Lieber Miko,
Mein Nachbar hat vom Amt gesagt bekommen, dass er zur 16 wöchigen Anti Alkohol Kur gehen muss, ansonsten bekomme er kein Geld mehr.
Er tat wie befohlen...
Sorry, vom Amt "gesagt bekommen" wenn ich das schon lese
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, was die SAGEN hat erst mal gar keine Wirkung und eine (eventuell wirksame
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) Therapie leitet, wenn überhaupt ein behandelnder Arzt ein und NICHT das JobCenter, klar hindert den Amtsarzt (vom JC) niemand, was in der Richtung (als Empfehlung!) in sein GA zu schreiben.
Das darf dann aber NUR in Teil A stehen, denn Diagnosen (auch Alkoholkrankheit !) gehen den SB NIX an und WIE will der den Nachbarn dann zu einer Therapie zwingen, bezahlt der dem das dann auch
Eine erzwungene Therapie ist dazu auch wenig hilfreich, wer sich nicht helfen lassen WILL, dem ist auch (erst mal) NICHT zu helfen, schon gar nicht "MIT GEWALT", von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, wo dann aber ein Richter diese "Zwangsbehandlung" anordnen MUSS
Ist das ganz sicher, dass er das hätte NICHT machen müssen?
Wenn dein Nachbar sich "freiwillig" mit seinem SB über solche Sachen unterhält und der ihm solche "Gesundheitsmaßnahmen" dann in eine EGV schreibt, die von deinem Nachbarn (unabhängig von der Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit) auch noch unterschrieben werden, ist zumindest (theoretisch) eine Sanktion wegen Verstoß gegen die Pflichten aus der EGV möglich
Das wird (leider) viel zu oft von den JC auch OHNE Rechtsgrundlage durchgezogen, die "Steilvorlage" dafür gibt man dem SB allerdings in diesem Falle selber, durch ZUVIEL Offenheit die Krankheiten betreffend (!!!) und diese Unterschrift, denn solche Sachen haben eigentlich in einer EGV GAR NICHTS zu suchen.
Eine aktive Alkoholkrankheit IST natürlich ein massives "Vermittlungs-Hemmnis" und JEDER H4- Empfänger ist nun mal verpflichtet bestehende Vermittlungshemmnisse abzubauen (dazu gehören aus Sicht der JC auch hohe Schulden oder fehlende Unterbringung für Kinder, ja auch Versorgung von Pflegefällen usw.), damit er arbeiten gehen KANN, da ist VIELES möglich und wird "versucht", was rechtlich SOOO gar nicht zulässig ist.
Womit sollen die auch sonst DROHEN, außer mit Leistungsentzug / Leistungskürzung
Mit dieser Drohung bekommen die SB ja oft genug schon die Unterschrift auf die entsprechend (vor)formulierte EGV, OBWOHL das eine GLATTE LÜGE ist, denn es KANN gar NICHT (mehr) sanktioniert werden, weil man diese Unterschrift verweigert ( § 15 /§ 31 SGB II) und für den Leistungsanspruch an sich (Prüfung der Bedürftigkeit/ Antragsbearbeitung /Leistungsbescheid) ist eine EGV GAR nicht relevant
Hat UNS aber auch KEINER gesagt, wir bekamen schon bei der Abholung des Antrages so einen "Wisch" untergejubelt, mit den Worten "unterschreiben Sie das mal, das ist so üblich"
ICH habe bis heute NICHT unterschrieben
Wie das nun bei deinem Nachbarn wirklich alles gelaufen ist, zustande kam, werden wir wohl nie erfahren, dass jemand der da wieder "voll drauf" ist, auch oft ne Menge Müll erzählt, möglicherweise nicht mal bewußt, ist SOOO ungewöhnlich aber auch nicht, DAS liegt (leider) in der Natur der Sache Alkoholkrankheit
Liebe Grüße von der Doppeloma
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