Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

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Miroslav
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Miroslav » So 9. Okt 2011, 17:25

Ich muss ehrlich gestehen, ich habe absolut KEINE Ahnung von Rentenberechnungen und Abschlagsbestimmungen - ich habe diese Amtskauderwelsch-Texte einfach noch nie verstehen können.

Was büße ich denn nun (ist das in Prozenten konkret ausdrückbar) von meiner Altersrente ein, weil ich so unverfroren war, wegen Krankheit und amtlich nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit eine EM-Rente durchgekämpft haben zu müssen?
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Doppeloma
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 9. Okt 2011, 20:07

Hallo Mirko, :smile:
Was büße ich denn nun (ist das in Prozenten konkret ausdrückbar) von meiner Altersrente ein, weil ich so unverfroren war, wegen Krankheit und amtlich nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit eine EM-Rente durchgekämpft haben zu müssen?
Ja, es ist in Prozenten ausdrückbar, denn bei einer EM-Rente wird dein eigentlich zustehender Rentenbetrag um GENAU 10,8 gekürzt.

Damit das nicht so direkt auffällt wird aber IMMER NUR der (voraussichtliche) Betrag für die (fertige) EM-Rente in den Informationen angegeben, das heißt da ist die "Hochrechnung" bis Alter 60 bereits enthalten und ebenso der Abzug der 10.8 %.

Gehst du in vorzeitige Altersrente (z.B. ab 63, DARFST aber eigentlich erst mit 65,5 Jahren) erfolgt pro Monat eher ein Abzug von 0,3 % von deinem Vollen Renten-Betrag, bei der Rente für Schwerbehinderte ist das auch "gekappt" auf höchstens 10,8 % Abzug.

Der Übergang in die spätere Altersrente ändert dann NIX mehr daran, die Rente ist dann zwar von der DRV (auch rechnerisch!) nochmals zu überprüfen, das heißt aber NICHT, dass es MEHR als Vorher sein wird, NUR WENIGER DARF es lt. Gesetz NICHT werden.

Ansonsten stimme ich dir zu, dass man bei der Berechnung der Renten als "Normalo" ohnehin NICHT durchblickt, darum habe ich es wohl auch (erst mal) als gegeben hingenommen, als der DRV-Rentenberater damals (auf meine Nachfrage) meinte, die "Ost-Renten" wären ja GAR nicht geringer, es würde NUR "anders" gerechnet und am Ende käme da sogar MEHR raus... :aha:

Weniger oder gleiche Renten-Punkte malgenommen mit weniger Renten-Faktor = MEHR Rente... :Gruebeln: JAJA, manchmal ist weniger MAL weniger eben MEHR... und mit Mathe hatte ich es sowieso noch nie... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Miroslav
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Miroslav » So 9. Okt 2011, 20:30

Ach Domi-Engel... :umarm: :Bussi: ,

manchmal ist es sogar ganz gut, vorher nichts oder nichts genaues zu wissen.
Tatsächlich erhalte ich knapp 600 € EMR mtl. (etwa 200 € mehr, als ich schlimmstenfalls erwartet hatte) und bin erst einmal sehr glücklich damit!
Die Schergen vom JC bin ich erst einmal los. Das allein ist schon die Glücksgefühle wert!

ES LEBE DIE FREIHEIT! NIEDER MIT DER VERBRECHERISCHEN H-4-ENTWÜRDIGUNG UND UNTERDRÜCKUNG!

Und ich werde alles dafür tun, dass dies auch so bleiben wird, pottegal, wieviel die mir dann von meiner sicherlich kaum höher ausfallenden Altersrente abzuziehen gedenken.

Zumal ich mir Möglichkeiten geschaffen habe - selbstverständlich einzig und allein im legalen Bereich :grinser: - hinzuzuverdienen.
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 10. Okt 2011, 06:09

600€ sind nicht besonders viel ...(aber besser als gar nix)

hast du dir mal überlegt zusätzlich "Grundsicherung "zu beantragen?

zu diesem Thema ist hier schon so einiges gepostet worden....

gib doch einfach mal Grundsicherung ins Suchfeld ein
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 10. Okt 2011, 17:00

Lieber K@lle, :smile:
hast du dir mal überlegt zusätzlich "Grundsicherung "zu beantragen?
bei einer zeitlich begrenzten EM-Rente gibt es (im Zusammenleben mit erwerbsfähigen Familienmitgliedern) KEINEN Anspruch nach dem SGB XII und das SGB II will Mirko ja jetzt gerade (GANZ SCHNELL) verlassen.

Mirko KANN mit Zeitrente KEINE Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen, das ist NUR für Dauer-Rentner (Altersrente oder Dauerhafte EM-Rente) vorgesehen, die sollten dann aber auch (besser) keinen (erwerbsfähigen) Anhang (Partner) mehr haben, sonst läuft das so wie beim Dopa und mir, nämlich GAR NICHT... :Ohnmacht:

Ansonsten gibt es über SGB XII NUR noch die SozialHILFE (HLU) und da darf man so gut wie NIX mehr besitzen, auch ein (Ehe)- Partner nicht, kommt also im Allgemeinen auch NUR für Alleinstehende (mit zu geringer Zeitrente oder ganz OHNE Renten-Anspruch von der DRV) in Frage.

Eine "Partnerunabhängige" Grundsicherung gibt es in D leider NICHT, weder im SGB II noch im SGB XII, das gibt es auch bei Minirenten NUR, wenn sonst nirgendwo was zu holen ist und insbesondere das Partner-Einkommen wird da IMMER VOLL berücksichtigt.

Ich soll ja auch erst mal mein altes Auto verkaufen, VORHER braucht der Dopa dort gar nicht erst den Antrag zu stellen...außerdem hat man (dort) unsere Sozial-Wohnung auch schon für ZU TEUER eingestuft, das müssten wir ALLES erst aufgeben, damit der Dopa " vielleicht" 20 -30 € Grundsicherung vom SGB XII -Amt bekommen würde... :Verwirrt: :Hilfe:

Nein DANKE, dafür hinterlassen wir nicht bei einem weiteren Amt unsere gesamten persönlichen Daten, da "wurschteln" wir uns lieber weiter SO durch, bis da unser Jobcenter mal den Gerichtsurteilen folgen MUSS, die es dazu schon gibt oder einem was EXTRA für uns gesprochen wird. :grinser:

Mirko würde "vom Regen in die Traufe" kommen, wenn er dort einen Antrag stellt, er gehört schon wegen der Zeitrente NICHT zum Kreis der Berechtigten nach dem SGB XII.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Miroslav » Mo 10. Okt 2011, 18:10

Ganz genau, Doma!

Für mich sind 600 € incl. KV mtl. ein Haufen Geld!


Da müssen nämlich Millionen Arbeitnehmer (und unter diesen sicher hunterttausende Ausgebrannte) hart für arbeiten, um das als Nettobetrag erst einmal erreicht zu haben!

Dafür muss z. B. ein Pflegehelfer dreischichtig und an Sonn- und Feiertagen hart und verantwortungsvoll etwa die Hälfte und oft genug noch etwas mehr seiner Monats-Arbeitszeit durchstehen!!!

Dafür musste ein ehrlich und hart malochender Arbeiter sich lange krummarbeiten, um das im Falle des Falles als Krankengeld erst einmal zu erreichen und später vielleicht dann noch als ALG zu bekommen. Immer dran denken: NETTO...wohlgemerkt.
DAS sollten wir niemals vergessen. :jaa:
:

Ich habe mir doch all das nicht zugemutet, um nun wieder irgendwo wieder unter eine staatlich-autoritäre Fuchtel zu kommen.
Je3der Tag ist ein glücklicher Tag, an dem ich keine AfA, kein JC und kein Soz oder sonswas in der Preuislage von innen sehen muss! :groehl:

Ich bin endlich, wenn auch erst einmal nur vorübergehend, wieder ein freier Mensch!
Das ist mir überhaupt das Wichtigste.
Nun ist es VOR ALLEN DINGEN an mir, daraus das Beste zu machen!

Einige scheinen (auch hier noch) ganz andere Maßstäbe zu haben.
Das erstaunt mich zwar immer mal wieder etwas...:jaa: ...aber nun gut, muss ja jeder selbst wissen, was er für Ansprüche an das Leben hat.
Ich bin aufgrund von Krankheit einfach seit langer Zeit nicht mehr dazu in der Lage - oder war es wahrscheinlich noch nie, in jenem Bereich, den die (wahrhaft) Irren (also die Machthaber) als "normalen" Bereich, den sogenannten 1. Arbeitsmarkt nämlich, bezeichnen, meinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Ich weiß, dass ich (deshalb) nicht reich werden kann. Das hatte ich sowieso noch nie vor. Ich wusste immer, dass ich nicht mithalten kann und will. Ich brauche nicht allzu viel, um glücklich sein zu können. Und genau so denken und fühlen auch meine Lieben!

Ich will vor allem - UND DAS IST DAS ALLERWICHTIGSTE - mündig und frei sein, so unabhängig von den Unterdrückern leben, wie nur irgend möglich.
BEWUSST leben und keinem Konsumirrsinn nachjagen, in keine Schuldenfalle gehen, welche mich ins kapitalistische Laufrad zwingt, um die Zinsen zu erschuften, keiner machtgesteuerten Medienverblödung nachhängen, sondern mir selbst ein Bild machen (z. B. hier an der Basis!).
Ich will mit dem, was uns hier als "normal" vorgegaukelt wird, mit dieser perversen, völlig durchgeknallten, auf dem Vulkan tanzenden Gesellschaft nämlich, ABSOLUT nichts zu tun haben. Auf mich hört eh keiner. Hab es oft genug versucht.

Nochmal:
600 € + Krankenversicherung + Eigeninitiative = für mich großes Glück, ausreichendes Einkommen, neue Lebensfreude, Genuss von Freiheit und die Chance auf eine WAHRHAFTE gesundheitliche Rehabilitation
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 11. Okt 2011, 06:31

bei einer zeitlich begrenzten EM-Rente gibt es (im Zusammenleben mit erwerbsfähigen Familienmitgliedern) KEINEN Anspruch nach dem SGB XII und das SGB II
ups....war mir so nicht klar....aber zum Glück haben wir ja für so-was unsre doppel-omi :amen: ;;na hab halt nur so "die Überschrift"(danach hätte jeder Anspruch der unter ca.850€ bekommt)gelesen...

da ich ja eh keinen Anspruch auf irgendwas habe überfliege ich solche Berichte nur, auch ist mir dieses §-Deutsch zu hoch... :Ohnmacht:

dachte (iss natürlich nicht wissen)da er H4 bekam ,dass es dann mit der Grundsicherung auch recht einfach wäre...

nu ja wieder was dazu gelernt :amen:

aber wie sieht es z.B.mit Wohngeld/Mietzuschuss aus?...hat er hier eine Chance?
Ansonsten gibt es über SGB XII NUR noch die SozialHILFE (HLU) und da darf man so gut wie NIX mehr besitzen,
auch hier kenn ich Leute die so was bekommen.....also da muss man ja so" die Hosen runter lassen"......

kann da sehr gut verstehen warum viele Leute darauf verzichten.....
Für mich sind 600 € incl. KV mtl. ein Haufen Geld!
nicht nur für dich....mir würde es auch reichen....bekam mal genau soviel allerdings musste ich noch meine KK
selbst (bzw.50%)zahlen...inzwischen wäre ich sogar mit weniger zufrieden.....Hauptsache überhaupt irgend was eigenes..... :traurig:
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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 11. Okt 2011, 10:41

Hallo,

Danke Doma für die ausführliche Erklärung...und schon gleich wieder ging mir die Hutschnur hoch....bei den Einkünften über JC und Kameraden wird sehrwohl darauf geachtet, dass niemand da ist, der einen unterhalten könnte...dann gilt plötzlich das Prinzip: Bedarfsgemeinschaft, Ehe, Elternhaus usw...

bei der Beitragszahlung hingegen (auch bei den steuern) wird das alles plötzlich hinfällig und da steht dann jeder für sich allein da und von seinem Gehalt werden dann fröhlich alle Beiträge, wie selbstverständlich, abgezogen...da ist die Frage, ob jemand anders bereits Beiträge oder Steuern zahlt, völlig irrelevant...

versteh einer die Gedankengänge unserer Gesetzgebung....ich oft äh meistens, nicht mehr..

LG
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Kürzung der Erwerbsminderungsrente...urteil

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 11. Okt 2011, 17:11

Lieber K@lle, :koepfchen:

ist doch KEIN Problem, was glaubst du WIE OFT ich mir diesen §§-Dschungel schon "reingezogen habe", bis ich da so halbwegs glaubte zu "AHNEN" was die damit meinen... :Ohnmacht:

Leider bleibt mir /uns ja aktuell NIX Anderes übrig, als da zu versuchen "durchzusteigen", denn unser JC meint ja im Bezug auf Dopas Ansprüche GANZ SICHER "außen vor" zu sein, was im Endeffekt dafür sorgt, dass unsere (gemeinsamen) Ansprüche (als Bedarfsgemeinschaft gemäß SGB II UND Grundgesetz!!!)) seit seiner Renten-Bewilligung NICHT mehr gedeckt sind. :Verwirrt: :Hilfe:

Im SGB II zieht man MIR seine "zusätzlichen" Einkommen (Urlaubsabgeltung) dafür aber noch zusätzlich über Monate ab, DA zählt er dann doch wieder mit als Teil meiner Bedarfsgemeinschaft, im SGB XII lag er aber alleine DAMIT, schon ÜBER den Schon-Vermögens-Beträgen = KEIN Anspruch ans SGB XII = bitte "überschüssiges Vermögen" für den (EIGENEN also DOPAS !!!) Lebensunterhalt verbrauchen... :Verwirrt: :Hilfe:

Wir sollen also (eigentlich) DIE SELBE Geldsumme 2 Mal ausgeben KÖNNEN, lt. SGB II der Dopa FÜR MICH (Anrechnung als Einkommen auf MEINE Leistung durch das JC) und im SGB XII der Dopa FÜR SICH SELBST (um SEIN Defizit zwischen EM-Rente und Regelbedarf + KDU) aufzufüllen... :confused: ... DAS KANN NICHT funktionieren, darum gibt es dazu auch schon mehrere Gerichtsurteile, WIE in diesem Sonderfall (gemischte Bedarfsgemeinschaft) zu verfahren ist.

ALLE diese Urteile verlangen eine Deckung des GESAMT-Bedarfes der Bedarfsgemeinschaft nach den Richtlinien (Schon-Vermögen /Einkommensanrechnung) des SGB II sofern EINER Leistungsberechtigt (also noch als erwerbsfähig gilt, so wie ICH) nach dem SGB II IST..."die Gesetze (des SGB II) sind in diesen Fällen verfassungsgemäß anzuwenden, um eine permanente Unterdeckung des GESAMT-Bedarfes der Bedarfsgemeinschaft zu vermeiden !!! "..., eben weil die unterschiedlichen Verfahrensweisen (SGB II /SGB XII) innerhalb einer Partnerschaft NICHT umsetzbar sind.

Eigentlich KLAR und DEUTLICH, bis HOCH ZUM BSG, aber wohl NICHT deutlich genug für unser Jobcenter... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

In unseren Bescheiden wird er zwar namentlich als Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft IMMER "geführt", in den Bescheiden hat er aber ansonsten KEINEN EIGENEN Bedarf ( 0,00 €) und auch (eigentlich) KEIN Einkommen (0,00 €), denn seine Rente steht da auch NIE drin, vermutlich damit die Unterdeckung nicht so schnell aufffällt :Gruebeln: , WOZU soll ich dann eigentlich in JEDEM Antrag Angaben dazu machen und Nachweise dafür beifügen... :Wut: :schimpfen:

Um nochmal auf Mirko zurückzukommen
aber wie sieht es z.B.mit Wohngeld/Mietzuschuss aus?...hat er hier eine Chance?
Kann er auf jeden Fall bei der Wohngeldstelle prüfen lassen, auch dort zählt das Gesamteinkommen aller (gemeldeten) Bewohner der Wohnung im Vergleich zur Höhe der Gesamt-Miete /Belastungen durch Wohneigentum.

Die sind jedenfalls deutlich humaner in ihren Bedingungen /Anforderungen an Unterlagen, es gibt KEINEN Zwang zum Umzug wenn die Wohnung (vermeintlich) zu groß /zu teuer wäre.
Da wird einfach von der zulässigen Miethöhe gemäß Personenzahl /örtlicher Richtlinien ausgegangen und es gibt eben dann eventuell etwas weniger Wohngeld.

Meine Sozial-Wohnung war (auch dort) schon immer etwas "drüber", als Beispiel 550 € Gesamtmiete werden gezahlt und bei der Wohngeldstelle (vor ORT) ist aber (für 2 Personen) die Höchstmiete bei 500 € festgelegt.
Dann bekommt man eben das Wohngeld als Zuschuß, was im Vergleich zum Einkommen der Bewohner bei einer Miete von 500 € möglich wäre.

Wohngeld ist und bleibt für mich die einzige Sozial-Leistung, die ich bei Bedarf immer wieder baentragen würde, dort wurden wir bisher auch immer sehr freundlich behandelt und umfassend über unsere Ansprüche informiert.
Leider dauert die Bearbeitung dann oft 2 - 3 Monate, bei den Folgeanträgen KANN man das aber durch rechtzeitige Antragstellung ganz gut steuern. :ic_up:

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