Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
delpi41
Beiträge: 9
Registriert: Sa 14. Aug 2010, 22:02
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?

Ungelesener Beitrag von delpi41 » Do 3. Okt 2013, 23:49

Hallo ,wer weiss da bescheid ? Könnte meine Mutter ,wenn ich ihr z.b 1 Monat unterhalt zahle ,und die Grusi es nicht mehr müßte ,könnte dann meine Mutter in die Gesetzliche Krankenkasse wieder zurück? Weil nach dem Urteil wäre es möglich oder täusche ich mich da?http://openjur.de/u/327197.html

Wer kennt sich damit aus ?
Bin um jeder Antwort dankbar .

wolfmuc
Beiträge: 52
Registriert: Mi 9. Jan 2013, 10:41
Wohnort: Bayern - Allgäu
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 25 Mal

Re: Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?

Ungelesener Beitrag von wolfmuc » Fr 4. Okt 2013, 10:28

das kommt darauf an - z.B .wie alt ist deine Mutter ? sonstige Infos ?
ich konnte 2007 weil AG + KK verlust - mit ALG2 Beantragung in die GKV zurück

lg
M54 - Traumafolgestörung -Bipoar2 seit 2007 - Krebs seit 2008 - GdB90 /40 derzeit im Wiederspruch

delpi41
Beiträge: 9
Registriert: Sa 14. Aug 2010, 22:02
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?

Ungelesener Beitrag von delpi41 » Fr 4. Okt 2013, 11:42

Meine Mutter ist 65 J alt.Alterrente beginnt am Dez 2013 .Kann auch nicht in die KVDR .(Krankenversicherung der Rentner) .Hat die Vorversicherungszeiten nicht .
Also wer kennt sich damit aus? wenn ich meine Mutter Unterhalt zahlen würde ,könnte sie dann wieder in die Gesetzliche ?

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 4. Okt 2013, 17:34

Hallo,

schau hier:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0500900

runterscrollen bis zum "ab 1.1.2005"...

ich würde mich mit 2 Krankenkassen in VErbindung setzen und genau die Frage durch die abklären lassen...dann hast du ein eindeutiges ERgebnis (oder 2..dann eine 3. KK einschalten)...gibt doch genug, die gerne Mitglieder aufnehmen wollen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste