Liebe Traumfängerin,
(hat Geld von der RV zurückgefordert, dass sie bereits von der Wohngeldstelle bekommen hat),
wenn dein Wohngeld-Anspruch auch noch in diesen Zeitraum der Nachzahlung reicht, dann passt das schon irgendwie, denn die Wohngeldstelle will das dann AUCH zurückhaben (vermutlich von der AfA?).
So hat man uns das bei der Wohngeldstelle auch mal gesagt, dass wir uns dort melden müßten, wenn wir für einen solchen (Wohngeld-) Zeitraum rückwirkend eine Rente erhalten würden.
WER da nun WEM auf welchem Wege, was erstatten muß, ist ja gerade so kompliziert, dass man sich da als EM-Rentner am besten keine Gedanken drum machen sollte.
Solange dir KEINER eine konkrete Geldforderung schickt, solltest du dich damit nicht so verrückt machen
Ist doch klar, dass die Summe der AfA gegenüber der DRV höher liegt als das, was du auf dem Konto hattest, da waren doch die Beiträge für die Versicherungen schon abgezogen, du hast also (wie im Betrieb) nur noch NETTO (ALG) überwiesen bekommen.
Das hat mich nämlich auch ein wenig "überrascht", als wir die Befreiung von den Zuzahlungen bei der KK beantragt haben und die meinten dann wir hätten noch gar nicht genug zugezahlt!
Ich hab von der Afa 3.254,41 € ausgezahlt bekommen. Von der RV will die Afa aber incl. Kranken- und Pflegeversicherung 4104,54 €.
So passt das dann nämlich wieder, nun ist ja "nachträglich" die DRV für die Kranken- und Pflegeversicherung zuständig, davon zahlt die DRV 50% selber (für den Rentner!) und die andere Hälfte wird von deiner Rente einbehalten (auch in der Zukunft).
Lass die mal rechnen, die machen das schon, DU regst dich am Besten erst dann auf, wenn mal einer DIREKT von dir Geld haben will, ich denke aber nicht, dass das passieren wird.
Im Moment ist das für mich (an Hand deiner Infos) ganz gut nachvollziehbar, vielleicht verstehst du das jetzt auch schon etwas besser
Wir kriegen das schon zusammen hin
Liebe Grüße von der Doppeloma
