Hallo ,wer weiss da bescheid ? Könnte meine Mutter ,wenn ich ihr z.b 1 Monat unterhalt zahle ,und die Grusi es nicht mehr müßte ,könnte dann meine Mutter in die Gesetzliche Krankenkasse wieder zurück? Weil nach dem Urteil wäre es möglich oder täusche ich mich da?http://openjur.de/u/327197.html
Wer kennt sich damit aus ?
Bin um jeder Antwort dankbar .
Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?
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Re: Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?
das kommt darauf an - z.B .wie alt ist deine Mutter ? sonstige Infos ?
ich konnte 2007 weil AG + KK verlust - mit ALG2 Beantragung in die GKV zurück
lg
ich konnte 2007 weil AG + KK verlust - mit ALG2 Beantragung in die GKV zurück
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M54 - Traumafolgestörung -Bipoar2 seit 2007 - Krebs seit 2008 - GdB90 /40 derzeit im Wiederspruch
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Re: Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?
Meine Mutter ist 65 J alt.Alterrente beginnt am Dez 2013 .Kann auch nicht in die KVDR .(Krankenversicherung der Rentner) .Hat die Vorversicherungszeiten nicht .
Also wer kennt sich damit aus? wenn ich meine Mutter Unterhalt zahlen würde ,könnte sie dann wieder in die Gesetzliche ?
Also wer kennt sich damit aus? wenn ich meine Mutter Unterhalt zahlen würde ,könnte sie dann wieder in die Gesetzliche ?
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Re: Durch Unterhaltszahlungen wieder freiwillig in die GKV?
Hallo,
schau hier:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0500900
runterscrollen bis zum "ab 1.1.2005"...
ich würde mich mit 2 Krankenkassen in VErbindung setzen und genau die Frage durch die abklären lassen...dann hast du ein eindeutiges ERgebnis (oder 2..dann eine 3. KK einschalten)...gibt doch genug, die gerne Mitglieder aufnehmen wollen...
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ich würde mich mit 2 Krankenkassen in VErbindung setzen und genau die Frage durch die abklären lassen...dann hast du ein eindeutiges ERgebnis (oder 2..dann eine 3. KK einschalten)...gibt doch genug, die gerne Mitglieder aufnehmen wollen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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