Hallo Wolfgang,
dann versuche ich mal zu sortieren...
Aber zur Ruhe komme ich nun doch nicht, denn so einiges verstehe ich jetzt nicht.
Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft, im Sinne der Hartz IV Rechtsprechung lebe, wird natürlich mein voller Rentenanteil mit eingerechnet.
JA UND NEIN, denn deine Rente kann / DARF natürlich erst berücksichtigt werden, wenn sie auch ausgezahlt und auf dem Konto eingegangen ist (Zufluß-Prinzip bei Einkommen ist durch das JC zu beachten)...
Die Rente ist zwar anrechenbares Einkommen (MINUS 30 € Versicherungs-Pauschale monatlich !!!) ABER erst nach dem Zufluß der Zahlung, also ECHTEM Beginn der Renten-Zahlung...in deinem Falle ENDE September.
Das heißt ALGII ist wie bisher nach den bisherigen Berechnungen, nach dem gültigen aktuellen Bescheid weiterhin zu leisten, denn ihr seid weiterhin im gleichen Maße Hilfebedürftig wie bisher auch, NUR der Renten-Bescheid ändert ja daran erst mal NICHTS, den könnt ihr ja nicht essen...
Dieser bereits jetzt zum 01.08.2012 Das heißt, meine Lebensgefährtin und ich bekommen ab sofort nur noch die halbe Grundsicherung.
WER hat euch das WIE mitgeteilt, bekommt sie VOLLE Leistungen vom Amt oder hat sie selbst anrechenbares Einkommen ???
Wenn sie selber Volle Leistungen (Regelsatz + 50 % KDU) bekommt, darf da erst mal GAR NICHTS passieren, SIE bekommt ja KEINE Rente und DU bisher auch noch nicht...was ab Juni vom Amt FÜR DICH gezahlt wurde wird doch von der DRV jetzt erstattet, die können nicht doppelt "kassieren" (du bekommst NIX mehr und die Erstattung holen sie sich trotzdem...

) wird aber gerne mal versucht...
Habt ihr dazu einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid bekommen ???
Was steht da genau als Begründung drin, die §§ bitte, denn du verbleibst mit einer befristeten EM-Rente ohnehin im Rechtskreis des SGB II, sofern ihr (als Paar) trotzdem noch auf das Geld vom JobCenter angewiesen seid.
Es kann höchstens ein Wechsel für deine Person (weil nicht mehr erwerbsfähig auf Zeit) in den Bereich des
Sozial-GELDES (SGB II) stattfinden,was aber insgesamt nicht zu weniger Geld für die Bedarfsgemeinschaft führen darf als vorher.
Diese Änderung ist aber erst für die Zukunft (ab September) und mit offiziellem Neu-Antrag (den SIE dann stellt) möglich.
In meinem Rentenbescheid steht aber entgegen, das mir die Rente erst ab Ende September ausgezahlt wird.
In dem Bescheid steht auch, das eine Nachzahlung ansteht, da die Rente rückwirkend ab dem 01.06.2012 anerkannt sei. Dieses würde mit dem Amt verrechnet und mir nicht ausgezahlt.
Soweit richtig (das mit der Verrechnung), es darf aber NUR DEIN persönlicher Anteil (ALGII) lt. Bescheid "verrechnet" werden, was darüber noch an Renten-Betrag verbleibt, ergibt die angekündigte Nachzahlung.
Befristete EM-Renten werden immer erst ab dem 7. Monat nach der Antragstellung ausgezahlt (kommt das hin mit deiner Antragstellung ???), so ergeben sich nach deinen bisherigen Angaben Verrechnungen von Juni bis August, natürlich MUSS das Amt für August auch (wie bisher !!!) ZAHLEN und kann nicht nur die Verrechnung (bei der DRV) in Anspruch nehmen.
Ich kenne natürlich jetzt keine Zahlen, deine EM-Rente betreffend und will auch nicht neugierig sein, aber reicht denn der Betrag deiner Rente (minus Vers.-Pauschale) für deinen EIGENEN Bedarf gemäß SGB II dann aus (also 337 € Regelsatz plus Kopf-Anteil KDU), dann DARF NUR noch ein verbleibender "Überschuß" auf die Bedarfsgemeinschaft "verteilt" werden.
Es ist also NICHT zulässig deine EM-Rente einfach DURCH 2 (Personen der BG) zu teilen und damit deine eigene Bedarfsdeckung unmöglich zu machen.
Zumindest dieser Teilbereich hat damals beim Dopa funktioniert, er bekam wie vorher auch bis März seinen Bedarfs-Anteil aus dem SGB II (lt. bestehendem Bescheid) und erst ab April (erster Renten-Zahlungs-Monat) begann dann bei uns das Theater...wir kamen finanziell nur deshalb hin, weil er die Nachzahlung Anfang April schon bekam und außerdem auch die Urlaubsabgeltung von seiner Firma.
Bei ihm ist aber auch ALLES komplizierter, weil er eine unbefristete EM-Rente erhält...das macht erst "richtig Spass", denn MIR zieht man alles ab was man meint, dass es bei ihm zuviel sei und ER soll sich seine Fehlbeträge aus dem SGB XII holen...damit sind wir ja inzwischen am Gericht, aber das trifft auf dich bei einer Zeitrente so auf keinen Fall zu.
Das würde bedeuten, das ich keine Grundsicherung mehr erhalte, aber die Rente auch erst in 2 Monaten. Ich bin verwirrt, soll ich jetzt die 2 Monate Pfandflaschen sammeln, um meine Miete und andere laufenden Kosten aufzubringen?
In deinem Falle besteht EINDEUTIG weiterhin der Anspruch an das SGB II (bist DU der Haupt-Antragsteller der BG oder deine Frau /Partnerin ???), jedenfalls solange du eine Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person bildest, es könnte aber eben sein, dass die Person des Haupt-Antragstellers wechseln MUSS, weil ein EM-Rentner das (im SGB II) NICHT sein kann...
Vielleicht hat ja hier jemand Rat und Tat, denn ich bin ja nicht der erste, welcher in Rente geht. Das existenzielle muss doch irgendwo im SGB geregelt sein.
Ist es ja auch, das versteht bloß kaum einer und es wäre auch eigentlich Angelegenheit der JC-Mitarbeiter, euch da entsprechend über den weiteren Werdegang und die notwendigen Schritte zu informieren und aufzuklären...
Zu uns hat man damals bloß
gesagt, dass der Dopa jetzt (wegen der Dauer-EM-Rente!!!) keinen Leistungs-Anspruch (im SGB II) mehr habe, wir würden das aber alles noch schriftlich bekommen und er gehöre aber (zwecks Einkommens-Anrechnung bei MIR) weiterhin zu meiner Bedarfsgemeinschaft, nach dem SGB II ...
Was Schriftliches bekamen wir dann nach mehreren Anmahnungen und Beschwerden ca. 9 Monate später, da wurde dann mal offiziell der alte Bescheid (von VOR der Renten-Bewilligung) aufgehoben, ich "freue" mich jetzt schon auf neue "Überraschungen", wenn ICH demnächst mal meinen EM-Voll-Renten-Bescheid bekomme...dann gibt es sicher auch neue Geschichten aus unserem JC-Panoptikum.
Vielleicht bekommen wir ja bis dahin schon mal deinen "gordischen Knoten" auf...
Liebe Grüße von der Doppeloma
