Hallo Babette,
Jetzt hab ich Post von der BAfA bekommen. Solange die ärztl.Untersuchung durch Gutachten nicht vorliegt kann mein Alg-antrag nicht bearbeitet werden.
Ist doch immer der selbe Quark, dieses Gutachten vom Amtsarzt hat mit deinem Leistungs-Anspruch überhaupt NIX zu tun, ab WANN war jetzt GENAU deine Aussteuerung ???
Bin somit nicht krankenversichert.Kann das denn sein ??
Haben die das SOOO AUCH in das Schreiben gestzt, die werden wirklich immer dreister, du bist zumindest für 4 Wochen aus der gestzlichen "Nachversicherungs-Pflicht der KK weiter versichert.
Das wurde genau für solche Fälle gemacht, im Übrigen steht dir die Bearbeitung deines Antrages ZU, unabhängig von irgendeinem Untersuchungs-Ergebnis.
Das kann ja noch ewig dauern bis das Ergebnis vorliegt ,wurde ja erst letzte Wo eingereicht.Befundbericht der Reha immer noch nicht bei DRV. Was soll ich nur machen??( Wenn ich nicht mitwirke muß die Leistung versagt bleiben. §66 SGB I )
Welche konkrete "Mitwirkung" wird denn von dir verlangt, WAS konkret WOLLEN die vo dir HABEN ???, es liegt doch gar nicht in deinem Einflußbereich, WANN ein GA bei der AfA fertig ist und WANN der rBerichst von der Reha...
Mal ganz davon abgesehen, dass der Reha-Bericht mit deinem Anspruch auf ALG nach der Aussteuerung AUCH NIX zu tun hat.
Kannst du mir dieses Schreiben bitte mal als Anhang per PN schicken (deine Adresse /Name und so abdecken, das brauche ich nicht!) ???
Das gibt eine Beschwerde nach Nürnberg (AfA-Zentrale!), ist nicht das erste Mal, langsam machen die bei der AfA auch was sie wollen und besonders gerne nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Bleib ruhig (auch wenn es schwer ist), du BIST versichert und hast Anspruch auf dein ALGI, ab Tag NACH der Aussteuerung bzw. ab Tag nach der Reha, ob die den Bericht bekommen (dürfen) das entscheidest NUR DU SELBER, da gibt es KEINE "Mitwirkungspflicht".
Liebe Grüße von der Doppeloma
