Hallo Anke,
Ich habe von einem Verein, der sich mit diesen Themen beschäftigt, eine Email erhalten und dort steht nun wieder, dass die ARGE alles machen wird, damit ich eine Grundsicherung beim Sozialamt beantrage!
DU bekommst KEIN Geld vom Sozialamt weil du (von der Gesundheit her!!!) erwerbsfähig bist, dass die JobCenter da gerne den "Verschiebebahnhof" aufmachen möchten, kann ich nicht bestreiten, ES IST ABER FALSCH
Es geht um die AKTUELLE Situation und DU hast AKTUELL Anspruch auf Leistungen des SGB II (Harzt 4), dein Mann gehört automatisch zu deiner Bedarfsgemeinschaft, GENAU SO wie du es auch RICHTIG verstanden hast !!!
- wie läuft die Begegnung mit dem Amtsarzt ab? Ist es schwer in das Sozialgeld geschickt zu werden? Machen die Amtsärzte große Probleme?
Wie das läuft wenn der Amtsarzt nach Hause kommt KANN ich dir leider auch nicht erklären, ich weiss NUR, dass es in solchen Fällen auch mal gemacht wird.
Um Geld zu sparen beschränkt man sich allerdings inzwischen häufiger auf GA nach "Aktenlage", das würde bedeuten, dass DU für deinen Mann z.B. einen Gesundheitsfragebogen (vom Amt) ausfüllst, Klinikberichte kopierst und eine Schweigepflichtentbindung (die MUSS er aber selber unterschreiben) für den behandelnden Arzt
DIREKT an den Med. Dienst weiterleitet, bitte streng DARAUF achten, dass solche Sachen nicht in SB-Händen landen!!!
Dann entscheidet der Amtsarzt (möglicherweise nach Rücksprache mit dem Arzt von deinem Mann) aus diesen Unterlagen und verzichtet womöglich auf den Hausbesuch, KANN dir aber KEINER garantieren, denn dein Männe ist nun mal auch noch SEHR jung, da schauen die dann auch gerne mal "gründlicher" hin
Die Ärzte an sich, sind NICHT unbedingt die Schlechtesten, dazu gibt es natürlich auch so viele Meinungen, wie es Amtsärzte und unterschiedliche persönliche Erfahrungen gibt, das kann keiner voraussagen.
- wenn mein Mann als erwerbsunfähig eingestuft wird, muss er in Zukunft noch einmal zum Amtsarzt?
Der Amtsarzt KANN und DARF deinen Mann nicht für dauerhaft erwerbsunfähig erklären, das DARF NUR die DRV (!!!), es wird daher IMMER nur eine gewisse Zeit gültig sein, was er feststellt und wird dann erneut geprüft, den Zeitrahmen (mindestens oder länger als 6 Monate) legt er im GA fest und danach KANN jederzeit erneut geprüft werden!
Auch hier KANN man KEINE konkreten Angaben machen, weil das bei den JC sehr unterschiedlich gehandhabt wird, ICH selber wurde z.B. vom JC noch GAR NICHT zum Amtsarzt geschickt, das GA der AfA ist inzwischen über 2 Jahre alt, besagt aber auch EINDEUTIG, dass dauerhaft NIX MEHR GEHT!
Liegt aber sicher vor ALLEM DARAN, dass ich NICHT mehr ganz so "knusprig" bin, wie dein Mann, bei ihm wird man das dauerhaft sicher noch nicht akzeptieren wollen, bei MIR warten die AUCH NUR noch mit auf die Rente
GAR NICHT mehr zum Amtsarzt, DAS gibt es ansonsten NUR bei einer EM-Rente (bewilligt durch die DRV!) und DIE bekommt man in eurem Alter auch eher noch NICHT unbegrenzt, sondern WENN, dann NUR für einen festen Zeitraum (bis zu 3 Jahre)!!!
DANACH "AMTSARZT /GA, WAS auch immer", auf JEDEN Fall eine Überprüfung, ob der Kranke JETZT nicht DOCH arbeiten gehen KANN, so wird es auch beim Amt, in unbestimmten Abständen laufen
- Pflegestufe: wie ich bereits gesagt habe wurde mir gesagt, dass auch ohne Pflegestufe die Pflege von Angehörigen möglich ist, aber warum steht im Gesetz, dass eine Pflegestufe benötigt wird?
Mir ist das NICHT bekannt, dass bei H4 gesetzlich eine Pflegestufe vorgeschrieben ist
Schau mal hier in den § 10 SGB II /Zumutbarkeit von Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf
Also vom Grundsatz her, finde ich da KEINE Forderung nach eine bestimmten Pflegestufe
Klar KANN es passieren, dass du dich da "durchboxen" mußt, weil die vom Amt natürlich möchten, dass du NICHT NUR erwerbsfähig sondern möglichst auch erwerbstätig bist, aber du machst hier inzwischen den Eindruck, dass du dich zu wehren weißt
- wäre es nicht besser direkt bei meinem Mann anzukreuzen, dass er nicht 3h arbeiten kann?
NEIN, DAS kannst du später (im nächsten Antrag auf Weiterbewilligung) immer noch machen, wenn es DAFÜR inzwischen dann auch EINDEUTIGE Belege gibt (z.B. Pflegestufe /Pflegegeld/ GA vom Amtsarzt), DU als "Privatperson / Ehefrau" brauchst/KANNST ihn NICHT DIREKT als Erwerbsunfähig einstufen, AKTUELL ist er einfach erst mal ARBEITSUNFÄHIG !!!
Bei ALLEM was du jetzt angehen wirst sei dir IMMER bewußt, dass die ÄMTER ALLE sparen wollen
Es wird also IMMER wieder Versuche geben, deinen kranken Mann irgendwo ANDERS hin zu schieben, die Gelder für die verschiedenen Sozial-Leistungen kommen AUCH aus verschiedenen Töpfen, mal ist die AfA (H4 /SozialGELD) zuständig, mal die Kommune (SozialHILFE / Grundsicherung), und für die Wohnkosten (KDU) gibt es dann auch jeweils andere Zuständigkeiten
Da blickt KEIN normaler Mensch mehr durch und JEDE Stelle versucht irgendwie (oft mit mehr oder weniger legalen Mitteln) zumindest eine Zeitlang unbequeme "Kostenfaktoren" loszuwerden, schau dir IMMER GENAU an, WAS man von EUCH verlangt und wenn du Fragen hast, dann FRAGE (auch beim AMT), die haben eine Auskunftspflicht
Na und zur Not, sind WIR ja auch noch da, DU schaffst DAS und alles GUTE für euch BEIDE
von der Doppeloma
