ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
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ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Meine Aussteuerung steht bevor. Wenn ich es richtig sehe, würde ich dann wohl ALG I und EU-Rente beantragen müssen?
Da ich ja zu krank zum Arbeiten bin und entsprechend auch nicht vermittelt werden kann, ist es irgendwie möglich, diese Zeit legal im Ausland zu verbringen? Oder bekommt man ALG 1 nur, wenn man sich in Deutschland aufhält (was ich fast befürchte)?
Geht es vielleicht, wenn der Arzt bescheinigt, dass ein längerer Auslandsaufenthalt aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist?
Da ich ja zu krank zum Arbeiten bin und entsprechend auch nicht vermittelt werden kann, ist es irgendwie möglich, diese Zeit legal im Ausland zu verbringen? Oder bekommt man ALG 1 nur, wenn man sich in Deutschland aufhält (was ich fast befürchte)?
Geht es vielleicht, wenn der Arzt bescheinigt, dass ein längerer Auslandsaufenthalt aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist?
- Fatbob
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Hallo
Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger die im EU-Ausland auf Jobsuche gehen, haben die Möglichkeit trotzdem weiterhin Leistungen in voller Höhe von der Arbeitsagentur zu beziehen. Das ALG I würde in dem Fall weiter auf ein Konto in Deutschland überwiesen, jedoch nur für drei Monat bzw. in Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie ihre Abreise frühzeitig ankündigen und die Fortzahlung der Leistungen beantragen,da die Arbeitsagenturen generell eine Wartefrist von vier Wochen einfordern, in der den Betroffenen evtl. Noch ein Job im Inland vermittelt werden kann. In besonderen Fällen, wie z. B. die Abreise mit dem Lebenspartner, können jedoch auch Ausnahmen bei der Wartefrist genehmigt werden.
Für eine Anmeldung bei den entsprechenden Arbeitsämtern im Ausland stellt die Arbeitsagentur das Dokument PD U2 zur Verfügung, mit dem sich die Betroffenen sofort nach Ankunft bei dem jeweiligen ausländischen Amt melden sollten. Sie haben hierfür eine Frist von sechs Tagen einzuhalten oder verlieren einen Teil ihrer Ansprüche, da das Ende des Leistungszeitraum feststeht, Gelder bei Überschreitung der Frist jedoch erst ab dem Tag des Eingangs der PD U2 Unterlagen beim ausländischen Arbeitsamt ausgezahlt werden. Wer erst am siebten Tage die Unterlagen beim ausländischen Arbeitsamt einreicht, verliert demnach sämtliche Ansprüche für die ersten sechs Tage. Zudem haben sich die Betroffenen an das jeweilige Verfahren mit Jobangeboten, Beratungsgesprächen etc. der Arbeitsämter vor Ort zu halten, da ihnen sonst auch die Leistungsbezüge der deutschen Arbeitsagentur gestrichen bzw. gekürzt werden können.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ung-EU.pdf
Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger die im EU-Ausland auf Jobsuche gehen, haben die Möglichkeit trotzdem weiterhin Leistungen in voller Höhe von der Arbeitsagentur zu beziehen. Das ALG I würde in dem Fall weiter auf ein Konto in Deutschland überwiesen, jedoch nur für drei Monat bzw. in Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie ihre Abreise frühzeitig ankündigen und die Fortzahlung der Leistungen beantragen,da die Arbeitsagenturen generell eine Wartefrist von vier Wochen einfordern, in der den Betroffenen evtl. Noch ein Job im Inland vermittelt werden kann. In besonderen Fällen, wie z. B. die Abreise mit dem Lebenspartner, können jedoch auch Ausnahmen bei der Wartefrist genehmigt werden.
Für eine Anmeldung bei den entsprechenden Arbeitsämtern im Ausland stellt die Arbeitsagentur das Dokument PD U2 zur Verfügung, mit dem sich die Betroffenen sofort nach Ankunft bei dem jeweiligen ausländischen Amt melden sollten. Sie haben hierfür eine Frist von sechs Tagen einzuhalten oder verlieren einen Teil ihrer Ansprüche, da das Ende des Leistungszeitraum feststeht, Gelder bei Überschreitung der Frist jedoch erst ab dem Tag des Eingangs der PD U2 Unterlagen beim ausländischen Arbeitsamt ausgezahlt werden. Wer erst am siebten Tage die Unterlagen beim ausländischen Arbeitsamt einreicht, verliert demnach sämtliche Ansprüche für die ersten sechs Tage. Zudem haben sich die Betroffenen an das jeweilige Verfahren mit Jobangeboten, Beratungsgesprächen etc. der Arbeitsämter vor Ort zu halten, da ihnen sonst auch die Leistungsbezüge der deutschen Arbeitsagentur gestrichen bzw. gekürzt werden können.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ung-EU.pdf
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- Doppeloma
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Hallo Steffi,
WAS es genau bei dir sein kann /wird, hängt auch ein wenig von deinem Alter und deiner gesamten Vorgeschichte ab...
Den Rahmen dieser "Verfügbarkeit /Restleistungsfähigkeit" stellt dann der Amtsarzt der AfA fest und entsprechend wird dann auch die Aufforderung zur Antragstellung an die DRV ausfallen.
Was @Fatbob schreibt ist sicher auf die "normale" Arbeitslosigkeit" anwendbar, aber eher NICHT auf ALG nach der Aussteuerung, denn du gehst ja dann NICHT zum Zwecke der Arbeits-Suche ins Ausland.
Außerdem MUSST du auch für die "Mitwirkung" (GA z.B.) im Bezug auf einen (EM-Renten-) Antrag an die DRV in Deutschland erreichbar sein, solche Termine zu gutachterlichen Untersuchungen werden oft auch SEHR kurzfristig angesetzt, das dürfte schwierig werden, wenn du im Ausland bist.
Es wäre aber dann auch nicht angebracht, einen solchen Termin wegen Auslands-Aufenthalt verschieben oder absagen zu wollen, dann kannst du eine EM-Rente DIREKT schon VERGESSEN...
Hier war mal jemand (nach JAHREN zu Hause !!!) im Urlaub während seiner EM-Zeitrente, ausgerechnet kurz nach der Rückkehr (aus Afrika) mußte sie zum GA, wegen der Verlängerung ihrer EM-Rente...
... da sie den Strapazen einer solchen Reise offenbar gut gewachsen war und SEHR erholt und braungebrannt beim GA erschien (zumindest hatte ER diesen Eindruck dann in sein GA geschrieben !!!), bekam sie kurz darauf den Bescheid, dass sie JETZT wieder VOLLZEIT arbeiten KÖNNE und die Rente daher NICHT verlängert wird.
Das KANN man jetzt einordnen wie man will, ICH kann auch verstehen, dass sowas mal SEHR erholsam und entspannend sein kann, wenn man viele Jahre (auch und gerade wegen Krankheit) NICHT in der Lage war, mal richtig URLAUB zu machen...
Ich denke NICHT, dass es eine gute Idee ist...davon sollte man bei der AfA besser gar nicht erst anfangen, die wollen bei den Ausgesteuerten OHNEHIN am liebsten GAR NICHT mehr zahlen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Kann man nicht wirklich was zu sagen, ob du EM-Rente oder eventuell auch eine berufliche Reha beantragen sollst / MUSST, irgendwas muss man allerdings bei der DRV beantragen ODER bereits einen entsprechenden Antrag laufen haben.Meine Aussteuerung steht bevor. Wenn ich es richtig sehe, würde ich dann wohl ALG I und EU-Rente beantragen müssen?
WAS es genau bei dir sein kann /wird, hängt auch ein wenig von deinem Alter und deiner gesamten Vorgeschichte ab...
Für die AfA BIST du aber NICHT komplett zu krank zum Arbeiten, wenn du DAS betonst bekommst du GAR KEIN ALGI, weil du für den Arbeitsmarkt NICHT "verfügbar" bist und DAS ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf ALGI, AUCH nach einer Aussteuerung.Da ich ja zu krank zum Arbeiten bin und entsprechend auch nicht vermittelt werden kann, ist es irgendwie möglich, diese Zeit legal im Ausland zu verbringen? Oder bekommt man ALG 1 nur, wenn man sich in Deutschland aufhält (was ich fast befürchte)?
Den Rahmen dieser "Verfügbarkeit /Restleistungsfähigkeit" stellt dann der Amtsarzt der AfA fest und entsprechend wird dann auch die Aufforderung zur Antragstellung an die DRV ausfallen.
Was @Fatbob schreibt ist sicher auf die "normale" Arbeitslosigkeit" anwendbar, aber eher NICHT auf ALG nach der Aussteuerung, denn du gehst ja dann NICHT zum Zwecke der Arbeits-Suche ins Ausland.
Da habe ich echte Zweifel dran, denn die AfA zahlt dir KEIN "Ersatz-Krankengeld", denen ist es ziemlich egal, was deiner Gesundheit förderlich wäre und was nicht.Geht es vielleicht, wenn der Arzt bescheinigt, dass ein längerer Auslandsaufenthalt aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist?
Außerdem MUSST du auch für die "Mitwirkung" (GA z.B.) im Bezug auf einen (EM-Renten-) Antrag an die DRV in Deutschland erreichbar sein, solche Termine zu gutachterlichen Untersuchungen werden oft auch SEHR kurzfristig angesetzt, das dürfte schwierig werden, wenn du im Ausland bist.
Es wäre aber dann auch nicht angebracht, einen solchen Termin wegen Auslands-Aufenthalt verschieben oder absagen zu wollen, dann kannst du eine EM-Rente DIREKT schon VERGESSEN...
Hier war mal jemand (nach JAHREN zu Hause !!!) im Urlaub während seiner EM-Zeitrente, ausgerechnet kurz nach der Rückkehr (aus Afrika) mußte sie zum GA, wegen der Verlängerung ihrer EM-Rente...
... da sie den Strapazen einer solchen Reise offenbar gut gewachsen war und SEHR erholt und braungebrannt beim GA erschien (zumindest hatte ER diesen Eindruck dann in sein GA geschrieben !!!), bekam sie kurz darauf den Bescheid, dass sie JETZT wieder VOLLZEIT arbeiten KÖNNE und die Rente daher NICHT verlängert wird.
Das KANN man jetzt einordnen wie man will, ICH kann auch verstehen, dass sowas mal SEHR erholsam und entspannend sein kann, wenn man viele Jahre (auch und gerade wegen Krankheit) NICHT in der Lage war, mal richtig URLAUB zu machen...
Ich denke NICHT, dass es eine gute Idee ist...davon sollte man bei der AfA besser gar nicht erst anfangen, die wollen bei den Ausgesteuerten OHNEHIN am liebsten GAR NICHT mehr zahlen...
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Eigendlich wollte ich Steffi eine Brücke bauen,
da sie wohl sehr gerne ins Ausland will, wie man an ihren vorriegen fragen sieht.
Allerdings ist auch wichtigt zu wissen ob es ein EU Land ist.
Dachte eh das die einzigste möglichkeit in §117 besteht, alles andere, naja.
lg
da sie wohl sehr gerne ins Ausland will, wie man an ihren vorriegen fragen sieht.
Allerdings ist auch wichtigt zu wissen ob es ein EU Land ist.
Dachte eh das die einzigste möglichkeit in §117 besteht, alles andere, naja.
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Hallo Fatbob,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/117.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Da ist so Einiges zur "Förderung von Behinderten" aufgenommen worden , ich fürchte, diese Änderungen sind AUCH mit ein Grund, warum die bei der AfA im Moment ALLE wieder GAR NICHTS WISSEN (WOLLEN ???) ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Ach Mensch, ich weiß ja, dass du es gut gemeint hast, aber die Realität sieht nun mal anders aus...nach der Aussteuerung IST man eben KEIN "normaler Arbeitsloser", andererseits interessiert es die AfA nicht wirklich, ob man meint arbeiten zu KÖNNEN oder nicht, solange man GELD von denen haben will.Eigendlich wollte ich Steffi eine Brücke bauen,
da sie wohl sehr gerne ins Ausland will, wie man an ihren vorriegen fragen sieht.
Allerdings ist auch wichtigt zu wissen ob es ein EU Land ist.
Schon mal geschaut, was im § 117 SGB III seit dem 01.04.2012 drin steht, das hat mit dem früheren Inhalt NICHTS mehr zu tun, das SGB III wurde (irgendwie klammheimlich ???) "umgestaltet/ergänzt" und man muss sich da erst wieder durchfinden, ICH AUCH, für die "Nahtlosigkeit" ist JETZT der § 145 SGB III zuständig, bin selber noch auf "Überraschungs-Tour".Dachte eh das die einzigste möglichkeit in §117 besteht, alles andere, naja.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/117.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Da ist so Einiges zur "Förderung von Behinderten" aufgenommen worden , ich fürchte, diese Änderungen sind AUCH mit ein Grund, warum die bei der AfA im Moment ALLE wieder GAR NICHTS WISSEN (WOLLEN ???) ...
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
D.h. Ich muss der Afa dann vorgaukeln, arbeitsfähig zu sein, auch wenn ichs nicht bin, weil die mich sonst verhungern lassen? Das wird ja alles immer absurder...
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Okay, da der ALG-1-Bezug im Ausland offenbar kaum geht, habe ich mir noch eine andere Möglichkeit überlegt: Wie ist es denn wenn ich mich nach der Aussteuerung einfach ein paar Monate vom ALG1-Bezug abmelde und dann auf eigene Faust ein paar Monate ins Ausland gehe? Könnte das gehen? Was ich in dieser Zeit mache, ist doch eigentlich meine Sache, oder?
Werde ich dann erstmal strafweise vom ALG gesperrt? Und ich verliere wahrscheinlich für diese Zeit auch meinen Krankenversicherungsschutz, oder?
Werde ich dann erstmal strafweise vom ALG gesperrt? Und ich verliere wahrscheinlich für diese Zeit auch meinen Krankenversicherungsschutz, oder?
- Fatbob
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Ja, da keiner in der zeit wo du kein Einkommen hast, und nun nirgends Leistung beziehst,
wirst du die Krankenversicherung selber zahlen müssen.
Da es nun seit jahren ein Pflicht dazu gibt zahlst du sie auch auf jeden Fall nachträglich, kann schön teuer werden.
So wie du schreibst bist du Chronisch Krank, voll unverantwortlich dann nur mit Notfall schutz der KK rumzulaufen.
Aber wie du schreibst kannst du ja einige Monate auf Geld (Einnahmen) verzichten.
Da du nirgends schriebst ob du noch einen Arbeitgeber hast, oder vorher schon Arbeitslos, kann ich dir nicht weiterhelfen, hast ja allgemein wenig geschrieben, ausser das du unbedingt ins Ausland willst.
lg
wirst du die Krankenversicherung selber zahlen müssen.
Da es nun seit jahren ein Pflicht dazu gibt zahlst du sie auch auf jeden Fall nachträglich, kann schön teuer werden.
So wie du schreibst bist du Chronisch Krank, voll unverantwortlich dann nur mit Notfall schutz der KK rumzulaufen.
Aber wie du schreibst kannst du ja einige Monate auf Geld (Einnahmen) verzichten.
Da du nirgends schriebst ob du noch einen Arbeitgeber hast, oder vorher schon Arbeitslos, kann ich dir nicht weiterhelfen, hast ja allgemein wenig geschrieben, ausser das du unbedingt ins Ausland willst.
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Danke für die Antwort, Fatbob.
Ja, bin chronisch krank, aber deshalb will ich ja auch gerade in ein Klima, in dem es mir besser geht und meine Genesungschancen aus meiner Sicht besser sind. Ist das wirklich so unverantwortlich?Fatbob hat geschrieben:So wie du schreibst bist du Chronisch Krank, voll unverantwortlich dann nur mit Notfall schutz der KK rumzulaufen.
Naja, ich müsste es mit Hängen und Würgen organisieren, damit es klappt.Fatbob hat geschrieben: Aber wie du schreibst kannst du ja einige Monate auf Geld (Einnahmen) verzichten.
Ja, habe noch einen Arbeitgeber. Ändert das was?Fatbob hat geschrieben: Da du nirgends schriebst ob du noch einen Arbeitgeber hast, oder vorher schon Arbeitslos.
- Fatbob
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Hast also noch ein Arbeitgeber.
Nun, wenn du ein paar Monate ins Ausland gehst ohne ihn nachzuweisen das du weiterhin
krank bist, wirste wohl ärger bekommen.
Du bist weiterhin in der Pflicht ihn regelmässig zu unterrichten, und ihn entweder über deine
AU, bzw ALG1 (§145) zu unterrichten.
Er findet das eh raus, (KK sendet ihn die Abmeldung, bzw wird Arbeitgeber anfragen warum keine Beiträge von ihn kommen) und wird dich kündigen. bestimmt Fristlos.
Also Sperre beim ALG1, evl. Abfindung kannste dir auch abschminken. Bei einer ALG1 meldung wird
auch dein letzter Arbeitgeber befragt, da du ja irgendwan ALG1 nicht weiter beantragen willst und
ein paar Monate ins Ausland gehst.
Damit kommste nicht durch.
Ne, ganz heisse Kiste was du da vor hast. nachträglich dann wieder ALG1 erhalten..wenn dann nur mit Sperrzeit
die zu 100% sicher da sie dann dein alten AG befragen, bzw wollen wissen wovon du die letzten Monate dann gelebt
hast.
Gibt nur eine Chance so wie ich sehe..
ALG1(§145) beantragen, schnell EU-Rente beantragen..mit glück bekommste 3 Jahre Voll-Rente, da kann man schon mal wenne jemand hast der deine Post täglich kontr. ne kleine Chance haben eine Zeit OA zu sein.
Ansonsten sei sicher das die Sozialversicherungssysteme sowas eingeplant haben und dir kräftig auf die Finger hauen.
lg
Nun, wenn du ein paar Monate ins Ausland gehst ohne ihn nachzuweisen das du weiterhin
krank bist, wirste wohl ärger bekommen.
Du bist weiterhin in der Pflicht ihn regelmässig zu unterrichten, und ihn entweder über deine
AU, bzw ALG1 (§145) zu unterrichten.
Er findet das eh raus, (KK sendet ihn die Abmeldung, bzw wird Arbeitgeber anfragen warum keine Beiträge von ihn kommen) und wird dich kündigen. bestimmt Fristlos.
Also Sperre beim ALG1, evl. Abfindung kannste dir auch abschminken. Bei einer ALG1 meldung wird
auch dein letzter Arbeitgeber befragt, da du ja irgendwan ALG1 nicht weiter beantragen willst und
ein paar Monate ins Ausland gehst.
Damit kommste nicht durch.
Ne, ganz heisse Kiste was du da vor hast. nachträglich dann wieder ALG1 erhalten..wenn dann nur mit Sperrzeit
die zu 100% sicher da sie dann dein alten AG befragen, bzw wollen wissen wovon du die letzten Monate dann gelebt
hast.
Gibt nur eine Chance so wie ich sehe..
ALG1(§145) beantragen, schnell EU-Rente beantragen..mit glück bekommste 3 Jahre Voll-Rente, da kann man schon mal wenne jemand hast der deine Post täglich kontr. ne kleine Chance haben eine Zeit OA zu sein.
Ansonsten sei sicher das die Sozialversicherungssysteme sowas eingeplant haben und dir kräftig auf die Finger hauen.
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