Hallo Dinkelchen,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
zu deinen Fragen gibt es hier schon einige Antworten, darum werde ich nicht alles nochmal schreiben, sondern dir auch einige Links setzen, wo du das dann genauer nachlesen kannst.
Diese Informationen beruhen auf der aktuellen Rechtslage, wir versuchen das hier immer auch AKTUELL zu halten, so gut es geht, damit möglichst Keiner herumraten muss, was denn nun wirklich stimmt, Garantien für den Erfolg unserer Ratschläge können wir natürlich auch nicht übernehmen.
So, ich hatte noch nie was mit der AA zu tun bzw war noch nie von ihr abhängig. Heute ist der Stand der Dinge, dass ich 17 Monate Krankengeld bezogen habe, das Ende diesen Monats ausläuft. Das Schreiben der KK habe ich am 7. September bekommen. Darin werde ich aufgefordert mich bei der AA melden und ALG zu beantragen. Dafür hat eine Arbeitssuchend- als auch eine Arbeitslosenmeldung zu erfolgen! Mein Arbeitsverhältnis besteht allerdings noch. Das Schreiben der KK soll ich der AA vorlegen.
Es überrascht mich ein wenig, dass du deine Fragen jetzt erst stellst, denn die Meldung bei der AfA (mit dem Bescheid der KK zu deiner Aussteuerung ab dem XXX) wäre unbedingt sofort notwendig gewesen, hast du dich denn inzwischen bei der AfA gemeldet und ab WANN genau bekommst du denn jetzt KEIN Krankengeld mehr...WAS hast du bisher unternommen, immerhin ist inzwischen schon Oktober...
Laut meinen Forschungen steht mir ALGI nach § 125 SGBIII zu. Und da fängt der Zirkus an. Der eine sagt man muss dafür arbeitsfähig sein, ein anderer behauptet das Gegenteil. Dann wird gesagt dass dieses Geld nur unter der Voraussetzung einer Beantragung von Rente bewilligt wird, einige stimmen widerum dagegen.
Aktuell (seit dem 01.04.2012) ist es der
§ 145 SGB III, der den Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld (sogenannte Nahtlosigkeit) regelt und es geht NICHT darum Arbeits-Fähig (also nicht mehr krank) sondern "Arbeitsbereit mit dem Restleistungs-Vermögen" zu sein, man DARF also nicht betonen (bei der AfA /Antragstellung), dass man überhaupt NIX arbeiten KÖNNE, in welchem Rahmen diese "Restleistungsfähigkeit" noch vorhanden ist, wird dann der Amtsarzt (der AfA) feststellen.
Bitte lese dir dazu auch noch weitere Informationen durch, z.B. HIER ...
viewtopic.php?f=7&t=224&hilit=nahtlosigkeit
bitte bedenke immer ,
dass aktuell der § 145 gemeint ist, vom Inhalt hat sich NICHTS besonders geändert, aber es ist nicht möglich das in ALLEN Beiträgen zu ändern, die Zeit und die Kraft hat hier leider auch Keiner ...
Es wird dazu geraten nur in Begleitung einer sachkundigen Person, am besten Anwalt, zu einem AA-Termin zu gehen, wieder andere meinen man soll einfach brav das Spielchen von der AA mitmachen damit alles glatt läuft und keine Reibereien entstehen.
Es ist weder eine "sachkundige" Person und schon gar KEIN Anwalt notwendig, um sich bei der AfA wegen der Aussteuerung zu melden und/oder dort Einladungs-Termine wahrzunehmen (dein Arbeitsplatz bleibt dabei AUCH bestehen), einen Anwalt könnte der SB sogar ablehnen, eine Begleitperson (Beistand nach § 13 SGB X) ist allerdings zu empfehlen, denn "vier Ohren hören mehr als zwei" und falls es wirklich Probleme oder falsche /ungenaue Auskünfte geben sollte, hat man dafür später (NACH dem Temin

) einen Zeugen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Ein
Beistand DARF nicht ohne Grund abgelehnt werden, ein "Zeuge" Anwalt schon, denn du bist ja nicht vor Gericht geladen sondern zur Arbeitsagentur, Beistand KANN jeder Erwachsene sein, dem DU ausreichend vertraust.
Über die Entbindung der Schweigepflicht wird ebenfalls diskutiert. Manche gehen dagegen an, weil sie sagen es ist eine freiwillige Angabe, die von der AA dann jedoch mit Drohungen bombadiert werden.
Zum Antrag und zur ärztlichen Untersuchung kannst du hier Einiges nachlesen, auch ein Muster-Antrag ist dabei, denn es werden die gleichen Formulare verwendet, wie für "normale Arbeitslose" , manche Fragen muss man aber als "Ausgesteuerter" etwas anders beantworten oder läßt sie erst mal ganz OFFEN...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Schweigepflicht-Entbindungen SIND generell erst mal freiwillig, so ist es gesetzlich geregelt, das steht auch auf den Formularen (inzwischen) extra drauf, ob man die unterschreiben will, muss JEDER für sich selbst entscheiden, es hängt ja auch ein wenig davon ab, welche gesundheitlichen Unterlagen (und /oder Ärzte) am Besten zum aktuellen Zustand Auskunft geben könnten.
Man sollte jedenfalls NICHT ohne gründliche Überlegung ALLE (von der AfA) vorgelegten Schweigepflicht-Entbindungen unterschreiben, es sind auch welche für Stellen dabei, bei denen man noch nie zu einer Untersuchung war, wozu sollte man da eine Schweigepflicht-Entbindung geben...
Der AfA-Arzt soll deine aktuelle Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt (für die Vermittlung in ANDERE mögliche Tätigkeiten) prüfen, er wird und soll dich keineswegs zukünftig behandeln oder irgendwie in deine Behandlungen (bei deinen behandelnden Ärzten) eingreifen, dazu ist er gar nicht berechtigt, auch eine weiterhin bestehende AU-Bescheinigung KANN er nicht aufheben, die solltest du aber NICHT mehr bei der AfA abgeben.
Unter dieser Prämisse solltest du die notwendigen Befunde /Berichte /Schweigepflicht-Entbindungen selbst auswählen und unbedingt ein eigenes Verfalls-Datum auf diese Unterlagen setzen, denn aktuell gelten erteilte Schweigepflicht-Entbindungen (bei der AfA) für 3 volle Jahre, das ist nicht notwendig für eine einmalige Untersuchung.
In den meisten Fällen werden diese Unterlagen bereits bei der Antragstellung mit ausgegeben und man soll das dann auch bei den SB (Leistungs-Abteilung /Vermittlung) kurzfristig (zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst) abgeben, bei Möglichkeit dazu ist es besser das DIREKT an den Med. Dienst zu geben, ansonsten NUR in einem fest verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung, denn die SB haben KEIN Recht, deine medizinischen Unterlagen zu LESEN und/oder zu PRÜFEN.
Solche Sachen gehen NUR einen Arzt was an, auch über deine Krankheiten /Gesundheitsprobleme brauchst du mit KEINEM SB zu sprechen, viele SB (besonders in der Vermittlung) tun gerne so, als ob sie in ihrer Tätigkeit schon genügend medizinische Kenntnisse (Erfahrungswerte) gesammelt hätten, das ersetzt aber KEIN Medizin-Studium.
Es wird außerdem empfohlen jegliche Aufforderungen und Aussagen seitens der AA niemals nur mündlich entgegenzunehmen sondern schriftlich bestätigen zu lassen.
Das ist auch völlig RICHTIG, denn auf mündliche Aussagen kann man sich im Ernstfall NICHT berufen, weil man das nicht beweisen KANN "was da so gesagt wurde", gleiches gilt für den Inhalt von Telefonaten, man braucht auch KEINE Telefon-Nummer angeben (das ist freiwillig und man läßt es lieber bleiben !!!), telefonisch klärt man NUR "unwesentliche Kleinigkeiten" (DU kannst ja trotzdem anrufen, das berechtigt aber die AfA nicht, DICH anzurufen), ALLES Wichtige bitte IMMER NUR schriftlich (per Fax und/oder Post als Übergabe- Einschreiben) ...
Ist man VOR ORT (im Amt) sollte man sich alle Abgaben von Unterlagen /Anträgen unbedingt schriftlich bestätigen lassen (vom SB /vom "Empfang"), man glaubt gar nicht wieviele WICHTIGE Sachen da heutzutage so bei Behörden "verloren gehen können" ...
also niemals etwas aus der Hand geben, OHNE eine eigene Sicherheits-Kopie UND die Bestätigung der Abgabe ZU HAUSE zu haben...
Kluge Leute sollen dezent fallen lassen dass sie in der Gewerkschaft oder VDK sind, nur dann würde man rechtmäßig behandelt.
KLUGE Leute gehen da NICHT OHNE Beistand hin, wenn man ALLEINE mit dem SB dort sitzt, dann kann man denen erzählen, dass man "mit dem Papst verwandt" wäre, das interessiert die nicht wirklich, KLUGE Leute machen sich selber kundig (so wie du es gerade tust

), damit sie ihre Rechte überhaupt einigermaßen kennen, das bekommen die SB oft sehr schnell mit, ob jemand ein wenig Ahnung hat oder so total "Naiv" dort vor ihnen sitzt, dass man erzählen kann was man will, OHNE Gegenwehr /Gegen-Argumente / Fragen nach der konkreten Rechtslage (DIE §§ bitte schriftlich, damit ich das mal "von meinem Anwalt prüfen lassen kann"

) ...
Solche (wirklich KLUGEN) Leute bringen die SB viel eher aus dem Konzept und auf den rechtlich korrekten Weg, es ist übrigens unerheblich, ob du tatsächlich einen Anwalt HAST und dort nachfragen wirst...DAS WEISS der SB aber auch nicht genau, so kann man auch gut Unterlagen erst mal "zur Prüfung" mitnehmen, die man dort angeblich dringend und sofort unterschreiben soll (EGV z.B.), NICHTS kann so wichtig sein, dass man es SOFORT ungeprüft unterschreiben MUSS...
Ich habe nun völlige Panik der Willkür eines demotivierten und verbitterten AA-Mitarbeiter ausgeliefert zu sein, von deren Laune mein zukünftiger Lebensstandard abhängt.
Dein aktueller Lebensstandard (mit ALGI) hängt im Moment von deinen eingezahlten Beiträgen aus deinem bisherigen Arbeitsleben ab und NICHT von der Willkür und/oder Laune deines zugeteilten Vermittler-SB, da hast du wohl eher gewisse Infos aus dem Bereich Hartz 4 im Kopf, ganz so eigenmächtig läuft es bei der AfA (im Regelfall) noch nicht, sofern du keine wirklichen Angriffspunkte lieferst und deinen "Mitwirkungs-Pflichten" nachkommst.
Zu mindest hat man da im Notfall noch deutlich MEHR Rechte und mehr Möglichkeiten sich zu Beschweren, als im SGB II...darüber was DORT (leider) alles möglich ist solltest du besser noch gar nicht nachdenken.
Mein Lebenslauf liest sich nahtlos. Schule, Ausbildung, Arbeit. Nach 8,5 Jahren im Beruf hat meine Psyche dann die Notbremse gezogen. Gerade vor wenigen Tagen habe ich meinen letzten Zahlschein vom Arzt unterschreiben lassen. Eine Therapie ist in Aussicht, der Beginn jedoch zur Zeit noch nicht ganz klar. Ich möchte wieder ins Berufsleben sobald sich mein Seelenleben stabilisiert hat. Wann das genau sein wird lässt sich im Moment noch nicht sagen. Zurück in meinen alten Beruf kann und will ich nicht.
Da wäre ja (je nach deinem Alter) auch eventuell an eine "Teilhabe am Arbeitsleben" zu denken (Umschulung z.B), es MUSS nicht unbedingt ein EM-Renten-Antrag gestellt werden, nicht für jeden Fall ist das die einzig machbare Lösung, dass du in deinen bisherigen Beruf nicht zurück WILLST, das solltest du besser für dich behalten...eine Teilhabe (berufliche Reha) wird NUR bewilligt wenn man aus gesundheitlichen Grunden (das stellt dann die DRV fest) im bisherigen Beruf NICHT mehr KANN, ob man noch will ist dafür (bei der DRV) nebensächlich...
Dann müßte man sich eine komplette berufliche Veränderung aus der eigenen Tasche bezahlen/leisten können...
Weder habe ich eine Rechtsschutzversicherung, noch kenne ich sachkundige Personen die mich beim Gang zur AA unterstützen könnten. Ich bin lediglich Mitglied in der Gewerkschaft, welche ich zu dem Problem auch schon angeschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten habe.
Das brauchst du auch alles nicht unbedingt, um dein ALGI nach der Aussteuerung zu beantragen, die Gewerkschaften interessieren sich auch eher wenig für ausgesteuerte Leute, die noch einen JOB HABEN UND der VDK hat eher überhaupt KEINE Ahnung von dieser Materie, sagt immer nur "machen Sie was die AfA will, dann wird das schon", habe ich jedenfalls schon oft genug gehört.
Da ich finanzielle Nachteile für mich verhindern möchte sitzt mir auch noch die Zeit im Nacken und alles was mir momentan bleibt ist ein übergroßes Fragezeichen über meinem Kopf und die Hoffnung, dass mir jemand von euch sagt wie dieses System in dem wir leben funktioniert.
Je nachdem, ab wann dein Krankengeld jetzt beendet ist (oder schon war ???), kannst du dir die finanziellen Nachteile schon selber produziert haben, wenn du überhaupt noch NICHT bei der AfA gewesen bist

...denn mit dem Krankengeldbezug endet auch zunächst mal deine Kranken-Versicherung (das steht auch in dem Schreiben der KK drin) und die "lebt erst wieder auf" mit einem Leistungs-Bescheid von der AfA, es sei denn du zahlst die (freiwilligen) Pflichtbeiträge solange selber.
Handel ich schlicht nach dem Schreiben der KK oder tappe ich damit in die Fallen der AA?
Danach hättest du längst handeln MÜSSEN, es sei denn du kannst ohne Geld und Krankenversicherung auskommen...aus ANGST

GAR NICHTS zu machen, löst auch keine Probleme, das schafft höchstens zusätzlich Neue, die durch rechtzeitiges Handeln zu verhindern gewesen wären...
Bitte frage nach, wenn du was nicht verstanden hast ...
Bis später liebe Grüße von der Doppeloma
