
es ist nicht möglich den Krankenschein bei der AfA zurückzuziehen, da ist es egal was der Arzt dazu meint, der hat damit gar nichts mehr zu tun...entweder versuchst Du, den Krankenschein zurückzuziehen (muß aber meineserachtens Dein Arzt mitspielen und Dich "gesundschreiben" ... Dabei kommen dann aber wahrscheinlich viele blöde Fragen ...)
Was die AfA einmal in den Akten hat, das ist da drin und eine "Gesundschreibung" gibt es NICHT...man gibt einfach keine Krankmeldung (Verlängerung der AU-Bescheinigung) mehr ab, DANN ist man (theoretisch) wieder "gesund" für die AfA...ob der verlängerte Schein zur KK geht und der Rest zu Hause liegt, geht die AfA dann NICHTS mehr an.
So habe ich das 1,5 JAHRE (altersbedingter Anspruch auf ALGI) gemacht und problemlos mein ALGI nach der Aussteuerung bekommen, meine AU-Bescheinigung war trotzdem nicht einen einzigen Tag unterbrochen, sie wurde NUR bei der AfA NICHT mehr vorgelegt...
So läuft dieses merkwürdige System nach der Aussteuerung nun mal, für die AfA DARF man NICHT (mehr) komplett KRANK sein, wenn man dort sein Geld haben möchte, denn nach 6 Wochen (Abgabe der AU) sind die verpflichtet an die KK abzugeben, freiwillig sagen die das natürlich KEINEM, dann würde ja Niemand mehr drauf reinfallen (müssen) ...

Na gut, damals (2009) hat man mir das noch gesagt, zumindest, dass ich KEINE AU-Bescheinigung mehr vorlegen brauche, auch wenn ich von den Hintergründen noch nicht viel wußte zu der Zeit, habe ich mich "brav" daran gehalten, meine Ärzte haben weiterhin die AU bescheinigt, das war überhaupt kein Thema.
Bei Aufhebungsbescheid auf jeden Fall SOFORT (fristwahrend) Widerspruch einlegen, die Begründung ergibt sich dann zum Teil aus der Begründung (genannte §§ zur Aufhebung) des Bescheides von selber, das bekommen wir dann schon hin.Oder gleich einen Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid ... tja, Begründung kann ich nicht sagen (ich mache meinen eigenen Mist, versuche aber noch ein psychologisches Gutachten einzufordern, da bei mir nur vom ärztlichen Dienst nach Aktenlage entschieden wurde).
Dafür wird dann aber auch der genaue Wortlaut des Bescheides (mit ALLEN §§) gebraucht, also entweder (anonymisiert) einscannen/einstellen oder (ohne persönliche Daten) wörtlich (!!!) abtippen, dann können alle (gleich oder ähnlich Betroffenen) sehen/verstehen, was man wo und warum als Begründung schreiben kann.
Bei Bedarf geht auch parallel direkt noch eine Beschwerde dazu nach Nürnberg zur AfA-Zentrale.

Das wird sich mit der Zeit ändern, GANZ BESTIMMT...Aber ich habe da weder Überblick über die Regeln noch Erfahrungen!!!


Liebe Grüße von der Doppeloma
