Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Kleeblatt
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Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » Sa 18. Dez 2010, 19:03

Hallo Zusammen,
brauche dringend Eure Hilfe. Habe heute Post von meiner Krankenkasse bekommen bzgl. der Verrechnung meiner Teilerwerbsminderungsrente bei derZahlung vom Krankengeld. Was die gerechnet haben kann ich nicht nachvollziehen . Wie wird das neue tägliche Krankengeld denn errechnet? Danke vorab für Eure Antworten.
LG Kleeblatt :smile:

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Miko
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Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 18. Dez 2010, 23:26

Hallo Kleeblatt,

das ist ein dermaßen individuelles Thema, dass das nicht pauschal beantwortet werden kann.

Ich rate dir:

1.: Die Krankenkasse zu konsultieren und sich das genau erklären zu lassen und

2.: sich das von der DRV oder irgendjemand Freien (Beratungsstelle) nochmals erklären zu lassen.

Dann vergleichen und entscheiden.

ABER: Vielleicht gibts hier noch Jemanden im Forum, der dich besser beraten kann als ich.

Alles Gute und viel Glück

Miko
Gruß
Miko

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Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » So 19. Dez 2010, 18:06

Hallo Miko,
danke für Deine Tipps. Werde morgen mal Krankenkasse anrufen. Bin rechnerisch dahintergestiegen, denn die haben die Zahlen falsch auf dem Infoblatt geschrieben. Schönen 4. Advent noch.
LG Kleeblatt :smile:

Fulgora

Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 20. Dez 2010, 23:03

Hallo, es kommt auf eine ganz bestimmte Sache an, denn auf eine teilweise EM-Rente wird das Krankengeld nach § 96 a Abs. 3 SGB VI nur dann angerechnet, wenn es aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die NACH dem Rentenbeginn eingetreten ist!

Ist die Rente z.B. nur Aufgrund der Forderung der KK einen Rehaantrag zu stellen gewährt worden, dann kann es u.U. sogar sein das bgl. der vorherigen Erkrankung, die ja zu der Teilerwerbsminderungsrente geführt hat, keinerlei Anspruch auf Krankengeld mehr besteht, da man ja mehr als 3 Stunden/Täglich als Leistungsfähig gilt (evtl. Divergenzfall).

Also ganz dringend mit KK und DRV sprechen.

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Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » Di 21. Dez 2010, 19:16

Hallo Fulgora,
danke für Deine Antwort. Ich verstehe es leider nicht so richtig mit der Anrechnung der Rente beim Krankengeld. Ich habe seit ca. 4,5 Jahren CP (Rheuma).Habe selber dann aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeitszeit verkürzt vor ca. 2 Jahren. Im Januar 2010 wurde ich krankgeschrieben weil wirklich nix mehr ging und bin bis heute AU. Habe selber im Juni Reha beantragt und 4 Wochen gemacht. Im Entlassungsbericht stand untervollschichtig 3 bis unter 6 Std. Habe dann automatisch diese Rente erhalten. Die KK zieht dieses Geld ab, habe heute Post bekommen und bekomme nur noch die Differenz zu meinem bis dato bezogenen KG.
Habe aber im November die volle Erwerbsminderung beantragt ( wusste da noch nichts von der Teilerwerbsmindrungsrente), die ja mit diesem Bescheid der Teilerwerbminderungsrente abgelehnt wurde. Habe Widerspruch eingelegt.
Ist es denn jetzt richtig das die Rente vom Krankengeld abgezogen wird ( logischerweise bestimmt ja) oder tritt das genannte Gesetz ein? Danke im voraus für Deine Antwort.
LG Kleeblatt :smile:

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Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 21. Dez 2010, 19:40

Liebes Kleeblatt, :smile:

gebe zu, dass ich von den Gesetzlichkeiten bei einer Teilrente, im Bezug auf die Weiterleistung von Krankengeld KEINEN blassen Schimmer habe, ABER... :Gruebeln:

Es erscheint mir logisch und nachvollziehbar, dass die Rente auf dein KG angerechnet wird und du (von der KK) nur noch den Differenzbetrag bekommst, somit ändert sich doch von den Finanzen her erst mal NIX für dich.
Bei weiterer "normaler" KG-Zahlung hättest du doch auch nicht mehr bekommen, solange du AU bist.

Ändern wird sich das wohl erst, wenn es doch noch zum Bescheid einer Voll-EM-Rente käme, aber darüber würde ich mir jetzt noch keine Gedanken machen (in diesem Fall hättest du aber wohl überhaupt KEINEN Anspruch mehr auf Krankengeld, weil die Rente ja dann dein Gesamteinkommen darstellt).

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » Di 21. Dez 2010, 19:46

Liebe Doppeloma,
danke für Deine Antwort. Nein ist für mich auch alles verständlich und finde ich auch richtig. Ich habe nur nicht verstanden was Fulgora geschrieben hatte, da fehlen mir die Kenntnisse. Meine KK ist wirklich okay. Obwohl meine 1.Rentenzahlung erst Ende Januar 2011 ist und die KK noch nicht mit der RV abgerechnet hat, haben die meinem Auszahlungsschein für Dezember bearbeitet und Geld angewiesen.
Wünsche noch einen schönen Abend.
LG Kleeblatt :smile:

Fulgora

Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 22. Dez 2010, 05:10

Guten Morgen,
verstehe ich das jetzt richtig:
Die RV überweist die Betrag X und die KK dann die Differenz zum bisherigen Krankengeld?
Prinzipiell müsstest du jetzt da dir ja nur eine teilweise EM-Rente anerkannt wurde, den Rest "erarbeiten".

Da ist deine KK super kulant, denn nomalerweise springen die sofort auf den Zug auf und zahlen dann nix mehr, denn in einem Gutachten was noch über dem des MDK steht, festgestellt wurde das du nur teilweise Erwerbsgemindert bist.

Sprich du bist quasi zu 50% AU aus der Reha entlassen worden. Schreibt dein Arzt dich dann weiterhin voll AU machen die meisten KK dann sofort Stress und verlangen eine Stellungnahme des Arztes ein.

Wenn der Grund für die AU aber erst nach der Feststellung der Teil EM-Rente eingetreten ist, z.B. durch Beinbruch etc., dann muss auf jeden Fall Krankengeld nach § 96 a Abs. 3 SGB VI gezahlt werden.

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Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » Mi 22. Dez 2010, 19:43

Hallo Fulgora,
ich bin AU aus der Reha entlassen worden, mit dem Vermerk im Rehabericht, das dieser Zustand mit Bestimmtheit noch viele Monate andauern wird.
Sollten die Medikamente anschlagen dann eben untervollschichtig 3 - 6 Std. arbeitsfähig ( liegt z.Zt. in weiter Ferne).
Meine KK ist wirklich okay, aber das würde jede andere Krankenkasse lt. Gesetz auch machen. Nur bei voller EMR wird kein KG mehr gezahlt.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.
LG Kleeblatt :smile:

Fulgora

Re: Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 22. Dez 2010, 22:56

@Kleeblatt, ich habe das jetzt so verstanden das bereits Teil-EM-Rente bewilligt wurde. Wäre ja nicht das erste mal das die KK, AfA, etc. die Leistungen einstellt weil die eher Bescheid wissen als man selber.....

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig vom erlernten Beruf - nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann (§ 43 SGB VI).
Allerdings kann auch in diesem Fall eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte "Arbeitsmarktrente" gewährt werden, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. In dem Fall wird kein Krankengeld gezahlt.

Da aber der Arzt der DRV dich ja für gewisse Stunden Arbeitsfähig geschrieben hat, dürfte eigentlich kein Krankengeld gezahlt werden, allenfalls ALG1 wenn du dich für diese arbeitsfähigen Stunden arbeitslos meldest. Da bekommt man dann zumeist nach ablauf der Anspruchsdauer auch die "Arbeitsmarktrente" gewährt.

Stellt sich eben nur die Frage ob der Arzt entgegen dem DRV-Gutachten eine AU bescheinigt. Aber dann ist es unverständlich warum kein Widerspruch gegen die "nur" Teilerwerbsunfähigkeitsrente" eingelegt wurde.

Ich hoffe du verstehst was ich meine....

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