Hallo!
Hatte ja vor ca10Tagen EU Rente beantragt.Heute erhielt ich ein Schreiben der LVA .Prüfung des Berufsbildes ,3Seiten sind vom Arbeitgeber
auszufüllen.Kann mir vielleicht jemand sagen was dieser Antrag mit meinem EU Renten Antrag zu tun hat,
mfg Niki
Schreiben der LVA
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Re: Schreiben der LVA
Hallo Niki,
Darin ging es um so Fragen wie Fachliche Qualis die man für die Tätigkeit haben müßte /Facharbeiter oder Anlernberuf usw.
Es könnte sich um die Überprüfung wegen eventueller "Berufsunfähigkeit" handeln, bist du VOR 1961 geboren ???
Dann sind die verpflichtet zu überprüfen, ob eine BU-Rente zu leisten wäre...das heißt aber nicht, dass man auch eine bekommen wird...
Zusätzliche Fragen können dahin gehen, ob du bei Bewilligung einer Teilweisen EM-Rente (halbe Rente) dort (Teilzeit) weiter arbeiten könntest, was dein AG dann so vor hätte mit dir...heißt aber nach der kurzen Zeit seit dem Antrag auch noch NIX Endgültiges...
Ich denke mal du wirst noch Antworten von Usern bekommen, die das genauer wissen, weil sie diese Formulare auch erhalten haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ich vemute jetzt mal, denn ich habe so ein Formular nicht bekommen aber ich weiß, dass später beim Sozialgericht eine solche (oder sehr ähnliche) Stellungnahme, bei meinem AG angefordert wurde...(ich bekam dann die ausgefüllte Kopie von meinem Anwalt)...Hatte ja vor ca10Tagen EU Rente beantragt.Heute erhielt ich ein Schreiben der LVA .Prüfung des Berufsbildes ,3Seiten sind vom Arbeitgeber
auszufüllen.Kann mir vielleicht jemand sagen was dieser Antrag mit meinem EU Renten Antrag zu tun hat,
Darin ging es um so Fragen wie Fachliche Qualis die man für die Tätigkeit haben müßte /Facharbeiter oder Anlernberuf usw.
Es könnte sich um die Überprüfung wegen eventueller "Berufsunfähigkeit" handeln, bist du VOR 1961 geboren ???
Dann sind die verpflichtet zu überprüfen, ob eine BU-Rente zu leisten wäre...das heißt aber nicht, dass man auch eine bekommen wird...


Zusätzliche Fragen können dahin gehen, ob du bei Bewilligung einer Teilweisen EM-Rente (halbe Rente) dort (Teilzeit) weiter arbeiten könntest, was dein AG dann so vor hätte mit dir...heißt aber nach der kurzen Zeit seit dem Antrag auch noch NIX Endgültiges...


Ich denke mal du wirst noch Antworten von Usern bekommen, die das genauer wissen, weil sie diese Formulare auch erhalten haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Schreiben der LVA
Jupp, genau darum geht´s.Darin ging es um so Fragen wie Fachliche Qualis die man für die Tätigkeit haben müßte /Facharbeiter oder Anlernberuf usw.
Es könnte sich um die Überprüfung wegen eventueller "Berufsunfähigkeit" handeln, bist du VOR 1961 geboren ???
Bin auch ein Betroffener der nur noch in einem "Anlernberuf" gearbeitet hat.
Einen Bus fährt man ja auch mal eben so




Die DRV nutzt jede noch so kleine Lücke um sich vor Zahlungen zu drücken...


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Re: Schreiben der LVA
Hallo!
Arbeite seid 1996 nur im Mini Job ca 3-6Stunden täglich und seid 2006 nur noch 3Stunden als Friseurin.(Aus
Gesundheitlichen Gründen)Hatte nie einen anderen Beruf/Job nur als Friseurin(gelernt mit Abschluß)
Liebe Grüße Niki
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Liebe Grüße Niki
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Re: Schreiben der LVA
Hallo Niki,
dann ist es wohl die Prüfung einer BU-Rente, in deinem Falle sieht es dann nicht so gut aus (für die DRV), mit sehr ähnlichen "Verweisberufen", die du auf Grund deiner Ausbildung (statt dessen) noch machen könntest...
Ist nur so ein Gedankengang, mir hat man zwar auch für alles (Erlernte /zuletzt Ausgeübte) die Berufs-Unfähigkeit bescheinigt (von der DRV aus !) aber man fand immer noch "WAS ANDERES", was ich stattdessen Vollzeit machen könne...zumal meine letzte Tätigkeit schon KEIN Ausbildungsberuf mehr gewesen ist...stand mir sowieso der gsamte (ungelernte) "allgemeine Arbeitsmarkt" offen...
Damit ist dann die BU-Rente (trotz passendem Jahrgang) auch "gestorben".
Bei dir KÖNNTE es nun allerdings für die DRV die "preiswertere Variante" sein, wenn man dir erklärt, dass du als Frisörin NICHT mehr Vollzeit arbeiten KANNST ( BU = Unter 6 Stunden in diesem Beruf !!!), auf die BU-Rente gibt es aber dann keine "Aufstockung" auf die Volle EM-Rente (wegen der Arbeitsmarktlage), es IST und bleibt dann die NUR BU mit HALBER Rente (vom Betrag her, die HALBE angegebene EM-Rente).
Keine Ahnung, ob dir das schon (finanziell) irgendwie weiterhelfen könnte, es ist auch wirklich NUR ein "Gedankenspiel" von mir, OHNE jede Garantie, dass die DRV wirklich auch so "denkt", dein Antrag ist ja gerade erst in der "Sondierungs-Phase"...
Liebe Grüße von der Doppeloma

dann ist es wohl die Prüfung einer BU-Rente, in deinem Falle sieht es dann nicht so gut aus (für die DRV), mit sehr ähnlichen "Verweisberufen", die du auf Grund deiner Ausbildung (statt dessen) noch machen könntest...

Ist nur so ein Gedankengang, mir hat man zwar auch für alles (Erlernte /zuletzt Ausgeübte) die Berufs-Unfähigkeit bescheinigt (von der DRV aus !) aber man fand immer noch "WAS ANDERES", was ich stattdessen Vollzeit machen könne...zumal meine letzte Tätigkeit schon KEIN Ausbildungsberuf mehr gewesen ist...stand mir sowieso der gsamte (ungelernte) "allgemeine Arbeitsmarkt" offen...

Damit ist dann die BU-Rente (trotz passendem Jahrgang) auch "gestorben".
Bei dir KÖNNTE es nun allerdings für die DRV die "preiswertere Variante" sein, wenn man dir erklärt, dass du als Frisörin NICHT mehr Vollzeit arbeiten KANNST ( BU = Unter 6 Stunden in diesem Beruf !!!), auf die BU-Rente gibt es aber dann keine "Aufstockung" auf die Volle EM-Rente (wegen der Arbeitsmarktlage), es IST und bleibt dann die NUR BU mit HALBER Rente (vom Betrag her, die HALBE angegebene EM-Rente).
Keine Ahnung, ob dir das schon (finanziell) irgendwie weiterhelfen könnte, es ist auch wirklich NUR ein "Gedankenspiel" von mir, OHNE jede Garantie, dass die DRV wirklich auch so "denkt", dein Antrag ist ja gerade erst in der "Sondierungs-Phase"...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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