und ja mich wurderts auch nichts mehr langsam
Sohnemann wird "begeistert" sein
dat hab ich noch gefunden
1.2.4
Einkommen aus „Ferienjobs“
(1) Einnahmen von Schülerinnen und Schülern aus in den Schulfe-rien ausgeübten Erwerbstätigkeiten sind nach § 1 Abs. 4 Alg II-V besonders privilegiert. Damit soll die Motivation hilfebedürftiger Schülerinnen und Schüler gefördert werden, sich Wünsche durch eigene Arbeitsleistung zu erfüllen.
(2) Privilegiert sind nur Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen (vgl. Rz. 24a.6 bis 24a.9). Ausgeschlossen sind jedoch solche Schülerinnen und Schü-ler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten (vgl. Rz. 24a.10).
Schülerinnen und Schüler (11.19)(3) Die Einnahmen sind privilegiert, wenn sie aus einer Beschäfti-gung in den Schulferien resultieren. Nicht entscheidend in diesem Zusammenhang ist, ob die Einnahmen während der Schulferien zugeflossen sind oder nicht.
(4) Schulferien bezeichnen die Zeit zwischen zwei Schulabschnit-ten. Die Privilegierung erstreckt sich demnach nicht auf Erwerbstä-tigkeiten in den dem letzten Schuljahr folgenden Schulferien. Schul-ferien liegen auch vor, wenn nach Abschluss einer allgemeinbilden-den Schule eine berufsbildende Schule besucht wird.
Schulferien (11.19a)
(5) Die Beschäftigung ist nur bis zu einer Dauer von vier Wochen je Kalenderjahr privilegiert. Mitgezählt werden nur solche Ferienbe-schäftigungen, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ausgeübt worden sind. Nicht mitgezählt werden Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich unter dem Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich (§ 11 Abs. 2 Satz 2) liegt („Taschengeldjob“).
Vierwochengrenze (11.19b)
(6) Die Prüfung, ob die in den Schulferien ausgeübten Erwerbstätig-keiten die Vierwochengrenze überschreiten, erfolgt in chronologi-scher Reihenfolge.
ähm ja was ist nu eine berufsbildende Schule?
Sohnemann geht doch nach den Ferien in die Ausbildung
das heisst dann doch Berufsschule, ist das dann nicht eine berufsbildende Schule?
oh mann dat ist doch alles ne wortklauberei
ah moment...Sohnemann hat morgen nen Termin beim JC bei einer zuständigen Stelle für "solche" ;-) Jugendlichen und dort klärt sich ob es eine Ausbildung über die Grone (also gefördert ) wird oder auch nicht.
Das hiesse wenn er über die Grone die Ausbildung macht wäre es eine berufsbildende Schule und sonst nicht??????
DAS kann er auf jeden Fall morgen gleich mal vor Ort erfragen

Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.