Aussteuerung - wie läuft das ab?
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Aussteuerung - wie läuft das ab?
Meine Aussteuerung wird wohl bald passieren.
Wie läuft das dann ab?
Ich beantrage ALGI - und sonst?
Muss ich dann oder schon vorher EM-Rente oder eine berufliche Reha beantragen? Wovon hängt das ab? Bin noch ziemlich jung, aber leider schon lange krank.
Und die AfA will mir ja sicher nur ALG zahlen, wenn ich arbeitsfähig und vermittelbar bin - was ich ja eben nicht bin.
Die Kämpfe mit der KK kenne ich ja nun, aber was mit der AfA nun auf mich zukommt, da weiß ich irgendwie gar nichts drüber.
Kann wer helfen?
Wie läuft das dann ab?
Ich beantrage ALGI - und sonst?
Muss ich dann oder schon vorher EM-Rente oder eine berufliche Reha beantragen? Wovon hängt das ab? Bin noch ziemlich jung, aber leider schon lange krank.
Und die AfA will mir ja sicher nur ALG zahlen, wenn ich arbeitsfähig und vermittelbar bin - was ich ja eben nicht bin.
Die Kämpfe mit der KK kenne ich ja nun, aber was mit der AfA nun auf mich zukommt, da weiß ich irgendwie gar nichts drüber.
Kann wer helfen?
- Doppeloma
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Hallo Steffi,
zur Aussteuerung gibt es hier schon sehr viele Berichte, ich verlinke dir mal eine allgemeine Übersicht, bitte beachte auch den Beitrag darunter zum ärztlichen Dienst.
viewtopic.php?f=3&t=1751
Sobald du den schriftlichen Bescheid dazu bekommen hast (von der KK) bist du verpflichtet, dich damit bei der AfA zu melden, auch wenn du noch weiterhin krank bist, darum ja dieser "Sonder-§", allerdings MUSS man sich dort IMMER mit dem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt (theoretisch /subjektiv) "zur Verfügung stellen", dieses Rest-Leistungs-Vermögen stellt dann dort der Amtsarzt fest.
Mehr dazu, wenn du dir die schon vorhandenen Infos dazu etwas durchgelesen hast, bitte gehe auch mal über die Suchfunktion, es gibt dazu wirklich schon SEHR viele Beiträge.
Natürlich darfst du trotzdem deine ganz eigenen Fragen dazu stellen, aber Manches wirst du dann schon wissen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

zur Aussteuerung gibt es hier schon sehr viele Berichte, ich verlinke dir mal eine allgemeine Übersicht, bitte beachte auch den Beitrag darunter zum ärztlichen Dienst.
viewtopic.php?f=3&t=1751
Leider wird es auch bei der AfA nicht wirklich einfacher werden, die versuchen auch inzwischen massiv die Ausgesteuerten abzuwimmeln, lt. § 145 SGB III (NEU seit April 2012 /ALT § 125 SGB III) hast du aber einen Rechtsanspruch auf ALGI, wenn dein Anspruch auf Krankengeld abgelaufen ist.Die Kämpfe mit der KK kenne ich ja nun, aber was mit der AfA nun auf mich zukommt, da weiß ich irgendwie gar nichts drüber.
Sobald du den schriftlichen Bescheid dazu bekommen hast (von der KK) bist du verpflichtet, dich damit bei der AfA zu melden, auch wenn du noch weiterhin krank bist, darum ja dieser "Sonder-§", allerdings MUSS man sich dort IMMER mit dem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt (theoretisch /subjektiv) "zur Verfügung stellen", dieses Rest-Leistungs-Vermögen stellt dann dort der Amtsarzt fest.
Mehr dazu, wenn du dir die schon vorhandenen Infos dazu etwas durchgelesen hast, bitte gehe auch mal über die Suchfunktion, es gibt dazu wirklich schon SEHR viele Beiträge.
Natürlich darfst du trotzdem deine ganz eigenen Fragen dazu stellen, aber Manches wirst du dann schon wissen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Hallo,
da das Thema bei mir jetzt leider aktuell wird, nochmal ein paar Nachfragen:
Ich kann den ALG1-Antrag von der Afa zum Ausfüllen mit nach Hause nehmen? Werden mir dort mündlich fragen gestellt, die ich beantworten muss? Muss ich meinen Arbeitgeber über den Antrag informieren?
da das Thema bei mir jetzt leider aktuell wird, nochmal ein paar Nachfragen:
Ich kann den ALG1-Antrag von der Afa zum Ausfüllen mit nach Hause nehmen? Werden mir dort mündlich fragen gestellt, die ich beantworten muss? Muss ich meinen Arbeitgeber über den Antrag informieren?
- Esuse
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Hallo,
Du kannst alles mit nach Hause nehmen und ich würde erstmal keine Fragen beantworten. Bei Aussteuerung wirst Du vermutlich den Gesundheitsfragebogen bekommen, der ist freiwillig - das wird Dir vermutlich aber keiner sagen. Und bitte keine Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben.
Für Deinen AG bist Du einfach weiter krank.
Du kannst alles mit nach Hause nehmen und ich würde erstmal keine Fragen beantworten. Bei Aussteuerung wirst Du vermutlich den Gesundheitsfragebogen bekommen, der ist freiwillig - das wird Dir vermutlich aber keiner sagen. Und bitte keine Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben.
Für Deinen AG bist Du einfach weiter krank.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Hallo steffi,
Wie @Esuse schon geschrieben hat, solltest du mit der Beantwortung von Fragen sehr vorsichtig sein, besonders wenn man dich über deine Krankheiten "aushorchen will", das geht alles nur einen Arzt was an und man wird (zumindest sollte man) dich dann auch zum Amtsarzt schicken, wegen der Aussteuerung.
Dein AG erfährt auf jeden Fall was davon, denn der MUSS dann eine Verdienst-Bescheinigung für die AfA ausfüllen, sonst können die ja dein ALGI nicht berechnen, es ist den AG aber normalerweise bekannt, dass man nach Ende des Krankengeldes sein ALGI in Anspruch nehmen kann...das läßt dein Arbeitsverhältnis nur RUHEN, beendet wird es dadurch NICHT.
Darum brauchst du auch weiterhin eine AU-Bescheinigung vom Arzt, der AG kann jederzeit verlangen, dass du nachweisen musst immer noch krankgeschrieben zu sein, bei der AfA gibst du diese AU-Bescheinigung nach der Erstinformation (bei der Antragstellung!!!) über deine weitere AU allerdings NICHT mehr ab.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Den Antrag kannst du selbstverständlich zu Hause ausfüllen, dazu solltest du hier auch noch mal in den Info-Bereich gehen und dir die "Ausfüll-Anleitung" zu Hilfe nehmen.Ich kann den ALG1-Antrag von der Afa zum Ausfüllen mit nach Hause nehmen? Werden mir dort mündlich fragen gestellt, die ich beantworten muss? Muss ich meinen Arbeitgeber über den Antrag informieren?
Wie @Esuse schon geschrieben hat, solltest du mit der Beantwortung von Fragen sehr vorsichtig sein, besonders wenn man dich über deine Krankheiten "aushorchen will", das geht alles nur einen Arzt was an und man wird (zumindest sollte man) dich dann auch zum Amtsarzt schicken, wegen der Aussteuerung.
Dein AG erfährt auf jeden Fall was davon, denn der MUSS dann eine Verdienst-Bescheinigung für die AfA ausfüllen, sonst können die ja dein ALGI nicht berechnen, es ist den AG aber normalerweise bekannt, dass man nach Ende des Krankengeldes sein ALGI in Anspruch nehmen kann...das läßt dein Arbeitsverhältnis nur RUHEN, beendet wird es dadurch NICHT.
Darum brauchst du auch weiterhin eine AU-Bescheinigung vom Arzt, der AG kann jederzeit verlangen, dass du nachweisen musst immer noch krankgeschrieben zu sein, bei der AfA gibst du diese AU-Bescheinigung nach der Erstinformation (bei der Antragstellung!!!) über deine weitere AU allerdings NICHT mehr ab.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Hallo,
...und die lieben SB von der Afa wollen möglichst gerne alle gesundheitlichen Informationen sammeln, um dann ggf. die sozialmedizinische Einschätzung vornehmen zu können..ohne Einschaltung des ärztl. Dienstes....mir ist es so ergangen, dass der SB schrieb: ohne die Einreichung des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen kann ICH, Ihre gesundheitliche Belastbarkeit (oder so ähnlich drückte er sich aus) nicht beurteilen..
Lass dir das mal durch den Kopf gehen bzw. langsam auf der Zunge zergehen....der SB kann die sozialmedizinische Begutachtung dann nicht durchführen? ja, das ist ja auch richtig so...seit wann können SB medizinische Daten auswerten?
Mir ist es dann noch weit schlimmer ergangen...ich habe mich natürlich geweigert, die Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben..man drohte mir dann mehrere Monate damit, die Leistung einzustellen....
als ich dann ziemlich mürbe geworden bin, habe ich denen einen Gesundheitsfragebogen und mehrere Gutachten ausgehändigt...aber das reichte denen nicht...die haben es zwar nicht so wirklich deutlich gesagt, aber sie wollten das Gutachten der DRV haben..aufgrund dieses Gutachtens hat die DRV die Rente abgelehnt...da ich aber noch im Klageverfahren gegen die DRV bin..grundlage war eben dieses gutachten, konnte dieses Gutachten m.E. nicht zur Beurteilung des Restleistungsvermögens hinzugezogen werden...
der SB meinte ganz zu Beginn mal zu mir, er würde sowieso davon ausgehen, dass ich arbeitsfähig und erwerbsfähig wäre..er !! der SB!! schließe sich gänzlich dem Gutachten der DRV an...!!
dem Gutachten, gegen das ich Klage..bzw. gegen den Bescheid aus diesem Gutachten..
mir war klar, dass die nur dieses eine Gutachten haben wollten..um es dann abzuschreiben.ob nun SB oder ärztl. Dienst...
ich blieb also standhaft und habe immer wieder darauf hingewiesen, dass sie ja genug Unterlagen vorliegen hätten..wozu sie noch eine Schweigepflcithentbindung bräuchten..
naja, es reichte ihnen nicht und in einer wirklich schlimmen Aktion stellte man dann das ALG I ein.....wegen Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten...
aber Schweigepflcihtentbindungen gehören nicht zu den Mitwirkungsfpflichten..
da die burschen das aber auch wissen, manipulierten sie kurzerhand die Akten für das Soz8ialgericht und teilten dem Richter mit, dass ich angeblich Mitte Aug. einen Termin zu einer ärztl.. Begutachtung gehabt hätte und dort nciht erschienen wäre...
das ist sowas von gelogen..
für Mitte August hatte ich eine Einladung zu meiner SB erhalten, da ich zu dem Zeitpunkt aber au war, hatte (zum Glück) ich die aU-Bescheinigung beim Anwalt abgegeben und der hat die an die Afa weitergeschickt...
jetzt habe ich eine Gegendarstellung für das Gericht geschrieben, mit Beweismitteln untermauert und nun mus sich abwarten, wer nun vor dem SG gewinnt..
du weiß ja, vor Gericht und auf See...alle in Gottes Hand...
was Recht gesprochen wird, heißt ja noch lange nicht, ob es gerecht ist.
Ich kann dich nur warnen, da was zu unterschreiben...zumindest nicht sofort und nicht direkt..nimm alles mit nach Hause zum prüfen und dann entscheidest du, was du denen gibst...
wenn du ein Gutachten vorliegen hast, mit dessen Ergebnis zu einverstanden bist, dann kannst du m.E. auch dieses Gutachten mit zur ärztl. Begutachtung nehmen..oder dann sogar Schweigepflcihtentbindugen unterschreiben...
aber niemals beim SB alles abgeben, sondern dem ärztl. Dienst zustellen..
LG
Vrori
...und die lieben SB von der Afa wollen möglichst gerne alle gesundheitlichen Informationen sammeln, um dann ggf. die sozialmedizinische Einschätzung vornehmen zu können..ohne Einschaltung des ärztl. Dienstes....mir ist es so ergangen, dass der SB schrieb: ohne die Einreichung des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen kann ICH, Ihre gesundheitliche Belastbarkeit (oder so ähnlich drückte er sich aus) nicht beurteilen..
Lass dir das mal durch den Kopf gehen bzw. langsam auf der Zunge zergehen....der SB kann die sozialmedizinische Begutachtung dann nicht durchführen? ja, das ist ja auch richtig so...seit wann können SB medizinische Daten auswerten?
Mir ist es dann noch weit schlimmer ergangen...ich habe mich natürlich geweigert, die Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben..man drohte mir dann mehrere Monate damit, die Leistung einzustellen....
als ich dann ziemlich mürbe geworden bin, habe ich denen einen Gesundheitsfragebogen und mehrere Gutachten ausgehändigt...aber das reichte denen nicht...die haben es zwar nicht so wirklich deutlich gesagt, aber sie wollten das Gutachten der DRV haben..aufgrund dieses Gutachtens hat die DRV die Rente abgelehnt...da ich aber noch im Klageverfahren gegen die DRV bin..grundlage war eben dieses gutachten, konnte dieses Gutachten m.E. nicht zur Beurteilung des Restleistungsvermögens hinzugezogen werden...
der SB meinte ganz zu Beginn mal zu mir, er würde sowieso davon ausgehen, dass ich arbeitsfähig und erwerbsfähig wäre..er !! der SB!! schließe sich gänzlich dem Gutachten der DRV an...!!
dem Gutachten, gegen das ich Klage..bzw. gegen den Bescheid aus diesem Gutachten..
mir war klar, dass die nur dieses eine Gutachten haben wollten..um es dann abzuschreiben.ob nun SB oder ärztl. Dienst...
ich blieb also standhaft und habe immer wieder darauf hingewiesen, dass sie ja genug Unterlagen vorliegen hätten..wozu sie noch eine Schweigepflcithentbindung bräuchten..
naja, es reichte ihnen nicht und in einer wirklich schlimmen Aktion stellte man dann das ALG I ein.....wegen Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten...
aber Schweigepflcihtentbindungen gehören nicht zu den Mitwirkungsfpflichten..
da die burschen das aber auch wissen, manipulierten sie kurzerhand die Akten für das Soz8ialgericht und teilten dem Richter mit, dass ich angeblich Mitte Aug. einen Termin zu einer ärztl.. Begutachtung gehabt hätte und dort nciht erschienen wäre...
das ist sowas von gelogen..
für Mitte August hatte ich eine Einladung zu meiner SB erhalten, da ich zu dem Zeitpunkt aber au war, hatte (zum Glück) ich die aU-Bescheinigung beim Anwalt abgegeben und der hat die an die Afa weitergeschickt...
jetzt habe ich eine Gegendarstellung für das Gericht geschrieben, mit Beweismitteln untermauert und nun mus sich abwarten, wer nun vor dem SG gewinnt..
du weiß ja, vor Gericht und auf See...alle in Gottes Hand...
was Recht gesprochen wird, heißt ja noch lange nicht, ob es gerecht ist.
Ich kann dich nur warnen, da was zu unterschreiben...zumindest nicht sofort und nicht direkt..nimm alles mit nach Hause zum prüfen und dann entscheidest du, was du denen gibst...
wenn du ein Gutachten vorliegen hast, mit dessen Ergebnis zu einverstanden bist, dann kannst du m.E. auch dieses Gutachten mit zur ärztl. Begutachtung nehmen..oder dann sogar Schweigepflcihtentbindugen unterschreiben...
aber niemals beim SB alles abgeben, sondern dem ärztl. Dienst zustellen..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Habe mir den von euch vorausgefüllten ALG1-Musterantrag nun mal angeguckt.
Bei 2d sollte danach ja ankreuzen AU bis auf weiteres. Nun sagte mir heute aber eine VDK-Beraterin, wenn sich bei der Afa als AU einstuft muss man innerhalb von 6 Wochen einen Rentenantrag stellen. Wenn ich sie richtig verstanden habe, solle man bei der Afa lieber angeben, man könne nur seiner derzeitigen Arbeit nicht nachgehen, aber sei nicht grundsätzlich AU.
Was stimmt? Oder stimmt beides und ich hab was falsch verstanden?
Bei 2d sollte danach ja ankreuzen AU bis auf weiteres. Nun sagte mir heute aber eine VDK-Beraterin, wenn sich bei der Afa als AU einstuft muss man innerhalb von 6 Wochen einen Rentenantrag stellen. Wenn ich sie richtig verstanden habe, solle man bei der Afa lieber angeben, man könne nur seiner derzeitigen Arbeit nicht nachgehen, aber sei nicht grundsätzlich AU.
Was stimmt? Oder stimmt beides und ich hab was falsch verstanden?
- Blacky
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Das ist der richtige Weg.solle man bei der Afa lieber angeben, man könne nur seiner derzeitigen Arbeit nicht nachgehen, aber sei nicht grundsätzlich AU.
Du darfst nur 6 Wochen krank geschrieben sein, dann fällst du wieder ins Krankengeld.
Da du aber ausgesteuert bist geht das nicht.
Also stellst du dich mit deinen Möglichkeiten zur Verfügung.
In der Regel schicken die dich dann erstmal zum Amtsarzt.
- dasblaulicht
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Hallo Steffi,
bei Frage 2d geht´s um folgendes:
Du bist ausgesteuert, weil Du länger als 78 Wochen au (arbeitsunfähig) bist. Das bist Du natürlich auch weiterhin. Da nicht absehbar ist, wann Du wieder gesund sein wirst, bist Du "bis auf weiteres" arbeitsunfähig (für Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit). Dies hat nichts mit Deiner generellen Erwerbsfähigkeit zu tun, die sich nach Deinem (Rest-) Leistungsvermögen richtet. Dieses Restleistungsvermögen wird im Rahmen des ALG I Antrags für Ausgesteuerte dann von einem Arzt der AfA festgestellt.
bei Frage 2d geht´s um folgendes:
Du bist ausgesteuert, weil Du länger als 78 Wochen au (arbeitsunfähig) bist. Das bist Du natürlich auch weiterhin. Da nicht absehbar ist, wann Du wieder gesund sein wirst, bist Du "bis auf weiteres" arbeitsunfähig (für Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit). Dies hat nichts mit Deiner generellen Erwerbsfähigkeit zu tun, die sich nach Deinem (Rest-) Leistungsvermögen richtet. Dieses Restleistungsvermögen wird im Rahmen des ALG I Antrags für Ausgesteuerte dann von einem Arzt der AfA festgestellt.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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viewtopic.php?f=21&t=3170
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Re: Aussteuerung - wie läuft das ab?
Aaah. Jetzt raff ichs. Dann stimmt ja doch beides, der Musterantrag und die VDK-Auskunft.dasblaulicht hat geschrieben:Du bist ausgesteuert, weil Du länger als 78 Wochen au (arbeitsunfähig) bist. Das bist Du natürlich auch weiterhin. Da nicht absehbar ist, wann Du wieder gesund sein wirst, bist Du "bis auf weiteres" arbeitsunfähig (für Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit). Dies hat nichts mit Deiner generellen Erwerbsfähigkeit zu tun, die sich nach Deinem (Rest-) Leistungsvermögen richtet.
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