Stimmt - meine Kündigungszeit war auch 6 MonateFatbob hat geschrieben: kann er 6 Monate auf dich warten :-)

Stimmt - meine Kündigungszeit war auch 6 MonateFatbob hat geschrieben: kann er 6 Monate auf dich warten :-)
LG tomNixe hat geschrieben:Schön, dass Du es geschafft hast Tom!
ja ich bin auch stolz auf mich aber ohne hilfe wäre das nicht möglich gewesen......
Das ich mich trotz bestehendem Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden soll, kam mir auch völlig schräg vor.
Ich hab kaum kapiert, dass beides gleichzeitig gehen kann. (werde am 30.8. ausgesteuert)
von der BG ??? oder KK ??? ....wirst du ausgesteuert?????
Wenn man wegen der Erkrankung seinen alten Job nicht machen kann ist man aber durchaus arbeitssuchend für einen leidensgerechen Job (bis man berentet wird oder wiederhergestellt ist).
Man darf nur nicht sagen, dass man gar nimmer arbeiten kann.
ich werde mich hüten daran nur zu denken.....geschweige zu äußern
Ich werde also sagen, dass ich als Genesungsoption noch eine weitere OP und eine professionelle Traumatherapie habe.
Ebenso werd ich angeben, dass die DRV den Rahmen in dem ich noch arbeiten kann, gerade prüft
(in der Hoffnung, dass mir das Arbeitsamt dann das zusätzliche Amtsarztgedöhns erspart und mit mir still den Bescheid abwartet).
ich denke das interessiert dem AfA nicht wenn du schwerbehindert bist......bist du???? wenn ja wieviel???...das habe ich denen heute auch gesagt....aber die haben ihre eignen ärzte und eine eigene geschäftsstelle an die ich mich dann wenden muss denn ich habe ja den ausweis.....und dort soll es dann zack zack gehen so war heute die aussage....und wenn dann dieser arzt meint du kannst garnichts mehr dann greift wohl nicht mehr ALG 1 §145 sondern gleich ALG 2wenn natürlich ein rentenbescheid in der zwischenzeit kommt ist das dann wohl was anderes......aber ich denke mal so schnell wird das bei der DRV auch nicht gehen
Selbst äussere ich mich nicht dazu ob ich noch irgendwas arbeiten kann, denn das obliegt dem DRV-Gutachter (ich sag dass ich das nicht beurteilen kann als Laie). Meine Meinung ist ansonsten ja auch nicht relevant in diesem perfiden System.
hm ich kann das nicht verheimlichen....mir sieht amn es leider an und was den rest im kopf angeht den sieht doch sowie so nie einer....meisten immer erst wenn schon schlimm ist....aber ich habe diesmal schon dazu ein nervenärztliches gutachten was sich sehr gut liest.....
Wenn ich mich hinreissen lasse anzugeben, dass ich glaube gar nicht mehr irgendwas arbeiten zu können, dann freut sich das Arbeitsamt und lehnt das ALG natürlich ab.
Wichtig ist, dass man versichert ist und irgendeine Leistung erhält.
und dabei ist die KK versicherung sehr wichtig....die werde ich morgen mal anrufen.....was die sich vorstellen
Wenn das Arbeitsamt dann feststellt, dass doch die BG bei Dir zahlen muss, dann wird Sie sich das ALG von denen zurückholen. Solche Schiebereien zwischen Arbeitsamt, DRV, Krankenkassen werden intern geregelt und sind gang und gäbe. Damit wirst Du nix zu tun haben.
ich glaube hier hast du was falsch erlesen oder verstanden.......das AfA stellt nichts fest ob mir die BG noch was zahlen muss.....das stellt wenn überhaupt die BG von alleine fest oder mein RA wird ihr der BG dann auf die sprünge helfen.....dass heißt ich werde noch ein bisschen damit zu tun haben......
Ich frag mich aber ob Du Anspruch auf KG haben könntest wenn nun eine andere Erkrankung hinzutritt (Depression/PTBS) oder ob die KK sich damit herauswindet, dass das Verletztengeld wie Krankengeld zählt. Das würde ich versuchen zu prüfen.
deressionen/PTBS habe ich schon hochgradig gutachterlich festgehalten.....aber das ist egal......denn wenn du jetzt eine andere nicht unfallabhängige erkrankung hast oder findest dann freut sich die BG sehr dadrüber denn dann wäre ich ja richtig weg von allen zahlungen die mir von denen zustehen würden.....denn logisch kommt ja dann 6 wochen lohfortzahlung und dann KKgeld der KK.....ist nicht gerade das was mir hilft.....
?
Eine andere Erkrankung dann attstieren zu lassen ist dann ja mit nem guten Arzt kein Problem.
okay, in meinem fall nicht.......was hast du denn, wenn ich mal fragen darf???
LG
Gute Frage - beim KG funktioniert das ja nicht - eine neu dazugekommene Krankheit verlängert ja das KG nicht!Ich frag mich aber ob Du Anspruch auf KG haben könntest wenn nun eine andere Erkrankung hinzutritt (Depression/PTBS) oder ob die KK sich damit herauswindet, dass das Verletztengeld wie Krankengeld zählt. Das würde ich versuchen zu prüfen.
Solche Sachen sind aber normal - aber z.B. Abfindungen werden in der Regel im Alg I nicht vom AfA angefasst.Wenn das Arbeitsamt dann feststellt, dass doch die BG bei Dir zahlen muss, dann wird Sie sich das ALG von denen zurückholen.
Das hast du jetzt soweit richtig erkannt, du stellst dich mit deinem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dieses Restleistungs-Vermögen (für den aktuellen Arbeitsmarkt) hat aber der Amtsarzt der AfA festzustellen, da sind deine Vorstellungen vom weiteren Werdegang nicht so ganz richtig.Ich hab kaum kapiert, dass beides gleichzeitig gehen kann. (werde am 30.8. ausgesteuert)
Wenn man wegen der Erkrankung seinen alten Job nicht machen kann ist man aber durchaus arbeitssuchend für einen leidensgerechen Job (bis man berentet wird oder wiederhergestellt ist).
Man darf nur nicht sagen, dass man gar nimmer arbeiten kann.
NÖNÖ, den Rahmen prüft nicht gerade die DRV, "irgendwie schon" aber eben wegen EM-Rente und NICHT wegen Zahlungsanspruch auf ALGI, die werden bei der AfA (mindestens) ein GA nach "Aktenlage" machen, sofern du entsprechende Unterschriften leistest und/oder Befunde /Berichte an den ärztlichen Dienst übermittelst.Ich werde also sagen, dass ich als Genesungsoption noch eine weitere OP und eine professionelle Traumatherapie habe.
Ebenso werd ich angeben, dass die DRV den Rahmen in dem ich noch arbeiten kann, gerade prüft
(in der Hoffnung, dass mir das Arbeitsamt dann das zusätzliche Amtsarztgedöhns erspart und mit mir still den Bescheid abwartet).
Was der DRV-GA dazu meint kann dir erst mal egal sein, solange es noch gar keine DRV-GA gibt, sehe ich die Position bei der AfA deutlich einfacher als danach, dann schreiben die nämlich nur noch ab und haben keine eigene Meinung mehr zu deinem Gesundheitszustand...da bist du dann ganz schnell Vollzeit Einsatzfähig und wirst "vermittelt", jedenfalls wenn du den Zugriff auf die entsprechenden GA zuläßt.Selbst äussere ich mich nicht dazu ob ich noch irgendwas arbeiten kann, denn das obliegt dem DRV-Gutachter (ich sag dass ich das nicht beurteilen kann als Laie). Meine Meinung ist ansonsten ja auch nicht relevant in diesem perfiden System.
RICHTIG, du solltest dich aber auch nicht dazu hinreissen lassen, ALLE deine Hoffnungen auf (für dich) "gute DRV-GA" zu setzen, die sollen dir ja eigentlich die EM-Rente bewilligen und dann zahlt die AfA sowieso (SOFORT) NICHT mehr.Wenn ich mich hinreissen lasse anzugeben, dass ich glaube gar nicht mehr irgendwas arbeiten zu können, dann freut sich das Arbeitsamt und lehnt das ALG natürlich ab.
Das ist korrekt, die "Vorleister" holen sich ihre Zahlungen (soweit möglich) immer bei der DRV /BG oder wem auch immer zurück, bei mir wird auch die AfA und das JobCenter noch was zurückbekommen "für die liebevolle Betreuung", während meiner Wartezeit (eher Kampfzeit) auf die EM-Rente.Wichtig ist, dass man versichert ist und irgendeine Leistung erhält. Wenn das Arbeitsamt dann feststellt, dass doch die BG bei Dir zahlen muss, dann wird Sie sich das ALG von denen zurückholen. Solche Schiebereien zwischen Arbeitsamt, DRV, Krankenkassen werden intern geregelt und sind gang und gäbe. Damit wirst Du nix zu tun haben.
Ich denke mal das wird vor Allem daran scheitern, dass aktuell KEIN Versicherungspflichtverhältnis besteht aus dem sich ein Anspruch auf Krankengeld ergeben könnte, auch eine andere Diagnose wird da nicht helfen, man ist einfach nur beim AG (mit Einkommen!!!) ODER bei der AfA (bei "normalem" ALGI-Bezug) auf Krankengeld von der GKV versichert...Ich frag mich aber ob Du Anspruch auf KG haben könntest wenn nun eine andere Erkrankung hinzutritt (Depression/PTBS) oder ob die KK sich damit herauswindet, dass das Verletztengeld wie Krankengeld zählt. Das würde ich versuchen zu prüfen.
Eine andere Erkrankung dann attstieren zu lassen ist dann ja mit nem guten Arzt kein Problem.
Genau das stimmt NICHT, wenn der Amtsarzt meint, dass nichts mehr geht, dann greift der § 145 SGB III, der Verweis auf ALG 2 ist überhaupt nicht zulässig, solange ein Anspruch auf ALGI gegeben ist...beitragsbasierte Leistungen sind immer vorrangig in Anspruch zu nehmen...und wenn dann dieser arzt meint du kannst garnichts mehr dann greift wohl nicht mehr ALG 1 §145 sondern gleich ALG 2
VG tomNixe hat geschrieben:Huhu Ihrs,
ohweiohwei...........
in meinen armen kranken Kopp geht gar nicht so viel rein............ich kapier grad die Hälfte.
so geht es mir auch![]()
Tom:
ich bin AU nach ner verkorksten OP (zusätzlich zu körperl. Einschränkungen kam noch ne PTBS dazu), Arbeitsplatz besteht noch,..........das KG läuft jetzt zum 30.8. aus - die KK schreibt ich soll zum Arbeitsamt. Mit BG hab ich nix zu tun.
Ich habe keine Schwerbeschädigung - habe da noch keine Notwendigkeit gesehen und habe für noch mehr Stress keine Energie.
da ich nicht weiß was du hast kann ich dir nichts raten.....aber einen antrag zu hause ausfüllen den du dir aus dem internet rausholen kannst wirst du wohl schaffen kannst dir ja zeit dafür nehmen und dann ab per post....der rest kommt von allein....solltest du doch machen können.....oder
In eine Reha wurde ich gezwungen - kam verschlechtert heraus und im Bericht stand: unter 3h, keine weitere Maßnahme sinnvoll momentan. Danach kam ein DRV-Gutachtentermin - automatisch - ohne dass ich irgendwas beantragt hatte.
ich denke mal das du in der reha was beantragt hast in einem rentengespräch ....wer war den der kostenträger dieser reha???? vielleicht hat dieser das organisiert...denn unter 3 stunden wäre ja ansprücke auf EM rente......denke ich
Auf den Bescheid warte ich nun und hoffe dass er bald kommt.
seit wann wartest du denn schon????
Die Beratung beim VdK sagte:
ich soll zum AA und da einfach alles angeben was die von mir wollen - auch Befunde.
VDK habe ich keine erfahrung....habe ich noch nie kennengelernt......aber ich denke das hat doppeloma schon vorher sehr gut erklärt......
Angesprochen aufs Dispositionsrecht sagte der VdK Mensch gestern - ich hab eh keinerlei Einfluss auf den Zeitpunkt eines Renteneintritts??
Dispositionsrecht ????was meinst du damit????
.......keiner hat einfluss wann die rente genehmigt wird.....und ich denke der renteneintritt wird dann im gutachten festgelegt??? kein plan
Ich bin schlicht verwirrt.
ich auch.......versuche mal bitte ein paar absätze einzubauen....das lässt sich dann einfacher lesen und verstehen.....danke
:-(
*koppkratz*
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