Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Hallo,
ich habe gleich nach den Gutachterterminen ein Gedächtnisprotokoll erstellt und vervollständige das auch immer wieder, wenn mir was einfällt, was ich noch vergessen habe.
Wer weiß schon ob ich das nicht mal brauche.
Wenn ich zur Darmspiegelung muss, werde ich auch gleich den Magen spiegeln lassen, denn ich habe ständig Probleme damit.
Mal sehen was mein Gastroenterologe dazu sagt, das ich noch mehr Medikamente einnehmen soll, damit ich wieder arbeiten gehen kann (Wortlaut der Gutachter).
Am Montag gehe ich zum HA und werde dem mal berichten, was bei den Gutachtern so abgegangen ist.
MfG
ich habe gleich nach den Gutachterterminen ein Gedächtnisprotokoll erstellt und vervollständige das auch immer wieder, wenn mir was einfällt, was ich noch vergessen habe.
Wer weiß schon ob ich das nicht mal brauche.
Wenn ich zur Darmspiegelung muss, werde ich auch gleich den Magen spiegeln lassen, denn ich habe ständig Probleme damit.
Mal sehen was mein Gastroenterologe dazu sagt, das ich noch mehr Medikamente einnehmen soll, damit ich wieder arbeiten gehen kann (Wortlaut der Gutachter).
Am Montag gehe ich zum HA und werde dem mal berichten, was bei den Gutachtern so abgegangen ist.
MfG
- Doppeloma
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Hallo Rudi,
JO, oder er "merkt dann GAR NIX mehr", weil er das Zeug auf Grund von anderen Vorerkrankungen eigentlich überhaupt NICHT nehmen dürfte
Als wir in der Weise diese Feststellungen des GA bemängelten, kam von ihm die Erwiederung "Millionen Deutsche nehmen Medikamente und gehen trotzdem arbeiten ", JEPP, da fällt einem doch NIX mehr zu ein, oder
Hatte ich falsch gelesen mit beiden GA an einem Tag, aber was solls, BESSER wird es ja davon auch nicht und die existenziellen Fragen, die lassen uns schon seit 2006 NICHT mehr los
Bis dahin haben wir BEIDE noch gehofft, bis zur Altersrente an unseren Arbeitsplätzen durchzuhalten, waren soweit finanziell zufrieden und kamen aus, mit dem Einkommen.
Da begann es mit meinem Dopa ab Herbst 2006 immer schlimmer zu werden, die erste Bandscheiben-OP hatte er ja schon 1992, die 2. 1999, Infarkt zwischendurch 1996, war also schon jahrelang im "Training" MIT diversen Tabletten (Vollzeit / 12-Stunden-Schichten!) zu arbeiten, aber dann ging mit seinem Rücken und den Dauerschmerzen GAR NICHTS MEHR.
Parallel musste ich dann Anfang 2007 mit einer neuen Herzklappe "versorgt" werden (hatte schon seit gut 15 Jahren einen bekannten Klappenfehler) und seit dem ging es finanziell NUR noch bergab, denn seit der OP bin ich auch nicht mehr richtig auf die Beine gekommen und konnte meine Arbeit im CallCenter (auch Schichtdienst und sehr stressig) nicht wieder dauerhaft aufnehmen.
So kamen wir über die Jahre von Krankengeld über ALGI bis zu H4 runter und das ALLES mit festen Arbeitsverhältnissen im "Gepäck", mein Arbeitsvertrag besteht noch IMMER, Dopa seiner ist nun (im Februar) durch die Dauer-EM-Rente regulär (lt. Arbeitsvertrag) aufgelöst worden.
Leider ist seine EM-Rente nicht hoch genug (dank 10 Jahren Arbeit im Niedriglohnbereich /Wachschutz), so, dass wir weiterhin von H4 abhängig sind, bis die DRV auch bei mir mal ein Einsehen zeigt
In meiner vorhandenen Tätigkeit (als Telefonistin!) DARF / SOLL ich übrigens lt. GA-Aussagen der DRV NICHT mehr arbeiten, ICH soll mir WAS ANDERES SUCHEN... mit 58 und tausend Einschränkungen..., ach JA, für diese Vermittlung ist die AfA zuständig...
Von der AfA habe ICH allerdings seit über 2 Jahren ein GA, dass ich aus gesundheitlichen Gründen überhaupt NICHT mehr vermittelbar bin..., das habe ich bei der Antragstellung auf die EM-Rente mit bei der DRV eingereicht...
Das ist so mal der Kurzüberblick über den Stand bei uns, du bist also auch mit den existenziellen Nöten, keineswegs ALLEINE
Liebe Grüße von "ganz unten" von der Doppeloma
findet der Facharzt bestimmt richtig Klasse, so ähnlich hat sich der GA vom Gericht beim Dopa auch geäußert, er nimmt einfach NUR zuwenig von den Opiaten (die wären ja in seinem Blut kaum nachweisbar gewesen ), bei entsprechend höherer Dosierung könne er auch "schmerzfrei" Vollzeit arbeiten...Mal sehen was mein Gastroenterologe dazu sagt, das ich noch mehr Medikamente einnehmen soll, damit ich wieder arbeiten gehen kann (Wortlaut der Gutachter).
Am Montag gehe ich zum HA und werde dem mal berichten, was bei den Gutachtern so abgegangen ist.
JO, oder er "merkt dann GAR NIX mehr", weil er das Zeug auf Grund von anderen Vorerkrankungen eigentlich überhaupt NICHT nehmen dürfte
Als wir in der Weise diese Feststellungen des GA bemängelten, kam von ihm die Erwiederung "Millionen Deutsche nehmen Medikamente und gehen trotzdem arbeiten ", JEPP, da fällt einem doch NIX mehr zu ein, oder
Hatte ich falsch gelesen mit beiden GA an einem Tag, aber was solls, BESSER wird es ja davon auch nicht und die existenziellen Fragen, die lassen uns schon seit 2006 NICHT mehr los
Bis dahin haben wir BEIDE noch gehofft, bis zur Altersrente an unseren Arbeitsplätzen durchzuhalten, waren soweit finanziell zufrieden und kamen aus, mit dem Einkommen.
Da begann es mit meinem Dopa ab Herbst 2006 immer schlimmer zu werden, die erste Bandscheiben-OP hatte er ja schon 1992, die 2. 1999, Infarkt zwischendurch 1996, war also schon jahrelang im "Training" MIT diversen Tabletten (Vollzeit / 12-Stunden-Schichten!) zu arbeiten, aber dann ging mit seinem Rücken und den Dauerschmerzen GAR NICHTS MEHR.
Parallel musste ich dann Anfang 2007 mit einer neuen Herzklappe "versorgt" werden (hatte schon seit gut 15 Jahren einen bekannten Klappenfehler) und seit dem ging es finanziell NUR noch bergab, denn seit der OP bin ich auch nicht mehr richtig auf die Beine gekommen und konnte meine Arbeit im CallCenter (auch Schichtdienst und sehr stressig) nicht wieder dauerhaft aufnehmen.
So kamen wir über die Jahre von Krankengeld über ALGI bis zu H4 runter und das ALLES mit festen Arbeitsverhältnissen im "Gepäck", mein Arbeitsvertrag besteht noch IMMER, Dopa seiner ist nun (im Februar) durch die Dauer-EM-Rente regulär (lt. Arbeitsvertrag) aufgelöst worden.
Leider ist seine EM-Rente nicht hoch genug (dank 10 Jahren Arbeit im Niedriglohnbereich /Wachschutz), so, dass wir weiterhin von H4 abhängig sind, bis die DRV auch bei mir mal ein Einsehen zeigt
In meiner vorhandenen Tätigkeit (als Telefonistin!) DARF / SOLL ich übrigens lt. GA-Aussagen der DRV NICHT mehr arbeiten, ICH soll mir WAS ANDERES SUCHEN... mit 58 und tausend Einschränkungen..., ach JA, für diese Vermittlung ist die AfA zuständig...
Von der AfA habe ICH allerdings seit über 2 Jahren ein GA, dass ich aus gesundheitlichen Gründen überhaupt NICHT mehr vermittelbar bin..., das habe ich bei der Antragstellung auf die EM-Rente mit bei der DRV eingereicht...
Das ist so mal der Kurzüberblick über den Stand bei uns, du bist also auch mit den existenziellen Nöten, keineswegs ALLEINE
Liebe Grüße von "ganz unten" von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- mutschekuh
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
doma und rudi...
fühlt euch ganz lieb gedrückt von mir...
mehr kann ich leider nicht für euch tun...
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LG Mutsche
Erwartung ist der Ursprung jeder Enttäuschung!
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Eigentlich ist der Arbeitsmarkt bei euch schon verschlossen.
So auch bei mir.
In diese Richtung gehen wir jetzt auch, leider ist bei dieser Richterin kein Erfolg abzusehen.
Es gibt aber bereits ein Urteil vom SG Detmold wo genau aus diesem Grund die Rente bewilligt wurde.
Darauf hoffe ich einfach.
Ansonsten gehe ich bis zum BSG.
Wenn ich nicht vorher schon woanders weile....
So auch bei mir.
In diese Richtung gehen wir jetzt auch, leider ist bei dieser Richterin kein Erfolg abzusehen.
Es gibt aber bereits ein Urteil vom SG Detmold wo genau aus diesem Grund die Rente bewilligt wurde.
Darauf hoffe ich einfach.
Ansonsten gehe ich bis zum BSG.
Wenn ich nicht vorher schon woanders weile....
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Es ist doch nur ein hin und her geschiebe, weil keiner zahlen will.
Das ist ganz traurig!
MfG
@ Doppeloma
mein Mann hat auch von Geburt an einen Herzklappenfehler und ist nicht ganz belastbar.
Ich hoffe, das der noch eine Weile arbeiten gehen kann.
danke für Eure Antworten.
Es ist doch nur ein hin und her geschiebe, weil keiner zahlen will.
Das ist ganz traurig!
MfG
@ Doppeloma
mein Mann hat auch von Geburt an einen Herzklappenfehler und ist nicht ganz belastbar.
Ich hoffe, das der noch eine Weile arbeiten gehen kann.
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
blacky...@ all...
wie ziehen das durch bis zum schluss...die sollen sehen das sie sich mit den falschen leuten angelegt haben...
soweit kommt es noch, das wir kuschen vor so einer korrupten mischpoke...
ab jetzt heisst es...pobacken zamme kneifen, brust raus, bauch rein...die lernen uns noch kennen
wie ziehen das durch bis zum schluss...die sollen sehen das sie sich mit den falschen leuten angelegt haben...
soweit kommt es noch, das wir kuschen vor so einer korrupten mischpoke...
ab jetzt heisst es...pobacken zamme kneifen, brust raus, bauch rein...die lernen uns noch kennen
LG Mutsche
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Hallo,
gestern war ich bei der AfA, das Gutachten des Amtsarztes lag vor und wurde mir eröffnet u. (Teil B) wurde mir in Kopie ausgehändigt.
Es besteht ein vollschichtiges Leistungsvermögen mit qualitativen Einschränkungen.
Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden.
Da so viele Einschränkungen angegeben wurden, gibt es aber eigentlich nichts was ich noch tun könnte, laut SB.
Das widerspricht sich total.
Ich muss mich jetzt 1x im Monat bewerben, auf was ist unklar.
Teil A des Gutachtens (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst, kann ich das anfordern?
MfG
gestern war ich bei der AfA, das Gutachten des Amtsarztes lag vor und wurde mir eröffnet u. (Teil B) wurde mir in Kopie ausgehändigt.
Es besteht ein vollschichtiges Leistungsvermögen mit qualitativen Einschränkungen.
Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden.
Da so viele Einschränkungen angegeben wurden, gibt es aber eigentlich nichts was ich noch tun könnte, laut SB.
Das widerspricht sich total.
Ich muss mich jetzt 1x im Monat bewerben, auf was ist unklar.
Teil A des Gutachtens (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst, kann ich das anfordern?
MfG
- Blacky
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Ja, das steht dir zu.
Wenn nicht mal die SB weiß auf was du dich bewerben sollst würde ich erstmal darauf bestehen
das dir gesagt wird auf was du dich bewerben sollst.
So ist das doch unmöglich.
Wenn nicht mal die SB weiß auf was du dich bewerben sollst würde ich erstmal darauf bestehen
das dir gesagt wird auf was du dich bewerben sollst.
So ist das doch unmöglich.
- Antonia
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
na klar kannst Du das : schau mal hier, was unsere Omi dazu geschrieben hat -> Gutachten Teil Arudi62 hat geschrieben: Teil A des Gutachtens (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst, kann ich das anfordern?
Siehe auch meinen Beitrag vom April: www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f ... l+a#p19819
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Re: Begutachtung durch die DRV u. Neuvorstellung
Hallo Antonia,
danke für den Link und Deine Antwort.
Teil A des Gutachtens (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst, steht auf dem Gutachten, das werde ich dann noch anfordern.
@ Blacky
ich soll mich als Pförtner bewerben (selbst da wird es schwierig, da das meist an Wachdienste vergeben wird laut SB) o. auf Minijobs die meinem Leistungsprofil entsprechen.
Super, gell
Christine
danke für den Link und Deine Antwort.
Teil B des Gutachtens wurde mir in Kopie ausgehändigt, da stehen unter Vermittlungs- und beratungsrelevante Gesundheitsstörungen meine ganzen Erkrankungen drin.Doppeloma hat geschrieben: DIE MÜSSEN das KOMPLETT (in Kopie) für DICH "rausrücken", der SB DARF NUR den Teil B bekommen, weil da (normalerweise) KEINE konkreten Krankheiten und Diagnosen drinstehen dürfen, sondern NUR deine Leistungseinschätzung für die Vermittlung
Teil A des Gutachtens (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst, steht auf dem Gutachten, das werde ich dann noch anfordern.
@ Blacky
ich soll mich als Pförtner bewerben (selbst da wird es schwierig, da das meist an Wachdienste vergeben wird laut SB) o. auf Minijobs die meinem Leistungsprofil entsprechen.
Super, gell
Christine
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