Liebe Ulla,
danke für die Infos, trotzdem bleibt es dabei, DU WILLST NIX vom AMT, also brauchst du denen auch KEINERLEI Formulare ausfüllen und unterschreiben
bei meinem Zettel hat der SB nur angekreutz.....
Name, Vorname
Adresse
Wohnungsgröße/Baujahr
Betriebskosten
Heizkosten
Ausstattung
Kannst (magst?) du mir dieses Formular mal irgendwie einscannen und per PN schicken, ich würde zu gerne mal SEHEN welches der Formulare das konkret ist (es gibt SEHR viele Zusatzformulare im H4-Bereich, mit denen wir direkt nichts zu tun hatten).
Dann kann ich dir auch besser begründen WARUM du das NICHT ausfüllen, unterschreiben und abgeben solltest.
DU bist Begleitung (beim Amt) von Hans und ihr stellt ihm (nahezu kostenfrei) eine Bleibe zur Verfügung, MEHR NICHT, DU bist überhaupt nicht zu solchen Auskünften verpflichtet.
Natürlich ist es deine Entscheidung, ob du das mit dem Formular so machen möchtest, wie ich vorgeschlagen habe.
Vielleicht steht ja auch irgendeine konkrete Bezeichnung /Formular-Nummer da drauf, dann kann ich damit im Internet suchen.
Hans hat Anspruch (grundsätzlich) auf "Vermögenswerte" von 150,- € pro Lebensjahr (Aktien/Bausparen/Sparbücher und sowas), alles was darüber hinaus vorhanden ist, MUSS er erst mal verbrauchen.
Zusätzliche Ausnahmen sind "angemessens
selbstgenutztes Wohneigentum" (da gibt es durchaus Richtlinien, die sich an Größe und Personenzahl orientieren!!!) und staatlich geförderte Altersvorsorge-Verträge (Riester-Rente) z.B. oder reine Renten-Vorsorgeverträge, die erst ab dem Rentenalter ausgezahlt werden.
Wegen der "Angemessenheit" der Eigentumswohnung muss ich nochmal nachlesen, 130 qm gelten nach meiner Information für einen 4-Personen-Haushalt (in einem HAUS), der NETTE Mann hat euch leider sehr ungenaue Informationen gegeben, obwohl es SEINE Aufgabe ist korrekt und umfassend zu informieren.
Ein Auto darf den Zeitwert von 7500 € NICHT überschreiten, habe KEINE Ahnung wieviel das Auto von Hans wert sein könnte, diese "WERT-Schätzung" erfolgt durch das AMT, ob DIE wirklich Ahnung davon haben kann ich dir nicht sagen.
Im H4-Antrag muss aber auch eine eigene "Schätzung" angegeben werden, neben den genauen Fahrzeugdaten.
Wir haben reingeschrieben, dass wir unser 15 Jahre altes Auto SEHR deutlich unter diesem Wert sehen und es außerdem gerade reparaturbedürftig sei (Batterie wollte nicht mehr

)!
In DIESEM Falle hat man uns das auch so (ohne weitere Rückfragen) geglaubt, allerdings dürfte ein so alter, ganz normaler Kleinwagen, den Wert von 7500 € auch wirklich regelmäßig nicht mehr erreichen, wie das im Falle von Hans Auto zu sehen ist (und VOM AMT gesehen wird!), weiß ich nicht.
Wenn er im Antrag einen Wert unter 7500 € einträgt, KANN es passieren, dass vom Amt her Zweifel daran aufkommen (je nach BJ /KM-Leistung/Größe des PKW usw.) und ein Wert-Gutachten (das Hans dann veranlassen müsste) kostet auch Geld
So leid es mir tut, aber DU/IHR liebe Ulla (und dein Mann!) schlittert da so langsam in eine Situation rein, die mit "selbstloser" Hilfe nicht mehr viel zu tun hat, wenn IHR beim H4-Amt erst mal "in den Akten" seid, dann kommt ihr da so schnell nicht wieder raus.
Hans sollte wirklich ernsthaft darüber nachdenken, diese Leistung an seinem Hauptwohnsitz zu beantragen, so wie es gesetzlich auch vorgesehen ist
DORT (UND NUR DORT!) bekommt er dann auch im Rahmen (der gesetzlich vorgesehenen Richtlinien) die Wohnkosten (NICHT RATEN!!!) für sein selbstgenutztes Wohneigentum zusätzlich zum Regelbedarf (364 €) berechnet und ausgezahlt, jedenfalls wenn er insgesamt UNTER den gesetzlichen Vermögenswerten bleibt
DIESE (ziemlich konkrete) Berechnung seines aktuell vorhandenen Gesamt-Vermögens hätte eigentlich bei den Amts-Besuchen längst stattfinden MÜSSEN, denn bei ZUVIEL vorhandenem Vermögen gibt es (aktuell) sowieso KEIN H4
Es wird also gerade ein Riesen-Aufwand getrieben, Hans "macht sich nackig", IHR fangt an EUCH "nackig zu machen" (weil ihr Hans helfen wollt) und am Ende zeigt IHM / EUCH das Amt womöglich "die lange NASE", weil sie feststellen, dass er (zumindest im Moment) KEINEN Anspruch hat, er MUSS erst sein Vermögen weiter verbrauchen
Bei ALLER anerkennenswerter Hilfsbereitschaft, liebe Ulla, DAS GINGE MIR und dem Dopa ZU WEIT, jedenfalls wenn WIR dafür auch noch bei einem Amt persönliche Angaben (und Angaben zu UNSEREM Vermögen /Haus) machen sollen, obwohl WIR doch von diesem Amt gar nichts haben wollen
Die brauchen diese Angaben von EUCH NICHT, denn es kann denen (eigentlich) schnurz sein, WAS /WO/ WIEVIELE Räume Hans bei euch KOSTENLOS NUTZEN DARF, wegen der Verbrauchskosten könnt ihr (mit Hans) eine monatliche Pauschale vereinbaren, das MUSS ohnehin aus dem Regelsatz bezahlt werden (oder er zahlt es euch eben aus seinem Vermögen!),
FERTIG, MEHR WOLLT IHR NICHT,
PUNKT.
Dafür braucht das AMT gar nichts von Euch, darüber müsst ihr euch mit Hans einigen und NICHT mit dem Amt, wenn Hans das so nicht möchte, dann muss er leider wieder nach Franken zurück,
IHR WOLLT MIT DEM AMT NIX ZU TUN HABEN, PUNKT
Sorry, nicht persönlich nehmen, DAS regt mich SOOO auf, vor ALLEM, weil die vom Amt auch noch so "nett" so tun als wäre das alles normal und richtig und überhaupt KEIN Problem...
LIEBE ULLA, DAS AMT will möglichst NUR SPAREN an den Leistungen für Hans und da kommst du mit deiner unendlichen, unerschütterlichen Hilfsbereitschaft gerade Recht, man muss dir NUR ALLES "mundgerecht servieren", und natürlich GANZ NETT UND FREUNDLICH
Damit DU bloß nicht auf den Gedanken kommst, "da könnte irgendwas faul sein"...
Ich mache mir echt Sorgen um dich liebe Ulla, ich möchte dich, wenn es möglich ist, vor einem "bösen Erwachen" bewahren
Liebe Grüße von der Doppeloma
