
ich muss mich nochmals an Euch wenden, um die beste Lösung zu finden.
Also, meine Angehörige ist derzeit AU und wird zu Mitte November ausgesteuert.
dann ging doch die bisherige Diskussion um eine eventuelle "Altersteilzeitregelung" schon völlig am Thema vorbei, wenn sie aktuell schon bald vor der Aussteuerung steht.
Im laufenden Krankenstand kann man (vermutlich) auch im ÖD nicht in "Altersteilzeit" wechseln wollen, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine "Änderungs-Kündigung" da aktuell gemacht werden kann.
Um zu sehen was und wie viel sie wieder arbeiten könnte wäre ja auch zunächst mal die Genesung abzuwarten ... ich kenne mich zwar nicht besonders aus mit den Regelungen IM ÖD aber gibt es da nicht einen "kompletten Kündigungsschutz" (zumindest aus früheren Arbeitsverträgen) nach einer gewissen "Dienstzeit" ???
Wäre ja nicht das erste Mal, dass versucht wird das zu umgehen indem der Angestellte im Krankenstand "unter Druck" gesetzt wird bis er am Besten "freiwillig" kündigen würde.
Da würde ich auch für anwaltliche / gewerkschaftliche Beratung / Hilfe plädieren, ich denke nicht, dass man das so "aus 2. Hand" hier bröckchenweise geregelt bekommen wird.
Die Aufforderung zur Reha kommt sicher von der KK, das ist völlig unabhängig davon ob sie jemals in einer Akut-Klinik gewesen ist, da war ich auch nie und musste trotzdem "auf Wunsch" der KK eine psychosomatische Reha bei der DRV beantragen.Es kam jetzt eine Aufforderung einen Reha Antrag zu stellen. Wegen der Psyche war SIe noch in keiner Akutklinik.
Ist es möglich jetzt auch in eine Akutklinik zu gehen bzw. hat Sie noch ein Wahlrecht bzgl. der Rehaklinik?
Dafür gibt es in der Regel 10 Wochen Frist und wenn man das bis dahin nicht nachweisen kann darf das Krankengeld eingestellt werden, bis man den Antrag (auf med. Reha) endlich nachgeholt hat.
Mit einer Einweisung in eine Akut-Klinik ist das nicht vergleichbar, das ist auch kein "Ersatz" für eine Reha in einer DRV-Klink, wo man "fitt gemacht werden soll um wieder arbeiten zu können" ... die "Wahl" ob sie lieber in eine "Akut-Klinik" geht oder in eine Reha-Klinik hat sie NICHT aber wenn sie akut eher in psychische (klinische) Behandlung gehört macht eine DRV -Reha keinen Sinn, dann wäre sie aktuell Reha-Unfähig.
Das muss der Arzt aber sehr gut begründen können bei der KK, ein Akut-Aufenthalt stationär ist natürlich dann zunächst Begründung genug, dass sie vorerst keine Reha machen kann.
Ein Klinikwahlrecht hat sie allerdings für die Reha-Klinik (bei der DRV), dazu sollte sie sich mit ihrem Arzt beraten und das unbedingt schon dem Antrag beifügen, der am Besten (kurz vor Ablauf der Frist) DIREKT an die DRV geschickt oder bei einer Beratungsstelle (gegen Eingangsbestätigung) abgegeben wird.
Na-Ja, ob wir uns selbst noch für Erwerbsfähig halten oder nicht ist ja nicht unbedingt von Bedeutung für die Rentenkasse ...Sie hält Sich nicht mehr für erwerbsfahig nach 47 Arbeitsjahren.
In ca. 2.5 Jahren kann Sie in Rente für langjährig Versicherte gehen.

Trotzdem kann ich deinen Zahlen nicht folgen ... wenn sie bereits 47 Jahre gearbeitet hat (wie alt ist sie denn aktuell, wenn ich fragen darf ?), dann hat sie ja Anspruch auf die Rente (Ohne Abschläge) für besonders langjährig Versicherte, dafür genügen schon 45 Jahre aber man muss inzwischen schon wieder etwas älter als 63 Jahre sein, das hängt vom genauen Jahrgang ab.
Das sollte aber konkret in ihrer Renten-Information drin stehen, oder sie sollte mal eine aktuelle anfordern bei der DRV, dafür braucht sie nur ihre Renten-Versicherungs-Nummer.
Nach der Aussteuerung im November dürfte sie (vermutlich) bereits Ü 58 sein und hat aus dem bisherigen Arbeitsleben (vermutlich) einen Anspruch auf 24 Monate ALGI ... ich denke eher nicht, dass man sie bei der AfA dann daran hindern wird die entsprechende vorgezogene Altersrente zu beantragen.
Weiter vermutlich wird sie dann noch immer im aktuellen Arbeitsverhältnis sein (zu den gleichen Bedingungen wie bisher, weil ich mir eine Änderung des Arbeitsvertrages während einer laufenden AU / oder danach in der Nahtlosigkeit nicht wirklich als rechtlich zulässig vorstellen kann), das Arbeitsverhältnis ruht doch bereits ab Ende der Lohnfortzahlung ... und die Leistungen (KG und ALGI) bauen doch auf dem letzten Einkommen VOR der Erkrankung auf ...



Der AG hat doch vorerst gar keine Kosten mehr für den Mitarbeiter, eine solche Änderung kann doch erst Sinn ergeben, wenn eine Arbeitsaufnahme wieder zu erwarten ist, also für die Zukunft / Weiterführung der Tätigkeit ...



Ich erinnere mich gerade, dass man unser @Engelchen22 damals auch massiv unter Druck gesetzt hatte, so kurz bevor sie aus ihrem Arbeitsvertrag "unkündbar" wurde ... man bot ihr sogar eine "windige Abfindung an, wenn sie freiwillig geht" ... das war auch alles mehr als "merkwürdig" aber als der "Sack dann zu war", haben die sich wieder beruhigt und nun ist sie immer noch dort im "ruhenden Arbeitsverhältnis", kann das Kapitel aber jetzt mit der EM-Rentenverlängerung (auf Dauer) endlich nach IHREN Bedingungen abschließen.


Sollte ich da was verwechselt haben und es war Jemand anderes ... dann ...



Betrachte das einfach als "Gedankenspiel", denn ich habe echt keine Ahnung wie das im ÖD so läuft, die Altersteilzeit wie bis 2009 gibt es allerdings gar nicht mehr, bis dahin gab es das ja auch in der "freien Wirtschaft" ... hatte ich auch mal "angedacht" aber gut, dass es dann doch nichts mehr geworden ist ... war (angeblich) noch nicht lange genug in der Firma dafür ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
