Hallo,
arbeitest du auf 400 Euro Basis? Dann beantrage sofort bei deinem Arbeitgeber die Aufstockung der RV - Beiträge...d.h. der Arbeitgeber zahlt ja pauschla 12 % und die Diff. zum derzeitigen Beitrag (19,8 % ?) kannst du von deinen 400 Euro abziehen lassen und direkt auf dein RV-Konto überweisen lassen - wie jeder andere Arbeitnehmer ebenfalls....zusätzlich versuche einen Termin bei einem Rentenberater zu ergattern und schildere ihm erst einma die ganze Situation - der ist kostenlos und vielleicht hat er schon mal einen Rat für dich. Wenn dann gar nicht, ja dann kannst du dir immer noch einen Rechtsanwalt nehmen..
alles Gute, viel Erfolg..
LG
Vrori
arbeitslos ohne Leistungsbezug
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug
ok rentenberater hab ich schon mal auf´s band gesprochen dito Ra.warte auf rückruf.
gern würde ich arbeiten aber mit meinen "fehlzeiten"find ich noch nicht mal was als aushilfe (ohne rücksicht auf gesundheitliche einschränkungen)
meine überlegung war nur ggf.meldung als aushilfe mit der kleinst möglichen meldung (€)
wenn schon wie geschrieben 24.50€ (harz 4)ausreichend sind könnte man ja......
gern würde ich arbeiten aber mit meinen "fehlzeiten"find ich noch nicht mal was als aushilfe (ohne rücksicht auf gesundheitliche einschränkungen)
meine überlegung war nur ggf.meldung als aushilfe mit der kleinst möglichen meldung (€)
wenn schon wie geschrieben 24.50€ (harz 4)ausreichend sind könnte man ja......
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug
hallo kalle,
bezüglich Rentenproblematik, kuck mal hier r ein (aber vielleicht kennst du die Seite ja)
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum.html
Du kannst ohne Anmeldung Fragen stellen. Und dort am besten nur die Antworten vom Experten lesen.
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug
hallo
Doppeloma und Händchen!
Nach meinem Verständnis ist es also wichtig, dass wir nach ALG1 unbedingt weiter bei der AfA gemeldet bleiben.
meine Frage bei "Ihre Vorsorge" war:
ich bin 55 - mehr als 35 Jahre gearbeitet, und gehe davon aus, keine Arbeit mehr zu bekommen.
ALG 1 läuft aus. Ich bleibe bei der AfA gemeldet. Ist es nach zwei Jahren ohne Leistungsbezug dann - für die EM-Rente -egal, ob man noch arbeitslos gemeldet ist oder nicht?
Bringen die Zeiten ohne Leistungsbezug PFLICHTBEITRÄGE (!), die erforderlich für einen Anspruch auf EM-Rente sind?
Ich versteh das so: Die bringen ja nur ANRECHNUNGSZEITEN und die sind für einen Antrag auf EM-Rente völlig irrelevant.
hier mal die Antwort vom Experten:
In diesem Fall würde ich Ihnen raten, sich über den Leistungsbezug hinaus weiterhin arbeitslos zu melden. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind dann Anrechnungszeiten, wenn Sie unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließen. Der Bezug von Arbeitslosengeld dient hier als sogenannter Überbrückungstatbestand. Anrechnungszeiten verlängern den 5 Jahreszeitraum nach hinten. Damit sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
Dass ich nicht die Einzige bin, die nicht alle versteht tröstet mich. Die anderen Antworten von den "Laien" könnt ihr hier sehen:
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenfor ... 8&dekade=2
Doppeloma und Händchen!
Nach meinem Verständnis ist es also wichtig, dass wir nach ALG1 unbedingt weiter bei der AfA gemeldet bleiben.
meine Frage bei "Ihre Vorsorge" war:
ich bin 55 - mehr als 35 Jahre gearbeitet, und gehe davon aus, keine Arbeit mehr zu bekommen.
ALG 1 läuft aus. Ich bleibe bei der AfA gemeldet. Ist es nach zwei Jahren ohne Leistungsbezug dann - für die EM-Rente -egal, ob man noch arbeitslos gemeldet ist oder nicht?
Bringen die Zeiten ohne Leistungsbezug PFLICHTBEITRÄGE (!), die erforderlich für einen Anspruch auf EM-Rente sind?
Ich versteh das so: Die bringen ja nur ANRECHNUNGSZEITEN und die sind für einen Antrag auf EM-Rente völlig irrelevant.
hier mal die Antwort vom Experten:
In diesem Fall würde ich Ihnen raten, sich über den Leistungsbezug hinaus weiterhin arbeitslos zu melden. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind dann Anrechnungszeiten, wenn Sie unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließen. Der Bezug von Arbeitslosengeld dient hier als sogenannter Überbrückungstatbestand. Anrechnungszeiten verlängern den 5 Jahreszeitraum nach hinten. Damit sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
Dass ich nicht die Einzige bin, die nicht alle versteht tröstet mich. Die anderen Antworten von den "Laien" könnt ihr hier sehen:
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug
hab gerade antwort von rentenberater erhalten
es ist so wie es "stadtpflanze"im vorherigen bericht gepostet hat.
also weiterhin ununterbrochen arbeis-los/suchend gemeldet bleiben .
jetzt iss mir aber ein dings vom dings gefallen !!!
dann hoff ich das heut mal wieder ohne alp´s schlafen kann.
es ist so wie es "stadtpflanze"im vorherigen bericht gepostet hat.
also weiterhin ununterbrochen arbeis-los/suchend gemeldet bleiben .
jetzt iss mir aber ein dings vom dings gefallen !!!
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