Nach einer Aussteuerung hat die AfA zunächst mal deine Erwerbsfähigkeit selber durch eine amtsärztliche Untersuchung zu prüfen!!!
Es reicht (leider) eine Beurteilung nach Aktenlage.
Das perfide an diesem System ist:
Die KK verlangt einen Reha/Rentenantrag, der von der DRV in fast allen Fällen abgelehnt wird, dadurch meint die AfA nach Aussteuerung nicht an die Nahtlosigkeit gebunden zu sein. Man muss sich also "zwangsläufig" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen um Arbeitslosengeld zu erhalten. Dieses wird aber in den meisten Fällen dann von der DRV dahingehend ausgelegt das man Arbeitsfähig ist.
Ein Widerspruch gegen die AfA bzgl. falscher Beurteilung nach §117 anstatt §125 wird aber nicht zugelassen, da man ja angeblich nicht "Beschwerd" ist. Also bleibt entweder nur die Klage oder halt das "Pseudobewerben".
Lustig sind dann die Gutachten nach Aktenlage, wonach man seinen ungekündigten Beruf eigentlich weiter ausüben könne.
Ich frage mich warum dann überhaupt ALG gezahlt wird, Denn dafür fehlt dann ja eigentlich die Vorraussetzung.
Aber ich schweife vom Thema ab......
Du schreibst in deinem Beitrag das wäre Gutdünken mit §125, da muss ich dich enttäuschen, das ist so gewollt.
Die warten nur auf den Tag wo die einen Richter finden, der so urteilt wie es der AfA genehm ist. Nämlich das nach einer einmaligen Ablehnung der Reha/Rente §125 SGB III nicht mehr zum Tragen kommt. Denn dann hat in jedem Fall die KK den schwarzen Peter, weil die ja zur Antragstellung "gezwungen" hat.
Derzeit versuchen es die "Berater" der AfA ja nach dem Motto, nach Ende von ALG1 können sie ja evtl. wieder Krankengeld bekommen, wenn dann eine neue Blockfrist angefangen hat und Sie dem Arbeitsmarkt durch ALG nach §117 zur Verfügung standen.... Was die KK aber vehement verneint, da man ja in deren Augen die ganze Zeit krank war.
Komischerweise schieben aber immer nur KK und AfA den schwarzen Peter hin und her, die DRV steht anscheinend immer über den Dingen.