Liebes Kleeblatt,
gebe zu, dass ich von den Gesetzlichkeiten bei einer Teilrente, im Bezug auf die Weiterleistung von Krankengeld KEINEN blassen Schimmer habe, ABER...
Es erscheint mir logisch und nachvollziehbar, dass die Rente auf dein KG angerechnet wird und du (von der KK) nur noch den Differenzbetrag bekommst, somit ändert sich doch von den Finanzen her erst mal NIX für dich.
Bei weiterer "normaler" KG-Zahlung hättest du doch auch nicht mehr bekommen, solange du AU bist.
Ändern wird sich das wohl erst, wenn es doch noch zum Bescheid einer Voll-EM-Rente käme, aber darüber würde ich mir jetzt noch keine Gedanken machen (in diesem Fall hättest du aber wohl überhaupt KEINEN Anspruch mehr auf Krankengeld, weil die Rente ja dann dein Gesamteinkommen darstellt).
Liebe Grüße von der Doppeloma
