
schön, wenn du mit den Infos hier schon gut weiterkommst.

Es geht da um den Beginn (erster Tag) der aktuell noch laufenden AU-Bescheinigung, nicht nur die letzte "Verlängerung" sondern seit wann du jetzt bereits durchgehend AU-geschrieben bist.Danke für den Link zum "Musterantrag". Super Hilfe. Allerdings bin ich dort an 3 Fragen kleben geblieben.
Muss ich bei 2d) das Beginn-Datum meiner AKTUELLEN Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eintragen oder ist meine allererste "Krankschreibung" damit gemeint?
@Schahri hat das schon richtig erklärt, nicht immer ist man ja schon 1,5 Jahre (78 Wochen) durchgehend krank geschrieben, da kann es auch mal Unterbrechungen mit Arbeitsversuchen gegeben haben, es geht um den Beginn der letzten (aktuellen) durchgehenden AU.
Dann trägst du da eben NICHTS ein wenn du noch keine Reha hattest, das brauchst du nicht extra begründen.Bei 4) habe ich das Problem, dass ich noch zu keiner einzigen Reha war und persönlich auch nichts davon halte, da ich zuviel negatives u.a. aus meinem Bekanntenkreis gehört habe. Kann die AfA mir eine Reha aufzwingen bzw entstehen bei einer Ablehnung meinerseits Nachteile für mich?
Ob du die "Empfehlung" dafür vom AfA-Arzt bekommst oder nicht kannst du nur abwarten, bei entsprechender Einschätzung wird man dich schriftlich auffordern Reha (med. /beruflich) ODER EM-Rente zu beantragen, was DU dann für richtig hälst, das beantragst du dann bei der DRV...
Zumindest auf meinem Schreiben von der AfA (nach dem GA) hatte ich da die eigene Wahl, NUR irgendeinen Antrag an die DRV MUSS man dann stellen (oder schon laufen haben) sonst entfällt der Anspruch nach § 145 SGB III komplett.
Das ALGI (nach der Aussteuerung) soll ja jetzt NUR eine "Überbrückungsleistung" sein, für die Zeit bis die DRV über einen Antrag enschieden hat, also MUSS dort auch irgendein Antrag gestellt sein oder werden.
Dann brauchst du dieses Kind auch nicht anzugeben, denn es geht um den Leistungssatz dabei, mit (mindestens) einem Kind IM Haushalt (auch vom Partner) besteht ein höherer Anspruch auf ALGI (ca. 67 % vom letzten Netto), OHNE Kind IM Haushalt, gibt es nur ca. 60% vom letzten Netto-Einkommen.Bei 5b) wird nach Kindern gefragt die entweder von mir oder meinem Lebenspartner sind. Ich habe keine, aber mein Partner hat ein leibliches welches jedoch bei der Mutter lebt. Wir haben mit dem Kind im Grunde fast nichts zu tun. Muss ich das Kind angeben?
NUR für diese Berechnungen ist diese Frage wichtig, ein Kind (des Partners) das NICHT mit im gemeinsamen Haushalt lebt (also auch offiziell polizeilich dort gemeldet ist), zählt dafür NICHT.
Bei ihm könnte das z.B. trotzdem eine Rolle spielen, wenn er Unterhalt leistet bei einem eigenen Anspruch auf ALGI, für dich hat das in diesem Falle keine Wirkung.
Was deine Problem mit dem ÄD der AfA betrifft kann man dir nur ganz schlecht raten, ob eine Untersuchung besser für dich ist, als ein GA nach "Aktenlage", ich war bei einer wirklich sehr netten, gründlichen und verständnisvollen Ärztin (Allgemein-Medizin /Arbeits-Medizin) zur Untersuchung, die durchaus auch meine psychischen Probleme beachtet und berücksichtigt hat.
Ich weiß NICHT, ob ein GA nach "Aktenlage" (bei mir) ein gleiches Ergebnis gebracht hätte, so konnte sie sich selbst "ein Bild" von mir und meinem Zustand machen und ich hatte auch die Möglichkeit mich entsprechend im Gespräch zu äußern ...

Diese Entscheidung KANN dir leider (auch hier) Niemand abnehmen, je mehr Unterlagen du schon VORHER (beim ÄD) einreichst und dazu eventuell noch Schweigepflicht-Entbindungen erteilen würdest, umso unwahrscheinlicher wird man dich wohl zu einem Arzt-Termin überhaupt einladen...ob ein AfA-GA nach "Aktenlage" dann deinem tatsächlichen Gesundheits-Zustand gerecht wird, das wirst du erst wissen, wenn es dann fertig vorliegt...
Liebe Grüße von der Doppeloma
