Erstattungsanspruch der RV

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Traumfaengerin
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Erstattungsanspruch der RV

Ungelesener Beitrag von Traumfaengerin » Di 28. Dez 2010, 16:39

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Da ich meine Rente rückwirkend bewilligt bekommen hab für den Zeitraum, in dem ich AlgII bekommen habe, hat die Afa
einen Erstattungsanspruch bei der RV angemeldet. Soweit ganz logisch.

Im August 2010 habe ich zusätzlich eine einmalige Beihilfe für die Nebenkostennabrechnung erhalten.
Muss diese einmalige Beihilfe auch von der RV erstattet werden?

Und wie sieht es aus mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung? Die habe ja nicht ich erhalten.
Müssen die nicht von der Krankenversicherung erstatten werden?
Sonst muss ich (bzw. die RV) ja fast 1000,- € mehr erstatten, als ICH erhalten hab.

Steh grad total auf dem Schlauch. :confused:
Vielen Dank schon mal.

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Re: Erstattungsanspruch der RV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 28. Dez 2010, 16:58

Hallo Traumfängerin, :smile:

die Verrechnungen der Leistungsträger untereinander sind normalerweise NICHT deine Angelegenheit, wurde dir denn im Bescheid was dazu geschrieben, WANN GENAU deine Rentenzahlung beginnen soll :confused:

Es dauert oft einige Zeit (ca. 2 Monate) bis die mit ihrer Rechnerei fertig sind und alles sortiert haben, aber du selber brauchst (normalerweise) an niemanden irgendwas zurückzahlen!
Frage notfalls nochmal direkt bei der DRV nach (am Besten schriftlich aber manchmal können die auch telefonisch weiterhelfen/beruhigen) wann mit dem Zahlungsbeginn zu rechnen ist und wie das jetzt genau läuft mit dem Verrechnen.

Es darf NIE mehr verrechnet werden, als die rückwirkende Rentenzahlung (von der Summe her) zuläßt, auf dem Rest bleibt die Arge "sitzen", auch die KV-Beiträge werden entsprechend "umgeschichtet", denn die Arge hat ja KV-Beiträge für dich gezahlt, diese bekommt dann jetzt die Arge von der DRV "erstattet".
Das ist gesetzlich so festgelegt, dass NUR der vorhandene Nachzahlungsbetrag verrechnet werden darf und NICHT MEHR!!!

Das ist allerdings alles ziemlich kompliziert und deshalb soll der Rentner selber da normalerweise nichts mit zu tun haben, bei irgendwelchen Geldforderungen an dich solltest du immer erst überprüfen (lassen), ob das so überhaupt korrekt ist.

Eventuell kannst du dir da durch eine der offiziellen Rentenberatungsstellen helfen lassen :confused:

Ich denke mal, da wird sich noch der Eine oder Andere "Neu-EM-Rentner" aus unserer Truppe melden, die können dir da bestimmt besser weiterhelfen, ich habe da bisher auch eher theoretische Informationen zu bieten, aber vielleicht hilft das ja schon ein wenig.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Erstattungsanspruch der RV

Ungelesener Beitrag von Traumfaengerin » Di 28. Dez 2010, 17:15

Liebe Doppeloma,
danke schon mal für Deine Antwort.

Ich wär froh, wenn ich da nicht noch nachrechnen müsste, aber die Afa hat schon einen Fehler gemacht beim Erstattungsanspruch
(hat Geld von der RV zurückgefordert, dass sie bereits von der Wohngeldstelle bekommen hat), da bin ich ziemlich unsicher, ob das
wirklich so stimmt, was sie da machen.

Ich hab von der Afa 3.254,41 € ausgezahlt bekommen. Von der RV will die Afa aber incl. Kranken- und Pflegeversicherung 4104,54 €.
Somit will sie also von der RV eindeutig fast 1000,- € zu viel.
Wegen der einmaligen Beihilfe bin ich mir auch ziemlich unsicher, ob das so seine Ordnung hat..... da bin ich noch auf der Suche.
Finde aber auf die Schnelle nix.

Meine Rente bekomme ich ab 01/11 ausgezahlt. Bis 12/10 wird die Rente vorläufig einbehalten und mit den Ämtern verrechnet.
Aber wie gesagt...... ob das alles so seine Ordnung hat mit den Beträgen... :Gruebeln:

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Re: Erstattungsanspruch der RV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 28. Dez 2010, 21:36

Liebe Traumfängerin, :koepfchen:
(hat Geld von der RV zurückgefordert, dass sie bereits von der Wohngeldstelle bekommen hat),
wenn dein Wohngeld-Anspruch auch noch in diesen Zeitraum der Nachzahlung reicht, dann passt das schon irgendwie, denn die Wohngeldstelle will das dann AUCH zurückhaben (vermutlich von der AfA?).
So hat man uns das bei der Wohngeldstelle auch mal gesagt, dass wir uns dort melden müßten, wenn wir für einen solchen (Wohngeld-) Zeitraum rückwirkend eine Rente erhalten würden.

WER da nun WEM auf welchem Wege, was erstatten muß, ist ja gerade so kompliziert, dass man sich da als EM-Rentner am besten keine Gedanken drum machen sollte.

Solange dir KEINER eine konkrete Geldforderung schickt, solltest du dich damit nicht so verrückt machen :troesten:

Ist doch klar, dass die Summe der AfA gegenüber der DRV höher liegt als das, was du auf dem Konto hattest, da waren doch die Beiträge für die Versicherungen schon abgezogen, du hast also (wie im Betrieb) nur noch NETTO (ALG) überwiesen bekommen.

Das hat mich nämlich auch ein wenig "überrascht", als wir die Befreiung von den Zuzahlungen bei der KK beantragt haben und die meinten dann wir hätten noch gar nicht genug zugezahlt!
Ich hab von der Afa 3.254,41 € ausgezahlt bekommen. Von der RV will die Afa aber incl. Kranken- und Pflegeversicherung 4104,54 €.
So passt das dann nämlich wieder, nun ist ja "nachträglich" die DRV für die Kranken- und Pflegeversicherung zuständig, davon zahlt die DRV 50% selber (für den Rentner!) und die andere Hälfte wird von deiner Rente einbehalten (auch in der Zukunft).

Lass die mal rechnen, die machen das schon, DU regst dich am Besten erst dann auf, wenn mal einer DIREKT von dir Geld haben will, ich denke aber nicht, dass das passieren wird.

Im Moment ist das für mich (an Hand deiner Infos) ganz gut nachvollziehbar, vielleicht verstehst du das jetzt auch schon etwas besser :confused: :Gruebeln:

Wir kriegen das schon zusammen hin :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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