bis Mai 2009 habe ich immer einen MB für Ernährung für folgende Erkrankungen erhalten: Ulcus duodeni (Geschwür am Zwölffingerdarm) sowie Ulcus ventriculi (Magengeschwür), bis dann der Deutsche Verein die Richtlinien geändert hat.
Die Erkrankungen bestehen weiterhin und es wurden bereits mehrere Klagen eingereicht (je Bewilligungsgzeitraum).
Eine Vollkost ist nicht ausreichend - die Ernährung soll fettarm und eiweißreich sein, dies wurde schon mehrmals ärztlich bestätigt. Die Ernährung ist aus medizinischer Sicht notwendig.
Seit einem Jahr ist nun noch eine Lactoseintoleranz hinzugekommen.
Das Gericht hat noch kein Gutachten erstellen lassen und verweist auf den Deutschen Verein bzw. auf den medizinischen Dienst der ARGE, der eine Vollkost als ausreichend ansieht. Der med. Dienst hat mich noch nicht mal begutachtet, nur nach Aktenlage entschieden.
Ein unabhängiges Gutachten soll ggf. von mir alleine bezahlt werden und in dann soll in einem gesonderten Verfahren über die Kosten entschieden werden.
Na wie dieses Verfahren ausgehen würde, kann ich mir denken, davon ab ich habe das Geld natürlich auch nicht.
Habe nun erneut ein aktuelles Attest beim Gericht eingereicht, es entstanden Kosten in Höhe von 10,00 € dafür, kann ich die geltend machen ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Tipps für mich ?

Bedanke mich schon mal bei allen.
LG Pippi