Minijobber, die freiwillig den vollen Rentensatz von derzeit 4% (glaub ich) zahlen, haben auch einen Anspruch einer Rehabilitation - da ist mir bekannt.
Muss aber ein Minijobber die DRV extra darauf hinweisen, bei einer Reha-Antrag-Stellung oder reicht das Ankreuzen beim Antrag > BERUF: Angestellter?Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie 15% an die gesetzliche Rentenversicherung. Das ist, wie schon erwähnt, kein vollwertiger Beitrag, sondern nur ein Pauschale. Der volle Beitrag liegt gegenwärtig bei 19,9%. Es fehlen also 4,9%.
Bei Minijobs in privaten Haushalten, wo die Arbeitgeberpauschale nur 5% beträgt, fehlen deutlich mehr, nämlich 14,9%.
Wenn Sie als Beschäftigte auf die Befreiung von der Sozialversicherung verzichten und aufstocken, also die fehlenden 4,9% bzw. 14,9% aus Ihrer Geldbörse zahlen, haben Sie folgende Vorteile:
> Sie erhöhen die Wartezeit auf ein Verhältnis von 1:1.
> Die Aufstockung wirkt sich auf die Höhe der späteren Rente aus.
> Sie haben Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung wie Reha-Leistungen oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
> Als Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung einer Eigenversorgung im Alter (Riester-Rente).
Quelle: http://mittelhessen.verdi.de/themen_von_a_bis_z/minijob
Die DRV kann doch in Ihrem System dies doch erkennen, ohne das weitere Zutun - oder?
Kann darauf auch der Minijobber eine Befreiung der Zuzahlungen beantragen?
Ich hoffe auf Antworten - Danke und Grüße!