungsstörung mit dazu zählen hat man eine andere 3Jahresfrist. Nämlich von Jan. 2008 bis Jan. 2011 und die zweite 3Jahresfrist von Jan. 2011 bis Jan. 2014 .Naja werd mal zum VDK maschieren und mal nachfragen. Hoffe doch das mal bald was von Berlin kommt. Kann mir jemand sagen wie es mit der Familienversicherung weiter geht nach der Austeuerung, ich muß mich ja dann beim AfA melden oder sehe ich das falsch? Wie schnell muß ich das machen ?
LG harlekin57
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Vrori
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Re: Vorzeitige Aussteuerung
Hallo,
hier steht alles zur Blockfrist drin:
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
im Prinzip schon richtig: erstmalige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung..
wöre hier:
28.1.08 - 9.3.08..
die würde dazu gehören..
Blockfrist - 28.1.08 - 27.1.11..
28.1.11 - 27.1.14..
da läßt sich doch jetzt ausrechnen...wie lange du schon KG in der 2. 3-Jahres-Frist bezogen hast....das wäre dann die Aussteuerung..
hier steht alles zur Blockfrist drin:
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
im Prinzip schon richtig: erstmalige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung..
wöre hier:
28.1.08 - 9.3.08..
die würde dazu gehören..
Blockfrist - 28.1.08 - 27.1.11..
28.1.11 - 27.1.14..
da läßt sich doch jetzt ausrechnen...wie lange du schon KG in der 2. 3-Jahres-Frist bezogen hast....das wäre dann die Aussteuerung..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Vrori
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Re: Vorzeitige Aussteuerung
Du mußt auch mal deinen Arzt fragen, ob die KK eine Anfrage an ihn geschickt hat..
mit der Frage: steht die erkrankung vom 28.1.08 bis...
mit der Erkrankung, die am....zur Arbeitsunfähigkeit führte, im ursächlichem Zusammenhang..??
wenn der Arzt diese Anfrage nicht hatte und auch dazu steht, dass die beiden Erkrankungen nichts miteinander zu tun hatten...also nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen, dann könnte das für dich bedeuten, dass diese AU nicht mit berechnet werden muss...
aber du solltest zuerst mit deinem Arzt darüber sprechen...
mit der Frage: steht die erkrankung vom 28.1.08 bis...
mit der Erkrankung, die am....zur Arbeitsunfähigkeit führte, im ursächlichem Zusammenhang..??
wenn der Arzt diese Anfrage nicht hatte und auch dazu steht, dass die beiden Erkrankungen nichts miteinander zu tun hatten...also nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen, dann könnte das für dich bedeuten, dass diese AU nicht mit berechnet werden muss...
aber du solltest zuerst mit deinem Arzt darüber sprechen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Vrori
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Re: Vorzeitige Aussteuerung
das ist auch noch interessant für dich..
Ausnahmeregelung:
Hat während der letzten drei Jahre vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr zugrunde liegenden Krankheit keine weitere Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grds. verzichtet. Die Blockfrist beginnt in diesen Fällen mit Beginn der aktuellen Erkrankung.
Quelle:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... D=159569,0
mal durchlesen...
Ausnahmeregelung:
Hat während der letzten drei Jahre vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr zugrunde liegenden Krankheit keine weitere Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grds. verzichtet. Die Blockfrist beginnt in diesen Fällen mit Beginn der aktuellen Erkrankung.
Quelle:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... D=159569,0
mal durchlesen...
LG
Vrori
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